Gewerbeschein und Gewerbesteuer 12

06.02.2013
Hallo,
kann mir jemand gute Links empfehlen um mich als Laie in das Thema Gewerbeschein und Gewerbesteuer einzulesen?

Muss ich mich bei einem Gewerbe festlegen was ich tue? Wenn ich primär ein Gewerbe als Informatiker habe, darf ich damit Rechnungen für Fotojobs schreiben?

LG,
Jan
#2
[gone] KALLEX Photography www.facebook.com/kallex.kiel
06.02.2013
Google ist dein Freund, bzw. ein kurzer Besuch bei einem Steuerberater. Um Gewerbesteuer zahlen zu müssen, musste schon echtes Geld verdienen.
Fotojobs sind Handwerk. Informatiker in der Regel in der IHK Mitglieder. Du brauchst einen extra Gewerbeschein für Foto und eine Anmeldung bei der Handwerkskammer. Das zieht dann noch eine Mitgliedschaft bei der ETEM Berufsgenossenschaft nach sich. Ich weiss das sich hier viele einfach nicht anmelden und meinen sie müssen nicht. Die Strafenzahlungen können aber immens sein und es gibt immer jemanden der mal der Handwerkskammer einen Tipp gibt.
Ausnahmen sind die "Künstler". Da versuchen sich auch viele rauszumogeln. Viele der nicht gelernten "Fotodesigner" zum Beispiel.

Also eigentlich ist es einfach. Geh zum Steuerberater und lass dich einmal beraten. Hier in der MK bekommste keine Antwort mit der du "rechtssicher" etwas anfangen kannst.
06.02.2013
Das ist gerade im Fotobereich ein teilweise recht komplexes Thema.
Grundsätzlich hast du bei deiner Gewerbeanmeldung als Informatiker ja sicher einen Tätigkeitsbereich angegeben, nach dem du arbeitest. Wenn du nun als Fotograf arbeiten möchtest, musst du das auch mit angeben.
Aber vorsicht: Als gewerbetreibender Fotograf bist du nicht nur zur Zahlung von Gewerbesteuer verpflichtet, sondern auch zum Beitritt in die Handwerkskammer und der ETEM.
Für die Gewerbeanmeldung geht es ersteinmal zum Ordnungsamt (oder Gewerbeamt, jenachdem wie es bei dir geregelt ist) zur Gewerbeanmeldung, danach dann zum Finanzamt, um den steuerlichen Erfassungsbogen abzugeben.

Die für die meisten Fotografen sinnvollere Geschichte ist der Freiberuf. Damit fallen Gewerbesteuer, Handwerkskammer und weitere Geschichten weg. Allerdings musst du dazu ersteinmal auch als Künstler, Bildberichterstatter o.Ä. anerkannt werden, da es den Beruf des Fotografen als Freiberuf so im Gesetz nicht gibt. Hierbei helfen z.B. Verbandsmitgliedschaften (BFF, Freelens usw), ein künstlerisches Studium, Ausstellungen, Veröffentlichungen usw.
Prinzipiell darf man ab dem Punkt dann aber auch keine rein Handwerklichen Arbeiten mehr machen. Also Beispielsweise Passfotos, Produktaufnahmen ohne künstlerischen Anspruch usw. Was künstlerischer Anspruch ist, entscheidet in dem Fall tatsächlich das Finanzamt.
Für den Fall reicht es auch, dass du beim Finanzamt deine Steuernummer als Freiberufler beantragst. Jenachdem, wie streng da bei dir gearbeitet wird, sind evtl weitere Nachweise erforderlich, oder eben nicht.
Wichtig ist aber: Als Freiberufler darfst du nur, bis auf einen geringen prozentualen Anteil, freiberufliche Tätigkeiten ausführen. Bildbearbeitung, Fotoassistenz o.Ä. fallen also nicht in den Freiberuf. Da liegt dann eine Mischtätigkeit vor und für soetwas brauchst du dann wieder ein Gewerbe.

