Mal wieder dazugelernt... 33

04.03.2013
ich gehöre zu den Fotos machenden Menschen die ihre Bilder mit einem Logo versehen. Mag von halten was man möchte...
Jetzt wurde ich gefragt ob man die Bilder ausnahmsweise mal bei Facebook einstellen dürfte. Man ist ja nicht so, hat sein Ok gegeben und was sehe ich eben?

Logo fein säuberlich weggeschnitten...

Also hier die pauschale Aussage: Zusage zu FB Veröffentlichungen? Nie wieder!

So lernt man dazu...
04.03.2013
das kann dir sogar hier passieren. ist mir wenigstens so ergangen.
die krönung war, dass bilder hier hochgeladen wurden,
über den quer zu lesen stand: "nur zur Auswahl"
und frage nicht nach dem stress mit dem model danach.

wehe, der fotograf hält sich nicht an verträge und gesetze.
modelle haben da scheinbar eine greencard. :-(
04.03.2013
Das ist kein FB-Problem, sondern ein Allgemeines, egal, wo sie die veröffentlichen.

Von mir bekommen die Mädels gleichzeitig kleine Bilder mit Wasserzeichen fürs Web. Geht rapp zapp per Stapelverarbeitung.
Dann können sie die hinpappen wo sie wollen. Gleichzeitig bekommen sie auch erklärt, warum sie die Kleinen mit dem Logo nehmen sollen, dass es auch in ihrem Interesse ist. Da habe ich noch nie Probleme mit bekommen...
[gone] User_149740
04.03.2013
@dowl: hast du das Foto mal angeklickt?
In der Vor-Ansicht wird das Foto bei FB für die Chronik geschnitten - nach anklicken kann man es ganz sehen.

Ich finde unter Facebook das eigenen Logo im Foto auch nicht so wichtig. Besser scheint mir die Markierung/Verlinkung im Foto zu sein. Damit finden mich die Leute per Klick.

Gruß
Andreas
04.03.2013
Ich geh mal davon aus, daß du von TFP Bildern redest. Warum soll dann eigentlich Dein Name immer zu sehen sein, wobei der Name des Models nicht auf dem Bild steht. Haben bei tfp nicht beide den gleichen Anteil am entstehendes Bildes und daher auch gleiche Rechte daran und das gleiche Präsentationsbedürfnis ?
04.03.2013
@ Alexkl : "Haben bei tfp nicht beide den gleichen Anteil am entstehendes Bildes und daher auch gleiche Rechte daran und das gleiche Präsentationsbedürfnis ?"
das kann sein aber das muss nicht sein, TFP ist eine Art der Bezahlung und nichts Anderes.

Viel nerviger finde ich es wenn Paymädels anfangen Bilder von der Knipserseite zu picken und auf ihrer Seite zu veröffentlichen. Aktuell hab ich so nen Fall, nach freundlichem Hinweis auf das unerwünschte Tun war die Maus total sauer. Da scheints nur wenig Bewusstsein für den "Wert" eines Bildes zu geben selbst wenn man einer der Kostenfaktoren war :)
[gone] User_149740
04.03.2013
@alexkl: Mmh - ich meine das ist hier nicht das Thema. DOWL hat ja nicht gesagt, das er das Logo des Models auf Wunsch nicht auch plaziert hätte. Frech wäre - und das finde ich auch - die Modifikation des Fotos ohne Rücksprache.
05.03.2013
Sie hat keine Model sc. Sonst hätte ich sie selbstverständlich verlinkt so wie ichves generell mache. Es war ein tfp Shooting. Trotzdem mit Vertrag der auch den unmissverständlichen Passus enthält. "fremdbearbeitungen sowie Veränderungen des Bildes bedürfen der Zustimmung des Fotografen".

