Unterschied zw.einem Gewerbetreibenden und einem Freiberuf? 18

10.10.2013
Wie macht es Ihr???  

Ich will zwar nebenber mit Fotografie Geld verdienen, aber erstmal nebenber...aber.... nun bin ich mir nicht sicher ob ich ein Kleingewerbe anmelden soll oder nicht... 

Ich will nicht schwarz Arbeiten...aber für etwas zahlen zu müssen was ich umgehen kann ist mir auch lieber... 

Kann mir da jemand aufklären ?? 

Danke und lg. 
10.10.2013
Soweit ich weiss, ist freiberuflich, schöpferische und künstlerische Arbeit. Oder anders gesagt, wenn Du ein Produkt anbietest, das man kaufen kann, dann ist das gewerblich.

Wenn du also als Fotograf Passbilder anbietest, wäre das gewerblich. Bei individuellen Familienshootings bist du eher Freiberufler.


LG Sebastian 
10.10.2013
Stimmt nicht ganz.. Als Freiberufler kommst du unter zwei Bedingungen durch:
Erstens: Du arbeitest als Bildjournalist, belieferst also Medien mit deinen Bildern. Zeitungen, Zeitschriften, etc..
Zweitens: Generell bist du bei der Erstellung eines Bildes FREI in deiner kreativen Arbeit. Sprich, niemand darf dir sagen "Fotografier das von links oben und beleuchte es von hinten und vorne." Du musst die künstlerische Freiheit haben, dein Bild so zu gestalten, wie du magst.

Wenn du so arbeitest, erkennt das FA dich als Freiberufler an..
10.10.2013
Geh zu Deinem Finanzamt.
Die sind wirklich viel netter und auskunftsbereiter als man glaubt !
(Außerdem kannst Du Dich dann darauf berufen,
wenn Du die Gesprächsergebnisse schriftlich bestätigst.)
10.10.2013
mein BWL ist lange her, aber das sind steuerliche Begriffe, die im Gesetz bzgl des Freiberuflers definiert (aufgewählt) sind. Das wichtigste Kriterium war, daß der Freiberufler seine Arbeit nicht delegieren kann. Arzt, Rechtsanwalt, ... Masseur, hihi
Geh zum Finanzamt und lasse das für DICH feststellen, damit Du ohne UmSt, GwSt und mit ner vereinfachten Buchhaltung auskommst. Bei Modellen soll das schon mal geklappt haben.
10.10.2013
seit 25 jahren arbeite ich als freiberuflicher fotodesigner, vor 2 jahren kam das finanzamt auf die idee das ich ein gewerbe anmelden muss ... natürlich wollte ich das nicht und ein langer streit begann.

am ende wurde das problem so gelöst:

das finanzamt verlangte schlussendlich ein gutachten über meine kreative leistung (unter anderen erstellt der BFF gutachten). eine kommision prüfte meine arbeiten und bescheinigte eindeutig das meine arbeiten künstlerischer art sind. das finanzamt erkannte das gutachten an ( was es anscheinend nicht immer macht) und alles ist beim alten und ich habe wieder meine ruhe.

der ganze spass hat ca 2 jahre gedauert und insgesammt einige tausend euro gekostet ( gutachten, anwaltskosten, steuerberaterkosten ...) und eine fette steuernachzahlung war am ende auch noch fällig.

ich hatte den eindruck dass das finanzamt alles tut damit man ein gewerbe anmeldet, die mögen keine freiberufler...
10.10.2013
Ich will zwar nebenber mit Fotografie Geld verdienen, aber erstmal nebenber...aber.... nun bin ich mir nicht sicher ob ich ein Kleingewerbe anmelden soll oder nicht...

Es gibt kein "Kleingewerbe", es gibt nur Gewerbe.

Gewerbe ist: jedes Handwerk ("Handwerksgewerbe"), und jede gewerbliche Tätigkeit, die kein Handwerk ist.

Freiberuflich ist: jede freiberufliche Tätigkeit.

