Veröffentlichung in der BILD Zeitung 50

07.02.2013
Hallo Community,

Ich komm wiedermal mit einem Problem zu euch!

Vor 3 Wochen hab ich mit einem relativ prominenten Paar geshootet. Er spielt in der deutschen Bundesliga - sie ist TV-Moderatorin.

Jetzt sieht es so aus, dass sich die zwei verlobt haben und die BILD - Zeitung einen Artikel darüber veröffentlicht hat - mit meinem Foto.
Die 2 verlobten haben mich gefragt, ob die Bild Zeitung mein Foto verwenden darf - ich habe mündl. zugestimmt - mit der Bedingung, mein Name bzw. Logo müsste genannt werden.

Jetzt siehts so aus,...die Personen auf dem Foto wurden freigestellt - daher ist mein Logo nicht mehr zu sehn - und als Quelle haben sie Facebook angegeben.

Geht das in Ordnung??! Ich bin ziemlich wütend darüber. Was kann ich jetzt machen?! Habt ihr irgendwelche Tipps für mich??

Anbei schicke ich euch den Link zum Foto der Bild und den Link zum Original!!!

Bild Zeitung:
http://sphotos-g.ak.fbcdn.net/hphotos-ak-ash4/487928_529386843748676_1163136245_n.jpg

Original:
http://www.model-kartei.de/bilder/bild/12165275/

Mfg
Philipp
07.02.2013
BILD anschreiben, schadenersatz oder honorar fordern.
bei so einem unternehmen stehen die chancen sicher nicht schlecht,
da etwas zu bekommen. ist ja genug geld vorhanden.
07.02.2013
Hi,

ich bin kein Jurist, kann daher keinen juristischen Rat geben. Von all dem, was ich mir angelesen habe, würde ich den Fall so bewerten.

In der Sache ist das nicht in Ordnung, auf Quellennennung kannst Du bestehen.

Mündlich ist das ja wieder so eine Sache. Gibt es dieses Bild denn bei Facebook ? Weil wenn ja, dann hat sich Facebook ja so ziemlich jedes Recht an Bild gesichert, ich glaube da bist Du dann raus. Gibt es das Bild bei Facebook nicht, würde ich bei Bild mal anfragen, wie deren Juristen denn Bildurheberrecht so auslegen.
[gone] User_209100
07.02.2013
Prüf nach, ob das Bild wirklich von Facebook kommt. Mit nem 72dpi facebook bild wirst kaum nen Druckfähiges Gebilde fabrizieren können. Wenns NICHT aus FB ist, stimmt die Quellenangabe nicht. Dann kannst Ärger machen.
#5
07.02.2013
Ja es ist schon auf Facebook - beide "Models" haben das Foto zur Zeit als Profilbild!

aber gibt dieser Umstand der Bild das recht, die Fotos nachträglich zu bearbeiten - sprich, die personen freizustellen und mein Logo weg zu lassen``??
07.02.2013
Einfach mal dei AGBs von Facebook lesen!
[gone] Hermann Klecker
07.02.2013
Ich kriegs K....!
Was haben denn die AGB von Facebook damit zu tun?


Sollte mir so etwas passieren, dann würde ich die Kommunikation nachverfolgen, weil ich nicht wollte, daß meine "Kunden" Probleme damit bekommen. (Unabhängig von der Rechtslage)
Uns sollten die Kunden diese Auflagen an die Redaktion weiter gereicht haben, dann würde ich gar nicht erst eine Rechnung schreiben sondern einen Strafantrag stellen. Je nach Inhalt der Kommunikation kämen da eine unbefugte Vervielfältigung, die fehlende Namensnennung und die unbefugt Veränderung des Werkes in Frage. Als Amateur ist nach aktueller Rechstprechung eh Fraglich, ob einem ein Gericht einen Schadenersatz zugestehen würde.
07.02.2013
Also zu der Annahme man könne aus einem 72 dpi Bild keine Druckfähige Vorlage zaubern.. das geht durchaus, mit den richtigen Programmen und für eine Druckqualität in Bildzeitungsformat reicht es auf jeden Fall aber das ist eine andere Sache.
Wenn Bild das Bild wirklich von FB gezogen hat würde mich sehr interessieren ob Bild dann FB ein Honorar bezahlt hat... denn laut AGB von FB hat jeder User die Rechte seiner Bilder an FB abgegeben..für jedwede Verwendung.
Verkauft FB also wirklich Fotos ?
Eine Anfrage an die Bild Redaktion würde ich auf jeden Fall machen mit dem Nachweis meiner Urheberschaft...dann könnte man evtl. erfahren ob schon ein Bildhonorar geflossen ist.
Ach ja.... Kompliment zu dem gelungenen Foto...und freu dich dass es in einer bekannten zeitung veröffentlicht wurde..auch wenn du dabei evtl. leer ausgehen könntest.
07.02.2013
Ganz klar: Nein! Wie schon erwähnt reicht ein 72 ppi Bild eh nicht aus, also muss da eine Weitergabe erfolgt worden sein. Die AGB´s von Facebook besagen, dass du Facebook Nutzungsrechte an deinem Inhalt für Eigenwerbung etc. uneingeschränkt überlässt. Ist so nen Grund warum ich Facebook nicht mehr nutze und auch meinen Modellen nicht mehr gestatte die Bilder auf FB zu stellen. Habe dafür extra ne Klausel im Vertrag mit Geldstrafe. Als erstes würde ich mich mal mir der Bild in Verbindung setzen und fragen woher, die das Bild haben. Wenn sie, sie von dem Pärchen haben und ihr einen TFP-Vertrag gemacht habt hast du nen Grund diese zu verklagen (Vertrag wurde gebrauchen). Wichtig dabei ist das in deinem Vertrag auch drinnen steht, dass weitere Vereinbarungen in Schriftform gefasst werden müssen. Mündliche Vereinbarungen sind dann nicht zulässig. Wenn die Bild das Bild von Facebook haben kannst du sie wegen Urheberrechtsverletzung verklagen. Vorher wäre aber ein direktes Gespräch der richtige Weg. Drück den ordentlich in den Geldbeutel. Allerdings sollte ich an dieser Stelle auch sagen: Ich bin kein Anwalt und wenn ich dagegen angehen würde in deiner Situation, würde ich vorher nochmal mit meinem Anwalt reden.
07.02.2013
Leagl Terms 2.1: „you grant us a non-exclusive, transferable, sub-licensable, royalty-free, worldwide license to use any IP content that you post on or in connection with Facebook (IP License).“

