Ausfallrechnung bzw Stornogebühren ? 22

18.02.2013
Wenn keine Stornokosten im einem Vertrag vereinbart wurden sehe ich keinen Grund, warum ein Kunde die nun nachträglich akzeptieren sollte.
Ist der Kunde großzügig, kann man evtl. auf sein Verständnis hoffen und ihn zu einer freiwilligen Entschädigung überreden....
... ich würde mich an Stelle des Kunden eher nicht überreden lassen.
Den Tipp zu "seinem Anwalt" zu gehen, finde ich immer wieder belustigend.
Mal ehrlich: Wer verdient wirklich so viel, dass er sich den Spaß leisten kann?

Davon abgesehen habe ich nur schlechte Erfahrungen gemacht.
Die "paar Kröten" wie im geschilderten Fall sind ein sehr geringer Streitwert, für den sich ein Anwalt nicht sehr ins Zeug legen wird.
Und wenn man einen Anwalt engagiert, muss man immer damit rechnen, auf den Kosten sitzen zu bleiben. Gegner macht auf blanke Hose, Gerichtsvollzieher kann nix holen - Anwalt will trotzdem sein Geld.

Selbst wenn in einem Vertrag etwas von Stornogebühren steht - diese einzutreiben, wenn der Nicht-Kunde nicht will, kann so aufwändig werden, dass unterm Strich nichts rauskommt.

Ich habe gelernt, damit zu leben, dass es immer wieder zu Absagen kommt. Ärgerlich, aber mit den Streitereien vergiftet man sich das eigene Leben noch viel mehr.

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