Amtsgericht Lemgo verurteilt Model zum Schadensersatz 25

15.10.2013
Das AG Lemgo hat mit Urteil vom 11. Oktober 2013 (Az. 20 C 350/13) einen von der Kanzlei Kötz Fusbahn vertretenem Fotografen Recht gegeben, der ein Model auf Zahlung der ihm entstandenen Hotelkosten in Anspruch genommen hatte. Der Fotograf war zum vereinbarten Fotoshooting angereist und hatte das Hotelzimmer bezogen, in dem das Shooting stattfinden sollte. Das Model erschien nicht und behauptete später, krank geworden zu sein. Egal, so das Amtsgericht, denn es wäre unbillig, dem Fotografen, der keinerlei Einfluss auf den Gesundheitszustand des Models habe, das wirtschaftliche Risiko aufzubürden. Der Anspruch folge aus Treu und Glauben. Damit mag es sich das Gericht etwas einfach gemacht haben; in der Sache hatte der Fotograf aber auch deshalb Recht,  weil das Model nicht abgesagt hatte (und möglicherweise sogar ein anderes Shooting wahrnahm).
15.10.2013
Danke schön für diese Information.
vg, Patrick
[gone] User_30919
15.10.2013
Die Information bzw. das Urteil finde ich sehr gut; habe aber auch von der Kanzlei Kötz Fusbahn nichts anderes erwartet ;)

Sofern sich alle geschädigten MK-Fotografen einer Sammelklage anschließen, könnten wir so locker auf ca. 1,3 Milliarden Euro Schadenersatz kommen :D



 
15.10.2013
Hallo Daniel,

kannst Du hier etwas über die Gesamt-Kosten sagen, die das Model nun zu tragen hatte?


Gruß
Andreas
[gone] jan wischnewski photography | berlin | potsdam
15.10.2013
Streitwert = Hotelkosten. Dazu kommen Anwalts- und Gerichtskosten laut entsprechenden Listen resultierend aus dem Streitwert. Kann man googeln. ;)
[gone] Uwe Richter Photography
15.10.2013
Na dann werden wohl die Bewerbungen auf diverse Hotel-Jobs deutlich zurückgehen :)

Trotzdem Danke für die Info!

LG
Uwe
15.10.2013
...das glaube ich nicht. Zunehmen aber wird vielleicht das Bewußtsein, es mit Terminen etwas genauer und den Partner - dem Fotografen - etwas ernster zu nehmen.
15.10.2013
Ja, spannend. 
Besten Dank für die Info.

Spannend wären die Nebenabreden im Vertrag zwischen Model / Fotgewesenograf / möglichen Weiteren.
Muss Schadenersatz bei nicht Erfüllen eines Vertrages schon erwähnt sein - oder ist das ausbleiben
schon per se genügend um zahlen zu müssen. Muss die säumige Partei sich im Klaren sein, um
welche Kostenfolgen es gehen könnte - oder ist ein Nichterscheinen schon Ursache genug.

Heiner
@Daniel
Danke für die Info.
Dabei handlet es sich "jedoch lediglich" um das Urteil eines einfachen Amtsgerichtes.. also der untersten Instanz.
Wenn am AG Lüneburg oder dem AG Wolfenbüttel genau andersherum entschieden wird, ist man in der "Gemeinde" auch keinen Schritt weiter.
Spannender wird die Sache, wenn dieser Fall, oder einer mit gleicher Sachlage in höhere Instanzen geht...


Und noch ein allgemeiner Hinweis:
In Deutschland gibt es keine Sammelklagen.
15.10.2013
@ jan - klar kann man googlen. Man kann aber auch den fragen, der es weiß...
[gone] jodoform
15.10.2013
Mich wundert, ob es da noch einen Unterschied macht, wenn das Model einen Gewerbeschein hat und ich als Hobbyknipser keinen. Ist sie dann Unternehmerin und ich Konsument?

Jo
[gone] jan wischnewski photography | berlin | potsdam
15.10.2013
Mich wundert, ob es da noch einen Unterschied macht, wenn das Model einen Gewerbeschein hat und ich als Hobbyknipser keinen. Ist sie dann Unternehmerin und ich Konsument?

Was konsumierst du denn bei ihr? ;)
Maßgeblich ist der Vertrag (mündlich oder schriftlich). Dem Fotografen sind durch das Anmieten des Zimmers Kosten entstanden, die er bei rechtzeitiger Absage hätte vermeiden können. Ich denke mal, das hat sie gewußt und war damit einverstanden, in einem Hotel zu shooten.
#13
[gone] reke46
15.10.2013
Da ich über den angesprochenen Fall zu wenig Kenntnisse habe, möchte ich mich auch nicht darauf beziehen, sondern die Fragen stellen, die sich mir beim ersten Lesen aufdrängten.
Angenommen ein Model wurde gebucht. Für den Fotografen entstehen Kosten. Das Model erkrankt plötzlich. Jetzt 2 Möglichkeiten. 1. Sie sagt ganz kurzfristig ab. Ersatz kann nicht mehr gefunden werden. Kein Model, kein Shoooting, keine Bilder,aber Kosten.  2. Sie sagt nicht ab, erscheint krank in einem Zustand der brauchbare Bilder nicht erlaubt. Trotz Shooting keine brauchbaren Bilder, aber Kosten, evtl auch noch Modelgage (?).
Den angesprochenen Fall kannst Du ja nachlesen.
Aktenzeichen wurde ja mitgeliefert... Az. 20 C 350/13
15.10.2013
Wirklich schade ist  , das es die Modelle  die eben so sind nicht interessieren  wird  , bzw.  die dieses Urteil garnicht sehen werden , weil sie nicht im Forum unterwegs sind .

Weiss auch nicht warum viele ein Problem damit haben hallt mal anzurufen wenn man krank wird . Musste ich bis jetzt auch einmal machen , Gott sei Dank wurde mir geglaubt , eben weil ich am Telefon gesprochen hab wie en abgehackter Frosch . Dass Shooting wurde  nachgeholt und nach vorheriger Absprache eben eine kleine Ausfallentschädigung  fürs Studio von mir bezahlt , damit der Fotograf nicht komplett selbst drauf sitzen bleibt .
Es ist völlig egal, ob dem Modell geglaubt wird, ob es den Schaden schuldhaft herbeiführt oder nicht, es haftet für den Schaden.

Allerdings muss es wissen, welchen Aufwand es gegebenenfalls zu ersetzen hat, Hotelkosten sind ja nur ein Teil des möglichen Schadens. Es können ja noch andere Kosten anfallen (z.B. die bestellte Visagistin). Es wäre daher sinnvoll, dem modell bei Auftragserteilung mitzuteilen, welche Kosten möglicherweise anfallen könnten
[gone] User_30919
15.10.2013
@Claudia

"Wirklich schade ist  , das es die Modelle  die eben so sind nicht interessieren  wird  , bzw.  die dieses Urteil garnicht sehen werden , weil sie nicht im Forum unterwegs sind ."

Dann sollten es sehr viele User auf FB veröffentlichen.
[gone] Andreas Jorns
15.10.2013
Dann sollten es sehr viele User auf FB veröffentlichen.

*done*
15.10.2013
Wäre mal interessant zu wissen in welchem Verhältnis Hotelkosten und Anwalt-und Gerichtskosten in diesem Falle zueinander stehen.

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