Heisst: Du hast es FB überlassen. Und die Bild hat es von dort.
07.02.2013
Namensnennung sollte sein, wenn es nachvollziehbar vereinbart war.
Ich schrub: Nachvollziehbar - meint Schriftlich - oder so.
Du weisst nicht, was das "Paar" der Zeitung weiter geleitet hat.
Vielleicht nur: Knipser hat gesagt, ihr könnt es brauchen.... Vielleicht.

Zeitung zeigen nach meinem Wissen nie Logos auf Bildern. Die schneiden
sie immer weg. Musst Du einfach vergessen.

Heiner
Das Problem ist ganz simpel, dass Du nichts schriftliches in der Hand hast.

Dein Bild wurde ganz sicher nicht von Facebook "weitergegeben" - meines Wissens ist noch kein einziger Fall bekannt, in dem Facebook Bilder tatsächlich verwertet hätte. Von daher halte ich die diesbezügliche Hysterie für übertrieben.

Dass Printmedien so vorgehen, ist mittlerweile Standard - die wollen sich einfach Honorar sparen. Völlig unerheblich ist übrigens, ob die Moderatorin und der Fussballer "ihr okay" gegeben haben - auf dem Original war dein Logo drauf, die BILD hätte also bei Dir nachfragen müssen.

Du schreibst die BILD an, weist darauf hin, dass Du der Rechteinhaber bist und bittest um nachträgliche Honorierung...
[gone] User_89911
07.02.2013
Hm... für mich stellt sich die Frage auch schon an einem früheren Punkt- hast du einen Vertrag mit den beiden gemacht, als du sie geshootet hast? Wie waren die Bildrechte dort drin geregelt...? Spielt ggf. ja auch eine Rolle. Denn mündliche Absprachen sind bekanntlich immer recht schwer zu beweisen bzw. zu widerlegen.

Was die Bild angeht... du kannst es versuchen, aber ich glaube nicht, daß die sich bemüßigt fühlen, wenn da eine Privatperson den Aufstand probt, irgendwie groß aktiv zu werden. Wenn du rechtschutzversichert bist, ruf die Versicherung an und informier dich vorab. Sicher kann ein Anwalt für Medienrecht dir am besten sagen, ob du da eine Schnitte hast oder nicht.

Viel Erfolg!
auch wenn OT....für alle die glauben fb bilder bleiben da wo sie hingehören.....


http://www.shortnews.de/id/776130/missbrauch-von-fotos-aus-mitgliederprofilen-bei-facebook

http://www.krone.at/Digital/Facebook_legt_US-Rechtsstreit_mit_Millionenzahlung_bei-Daten_missbraucht-Story-324882

und weiter fröhlichen und unverkrampten kampf um likes wünscht

J.H. de la Torre
07.02.2013
@Klecker:

"Ich kriegs K....!
Was haben denn die AGB von Facebook damit zu tun? "

Komm mal runter, lies es Dir durch und versteh, dass ein Verlag wie Springer, ohne weiteres FB die Nutzungsrechte abkaufen kann ohen dass der Fotograf und Einsteller da noch was machen kann, naja, man könnte es natürlich auch eien Grundsatzentscheidung zur gültigkeit dieser AGBs vor Bundergerichtshof anlegen, aber dann erstmal viel Spass.
das mit dem grundsatzurteil würde dann wohl unter dem motto:

nicht kleckern-kotzen!

laufen.
07.02.2013
@Torre: Aber erstmal die Grundlagen schaffen, den Sachverhalt aufklären und die Bild auffordern, Auskunft zu erteilen. Die melden sich aus eigener Erfahrung schon, wenn man die deutlich anschreibt.
@stütze:

und die richtige grundlage wäre gewesen:

einen vertrag aufsetzen die das nutzen der fotos so weit einschränkt, dass das foto gar nicht bei fb auftaucht und sich selbst daran zu halten.

ein paar weniger likes, weniger ärger und ein strang weniger....
#20

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