Eine Frage, die viele immer wieder vor ein großes Rätsel stellt, ist die Umsatzsteuer. Ob du die Kleingewerberegelung geltend machst und keine Umsazsteuer berechnest, oder ob du welche Berechnest, hängt sehr stark davon ab, was für dich am sinnvollsten ist. Und natürlich musst du wenig genug verdienen, um das überhaupt entscheiden zu können.
Wenn du viel für dein Unternehmen kaufst (Technik, Bürokrams usw.), ist es natürlich sinnvoll, dass du die Umsatzsteuer geltend machen kannst und das Geld von Warenkäufen wieder rausbekommst. Dann kommen natürlich aber auf alle deine Rechnungen die 19% mit drauf. Das treibt für Privatkunden halt natürlich den Preis in die Höhe, bei gewerblichen Kunden ist es aber total egal. Da redet man eh nur über den Nettopreis und den Rest schlägt man dann in der Rechnung drauf. Bekommen die Kunden dann ja auch wieder raus.

Genauere Infos gibt es aber z.B. bei der IHK, der Handwerkskammer, dem Ordnungs- und Finanzamt. Spezielle Lektüre für Fotografen ist das BFF Handbuch, in dem genau diese Themen einmal behandelt werden und alle Vor- und Nachteile aufgelistet werden. Auch Geschichten wie das Urheberrecht, Verträge, Kalkulationen usw werden da behandelt.

Ich hoffe, dass ich dir soweit einen ersten Einblick liefern konnte.

Liebe Grüße
Hendrik
06.02.2013
Hallo zusammen,

Kann mir jemand helfen, wie sich das bei Models auswirkt? Was ich tun muss und zu was ich dann mit Gewerbeschein verpflichtet bin?

Danke im voraus. Gerne auch direkt über pn bei mir melden:)

Viele Grüße
Daniel
06.02.2013
kann mir jemand gute Links empfehlen um mich als Laie in das Thema Gewerbeschein und Gewerbesteuer einzulesen?

Die regional zuständige Industrie- und Handelskammer (IHK), in der jeder Gewerbetreibende Zwangsmitglied ist, hilft gern weiter - auf ihren Internetseiten wie mit Existenzgründerseminaren etc.pp.

Muss ich mich bei einem Gewerbe festlegen was ich tue?

Jein. Bei der Gewerbeanmeldung ist die Art des Gewerbes anzugeben, das ist allein schon deshalb wichtig, damit geprüft werden kann, ob es sich um ein Handels- oder ein Handwerksgewerbe handelt und ob das Gewerbe genehmigungspflichtig ist bzw. bestimmte Nachweise erfordert. (Gastronomie z.B., Edelmetallhandel und -verarbeitung)
Grundsätzlich muß derjenige, der einen Gewerbebetrieb errichtet hat, es bei der Gewerbebehörde anzeigen, wenn sich Art und Inhalt seiner Tätigkeit grundsätzlich ändern. Wer also ein Gewerbe als "Hausmeisterdienst" angemeldet hat und dann auf "Versandhandel mit digitalen Speichermedien" umsattelt, der muß das der Gewerbebehörde anzeigen. Der Hausmeisterdienst darf aber ohne weiteres auch mit digitalen Speichermedien handeln, und der Versandhändler für digitale Speichermedien darf auch für drei Häuser in seiner Straße gewerblich den Hausmeisterdienst erledigen. Auch "weit über den Tellerrand hinausreichende" Tätigkeiten sind da nicht relevant, solange sich die grundsätzliche Ausrichtung nicht ändert, außerdem kann man klugerweise die Beschreibung der gewerblichen Tätigkeit von Anfang an so allgemein wie möglich halten. (Gesellschaftsverträge von GmbHs, die ja auch einen Geschäftszweck enthalten müssen, enthalten regelmäßig eine schöne Formulierung wie "sowie alle anderen Tätigkeiten, die den Interessen der Gesellschaft dienlich sind".)

Wenn ich primär ein Gewerbe als Informatiker habe, darf ich damit Rechnungen für Fotojobs schreiben?

