Drehgenehmigung 19
[gone] jan wischnewski photography | berlin | potsdam
27.04.2013
ich würde gerne ein paar Minuten für ein Video in der Unterführung einer U Bahn drehen...
oder wie ist denn das mit den Shootings?!
brauch ich ne Genehmigung?
Für dich privat nicht - zum Veröffentlichen, ja!
...bei den zuständigen Verkehrsbetrieben.
#2Report
27.04.2013
Auch wenn das Video nur für dich privat ist, solltest du eine Drehgenemigung einholen, da durch diese Genemigung die Zugführer gewarnt sind, dass etwas auf ihrer Strecke passiert. Teuer wird es nämlich, wenn ein Zugführer das Treiben nicht so richtig zuordnen kann.
Die Verkehrsbetriebe sind da genau der richtige Anspechpartner und in der Regel sehr kulant, wenn das Image der Bahn oder des Nahverkehrs durch die Aufnahmen nicht beschädigt wird.
Die Verkehrsbetriebe sind da genau der richtige Anspechpartner und in der Regel sehr kulant, wenn das Image der Bahn oder des Nahverkehrs durch die Aufnahmen nicht beschädigt wird.
#4Report
27.04.2013
Hängt vom "Hausherrn" ab. Im Normal bauchst eine Genehmigung unabhängig davon ob die Bilder veröffentlicht werden oder nicht.
Am besten bei der zuständigen Verkehrsgesellschafft nachfragen.
Am besten bei der zuständigen Verkehrsgesellschafft nachfragen.
#5Report
[gone] jan wischnewski photography | berlin | potsdam
27.04.2013
also ich möchts dann öffentlich auf YOUTUBE machen :) gilt das auch ?
"öffentlich"...ist das Adjektiv von "Veröffentlichen" ;) Alles klar??? ;)
#6Report
[gone] KALLEX Photography www.facebook.com/kallex.kiel
27.04.2013
Einfach Verkehrsbetriebe fragen. Wenn du da vernünftig auftrittst ist es meist kein Problem. Und ja... youtube ist eine Veröffentlichung. Was denn sonst? :)
#7Report
[gone] jan wischnewski photography | berlin | potsdam
27.04.2013
Hängt vom "Hausherrn" ab. Im Normal bauchst eine Genehmigung unabhängig davon ob die Bilder veröffentlicht werden oder nicht.
Solange du da alleine mit ner Kamera stehst und für dein privates Städtereisen-Video filmst, brauchst du gar nichts! Die BVG in Berlin würde sich schön bedanken, wenn jeder Touri dafür ne Drehgenehmigung anfragt. :)))
#8Report
27.04.2013
jan wischnewski photography | berlin | potsdam:
Solange du da alleine mit ner Kamera stehst und für dein privates Städtereisen-Video filmst, brauchst du gar nichts!
Das stimmt so nicht ganz. Genau genommen bräuchte jeder Hinz und Kunz das, weil es sich bei den Verkehrsbetrieben in der Regel um private Unternehmen handelt. Im Fachjargon schimpft sich das halböffentlicher Raum und verlangt nach einer Genehmigung. Meistens hilft aber ein Blick in die Hausordnung der Bahnstationen. In Hannover steht da sinngemäß, dass du für private Zwecke und ohne Stativ auch ohne Drehgenehmigung fotografieren darfst, für alles andere musst du dir eine holen. Manchmal sind die aber auch tolerant. Wenn du aber ein größeres Shooting da vor hast auf jeden Fall fragen - ein Anruf kostet heutzutage fast nichts mehr. Meist wird auch auf den Websiten der jeweiligen Verkehrsbetriebe über so etwas Auskunft erteilt.
#9Report
[gone] User_54303
27.04.2013
Jo, Tauben füttern ist auch verboten.....werden die Rentner eingesperrt die es trotzdem machen ?
