TFP-Vertrag - Kurzer Check 20

[gone] schaafe-fotos
26.01.2013
Hallo, liebe MK-ler,

wollte mal nachfragen, ob ihr kurz über meinen Vertragsentwurf drüberschauen könnt und ob ihr dabei ein "gutes Bauchgefühl" habt, Rechtsberatung ist ja nicht ;)

http://www.uploadarea.de/files/qgwyzqn2wmnjl3nzxbfd6oh4q.pdf

Eine kleine Frage dazu meinerseits:
Ist in die Veräußerung von Fotos die Bearbeitung durch Dritte eingeschlossen. Falls ja, schneiden sich da evtl. 2 Punkte^^


Beste Grüße
Dominik
26.01.2013
Sieht für mich so weit ok aus.

Eine Bearbeitung durch Dritte ist keine Veräußerung.
dieser beitrag ist keine rechtsberatung, sondern nur meine meinung.

1.) zu ungenau - das wort kommerziell ist juristisch nicht deklariert. gewerblich ist das richtige Wort.
2.) kommerziell zu ungenau siehe oben.
3.) zu ungenau. wer definiert das? (Joyclub?!)

der rest ist okay.
[gone] schaafe-fotos
26.01.2013
Dankeschön für die Antworten, aber mit dem kommerziell/gewerblich bin ich noch nicht so ganz sicher. Hab schon ein wenig gegooglet, aber die Begrifflichkeiten bisher nicht klar definiert gefunden...
[gone] schaafe-fotos
26.01.2013
Noch eine Frage:
Veräußerung = Weitergabe der Dateien an Dritte?

Oder unterscheidet sich das noch irgendwie?
du veraeusserst nix. du erteilst hoechstens nutzungsrechte.

in welcher form muss halt definiert werden.
[gone] schaafe-fotos
26.01.2013
Also mir gehts jetzt um Punkt 2 (quasi auch 1).
Wie wäre es denn korrekt ausgedrückt, dass das Model die Bilder nicht an Dritte weitergeben darf, bzw keine Rechte zu den Bildern an Dritte weitergeben darf?


Edit: "Die Weitergabe der Bilder an Dritte ist untersagt." z.B.? Hört sich etwas hölzern an :D
Der Vertrag ist in der Form unbrauchbar. Es gibt hier mehr als einen Beitrag zum Thema tfp Vertrag in denen jeweils erläutert wird was zu beachten ist und aus welchem Grund das hier gepostete Werk nichts taugt.
du veraeusserst nix. du erteilst hoechstens nutzungsrechte.

in welcher form muss halt definiert werden.
uppala doppelpost...

was sich hölzern anhört ist aber in diesem fall klar und unmissverstaendlich formuliert.
ansonsten einfach mal durch vorhandenes material stöbern und mit stock vertraegen kombinieren.
[gone] schaafe-fotos
26.01.2013
So bin ich bisher auch vorgegangen, habe schon ne Hand voll unvollständiger Verträge zusammengegooglet und mir daraus diesen gebastelt, den ich jetzt schon wieder etwas abgeändert habe :D

Noch eine Frage hätte ich, auf die ich in den anderen Threads keine Antwort fand:
Wenn das Model seine Bilder von einem Dritten bearbeiten lässt, ist das schon eine Übertragung von Bildrechten an Dritte? Oder überträgt das Model dem Dritten die Bildrechte erst, wenn sie sagt, dass er die dann bearbeiteten Bilder auch verwenden/veröffentlichen darf?
(Dass das Model vertraglich zu so einer Rechtevergabe gar nicht ermächtigt ist, sei mal dahin gestellt.)


Edit: Ach verdammt, ist dieser ganze juristische Kram ätzend^^ Ich merke gerade, dass das wohl sowas wie die Vergabe von Nutzungsrechten wäre, nicht gleichzusetzen mit Veröffentlichungsrechten. Und diese Rechte kann wohl nur der Urheber (ich) vergeben....
Ich grübel mal weiter :p
dominik, warum so kompliziert...

wenn du über fremdbearbeitungen kontrolle haben willst und keinen extra TFP Vertrag mit dem Bildbearbeiter abschließen willst, dann schreib das klipp und klar in den vertrag.