1. Informatiker (jedenfalls "richtige Informatiker", die Informatik studiert haben) sind tendenziell keine Gewerbetreibenden, sondern eher Freiberufler, so wie z.B. Ingenieure ja auch. Die Abgrenzung kann schwierig sein, man lasse sich ggf. von den Berufsverbänden beraten, oder einem Anwalt oder Steuerberater, nicht von der IHK, die hat ein ureigenes Interesse, möglichst noch das letztliche Kaninchen zum Gewerbetreibenden zu deklarieren, weil sie ja von den Zwangsmitgliedsbeiträgen gut lebt.

2. Eine Rechnung darf jeder schreiben. Eine Rechnung ist nicht mehr und nicht weniger als eine Zahlungsaufforderung, die einen Absender, einen Empfänger, einen Zahlungsgrund und ein Zahlungsziel enthält. (Nach den Vorschriften des Umsatzsteuerrechts müssen Rechnungen, die von Umsatzsteuerpflichtigen gestellt werden, dann noch ein paar Angaben mehr enthalten.)
06.02.2013
Kann mir jemand helfen, wie sich das bei Models auswirkt? Was ich tun muss und zu was ich dann mit Gewerbeschein verpflichtet bin?

"Fotomodelle und Mannequins" gelten in Deutschland klipp und klar als Gewerbetreibende. Das heißt: jedes Model, das die Modeltätigkeit mit Gewinnerzielungsabsicht und auf Dauer angelegt (also nicht nur einmalig) ausübt, muß ein Gewerbe anmelden.

Was aus der Gewerbeanmeldung folgt, kannst Du hier im Forum mit der Suchfunktion herausfinden, oder über Google.
[gone] jan wischnewski photography | berlin | potsdam
06.02.2013
Solltest du als Informatiker Freiberufler sein, würde ich bei diesem Status bleiben und nur Fotojobs annehmen, bei denen du eine "künstlerische Gestaltungsfreiheit" hast. Wie weit das gehen kann, hängt von deinem Geschick ab, das notfalls dem Finanzamt zu erklären. ;)
Die Vorteile des Freiberuflers (Kammerfreiheit, EÜR, keine Gewerbesteuer) solltest du ja dann kennen.
06.02.2013
Solltest du als Informatiker Freiberufler sein, würde ich bei diesem Status bleiben und nur Fotojobs annehmen, bei denen du eine "künstlerische Gestaltungsfreiheit" hast. Wie weit das gehen kann, hängt von deinem Geschick ab, das notfalls dem Finanzamt zu erklären. ;)
Die Vorteile des Freiberuflers (Kammerfreiheit, EÜR, keine Gewerbesteuer) solltest du ja dann kennen.

Und dabei höllisch aufpassen, daß keine als gewerblich zu definierende Fotografie mit über die freiberufliche Tätigkeit abgerechnet wird!

Es gilt der steuerliche Grundsatz: "Gewerbe verdirbt!" Wenn auch nur ein kleiner Teil der Tätigkeit gewerblich ist, wird die gesamte Tätigkeit als gewerblich angesehen und wird damit gewerbesteuerpflichtig.

Um das zu vermeiden, muß man ggf. die beiden "Geschäftsbereiche", also den freiberuflichen und den gewerblichen Teil, sauber trennen. Getrennte Buchführung, getrennte Steuernummer usw. - nur dann hält man den gewerblichen Teil erfolgreich steuerlich vom freiberuflichen fern.

Allerdings... wenn ich das EP wörtlich verstehe, dann scheint ja eine gewerbliche Tätigkeit als Informatiker schon gegeben zu sein. Dann erübrigt sich diese Überlegung eigentlich.

Dann stellt sich eher die Frage, ob die fotografische Tätigkeit, die da angestrebt wird, eventuell als Handwerk einzustufen ist, mit allen daran hängenden Folgen. Denn als "Nebengewerbe" zu der gewerblichen Haupttätigkeit Informatik wird die Fotografie kaum durchgehen. (Ein Handwerksgewerbe als Nebengewerbe zu einem Nicht-Handwerksgewerbe auszuüben, war zu Zeiten des Meisterzwangs ohne Meisterbrief möglich, wenn die Wertschöpfung des Nebengewerbes nicht das Durchschnittsjahreseinkommen eines Gesellen in dem Handwerksbereich überschritt und das Hauptgewerbe mehr Ertrag brachte als das Nebengewerbe. Ich erinnere aber nicht, ob mit einem "Handwerks-Nebengewerbe" in dieser Form auch eine - "meisterlose" - Mitgliedschaft in der HWK verbunden war.)
06.02.2013
Danke erstmal für die Antworten. Das hat mich ein bischen weitergebracht.