Für ein richtiges Video brauchst du natürlich eine Genehmigung !
Für einige Minuten umherschweifen.....lohnt sich die ganze Fragerei nicht !
Natürlich kann immer einer kommen der es besser wissen möchte.....höflich ignorieren !
Sollte dein Video Millionen - Umsätze machen.....jo, dann fangen natürlich die Herren an sich was von dem Kuchen abschneiden zu wollen :-)
Aber zum einen ist das eher Unwahrscheinlich......zum anderen wissen auch Gerichte was unter "Lächerlich" fällt !
Genau genommen....:-)
Fotografiere ich den Dom.....oder spioniere ich ihn für das nächste Attentat aus :-) ?
Genau genommen brauchst du in Deutschland für alles eine Genehmigung......nur gibt es wenig Personal die für "Lächerlichkeit" zuständig sind !
Selbst wenn du einen findest der dir sagt "du darfst das machen".....wenn es um Geld geht heißt es einfach der Gute hatte gar keine Berechtigung dazu dir das zu erlauben ;-)
Mein Rat.....nicht viel fragen, einfach machen !
Für ein richtiges Video brauchst du natürlich eine Genehmigung !
Für einige Minuten umherschweifen.....lohnt sich die ganze Fragerei nicht !
Natürlich kann immer einer kommen der es besser wissen möchte.....höflich ignorieren !
Sollte dein Video Millionen - Umsätze machen.....jo, dann fangen natürlich die Herren an sich was von dem Kuchen abschneiden zu wollen :-)
Aber zum einen ist das eher Unwahrscheinlich......zum anderen wissen auch Gerichte was unter "Lächerlich" fällt !
Genau genommen....:-)
Fotografiere ich den Dom.....oder spioniere ich ihn für das nächste Attentat aus :-) ?
Genau genommen brauchst du in Deutschland für alles eine Genehmigung......nur gibt es wenig Personal die für "Lächerlichkeit" zuständig sind !
Selbst wenn du einen findest der dir sagt "du darfst das machen".....wenn es um Geld geht heißt es einfach der Gute hatte gar keine Berechtigung dazu dir das zu erlauben ;-)
Mein Rat.....nicht viel fragen, einfach machen !
#10Report
[gone] jan wischnewski photography | berlin | potsdam
28.04.2013
du für private Zwecke und ohne Stativ auch ohne Drehgenehmigung fotografieren darfst
Und? Genau das habe ich geschrieben.
Hannover hat eine recht überschaubare Anzahl von Stationen unter der City, da die "U-Bahn" die meiste Zeit überirdisch fährt. In Berlin hingegen möchte ich nicht anfangen zu zählen. Wenn jeder Touri mit ner Digitalknipse nach ner Drehgenehmigung für sein privates Urlaubsvideo fragen würde, hätte die BVG nicht anderes mehr zu tun.
Das hier wird mal wieder zu einer typisch deutschen Paragraphenreiterei. Dabei ist es so einfach: Veröffentlichen=Genehmigung, Privat=ohne. Wie ich schon am Anfang dieses Threads geschrieben habe.
Stellt euch mal bitte vor, jedes mit nem Handy in der Berliner U-Bahn geschossene Foto von 3 besoffenen Freunden wäre ein Fall für die Abteilung der BVG-Presse- und Öffentlichkeitsarbeit. *lach* Das wäre selbst für die pingeligsten Verkehrsberiebe ein Fass ohne Boden...
#11Report
28.04.2013
@jan
Reg dich ab!
Es geht mir nicht um Touriknipser! Genau deswegen erlauben die meisten Verkehrsbetriebe ja Amateuraufnahmen per se. Es gibt auch tausende Bilder von irgendwelchen U-Bahn-Stationen im Netz, die genau genommen illegal veröffentlicht wurden, aber das spielt keine Rolle.