"Jede Veränderung (Bildschnitt, Verfremdung, Bearbeitung, etc) der herausgegebenen Bilder bedarf vor Veröffentlichung der Zustimmung des Fotografen. Erfolgt eine Freigabe des Werkes, darf ein etwaiger Beteiligter Dritter die Bilder ebenfalls zum Zwecke der Eigenwerbung veröffentlichen. Nicht in diesem Zusammenhang freigegebene Werke sind von einer Veröffentlichung (egal durch welche Person) ausgeschlossen."

Das ist klar genug formuliert. Von Definitionen wie Lizenzen oder Nutzungsrechten und Übertragungen (näheres dazu unten) würd ich die Finger lassen, wenn man nicht weiß wovon man spricht.

ansonsten:


Wenn das Model seine Bilder von einem Dritten bearbeiten lässt, ist das schon eine Übertragung von Bildrechten an Dritte?

nein, denn:


Oder überträgt das Model dem Dritten die Bildrechte erst, wenn sie sagt, dass er die dann bearbeiteten Bilder auch verwenden/veröffentlichen darf?

Wenn ich etwas übertrage, ist es weg und jemand anderes hat es. Vorsichtig mit solchen Formulierungen... Wenn du nicht weißt was du da in dein Vertrag reintippst, halte Ihn lieber allgemein, dafür umso deutlicher. Lieber einfaches Deutsch als juristisches Eigentor.

Siehe auch dein Punkt 3 im Vertrag. Du machst ein tolles Aktbild von einer 19 jährigen Studentin, welches du 5 Jahre später bei einem lokalen Fotowettbewerb einreichst. Zufällig gewinnt dieses Bild einen Preis und wird in der Tageszeitung abgedruckt und auf einer Facebook Page eben dieser Zeitung veröffentlicht, weil das so in den Wettbewerbsbedingungen stand. Blöd nur, das deine 19 jährige Studentin mittlerweile 24 ist und nun ihre Beförderung im Konzern in dem Sie mittlerweile arbeitet nicht bekommt, da laut Personalabteilung die Fotos anrüchig sind. Guter Ruf geschädigt? Ja oder nein?

Also mein Tipp: Klare Formulierungen, kein Wischi Waschi und keine falschen juristischen Begrifflichkeiten.
26.01.2013
Ich würde Dir Punkt 9 nicht unterschreiben.
Einen stillschweigend sich ausdehnenden Vertrag erachte ich als
ungünstig. Ist aber grundsätzlich möglich so zu vereinbaren.

Heiner
[gone] jan wischnewski photography | berlin | potsdam
27.01.2013
Warum einfach, wenn es kompliziert geht? ;)

Ihr macht ein Tfp-Shooting. Veröffentlichung der Bilder nur auf dem jeweiligen Portfolio.
Du hast sowieso die Urheberrechte, das Model die Persönlichkeitsrechte. Jeder von euch könnte also eine unerlaubte Veröffentlichung des anderen stoppen. Hand drauf und fertig! :) Warum schriftlicher Vertrag???
27.01.2013
zu Punkt 1:
"kommerzielle Nutzung" ist ein juristisch nicht definierter Begriff sehr weitläufiger Begriff. Auch das ersetzen durch "gewerbliche Nutzung" ist problematisch, da gewerblich nicht gleich bedeutend mit damit Geld verdienen ist. Hast Du z.B. ein Gewerbe angemeldet und nutzt das Bild in diesem Zusammenhang irgendwo als Eigenwerbung (gilt auch für geschlossene Foren oder bei Auslage im Studio als Portfolio), so stellt dies bereits eine kommerzielle / gewerbliche Nutzung dar...

zu Punkt 2:
Aussage zu Punkt 1 gilt auch hier. Darüber hinaus passt der Begriff "Veräußerung" nicht auf die Weitergabe von Kopien digitaler Daten und schließt auch die kostenlose Weitergabe mit ein. Die Formulierung "ist nach Möglichkeit" führt dazu, dass diese Klausel im Zweifelsfall nie greift. Wenn Du dies möchtest, dann schreibe es klar vor...