Soviel ich weiss muss ich als Softwareentwickler (Ich hab es nicht studiert aber einen IHK-Abschluss als Fachinformatiker) ein Gewerbe anmelden. Das is mein Kentnissstand.

Primär möchte ich meine Softwareentwicklung als Dienstleistung anbieten.

Ich bin spezialisiert auf die Technik von Websites und Internet. Ich hätte ganz konkret einen Kunden der auch Werbefotos für seinen Webshop von mir haben möchte. Das sieht das Finanzamt wohl als nicht mehr so künstlerisch an nehme ich an?

Ich habe mal gehört die Fotografenkammer toleriert so etwas solange man nicht aktiv im Bereich Hochzeit, Portrait und Passfotografie wildert. Bei künstlerischer Fotografie sollen die toleranter sein. Ist aber nur so gehört, weiss nicht ob das stimmt.

Da ich ja primär Websites mache habe ich auch den Tipp bekommen das als Mediengestalter zu verkaufen damit ich gewerbefrei bleibe. Das würde ich aber glaube ich ungerne machen weil es nicht meinem Schwerpunkt entspricht.

Ich würde aber wahrscheinlich die Arbeiten einer freiberuflichen Mediengestalterin die bei mir Subuntenehmerin ist weiterverkaufen. Das is ja eindeutig etwas Gestalterisches, aber ich verkaufe es ja weiter. Wie sieht es dann aus?


Wer hat final zu entscheiden ob ich Gewerbepflichtig bin? Die IHK oder das Finanzamt?

Einen ersten Termin beim Steuerberater habe ich in 2-3 Wochen. Wir telefonieren nach Rosenmontag wegen einem konkreten Termin.
06.02.2013
Hy zusammen bzw @ Daniel:
ich habe als Model Gewerbe angemeldet, den Gewerbeschein habe ich aber nur, um damit in der Fegro oder bei einem Deko-Grosshandel guenstiger einkaufen zu koennen :-) Ich habe nach der Anmeldung eine eigene Steuernummer bekommen und rechne darueber meine Einnahmen mit der normalen Steuererklaerung ab. Rechnungen schreibe ich, aber als Kleinunternehmer, da ich unter die Grenze falle mit den Einnahmen. Ich muss daher keine monatliche Umsatzsteueranmeldung machen...
Vorteil bei Gewerbe: man kann die ersten 3 Jahre auch Verluste aus der Taetigkeit bei der Steuer absetzen, erst danach wird es als Liebhaberei ausgelegt und dann kann man keine Verluste mehr anrechnen. Im ersten Jahr hatte ich durchaus "Verluste", da ich Fahrtkosten zu den Shootings hatte, Visakosten etc. Als Best Ager wird man leider nicht mehr von Agenturen aufgebaut, sondern ich brachte die Bilder alle selber mit. Mittlerweile laeuft es gut, also als "Zubrot" nebenbei.
Ist halt die Frage, ob Du es wirklich als Nebenjob mit Gewinnabsicht machen willst oder ab und an nur mal ein Shooting just for Fun hast. Sobald Du bei einer Agentur gelistet bist (also ner echten, keine Datenbaenke im Internet), fragen die eh nach Deiner Steuernummer.
Bitte bedenken: wenn Du Angestellter bist und Gewerbe angemeldet hast, kannst Du NICHT mehr zum Lohnsteuerhilfeverein gehen und da relativ guenstig die Einkommens-Steuererklaerung erstellen lassen. Das duerfen die nicht mehr. Da heisst es dann Zahlemann und Soehne ueber einen normalen Steuerberater...
Und auch bedenken, solltest Du Angesteller sein - in den Arbeitsvertrag schauen, ob eine Nebentaetigkeit genehmigt werden muss bzw ueberhaupt gestattet wird....
Greets Kirstin
07.02.2013
Soviel ich weiss muss ich als Softwareentwickler (Ich hab es nicht studiert aber einen IHK-Abschluss als Fachinformatiker) ein Gewerbe anmelden. Das is mein Kentnissstand.

