Pay-Shooting ohne Vertrag? 16

[gone] HollyGolightly
17.01.2013
Hallo liebe Mitglieder,
ich habe Montag und Dienstag ein bezahltes Shooting für ein Unternehmen. Trotz Nachfrage liegt mir noch immer kein Vertrag vor. Bei anderen Auftraggebern wurden die Konditionen schriftlich fixiert. Ist es ein Grund abzuspringen? Das täte mir sehr leid. Aber ich will auch nicht das Nachsehen haben. Vielen Dank im Voraus.
17.01.2013
Wenn du, außer dem Baren, nichts weiter haben möchtest und du auch keine speziellen Veröffentlichungsregelungen im Sinne hast, zwingt dich niemand, einen Vertrag zu machen. (außer vielleicht der Fiskus bei regelmäßigen Einkünften...) :)
[gone] HollyGolightly
17.01.2013
Hallo Bates,

natürlich würde ich es bevorzugen, schriftlich festzuhalten, wie lange die Fotos verwendet werden dürfen usw. Selbst wenn ich davon absehe, kann es passieren, dass ich auf meinem Honorar ohne Vertrag sitzen bleibe. Oder ist das Risiko bei einem größeren Unternehmen gering?
[gone] jan wischnewski photography | berlin | potsdam
17.01.2013
Wenn du die Veröffentlichungen nicht einschränken willst, reicht eine Quittung, die du ausstellst.

Du hast im Falle, dass sie nicht zahlen, immer noch dein Persönlichkeitsrecht an den Bildern und kannst eine Veröffentlichung verbieten.

Aber jetzt kommen bestimmt gleich die Paragraphenreiter zu Wort, die es gerne richtig kompliziert hätten. ;)
17.01.2013
Aber jetzt kommen bestimmt gleich die Paragraphenreiter zu Wort, die es gerne richtig kompliziert hätten. ;)

Da ist nichts kompliziert. Ein mündlicher Vertrag ist genauso gültig wie ein schriftlicher. (Es sei denn, es geht um Immobilien oder GmbH-Anteile o.ä.)
[gone] jan wischnewski photography | berlin | potsdam
17.01.2013
Ein mündlicher Vertrag ist genauso gültig wie ein schriftlicher.

Genau. Und wenn die Firma noch eine Quittung dafür bekommt, dass sie gezahlt hat - ist für beide Seiten alles in Butter.
17.01.2013
Nach langjähriger Business-Erfahrung habe ich Eines gelernt:
Je größer das Unternehmen, desto größer das Risiko :-)

Meine Empfehlung: Gehe doch etwas in die Offensive. Eine Bestellung liegt doch vor. Schicke dem Unternehmen eine qualifizierte Auftragsbestätigung. Nenne Kontaktperson des Auftraggebers und beschreibe Deinen Job und die vereinbarten Konditionen. Natürlich auch Dein Honorar! Hast Du kein Gewerbe, darfst Du keine Mehrwertsteuer ausweisen.

Erhälst Du keine Reaktion, erfülle Deinen Job. Mach einige Handyfotos vom Set und von verantwortlichen Personen in den Pausen als Nachweis.
Bist Du alleine am Set und das Shooting findet überhaupt nicht statt, schick Ihnen die Rechnung auf Basis der AB ;-)

Findet es statt und sie zahlen nicht, bleibt Dir der Rechtsweg und immer noch dein Persönlichkeitsrecht an den Bildern. Du kannst eine Veröffentlichung verbieten.

Viel Erfolg.
""""Hast Du kein Gewerbe, darfst Du keine Mehrwertsteuer ausweisen.""""

leider so nicht richtig.
17.01.2013
@Johannes:

Ja, ich habe meine Aussage auf ein Minimum reduziert und will auf keinen Fall eine Diskussion über unser Steuerrecht auslösen ;-)
Sie darf zwar auch USt ausweisen, aber dann ist sie verpflichtet eine USt-Erklärung zu machen.

LG
17.01.2013
JP| photography
Meine Empfehlung: Gehe doch etwas in die Offensive. Eine Bestellung liegt doch vor. Schicke dem Unternehmen eine qualifizierte Auftragsbestätigung. Nenne Kontaktperson des Auftraggebers und beschreibe Deinen Job und die vereinbarten Konditionen. Natürlich auch Dein Honorar! Hast Du kein Gewerbe, darfst Du keine Mehrwertsteuer ausweisen.