zu Punkt 3:
dieser Punkt ist in gänze ein komplettes Eigentor. Bei pornografisch handelt es sich ja noch um einen in gewissen grenzen definierten Begriff, der jedoch bereits eine große Bandbreite an Grauzone bietet, welche auch regelmäßig gerichtlich geklärt wird. Diesen dann noch mit der Erweiterung Umfeld auszudehnen, erhöht die eh schon magere Rechtssicherheit nicht gerade. Dann aber noch ein subjektives Empfinden wie den "Guten Ruf" objektivieren zu wollen lässt den Kahn dann voll unter gehen...

zu Punkt 4:
schließe die Nutzung durch Dritte ohne zusätzliche schriftliche Einverständnis einfach komplett aus...

zu Punkt 5:
Der Sinn ist i.m. Augen widersprüchlich. Weshalb bekommt sie ein Auswahl, wenn Du schon gewählt hast und Sie nicht wählen darf? Zudem erhöhen Fußnoten nicht gerade die Transparenz... Schreib doch klar rein, dass die Bilder des Shootings von Dir gesichtet werden und das Model die aus Deiner Sicht gelungenen Fotos innerhalb von 2 Wochen erhält. Ich persönlich würde jedoch dem Model auch die Möglichkeit einräumen, die 5 Bilder die sie bearbeitet haben möchte selbst zu wählen...

zu Punkt 6:
Datenweitergabe ist ein heikles Thema und muss ggf. explizit mit Verwendungszweck usw. konkret mit separat unterschriebener Erklärung eingeholt werden. Bereits eine Sicherung der Daten in der Cloud stellt einen Verstoß dar. Schließ die Datenweitergabe (abgesehen von Rechtsstaatlich legitimierten Interessen) komplett aus oder kläre mit dem Model konkret, welche Daten sie für welchen Zweck weiter gegeben haben möchte...

zu Punkt 7:
ein grundsätzlicher Ausschluss kann u.U problematisch sein. Besser: "sämtliche abweichende und / oder nachvertragliche Vereinbarungen bedürfen der Schriftform"...

zu Punkt 8:
was willst Du mit diesem Punkt bezwecken? Wenn es Dir bezüglich dem Alter um die Geschäftsfähigkeit geht, dann nehme das Geburtsdatum in die Personendaten mit auf. Abgesehen davon dürfen auch unter 18 jährige Personen Fotos von sich machen lassen. Dies gilt in gewissem Rahmen selbst für Aktfotos...

Geht es um Veröffentlichung von Pinkshoots, gewaltverherrlichende oder pornografische Darstellung, bist Du ggf. in der Beweispflicht. Ergo ist es eigentlich Standard, ein Gesichtsfoto des Models mit Perso in der Hand zu den Unterlagen zu heften...

zu Punkt 9:
diesen Punkt halte ich für sehr problematisch. Ich würde ganz darauf verzichten und einfach jedes mal einen neuen Vertrag unterzeichnen lassen...

zu Punkt 10:
s. Ausführungen zu Punkt 7.

zu Punkt 11:
Deine gekürzte Variante der salvatorischen Klausel ist meines Erachtens nicht ausreichend. Nimm die komplette mit rein.

„Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.“

Gruß Ralf

PS: Die Ausführungen sind und sollen keine Rechtsberatung sein, sondern stellen nur meine persönliche Meinung dar...
[gone] jan wischnewski photography | berlin | potsdam
27.01.2013
Leute, lasst doch mal dieses halbjuristische Rumgewichse. Das ist lächerlich und macht alles nur noch schlimmer.
Einfach in euren Worten aufschreiben, was ihr wollt und was nicht. Beide unterschreiben´s und fertig!
[gone] schaafe-fotos
27.01.2013
Danke für die vielen Antworten, ich habe noch mal so dies und das umgeschrieben:

http://www.uploadarea.de/files/oxrqzl2ex3l95vdzfqsb9dwkr.pdf

Ich versuche mal, das meiste zu beantworten:

Teilakt- oder Aktbilder mache ich nicht und sollte dies doch irgendwann mal der Fall sein, werde ich natürlich einen gesonderten Vertrag aufsetzen, in dem klipp und klar die Platformen der Veröffentlichung erwähnt werden. Für ein "normales" Shooting würde so eine Auflistung aber im Nirwana enden^^

Die Sache mit dem guten Ruf habe ich dann mal auf das pornografische Umfeld beschränkt, das andere war wirklich etwas Wischi-Waschi.