Ich glaube nur nicht, das die TO ein "mit nem Handy in der Berliner U-Bahn geschossene[s] Foto von 3 besoffenen Freunden" machen will! Du schreibst am Thema vorbei. Sie hat ja schließlich gefragt wie das mit den Genehmigungen ist; das es fast alle ohne machen weiß sie selbst. Und auch wenn ich dir darin zustimme das ne Zehe über irgendwelche roten Linien nicht schlimm ist, sollte man aber schon wissen worauf man sich einlässt!
@ ::FUFU::
Einfach mal nachfragen, weil bei aufwändigeren Dreharbeiten garantiert die Frage nach Genehmigungen kommt. Meistens freuen die sich aber sogar über "kostenlose Werbung". Ich weiß von Kollegen, die mal ein Film in der U-Bahn drehen wollten und bei den Verkehrsbetrieben nachgefragt haben. Die haben nicht nur 'ne Genehmigung zum drehen, sondern auch einen eigenen Zug gestellt bekommen. Das war aber schon ein professioneller Dreh.
Reg dich ab!
Es geht mir nicht um Touriknipser! Genau deswegen erlauben die meisten Verkehrsbetriebe ja Amateuraufnahmen per se. Es gibt auch tausende Bilder von irgendwelchen U-Bahn-Stationen im Netz, die genau genommen illegal veröffentlicht wurden, aber das spielt keine Rolle.
Ich glaube nur nicht, das die TO ein "mit nem Handy in der Berliner U-Bahn geschossene[s] Foto von 3 besoffenen Freunden" machen will! Du schreibst am Thema vorbei. Sie hat ja schließlich gefragt wie das mit den Genehmigungen ist; das es fast alle ohne machen weiß sie selbst. Und auch wenn ich dir darin zustimme das ne Zehe über irgendwelche roten Linien nicht schlimm ist, sollte man aber schon wissen worauf man sich einlässt!
@ ::FUFU::
Einfach mal nachfragen, weil bei aufwändigeren Dreharbeiten garantiert die Frage nach Genehmigungen kommt. Meistens freuen die sich aber sogar über "kostenlose Werbung". Ich weiß von Kollegen, die mal ein Film in der U-Bahn drehen wollten und bei den Verkehrsbetrieben nachgefragt haben. Die haben nicht nur 'ne Genehmigung zum drehen, sondern auch einen eigenen Zug gestellt bekommen. Das war aber schon ein professioneller Dreh.
#12Report
[gone] jan wischnewski photography | berlin | potsdam
28.04.2013
Reg dich ab!
ich reg mich nicht mal auf. Hab aber ganz oben schon geschrieben, dass sie für eine Veröffentlichung eine Erlaubnis braucht. Daher war die Frage auch schon beantwotet...
#13Report
28.04.2013
Hy FUFU,
schreib mir eine PN wo Du drehen möchtest (vermutlich in der Münchner Ubahn) dann gebe ich dir die Infos wie Du zu einer kostenlosen Drehgenemigung vomm MVV bekommst, die Du auch veröffentlichen kannst.
lg
Robert
schreib mir eine PN wo Du drehen möchtest (vermutlich in der Münchner Ubahn) dann gebe ich dir die Infos wie Du zu einer kostenlosen Drehgenemigung vomm MVV bekommst, die Du auch veröffentlichen kannst.
lg
Robert
#14Report
29.04.2013
Die Frage kann man nicht pauschal beantworten.
Handelt es sich um ein Gelände der Deutschen Bahn AG (einschl. S-Bahn)?
Handelt es sich um einen öffentlichen Weg?
Mal ganz, ganz, ganz vereinfacht:
In Bahnhöfen und auf sonstigen Geländen der Deutschen Bahn AG bedarf es für gewerbliche Foto- und Film-Aufnahmen einer Genehmigung. "Normales Fotografieren und Filmen", wie es Touristen, Pressevertreter usw. machen, braucht keine Genehmigung, es gehört zum bestimmungsgemäßen Gebrauch solcher Anlagen (z.B.: Erinnerungsfotos von Reisenden usw.)