Es war nicht nur das vorschaubild sondern auch im komplettbild weggeschnitten.
[gone] jan wischnewski photography | berlin | potsdam
05.03.2013
In meinem TfP-Vertrag steht, dass Bilder vom Model nur mit Nennung des Fotografen veröffentlich werden dürfen. Ich mache es auch so, dass die Models von jedem Bild 2 Versionen bekommen: Eines in großer Auflösung und eines für das Wen MIT Wasserzeichen. Bisher hatte ich keine Probleme...
05.03.2013
Ich verstehe nur den Sinn der Herausnahme des Logos nicht? Was will man damit erreichen?
[gone] User_358910
05.03.2013
In einem Fall wurde bei mir vom Modell selbst das Bild mit nem Handy abfotografiert und veröffentlicht...

Aber ich sehe das ehrlich gesagt auch entspannter. Ich muss meinen Namen da nicht drin stehen haben, so geltungssüchtig bin ich nicht. Ein MK-TFP-Shooting hab ich bislang gemacht, da hat das Model die Bilder gleich mit ihren MK-Namen bekommen, entsprechend in geeignetem Format für die MK. Ist mir allemal lieber, als dass das Model selbst an den Bildern rumfrikelt.

vg, Patrick
05.03.2013
@Jan ja ich denke der Passus wird dann wohl leider auch noch nötig sein
@ Patrick das hat mit geltunssucht nichts zu tun. Es geht mir ums Prinzip. Wenn ein sehr gutes Bild von sich selbst bei fb eingestellt wird mit dem Kommentar"och ja,bin ja für nen schnappschuss doch ganz hübsch dann find ich das ne frechheit
@Alexkl: Beide haben das gleiche Recht am UNBEARBEITETEN Bild. Von mir bearbeitete Bilder bekommen MEIN Logo. Was das Model mit ihren unbearbeiteten Bildern dann macht ist ihre Sache. Wenn SIE so eins bearbeitet kann sie meinetwegen ihr logo drauf pappen.
[gone] jan wischnewski photography | berlin | potsdam
05.03.2013
Ich muss meinen Namen da nicht drin stehen haben, so geltungssüchtig bin ich nicht.


Patrik, das hat mit Geltungssucht nichts zu tun. Nur mit Wasserzeichen und/oder Nennung des Fotografen kannst du letztendlich bei Bilderklau deine Forderungen durchsetzen. Es gab schon vor Gericht Absagen an nachträgliche Nutzungsgebühren, wenn Bilder (sogar vom Fotografen selbst) ohne Kennzeichung des Urhebers ins Netz gestellt wurden und so den Eindruck eines "Open Source"-Bildes gemacht hatten.
[gone] User_165988
05.03.2013
Bei Mißbrauch durch Privatpersonen haben Fotografen mitterweile fast keine Rechte mehr...
dessen sollte man sich bewußtsein. Hinterher ärgern nützt überhaupt nichts...
[gone] jan wischnewski photography | berlin | potsdam
05.03.2013
Bei Mißbrauch durch Privatpersonen haben Fotografen mitterweile fast keine Rechte mehr...
dessen sollte man sich bewußtsein. Hinterher ärgern nützt überhaupt nichts...

Privatpersonen interessieren mich auch nicht - da sie mit meinen Bildern kein Geld verdienen - und können von mir aus Bilder laden und benutzen bis zum Abwinken. Mir geht es um Firmen, die mit meinen Bildern Geld verdienen. Oder Produktfotos bei Ebay, die ja (auch von Privatleuten) zum Verkaufen ihrer Waren benutzt werden. Auch hierbei hat man als Fotograf sehr wohl Rechte und auch gute Chancen...
05.03.2013
jan wischnewski .. 05.03.2013, 10:31

Nur mit Wasserzeichen und/oder Nennung des Fotografen kannst du letztendlich bei Bilderklau deine Forderungen durchsetzen.

sorry jan, aber was ist denn das für ein blödsinn? willst du allen ernstes
sämtliche bilder ohne wasserzeichen und/oder logo für vogelfrei erklären?
was ist denn dann mit dem bild des TO, wo das logo entfernt wurde?

dann nimm mal ein solches bild von der seite des herstellers eines produktes
und stell bei ebay einen artikel zum verkauf ein, eben mit einem solchen foto.
und nach der ersten abmahnung und/oder schadenersatzforderung, so wie
der aufforderung zum unterzeichnen einer unterlassungserklärung wirst du
dir sicher die frage stellen, ob sich der verkauf gelohnt hat.

im KUG steht eindeutig, dass der urheber bestimmt, ob, wo und in welcher form
dieser genannt werden möchte. verknüpft er keine diesbezügliche bedingung,
ist seine urheberschaft nicht automatisch in frage gestellt und er kann sehr wohl
seine rechte und forderungen einklagen.