Die ganzen unteren Punkte habe ich gelöscht/zusammengeführt/erweitert, auch die gesamte salvatorische Klausel reingenommen.

Von der Sache mit dem Handschlag halte ich nichts. Ich bin nicht päpstlicher als der Papst und wenn ich Fotos von guten Freunden mache, wissen die, dass ich die zur Eigenwerbung nutze und sie dürfen ihre Fotos stolz auf Facebook zeigen oder sich ausdrucken. Da brauchen wir keinen Vertrag.
Solch ein Freundeskreis ist aber recht eng gehalten, daher für alle außerhalb: Vertrag ist Pflicht!

Zur Bearbeitung der Bilder: Ich möchte dem Model nicht verbieten, die Bilder zu bearbeiten oder bearbeiten zu lassen, für so wertvoll und einzigartig halte ich meine Fotos nicht. Diese bearbeiteten Bilder müssen aber klar als solche Gekennzeichnet werden, damit mein nicht vorhandener Ruf nicht geschädigt wird ;)

Allgemein bei Veröffentlichung habe ich "nach Möglichkeit" geschrieben, da ich dem Model nicht zumuten will, unter jedes Facebook-Bild einen Verweis auf mich schreiben zu müssen. Da glaube ich noch an das Gute im Menschen und hoffe auf eine geeignete Erwähnung meiner Mitwirkung.

Zuletzt: Ihr habt natürlich recht, diese ganze juristische Wortklauberei bringt mir mehr Nachteile, als Vorteile, deshalb habe ich versucht, es in klar verständlichem Deutsch zu formulieren.
Wenn Veräußerung das Weitergeben von Kopien beinhaltet, nehm ichs komplett raus. Da ich aber im Vertrag keine Abhandlung über die Definition von kommerzieller Nutzung schreiben kann und möchte, bleibt das einfach so drin. Das Wort gewerblich wäre in diesem Sinne genauso falsch. Ich habe die Eigenwerbung extra abgegrenzt, also sollte das klar sein.


In diesem Sinne uns allen: Fröhliches Weiterdiskutieren ;)
[gone] schaafe-fotos
27.01.2013
Ich schätze mal, so könnte man es machen, ich poste das Teil hier nochmal allgemein, falls jemand Inspiration braucht ;) Schön gegliedert und übersichtlich und so, dass ihn auch jeder verstehen können sollte.
Das hier ist jetzt natürlich ein recht modelfreundlicher Vertrag, aber so ist es auch in diesem Fall von mir gewollt.


Model-Vertrag


§1 Vertragsparteien

Blabla

- nachfolgend "Fotograf" genannt –

und

Blabla

- nachfolgend "Model" genannt -


§2 Gegenstand der Vertrages

Dieser Vertrag gilt für das Foto Shooting am _________________ und die dabei erstellten Fotografien. Fotograf und Model vereinbaren die Anfertigung von Fotos. Beide Parteien können Körperhaltungen, Ideen und Aufnahmeorte vorschlagen oder ablehnen.
Durch diesen Vertrag kommt kein Arbeitsverhältnis zustande.
Das Model hat seine Volljährigkeit durch Personalausweis nachgewiesen oder die Erlaubnis einer erziehungsberechtigten Person eingeholt.


§3 Nutzungsrechte des Fotografen

Der Fotograf darf die Bilder zeitlich, räumlich und inhaltlich für private Zwecke und die Eigenwerbung (z.B. Sedcard, Online-Community, Homepage, etc.) nutzen. Ebenfalls darf der Fotograf die Bilder bearbeiten sowie durch Dritte bearbeiten lassen und etwaig bearbeitete Bilder für private Zwecke und die Eigenwerbung nutzen. Darüber hinaus ist die kommerzielle Nutzung ausgeschlossen.