Das klingt plausibel.
Ich bin spezialisiert auf die Technik von Websites und Internet. Ich hätte ganz konkret einen Kunden der auch Werbefotos für seinen Webshop von mir haben möchte. Das sieht das Finanzamt wohl als nicht mehr so künstlerisch an nehme ich an?

HWK-mäßig stellt sich da m.E. die Frage nach dem schon erwähnten "Handwerk als Nebengewerbe".

Aber davon abgesehen halte ich das für zweitrangig. Seit 2003 der "Meisterzwang" für handwerkliche Fotografen weggefallen ist, kann man das völlig gelassen sehen. Früher hätten sie Dir den Laden dicht gemacht, heute können sie Dir höchstens einen rückwirkenden Beitragsbescheid schicken, und über den kannst Du Dich dann in aller Ruhe und Gelassenheit streiken. Und die Neigung der alteingesessenen (und aussterbenden) Fotografenhandwerksmeister, tausende von Nicht-Meistern und Nicht-Gesellen in die Handwerkskammern zu holen ist auch stark begrenzt, allein um der Mehrheiten in den Kammerversammlungen wegen.

Da ich ja primär Websites mache habe ich auch den Tipp bekommen das als Mediengestalter zu verkaufen damit ich gewerbefrei bleibe. Das würde ich aber glaube ich ungerne machen weil es nicht meinem Schwerpunkt entspricht.

Mediengestalter ohne vollwertiges Grafikstudium werden als Gewerbetreibende angesehen. Bringt Dir also auch nix.
Ich würde aber wahrscheinlich die Arbeiten einer freiberuflichen Mediengestalterin die bei mir Subuntenehmerin ist weiterverkaufen. Das is ja eindeutig etwas Gestalterisches, aber ich verkaufe es ja weiter. Wie sieht es dann aus?

Das ist dann es in jedem Fall gewerblich. Auch der Betrieb einer Galerie, die nur Gemälde ausgewiesener Künstler verkauft, ist ja ein Gewerbebetrieb. (Es sei denn, der Künstler betreibt sie selbst für seine Werke.)

Wer hat final zu entscheiden ob ich Gewerbepflichtig bin? Die IHK oder das Finanzamt?

Das Finanzamt entscheidet das ganz autonom nach ausschließlich steuerlichen Gesichtspunkten. Es entscheidet auch nicht, ob Du ein Gewerbetreibender bist, sondern es entscheidet, ob die Tätigkeit, die Du versteuerst, eine gewerbesteuerpflichtige Tätigkeit ist.

So hat z.B. mal der Bundesfinanzhof entschieden, daß es gewerbesteuerpflichtig ist, wenn ein Bildjournalist (zweifelsfrei Freiberufler) PR-Fotos für Unternehmen produziert.

Die IHK versucht - genau wie die HWK - alles auf ihre Mitgliedsliste zu pressen, das noch atmen kann und nicht bei drei auf den Bäumen oder im Ausland ist.

Letztlich ist die Frage aber auch gar nicht so wichtig. Wie hoch sind denn die Kosten tatsächlich? Die IHK-Beiträge sind für Kleinunternehmer moderat. Und die Gewerbesteuer hat a) hohe Freibeträge und ist b) kannst Du als Einzelunternehmer die Gewerbesteuer auf die Einkommenssteuer anrechnen.

Einen ersten Termin beim Steuerberater habe ich in 2-3 Wochen.

Mit dem besprichst Du das in aller Ruhe, und erarbeitest mit ihm zusammen ein tragfähiges steuerliches und formalrechtliches Grundkonzept für Deine Tätigkeit.

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