Es gab schon vor Gericht Absagen an nachträgliche Nutzungsgebühren, wenn Bilder (sogar vom Fotografen selbst) ohne Kennzeichung des Urhebers ins Netz gestellt wurden und so den Eindruck eines "Open Source"-Bildes gemacht hatten.

dann hast du da sicher mehrere aktenzeichen für uns.
[gone] User_165988
05.03.2013
Ich müßte mal den Link suchen...

Es ging bei einer Verhandlung um einen Privatverkäufer bei eBay.
Nach dem Urteil ist es für Fotografen natürlich immer noch möglich zu klagen.
Aber es lohnt sich nicht mehr
Ein Fotograf darf demnach z.B. nur einmal einen Anwalt mit einer Abmanhnung/Unterlassung beauftragn,
danach wird von ihm verlangt das er das in Zukunft selbst macht.
Er wisse ja dann wie es geht...
Auch sind die Streitwerte dratisch reduziert worden, so das es sich in den meisten Fällen für einen
Fotografen nicht mehr lohnen wird gegen solche Fälle vorzugehen.
[gone] User_358910
05.03.2013
Ein sichtbares Wasserzeichen ist kein geeignetes Mittel, um eine Urheberrechtsverletzung juristisch durch zu setzen. Ich kann jedes Bild hier in der MK entwenden und mit meinem Wasserzeichen versehen, nicht legal, technisch aber kein Problem.

Als Fotograf kannst Du aber Deine Urheberschaft nachweisen. Denn Du hast die original Datei (bestenfalls RAW), mit Zeitstempel, damit lässt sich eine Urheberschaft belegen, selbst wenn die Kopie erbliche EBV erfahren hat. Deswegen gibt es niemals Originaldateien von mir und auch nix "out of the cam".

Ich pinsel meinen Namen da aus Werbezwecken rein, dezent, unten links oder rechts, will das Bild nicht stören.

Ich kann auch gut verstehen, dass ein Model keine Bilder auf seiner Sedcard haben möchte, wo dann mein Name drin steht. Als Fotograf erwähnt werden möchte ich aber, dass steht auch so im TFP.

Zitat Jan Wischnewski: "Es gab schon vor Gericht Absagen an nachträgliche Nutzungsgebühren, wenn Bilder (sogar vom Fotografen selbst) ohne Kennzeichung des Urhebers ins Netz gestellt wurden und so den Eindruck eines "Open Source"-Bildes gemacht hatten."

Kannst Du hier Quellen nennen? - Ich kenne das anders, meine schnellen Recherchen im Internet geben das auch nicht her, z.B.:

http://fotopunk.de/tipps/wasserzeichen.html

Zitat DOWL "och ja,bin ja für nen schnappschuss doch ganz hübsch dann find ich das ne frechheit"

Vielleicht hat das Shooting dem Model nicht so gefallen? Vielleicht fand sie den Spruch einfach nur lustig? - Frag sie und/oder lebe damit. Es ist Dein Bild und bleibt auch Deines, egal wie viel vom Wasserzeichen entfernt wurde. Nur Du hast die original Datei, damit belegst Du Deine Urheberschaft. Der Kommentar selbst ist wohl aber unter dem Punkt Meinungsfreiheit juristisch nicht angreifbar.

vg, Patrick
Bei mir gibt es bei TFP Shootings nur Bilder MIT meinem Logo auf dem Bild. Das Logo wird für jedes Bild seperat plaziert und so, dass man es nicht einfach abschneiden kann.

Bei dem Logo stehen aber auch alle Beteiligten drauf, also Model, Visa, etc.

Damit fahre ich ganz gut.

Topic has been closed