Im öffentlichen Verkehrsraum, soweit dieser "dem Staat" gehört, braucht es für "Sondernutzungen" eine "Sondernutzungserlaubnis" der zuständigen Ordnungsbehörde.
Das gilt z.B. für Verkaufsstände, die man auf dem Gehweg aufstellt, das gilt für Film-Dreharbeiten, die man auf einer öffentlichen Straße oder in einer Fußgängerzone usw. macht.
"Sondernutzung" ist alles, das nicht zum bestimmungsgemäßen Gebrauch der Straßen, Wege und Plätze gehört. Mit dem Auto dort fahren, auch mit einem LKW zu gewerblichen Zwecken, ist bestimmungsgemäßer Gebrauch. Ein Auto längere Zeit am Straßenrand als Werbefläche parken ist es nicht - dafür braucht's eine kostenpflichtige Erlaubnis.
Die TV-Crew, die für die Nachrichten auf dem Ku'Damm dreht, braucht keine Sondererlaubnis. (Wäre auch heftig, wg. Pressefreiheit) Der Spielfilmproduzent, der auf dem Ku'Damm die neue Folge für den TATORT dreht - der braucht eine.
Das Hochzeitspaar auf öffentlichem Weg vor dem schönen Schloss als Hintergrund zu fotografieren - erlaubnisfrei.
Das Hochzeitspaar mit einem 15-Personen-Team und Generatoren für die Blitzanlage sowie Lichtzelt auf dem öffentlichen Weg vor dem schönen Schloss als Hintergrund zu fotografieren - das wird wohl eine brauchen...
Ab wann eine Sondernutzungsgenehmigung nötig ist, ist in einer Grauzone Abwägungs- und Ermessens-Sache. Da dürfen sich dann manchmal die Verwaltungsgerichte mit befassen.
Öffentlicher Verkehrsraum kann sich auch in Privatbesitz befinden - das gilt z.B. für Supermarkt-Parkplätze, auf denen die StVO gilt (und zwar unabhängig davon, ob der Besitzer da ein entsprechendes Schild aufstellt oder nicht). Dann braucht es die Erlaubnis des Besitzers (Eigentümer bzw. Mieter; dessen, der das Hausrecht hat), wenn man dort etwas machen will, für das das Gelände eigentlich nicht zur Verfügung gestellt wird.
P.S.: Am Rande angemerkt - privatwirtschaftlich organisierte Unternehmen (GmbH, AG, etc.), die sich ganz oder mehrheitlich im Eigentum der Öffentlichen Hand (Staat) befinden, unterliegen vereinfacht gesagt denselben Vorschriften wie Behörden.
Beispiel: eine Stadtverwaltung muß alle Journalisten gleich behandeln, sie darf niemanden bevorzugen oder benachteiligen (ergibt sich aus den Landespressegesetzen). Ein privates Unternehmen muß das nicht, es darf Zeitung A reinlassen und Zeitung B aussperren. Ein als GmbH organisiertes Stadttheater, das sich ganz oder mehrheitlich im Besitz der Stadt befindet, muß Journalisten genau wie eine Behörde alle gleich behandeln. Da hat dann diese GmbH, obwohl rechtlich ein privatwirtschaftliches Unternehmen, nicht dieselben Freiheiten wie ein in Privateigentum befindliches Unternehmen.