Fotografie kann sowohl gewerblich (z.B. als Handwerk) ausgeübt werden als auch freiberuflich (z.B. als Foto-Designer, als Bildjournalist, als Künstler). Die Abgrenzung ist manchmal schwierig, und letztlich nimmt sie sowohl das Finanzamt (wg. Gewerbesteuer) als auch die IHK bzw. HWK vor. Typisch für "Gewerbe" (und "Handwerk") ist z.B. die Auftragsfotografie in Sachen Portrait, Passfotos, Hochzeit u.ä. Typisch für freiberuflich ist der ganze Bereich Bildjournalismus und Kunst, außerdem ist es nicht gewerblich, Urheberrechte an bestehenden eigenen Werken (Fotos) zu verwerten.
Geh zum Finanzamt und lasse das für DICH feststellen, damit Du ohne UmSt, GwSt und mit ner vereinfachten Buchhaltung auskommst. Bei Modellen soll das schon mal geklappt haben.

Da Fotomodelle und Mannequins ausdrücklich in der Liste der Gewerbeberufe drin stehen, wage ich das stark zu bezweifeln. Bei den Models gibt's da leider gar keinen Spielraum.
[gone] User_6449
10.10.2013
Zitat Esterlein-Art:
Ich will zwar nebenber mit Fotografie Geld verdienen, aber erstmal nebenher...aber....
nun bin ich mir nicht sicher ob ich ein Kleingewerbe anmelden soll oder nicht...

Die Vorgehensweise für die üblichen Pflichtinstitutionen ist so:

- Gewerbeschein beim Bürgeramt / Ordnungsamt beantragen
- Kleinunternehmerregelung beim Finanzamt beantragen
- Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft beantragen
- Mitgliedschaft bei der Handwerkskammer beantragen

Kosten:

- Gewebeschein einmalig ca. 30,- Euro
- Meldung beim Finanzamt kostet nichts
- Vom Beitrag der BG kannst Du Dich befreien lassen
- Mitgliedschaft in der HWK kostet ca. 125,- Euro im Jahr

Ist also alles durchaus erschwinglich und bei nur einem Auftrag
auf Honorarbasis pro Jahr wieder drin ...

Viele Grüße
Peter
10.10.2013
was es beim Gewerbe gibt ist, daß Du keine Umsatzsteuer bezahlen musst (aber dann auch nicht vorsteuerabzugsberechtigt bist), wenn Du sehr wenig Umsatz im Jahr machst Auch das legt Dein FA fest. Ansonsten spielt klein oder groß keine Rolle.
Und die IHK will Kohle sogar egal, ob du Gewinn machst oder nicht.
@TomRohwer: daher der Konjunktiv, vlt konnte die Dame das FA von Ihrer Kunst überzeugen^^
@ alexkl

Die Kleinunternehmeroption besteht sowohl für Gewerbetreibende als auch Freiberufler!!!
[gone] User_6449
10.10.2013
Kurzer Nachtrag:

Wie ich eben gesehen habe, fällt der Beitrag für die HWK bei geringfügigen
Einkünften mittlerweile auch weg (5.200,- Euro Regelung).

Es bleiben also nur die paar Euro für den Gewerbeschein und der Rest ist
kostenlos. Man muß sich lediglich bei den entsprechenden Institutionen
melden, denn das ist Pflicht.

Viele Grüße
Peter
10.10.2013
Zitat @ Peter Herhold:

Wie ich eben gesehen habe, fällt der Beitrag für die HWK bei geringfügigen
Einkünften mittlerweile auch weg (5.200,- Euro Regelung).

Es bleiben also nur die paar Euro für den Gewerbeschein und der Rest ist
kostenlos. Man muß sich lediglich bei den entsprechenden Institutionen
melden, denn das ist Pflicht.

