Veröffentlichung in der BILD Zeitung 50

08.02.2013
sag ich ja nicht - aber die sache ist so für mich beweisbar und recht klar und eindeutig im sinne der +100%
#42
#43
08.02.2013
Wenn ich für ein "prominentes Paar" Bilder anfertige las ich mich dafür bezahlen.
Fertig !!
26.02.2013
Die Antwort in aller Kürze:

Diese Nutzung ist unzulässig. Das hat mit Verträgen, AGB und beschnittenen Bildern nichts zu tun. Der Fotograf kann nachträglich ein angemessenes Honorar verlangen und für die Zukunft Unterlassung dieser Nutzung.

Das alles kann über einen Anwalt verlangt werden; die Kosten sind vom Axel Springer Verlag zu ersetzen. So das Gesetz - und die Praxis.

Gruß,
Daniel Kötz
27.02.2013
@HenryB:
Timbuktu: Weiß nicht das, könnte Richter am Amt/Landgericht Köln vielleicht etwas aufstoßen.
Ähnliche Endscheiden sind Mitte der 90ziger dort gefallen aber vielleicht wahr das vor deiner Zeit

Meine Zeit in der "Licensing & Syndication"-Abteilung eines großen Verlagshauses war Anfang der 90er Jahre, das fällt also genau in meine Zeit.

Für den theoretisches Konstrukt mögest Du bitte ein Az nennen, ansonsten nenne ich es weiter ein theoretisches Konstrukt, das von der Rechtslage nicht getragen wird.
27.02.2013
@Daniel Kötz:
Diese Nutzung ist unzulässig. Das hat mit Verträgen, AGB und beschnittenen Bildern nichts zu tun. Der Fotograf kann nachträglich ein angemessenes Honorar verlangen und für die Zukunft Unterlassung dieser Nutzung.

Das alles kann über einen Anwalt verlangt werden; die Kosten sind vom Axel Springer Verlag zu ersetzen. So das Gesetz - und die Praxis.

Vollkommen richtig, und ich schrieb es ja auch schon.

Allein: die Beauftragung des Anwalts sorgt in diesem Fall für ein einmaliges Erfolgserlebnis.

Wer dauerhaft mit Promis und Redaktionen zusammenarbeiten will - und damit eine der wenigen Bereiche beackern kann, in denen noch anständig Geld mit der Fotografie zu verdienen ist - der sollte das geschmeidiger handhaben.

Redaktionen arbeiten nämlich sehr ungern mit Leuten zusammen, die ihnen gleich den Anwalt auf die Bude schicken, nur weil mal was schiefgelaufen ist. Insofern ist das erstmal eine unternehmerische Entscheidung, und weniger eine juristische.

Davon abgesehen sind mir zwei Dinge nach wie vor vollkommen unklar:

Wenn ein Fotograf auf dem Level "Promis fotografieren" arbeitet, wieso

1. kriegt er solche banalen beruflichen Problemchen nicht gehandled, ohne ein WWW-Forum um Rat zu fragen
und
2. kriegt er solche banalen beruflichen Problemchen nicht gehandled, ohne auf der ersten Stufe der Auseinandersetzung einen Anwalt in Marsch zu setzen?

Oder noch anders gefragt:

Wieso zum Henker kriegt ein Fotograf, der auf dem Level "Promis fotografieren" tätig ist, es nicht gebacken, in einem Fall wie diese einfach zum Telephon zu greifen, die Fotoredaktion der BILD anzurufen und zu sagen "Kollegen - da scheint mir gerade was falsch gelaufen zu sein." ???

Und dann mit gemeinsam mit dem Fotoredakteur der BILD die Angelegenheit in 5 Minuten 20 Sekunden einer für alle Beteiligten sinnvollen und angemessenen Lösung zuzuführen.


(Wobei ich 5 Minuten 20 für eine solche Lappalie eigentlich schon absurd lang finde.)
28.02.2013
Mein Erfahrung ist, dass Fotografen, die sich verkaspern lassen, nicht auf den grünen Zweig kommen. Sie werden weiter ausgenutzt. Gezahlt wird nicht, aber eine Fotostrecke versprochen. Die nie kommt. Usw. usf. - alles -zigfach erlebt.