Erhälst Du keine Reaktion, erfülle Deinen Job. Mach einige Handyfotos vom Set und von verantwortlichen Personen in den Pausen als Nachweis.
Bist Du alleine am Set und das Shooting findet überhaupt nicht statt, schick Ihnen die Rechnung auf Basis der AB ;-)


Das was JP| photography schrieb, empfinde ich als professionell und gut.
@ JP:

ich will gar keine diskussion anfangen und lasse deinen letzten beitrag unkommentiert.
17.01.2013
Das was JP| photography schrieb, empfinde ich als professionell und gut.

Die Aussage zur Umsatzsteuer darin ist jedenfalls vollkommen falsch.

Sie darf zwar auch USt ausweisen, aber dann ist sie verpflichtet eine USt-Erklärung zu machen.

Daß man die USt auch abführen muß, wenn man sie in Rechnung stellt, ist logisch, hat aber nichts mit "Gewerbe oder nicht Gewerbe" zu tun.

Davon abgesehen ist jedes Pay-Model in Deutschland qua definitionem Gewerbetreibender, denn Modeln für Geld ist nun mal eine Gewerbetätigkeit.
17.01.2013
Sorry, aber ich finde folgendes Zitat der TO lustig:
"... kann es passieren, dass ich auf meinem Honorar ohne Vertrag sitzen bleibe ..."

Also ich glaube, dass es hier viele gibt, die gern auf einem Honorar sitzenbleiben würden. :-)

Also ich gehe mal davon aus, dass Du als bezahltes Model eingesetzt werden sollst und der Auftraggeber die Absicht hat, die Bilder irgendwie zu verwenden. In dem Fall BRAUCHST Du eigentlich keinen Vertrag. Einfach Shooting machen, Geld annehmen und fertig.
Ok, es gibt zwei Risiken:
1) Du bekommst das Geld nicht (was immer passieren kann) und kannst es in dem Fall auch schlecht einklagen, weil der Vertrag fehlt. Allerdings würde der Kunde dann auch mit den Bildern nichts anfangen können, da er durch die Verwendung der Bilder selber in Schwierigkeiten kommt.
2) Der Auftraggeber legt Dir "in letzter Minute" einen Vertrag vor, der "ganz schnell" zu unterschreiben ist. Da können dann Sachen unterschrieben werden, die man eigentlich nicht unterschreiben sollte. Aber in der Zeitnot und weil man schon einmal da ist ...
17.01.2013
also ich mache auch öfter mal payshootings ohne vertrag...
wenn klar ist, wofür es gedacht ist und ich meine kohle bekomme ist mir das egal.
auch die models wollen nicht immer einen vertrag. wie lange oder wie oft die bilder verwendet werden ist den meisten "kleinen models" auch egal. wenn man über agenturen geht, dann wollen die meistens im detail wissen, was damit gemacht wird.

meine erfahrung mit großen firmen ist die, dass der apparat einfach zu kompliziert ist. wenn du da einen vertrag willst, geht das erst mal durch die rechtsabteilung und das bekommen die zeitlich gar nicht hin. in großen firmen will keiner den kopf für einen vertrag hinhalten und da setzt sich keiner einfach mal hin und schreibt was oder unterschreibt was. das geht gar nicht, weil da intern vorschriften existieren. das ist meistens kein böser wille, sondern einfach das ganz normale chaos...

überlege dir halt, was das risiko ist (ich seh da ehrlich gesagt kein echtes) - bei einer großen firma ist es auch unwahrscheinlich, das sie dein gesicht auf pornobilder montieren oder sonstiegn unfug damit anstellen.
[gone] danasg
18.01.2013
manchmal unterschreibt man auch erst vor ort. würde spätestens dann darauf bestehen. immer, immer, immer mit vertrag!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
außerdem dürfen die deine bilder sonst gar nicht so ohne weiters nutzen.
18.01.2013
... wenn ich einen Job direkt ergattern habe, bekomme ich meist auch direkt am Shootingtag erst den Vertrag zu sehen, wobei die Eckdaten (Gage, Verwendung der Bilder, Dauer des Buyouts) vorher immer schriftlich per Mail mit dem Fotografen schon abgestimmt werden. Kommt der Job ueber die Agentur, regelt das natuerlich die Agentur. Mit wem bist Du denn in Kontakt? Dem Fotografen? Dann ruf den doch einfach nett an und frage nach, wie es mit dem Vertrag ausschaut. Ich wuerde IMMER auf einen Vertrag bestehen - schon alleine als Nachweis der Steuer gegenueber sieht das meiner Meinung nach besser aus als ne popelige Quittung...

Wuensch Dir viel Spass beim Shooting!!
Greets Kirstin

P.S: wenn man als Model die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmt, weist man auf der Rechnung keine UST aus und muss sie auch nicht in einer Erklaerung abrechnen...

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