Verkehrsbetriebe, egal ob staatlich oder privat, unterliegen davon ganz abgesehen ohnehin speziellen gesetzlichen Vorschriften, die sich aus der Eisenbahnverordnung und vielen anderen Gesetzen und Verordnungen ergeben - die Deutsche Bahn AG kann z.B. keine echten "Hausverbote" aussprechen, denn sie muß jeden zum Zug lassen, aus dem Zug heraus und mit dem Zug mitnehmen - es sei denn, der Betreffende gefährdet ganz aktuell konkret im Einzelfall die Sicherheit des Bahnverkehrs und der anderen Leute. Will sagen: auch wenn die Bahn jemandem "Hausverbot" erteilt, weil der 10mal besoffen randaliert und in den Bahnhof gepinkelt hat --- wenn der kommt und sagt: "Ich will mit dem Zug um 13 Uhr 15 fahren!"... dann muß die Bahn ihn in den Bahnhof lassen, in den Zug, und muß ihn befördern.
Dasselbe gilt für alle anderen Verkehrsunternehmen auch, die haben eine Beförderungspflicht und können sich ihre Kunden nicht frei aussuchen.
Handelt es sich um ein Gelände der Deutschen Bahn AG (einschl. S-Bahn)?
Handelt es sich um einen öffentlichen Weg?
Mal ganz, ganz, ganz vereinfacht:
In Bahnhöfen und auf sonstigen Geländen der Deutschen Bahn AG bedarf es für gewerbliche Foto- und Film-Aufnahmen einer Genehmigung. "Normales Fotografieren und Filmen", wie es Touristen, Pressevertreter usw. machen, braucht keine Genehmigung, es gehört zum bestimmungsgemäßen Gebrauch solcher Anlagen (z.B.: Erinnerungsfotos von Reisenden usw.)
Im öffentlichen Verkehrsraum, soweit dieser "dem Staat" gehört, braucht es für "Sondernutzungen" eine "Sondernutzungserlaubnis" der zuständigen Ordnungsbehörde.
Das gilt z.B. für Verkaufsstände, die man auf dem Gehweg aufstellt, das gilt für Film-Dreharbeiten, die man auf einer öffentlichen Straße oder in einer Fußgängerzone usw. macht.
"Sondernutzung" ist alles, das nicht zum bestimmungsgemäßen Gebrauch der Straßen, Wege und Plätze gehört. Mit dem Auto dort fahren, auch mit einem LKW zu gewerblichen Zwecken, ist bestimmungsgemäßer Gebrauch. Ein Auto längere Zeit am Straßenrand als Werbefläche parken ist es nicht - dafür braucht's eine kostenpflichtige Erlaubnis.
Die TV-Crew, die für die Nachrichten auf dem Ku'Damm dreht, braucht keine Sondererlaubnis. (Wäre auch heftig, wg. Pressefreiheit) Der Spielfilmproduzent, der auf dem Ku'Damm die neue Folge für den TATORT dreht - der braucht eine.
Das Hochzeitspaar auf öffentlichem Weg vor dem schönen Schloss als Hintergrund zu fotografieren - erlaubnisfrei.
Das Hochzeitspaar mit einem 15-Personen-Team und Generatoren für die Blitzanlage sowie Lichtzelt auf dem öffentlichen Weg vor dem schönen Schloss als Hintergrund zu fotografieren - das wird wohl eine brauchen...
Ab wann eine Sondernutzungsgenehmigung nötig ist, ist in einer Grauzone Abwägungs- und Ermessens-Sache. Da dürfen sich dann manchmal die Verwaltungsgerichte mit befassen.
Öffentlicher Verkehrsraum kann sich auch in Privatbesitz befinden - das gilt z.B. für Supermarkt-Parkplätze, auf denen die StVO gilt (und zwar unabhängig davon, ob der Besitzer da ein entsprechendes Schild aufstellt oder nicht). Dann braucht es die Erlaubnis des Besitzers (Eigentümer bzw. Mieter; dessen, der das Hausrecht hat), wenn man dort etwas machen will, für das das Gelände eigentlich nicht zur Verfügung gestellt wird.
P.S.: Am Rande angemerkt - privatwirtschaftlich organisierte Unternehmen (GmbH, AG, etc.), die sich ganz oder mehrheitlich im Eigentum der Öffentlichen Hand (Staat) befinden, unterliegen vereinfacht gesagt denselben Vorschriften wie Behörden.