Genauso habe ich das schon seit Jahren, hauptsächlich wegen der " Einkünfte"
als freier Mitarbeiter der Regionalzeitung und ab und an auch bei Models.
Bin bis jetzt gut damit zurechtgekommen und das Finanzamt will
bloss einen Zettel Ende des Jahres haben mit Einahmen und Ausgaben
und gut ist - keine langwierigen Formulare usw.
[gone] User_6449
10.10.2013
Hier ein frei abgewandeltes Zitat von Loriot,
welcher den Unterschied zwischen Kunst
und Kommerz "messerscharf" erkannt hat:

"Künstler schneiden sich gelegentlich ein
Ohr ab, Fotografen neigen im Allgemeinen
nicht dazu ..."

Viele Grüße
Peter
10.10.2013
Die Vorgehensweise für die üblichen Pflichtinstitutionen ist so:

- Gewerbeschein beim Bürgeramt / Ordnungsamt beantragen

Und das ist schon die erste falsche Aussage.

1. Einen "Gewerbeschein" gibt es nicht.
2. Wer einen Gewerbebetrieb errichtet, muß keinen "Gewerbeschein beantragen" - er muß das Gewerbe anmelden. Eine Anmeldung ist das Gegenteil von einem Antrag. Was oft als "Gewerbeschein" bezeichnet wird, ist die Kopie der Gewerbeanmeldung für den Gewerbetreibenden.
3. Für eine kleine Zahl von erlaubnispflichtigen Gewerben ist eine Gewerbeerlaubnis notwendig, diese muß erteilt werden, bevor die entsprechende gewerbliche Tätigkeit begonnen wird. (Edelmetallhandel z.B., Betrieb von Gaststätten, und ein paar mehr. Fotografie gehört nicht dazu.)
- Kleinunternehmerregelung beim Finanzamt beantragen

Umgekehrt. Die Kleinunternehmerregelung nach §19 UStG ergibt sich aus einem Jahresumsatz von weniger als 17.500 Euro. Ein Antrag ist nötig, wenn man trotzdem zur Umsatzsteuer veranlagen will.
- Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft beantragen

Davon abgesehen, daß man sich als Fotograf mit weniger als 100 Arbeitstagen à 8 Stunden im Jahr nicht in der BG pflichtversichern muß, braucht es für die Mitgliedschaft in der BG keinen "Antrag" - man meldet sich einfach an, denn es handelt sich um eine gesetzliche Pflichtversicherung.
- Mitgliedschaft bei der Handwerkskammer beantragen

Auch dort ist man entweder gesetzlich Pflichtmitglied - oder gar nicht Mitglied, weil man nicht "freiwillig in die HWK" gehen kann. (In die IHK übrigens auch nicht.)

Ja, irgendwo auch Korinthen, aber eben nicht ganz unwesentlich.
[gone] Dirk Jacobs Fotografie
10.10.2013
Netter Thread, interessiert mich sehr.

Gibt es eigentlich eine Regelung wie viele Kleingewerbe man anmelden kann? Eins läuft schon bei mir (Web- Grafikdesign), für die Fotografie würde mich das aber auch interessieren, so pro forma schon mal :)
[gone] User_6449
10.10.2013
@ Tom

Es gibt keinen Gewerbeschein? Gewerbe beantragen oder anmelden?

Meinst Du nicht, daß Du Dich hier einmal mehr als "Korinthenkacker"
bestätigst?

Viele Grüße
Peter
@ TomRohwer
Umgekehrt. Die Kleinunternehmerregelung nach §19 UStG ergibt sich aus einem Jahresumsatz von weniger als 17.500 Euro. Ein Antrag ist nötig, wenn man trotzdem zur Umsatzsteuer veranlagen will.

Dies ist kein Antrag, sondern ein frei auszuübendes Wahlrecht des Steuerpflichtigen - genannt Erklärung. Diese Option steht dem Steuerpflichtigen lt. §19 UStG Abs. 2 zu.

Um genau zu sein, optiert der Steuerpflichtige dabei auf den Verzicht der Anwendung der Kleinunternehmerregelung nach §19 UStG Abs. 1.
 
Freie Berufe unterliegen nicht der Gewerbeordnung und sind in § 18 EStG abschließend aufgeführt.

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