§4 Abzüge/Bilddateien

Der Fotograf behält sich das Recht vor, die entstandenen Bilder zu sichten sowie zu bewerten und einer Vorauswahl zu unterziehen.
Das Model erhält spätestens zwei Wochen nach dem Shooting diejenigen Bilder, die die Vorauswahl des Fotografen bestanden haben. Dabei erhält das Model die genannten Bilder unbearbeitet in voller Auflösung im jpg-Format und im cr2-Format (falls vorhanden).
Des Weiteren erhält das Model nach Absprache mit dem Fotografen eine bearbeitete Auswahl von mindestens fünf Bildern.


§5 Nutzungsrechte des Models

Das Model darf die erhaltenen Bilder zeitlich, räumlich und inhaltlich unbegrenzt für private Zwecke und die Eigenwerbung (z.B. Sedcard, Online-Community, Homepage, etc.) nutzen. Ebenfalls darf das Model die vom Fotografen unbearbeiteten Bilder bearbeiten sowie durch Dritte bearbeiten lassen und jene etwaig bearbeitete Bilder für private Zwecke und die Eigenwerbung nutzen. Darüber hinaus ist die kommerzielle Nutzung ausgeschlossen.


§6 Weitere Bestimmungen zur Veröffentlichung

Bei einer Veröffentlichung jedweder Art ist nach Möglichkeit ein Hinweis auf das Urheberrecht des Fotografen anzubringen (z.B. durch den Hinweis: „Fotograf: Person X“ und/oder ein Verweis auf die Homepage „www.name-der-homepage.de“).
Bei einer Veränderung (Bildschnitt, Verfremdung, Bearbeitung, etc.) der Bilder durch das Model oder Dritte muss bei einer Veröffentlichung durch das Model unbedingt ein Hinweis hierauf erfolgen (z.B. „Bearbeitung: Person Y“).
Ein etwaig beteiligter Dritter darf die Bilder zum Zwecke der Eigenwerbung erst nach schriftlicher Freigabe des Fotografen und des Models veröffentlichen. Nicht in diesem Zusammenhang freigegebene Werke sind von einer Veröffentlichung durch Dritte ausgeschlossen.
Eine Verwendung bzw. Veröffentlichung der Bilder in pornografischem Umfeld ist beiden Parteien ausdrücklich untersagt.


§7 Personenbezogene Daten

Grundsätzlich erfolgt die Weitergabe persönlicher Daten des Models durch den Fotografen sowie die Weitergabe persönlicher Daten des Fotografen durch das Model an Dritte nur nach Zustimmung für den Einzelfall.
Der Fotograf darf den Künstlernamen bzw. den Vornamen und den ersten Buchstaben des Nachnamens des Models bei Bildbeschreibungen und zur Differenzierung verwenden.


§8 Sonstige Abreden

Diesem Vertrag liegt deutsches Recht zugrunde, mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen, Änderungen oder nachvertragliche Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.


§9 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.




__________________________________________________________________
(Ort, Datum, Unterschrift Fotograf)


___________________________________________________________________
(Ort, Datum, Unterschrift Model


___________________________________________________________________
(Ort, Datum, Unterschrift Erziehungsberechtigte(r) des Models, falls minderjährig)
27.01.2013
@schaafe-fotos
Von der Sache mit dem Handschlag halte ich nichts. Ich bin nicht päpstlicher als der Papst und wenn ich Fotos von guten Freunden mache, wissen die, dass ich die zur Eigenwerbung nutze und sie dürfen ihre Fotos stolz auf Facebook zeigen oder sich ausdrucken. Da brauchen wir keinen Vertrag.
Solch ein Freundeskreis ist aber recht eng gehalten, daher für alle außerhalb: Vertrag ist Pflicht!

Ein Handschlag ist ein Vertrag...

Und zwar ein rechtlich gültiger.

Ohne Vertrag kannst Du nicht mal mit einem Model ein Shooting vereinbaren - sobald Du es vereinbarst, entsteht automatisch ein Vertrag.
[gone] jan wischnewski photography | berlin | potsdam
28.01.2013
Jupp.

Und selbst mit einem handgeschiebenen Zettel in eigenen Worten hast du vor Gericht bessere Chancen deinen Standpunkt festzulegen, als mit einem Vertrag in halbgarem Juristendeutsch.

Wer solch einen Vertrag braucht, sollte zum RA gehen...alles andere ist wie ein Haus ohne Bauingeneur bauen. ;) Schiefe Wände oder undichtes Dach sind vorprogammiert.

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