Beispiel: eine Stadtverwaltung muß alle Journalisten gleich behandeln, sie darf niemanden bevorzugen oder benachteiligen (ergibt sich aus den Landespressegesetzen). Ein privates Unternehmen muß das nicht, es darf Zeitung A reinlassen und Zeitung B aussperren. Ein als GmbH organisiertes Stadttheater, das sich ganz oder mehrheitlich im Besitz der Stadt befindet, muß Journalisten genau wie eine Behörde alle gleich behandeln. Da hat dann diese GmbH, obwohl rechtlich ein privatwirtschaftliches Unternehmen, nicht dieselben Freiheiten wie ein in Privateigentum befindliches Unternehmen.
Verkehrsbetriebe, egal ob staatlich oder privat, unterliegen davon ganz abgesehen ohnehin speziellen gesetzlichen Vorschriften, die sich aus der Eisenbahnverordnung und vielen anderen Gesetzen und Verordnungen ergeben - die Deutsche Bahn AG kann z.B. keine echten "Hausverbote" aussprechen, denn sie muß jeden zum Zug lassen, aus dem Zug heraus und mit dem Zug mitnehmen - es sei denn, der Betreffende gefährdet ganz aktuell konkret im Einzelfall die Sicherheit des Bahnverkehrs und der anderen Leute. Will sagen: auch wenn die Bahn jemandem "Hausverbot" erteilt, weil der 10mal besoffen randaliert und in den Bahnhof gepinkelt hat --- wenn der kommt und sagt: "Ich will mit dem Zug um 13 Uhr 15 fahren!"... dann muß die Bahn ihn in den Bahnhof lassen, in den Zug, und muß ihn befördern.
Dasselbe gilt für alle anderen Verkehrsunternehmen auch, die haben eine Beförderungspflicht und können sich ihre Kunden nicht frei aussuchen.
#15Report
[gone] jan wischnewski photography | berlin | potsdam
29.04.2013
Das Hochzeitspaar auf öffentlichem Weg vor dem schönen Schloss als Hintergrund zu fotografieren - erlaubnisfrei.
Solange die Bilder nicht in einer Hochzeitszeitschrift auftauchen und auf dem Gelände der Preussischen Schlösser- und Gärtenverwaltung aufgenommen wurden. ;)
#16Report
29.04.2013
Solange die Bilder nicht in einer Hochzeitszeitschrift auftauchen und auf dem Gelände der Preussischen Schlösser- und Gärtenverwaltung aufgenommen wurden. ;)
Genau deshalb schrieb ich ja auch: auf öffentlichem Weg aufgenommen.
#17Report
15.05.2013
Das Hochzeitspaar auf öffentlichem Weg vor dem schönen Schloss als Hintergrund zu fotografieren - erlaubnisfrei.
Auch dast stimmt nur mit Einschränkungen, schließlich gibt es auch Gebäude, die als Markenzeichen registriert sind (Eifelturm, Empire State Building) und daher genau genommen auch Genehmigungspflichtig wären (wenn die Inhaber dies so wollten) - egal von wo sie aufgenommen wurden.
#18Report
16.05.2013
schließlich gibt es auch Gebäude, die als Markenzeichen registriert sind (Eifelturm,
Es ist beim Eiffelturm aber nicht das Bauwerk an sich, sondern die nächtliche Beleuchtung. Wenn die an ist, Vorsicht. Am Tag ohne Licht, kein Problem.
#19Report
Topic has been closed
ich würde gerne ein paar Minuten für ein Video in der Unterführung einer U Bahn drehen...
oder wie ist denn das mit den Shootings?!
brauch ich ne Genehmigung?
wenn ja von wem woher warum ? wer nicht fragt bleibt dumm :)
lg und Danke schon mal