Linzenzvertrag für Gebäude 14

22.04.2013
Hey Leute,

ich sitze mal wieder am anderen Ende des Tisches und muss ein Vetrag für Die Nutzung von Bildern schreiben. Dieses Mal ist es aber sehr kompliziert. Ein Photograph möchte auf meinem Grund und Boden Bilder von meiner selbstgebauten Holzhütte machen und diese für seine Postkartenmotive nutzen. Nun möchte ich aber, dass das Logo meiner Holzhütten Baufirma (die gehört mir) immer auf der Postkarte gut zu sehen ist. Ich möchte also ein Mitbestimmungsrecht haben wo und wie groß das Logo plaziert werden soll. Außerdem möchte ich nicht dass meine Holzhütte unvorteilhaft dargestellt wird (Farben- und Lichtmäßig) ich möchte also auch ein Mitbstimmungsrecht welches Motiv gedruckt wird und welches nicht. Nun meine Frage: Wie kann ich das formulieren? Also so formulieren, dass es jeder Idiot versteht, aber es dennoch intelligent und rechtens klingt...

LG
Willi

p.s. Ich habe natürlich keine Holzhütte, eigentlich gehts hier um die Firma in der ich arbeite, darf nur aus Datemschutzgründen nicht alles so preisgeben.
[gone] KALLEX Photography www.facebook.com/kallex.kiel
22.04.2013
Na, die Firma wird sich bestimmt die 300 - 600 Euro für einen Anwalt leisten können. Dann haste das sauber. Antworten die du hier bekommst sind rechtlich sowieso mehr als bedenklich. Da würde ich mich nicht drauf verlassen.
#3
22.04.2013
Du schreibst zuviel und zuwenig.
Aber die Tipps sind richtig.

a) Zum Firmenanwalt
b) Wenn der nicht fachkundig ist, soll dieser einen erfahrenen Rechtskonsulenten zuziehen.

Alles andere Raten ist sch.....e und unklug.

Ich hoffe, das Holzhäusle fault nicht, bis die Sache gegessen ist.

Heiner

 
22.04.2013
wat denn nu?
du arbeitest in einer firma, dessen gebäude fotografiert werden soll?
dieses gebäude gehört dir oder steht es nur auf deinem grundstück?
scheint mir eher ein fall für die firma zu sein in der du arbeitest.

und was den rest betrifft....
das gebäude selbst fotografieren und das foto dem kollegen verkaufen,
natürlich mit den gewünschten nutzungsrechten. so hast du auch noch
etwas daran verdient. ;-)
22.04.2013
Wenn es sich bei dem Gebäude um ein architektonisch wertvolles (wie immer man das beschreiben will) Gebäude handelt, hat auch der Architekt ein Mitspracherecht und muss ggf. genannt werden. Auf jeden Fall brauch ihr auch dann seine Genehmigung. 
WIR sollen hier kostenlos die Arbeit eures Firmenanwaltes erledigen?
Nööö ... das soll mal schön euer Anwalt erledigen, näch?
22.04.2013
WIR sollen hier kostenlos die Arbeit eures Firmenanwaltes erledigen?
Nööö ... das soll mal schön euer Anwalt erledigen, näch?

Sehr hilfsbereit... Macht eh kein Anwalt, wie es aussieht... "Vielen Dank" für eure Mithilfe...
[gone] User_365118
22.04.2013
Wahrscheinlich kommt der Fotograf mit einem vorgefertigten "Property release". Und da schreibst Du genau das dazu was Du nicht möchtest. Allerdings glaube ich nicht, dass der Fotograf das Logo sooooo unbedingt mit auf der Karte haben möchte. Oder wie würdest Du es handhaben, wenn Du an seiner Stelle wärst? Die Sache mit dem Architekten ist ebenfalls nicht ganz vom Tisch zu fegen und sollte auf jeden Fall geklärt sein.
Viel Freude an der Vertiefung der Recherche...
 
22.04.2013
Und ich dachte gerade schon, meine drei Bettnachbarn im Krankenhaus letzte Woche hätten nun aber wirklich den Vogel abgeschossen...

(Meine Liebste: "Wie sind denn Deine Zimmergenossen?" Ich: "Nett, und verträglich. Aber wenn man mit ihnen zusammen die Tagesschau geguckt hat, kommen einen doch leichte Zweifel, ob das mit dem allgemeinen Wahlrecht wirklich so eine gute Idee ist...")

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"Ich bekomme nachher wieder Bequerel gespritzt."
22.04.2013
@wr-graphik

Sieh die Sache mal aus der Sicht des Fotografen.

Er fragt nett nach ob er ein Bildchen von der Hütte machen kann um damit zwooo Euro fuffzig zu verdienen.
Bei dem ganzen Thoubawou mit Vertrag und wie er was zu knipsen hat sieht er sich vieleicht...

a) ...künstlerisch beschränkt...
b) ...mit den Vorgaben die er einhalten muss (eventuell ?) nutzungsbeschränkt....
(kann sein das das Bildle damit ja quasi unverkäuflich wird....also...will keiner so ne Karte drucken geschweige denn kaufen)

....und vor allem...

c) ...mit einem Bein im Armenhaus wegen Regressforderungen ^^

Wenn "ich" also der Knippser wäre dann würde eine recht einfache Aufwand/Nutzen Analyse mich zu folgenden Alternativen führen.

1) Ich schau nach ob ich das Motiv  *Postkartentauglich* von der Strasse knippsen kann...(brauch ich keinen fragen)
2) Wenn das nicht geht dann wünsch ich schönen Tag und such ne andere Hütte..

:)
22.04.2013
Ich als Photograph finde diese Beschränkungen auch doof. Als Geschäftsmann hingegen will ich ja auch nicht dass meine Holzhütte unvorteilhaft dargestellt wird und dann niemand mehr kommt um sie sich anzushen… inzwischen hab ich was entsprechendes getextet, ob das so rechtlich korrekt ist muss jemand anderes entscheiden. Ob der Photograph am Ende abspringt werden wir sehen (Ich an seiner Stelle würde das auch nicht mitmachen). Es möchte nur noch eines an dieser Stelle klarstellen: Ich bin nur die ausführende Kraft, nicht der Kopf dahinter ;)
Unvorteilhaft? Wenn dein Holzgeraffel blöde aussieht, dann sieht es halt blöde aus. ^^
Ähhhhh......wenn du für deine  Firma Werbepostkarten willst - mit Logo und allem drum und dran - dann nimmt man ein paar Euro Fünfzig in die Hand und bezahlt einen Fotografen dafür. Der macht das dann alles so wie du das möchtest.

Wenn ein Fotograf dich nach einem Property Release dann sagt man entwerder "Nö - will ich nicht" oder "Kostet dich xxx"  oder "mach,wenn ich auch die Bilder bekomme und nutzen darf"

Aber zu sagen  "Ja du darfst für uns Werbepostkarten erstellen - und die dann verkaufen" ( Wer sollte die Werbepostkarten einer Firma kaufen ???? ) das ist schon irgendwo dreist....aber jeden Morgen steht ein dummer auf......

lg Angie

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