Das ist allerding keine Absage an den letzten Gedanken: Natürlich kann man - jedenfalls beim ersten Verstoß - einfach einmal anrufen!

Gruß,
Daniel Kötz
28.02.2013
Mein Erfahrung ist, dass Fotografen, die sich verkaspern lassen, nicht auf den grünen Zweig kommen. Sie werden weiter ausgenutzt. Gezahlt wird nicht, aber eine Fotostrecke versprochen. Die nie kommt. Usw. usf. - alles -zigfach erlebt.

Das ist jetzt für den, der davon betroffen ist, wieder eine unternehmerische Entscheidung.

Ich hab es in über 30 Berufsjahren in dieser Branche als Regelfall erlebt, daß man Probleme und Streitigkeiten bei der Honorarabrechnung problemlos mit ein paar Telefonaten befriedigend aus der Welt schaffen kann. Ich bin hinter einzelnen Fotohonoraren hergelaufen, in denen buchstäblich "der Wurm drin war", ich habe Honorare überwiesen bekommen, die mir nicht zustanden, ein großer Zeitungsverlag hat eine Rechnung gleich dreimal überwiesen, und es war schwer, ihm den zuviel bezahlten Betrag zurückzugeben, ich habe Honorar für Fotos bekommen, die eigentlich als honorarfreie PR-Fotos geliefert worden waren, und habe Bildredakteuren gesagt: "Nee - das war nicht honorarfrei, dafür möchte ich doch schon gern die 17 Euro 50."

Ich kenne das von beiden Seiten des Schreibtisches aus - alles kein großes Thema. Und am Rande angemerkt: ich habe in über 30 Jahren in Deutschland keinen Zeitungsverlag kennengelernt, der sich korrekter gegenüber freien Mitarbeitern verhält als den Axel Springer Verlag. "Ausfallhonorar für einen bestellten und dann doch nicht gedruckten Beitrag?" Bei Springer kein Thema, kommt von allein. Bei mancher Gewerkschaftspostille darf man da erstmal ideologische Diskussionen führen.

(Das leidige Thema der Fotografen/Autoren-AGB klammere ich jetzt bewusst mal aus - auch bei Springer will man soviel Nutzen wie möglich erzielen; der Punkt ist aber: was man vereinbart hat, das gilt. Und das geht sogar mit "hanseatischem Handschlag". Mit Springer-Redaktionen mache ich ohne Bedenken 4-stellige Honorare am Telefon klar, das Bestätigungsfax hinterher ist nur Formsache.)

Das eine Redaktion, wenn was schief gelaufen ist, den Fotografen oder Autor zusätzlich zum mageren Anstrichhonorar mit der vagen Aussicht auf eine schöne Bildstrecke zu trösten resp. zu besänftigen versucht - geschenkt.

"Vielleicht ergibt sich da ja mal die Möglichkeit..." heißt genau das: vielleicht ergibt sich da ja mal die Möglichkeit.

Das ist allerding keine Absage an den letzten Gedanken: Natürlich kann man - jedenfalls beim ersten Verstoß - einfach einmal anrufen!

Man kann als Fotograf oder Autor etc. in einer Zeitungs- oder Zeitschriftenredaktion auf drei Arten bekannt sein:

1. Hä?? Wer ist das denn? Was will der denn?
2. Äh... ach ja. Der.
3. Ach... der...

Gute Zusammenarbeit geht nur über Variante 2.
28.02.2013
Kann mich meinen Vorredner Tom nur anschließen
Habe für die NFZ Abteilung des Springer Verlages einiges mal gemacht
Text und Bilder, keine Probleme mit dem Honorar.
Besonders die Luftbilder der Aktion: Mehr Parkplätze für LKW
haben sich sehr gelohnt damals.
Man muß aber auch genug dahinter sitzen wenn eigene Fotos
in den Medien erscheinen, wie vor ein paar Wochen ein altes Foto
von mir im Internet auftauchte mit dem Artikel des Magazins.
Nach kurzen Telefonat mit dem Chefredakteur kamen dann 150.- € an
ist nur eine Frage der Verhandlung und des dranbleibens

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