Für Berufsjournalisten/Fotografen: LG Köln verdoppelt Honorar! 8

25.07.2013
In zwei mit Spannung erwarteten Urteilen hat das Landgericht Köln Journalisten Rechte gegeben, die gem. § 32 UrhG ein angemessenens Honorar verlangten. In einem der Urteile ging es auch um die Entlohnung für Reportage-Fotografien. Das Gericht setzte statt der gezahlten € 20,45 nun € 48,00 an - deutlich mehr als das Doppelte! Hinter dem Prozeß steht der Deutsche Journalisten-Verband DJV. Vertreten wurden die Journalisten durch die Kanzlei Kötz Fusbahn - mehr s. dort
25.07.2013
Pyrrhus...

Die Zusammenarbeit der beiden Journalisten mit den Redaktionen dieses Verlags dürfte mit wohl beendet sein. Andere Kollegen werden aber vermutlich davon mittel- und längerfristig profitieren.
25.07.2013
...und genau das ist der Grund, warum der belehrende Verweis auf Pyrrhus überflüssig ist. Aber, Hauptsache mal negativ anfangen.

DJV
 
Zitat aus dem Urteil:

Im Ergebnis heißt das Urteil: Wer Zeitungen Beiträge liefert, ohne mit eigenen Geschäftsbedingungen für die eingeräumten Nutzungsrechte zu arbeiten oder ohne diese wirksam zu vereinbaren, kann sich auf die Vergütungsregeln berufen, allerdings nur mit Abschlag. Darüber hinaus können Fahrtkosten auch rückwirkend geltend gemacht werden und der Verlag kann sich Ausflüchte, was Nachweise für die Hauptberuflichkeit angeht, sparen.
25.07.2013
Fast: Denn die Vergütungsregeln gelten seit Februar 2010 verbindlich, der Abschlag galt für die im Fall bestehende besondere Sachlage. Tatsächlich waren beide Journalisten zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht mehr für den Verlag tätig. Ein Problem könnte die Presse insofern haben als sie jetzt weiß, dass ausgeschiedene Journalisten jedenfalls die letzten drei Jahre nachvergütet verlangen können (Verjährungszeit). Die Urteile sind natürlich noch nicht rechtskräftig; insofern ist noch alles offen.
25.07.2013
...und genau das ist der Grund, warum der belehrende Verweis auf Pyrrhus überflüssig ist. Aber, Hauptsache mal negativ anfangen.

Für die beiden Kollegen ist es ein Pyrrhus-Sieg. Aber vermutlich hatten sie eh nicht vor, länger für den Verlag zu arbeiten. (Was man bei den Honoraren wiederum nachvollziehen kann.)
[gone] KALLEX Photography www.facebook.com/kallex.kiel
25.07.2013
Wenn auch immer noch zu wenig, aber immerhin gehts in die richtige Richtung.
26.07.2013
Nein, es ist kein Pyrrhus-Sieg, warum sollte es? Die beiden arbeiten seit langem nicht mehr für den Verlag, hatten schon lange vor Klageerhebung aufgehört. Dass man sich mit so einer Klage nicht eben beliebt macht, ist klar.

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