Echtheitscheck in der MK 15

[gone] jan wischnewski photography | berlin | potsdam
04.12.2013
"Echtheitscheck" nach den MK-Regeln:
Sende die Kopie von Personalausweis, Pass oder Führerschein, jeweils mit
Lichtbild
+ ID-Nummer deines Model-Kartei-Accounts
+ Nickname

  • als Scan per E-Mail an echt@model-kartei.de oder
  • als Kopie per Post an:
    Hendrik Siemens
    Hochstraße 1
    64625 Bensheim



Dazu ein neues Urteil des Verwaltungsgerichtes Hannover Aktenzeichen: 10 A 5342/11
[gone] User_165787
04.12.2013
Aus den AGBs:
Persönliche Daten werden vertraulich behandelt und nur, soweit sie zur Vertragsdurchführung notwendig sind, verarbeitet und gespeichert.


Über die Notwendigkeit der dauerhaften Speicherung lässt sich sicher streiten. Eigentlich reicht nach der Betrachtung der Kopie (=Verarbeitung) ja auch ein "Haken dran" in der Profil-Datenbank und die Löschung der Ausweiskopie. Einen Grund für die Speicherung sehe ich nicht.
04.12.2013
Geschrieben von Andreas Rother:
Über die Notwendigkeit der dauerhaften Speicherung lässt sich sicher streiten. Eigentlich reicht nach der Betrachtung der Kopie (=Verarbeitung) ja auch ein "Haken dran" in der Profil-Datenbank und die Löschung der Ausweiskopie. Einen Grund für die Speicherung sehe ich nicht.
vielleicht wird es ja tatsächlich so gehandhabt. ist mir persönlich lieber, als nach bensheim reisen zu müssen, um den ausweis persönlich vorzuzeigen ;)
04.12.2013
Wozu der Aufwand mit dem Perso? Völlig unnötig um in der MK "echt" zu sein. Es geht auch via Bildbabgleich.

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Echtheitsverifikation durch Fotoabgleich: Diese Form der Echtheitsverifizierung ist in der model-kartei.de Pflicht für Models. Vorgehensweise: Erstelle ein Foto von dir mit einem Zettel in der Hand, worauf HANDSCHRIFTLICH geschrieben steht: das tagesaktuelle Datum ID-Nummer deines Model-Kartei-Accounts und dein Nickname hier in der Model-Kartei

dann: lade das Foto auf deiner Sedcard hoch informiere Deinen Freischalter (KLICK HIER)

Dieses Foto wird nach Echtheitsverifizierung automatisch von der Sedcard gelöscht.
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Einfacher und aus datenschutzrechtlicher. Sicht wohl nicht zu beanstanden.
[gone] jan wischnewski photography | berlin | potsdam
04.12.2013
ist mir persönlich lieber, als nach bensheim reisen zu müssen, um den ausweis persönlich vorzuzeigen

Mir ja auch. Es ging mir nur darum, auf ein neues Urteil aufmerksam zu machen, bevor irgendein wildgewordener Anwalt die MK abmahnt.
Echtheitscheck geht auch mit Überweisung von 1 Cent über das eigene Bankkonto mit MK-ID als Verwendungszweck. Oder ein Dutzend andere Möglichkeiten...

Bei Models ist natürlich wichtig, dass es ein bestätigtes Bild über das wirkliche Aussehen gibt. Wie der Fotograf aussieht, ist ja relativ wurscht (jedenfalls für die Bilder). ;)
04.12.2013
Wobei...
Mir ist das völlig Banane, ob das Model echt ist oder nicht...
Wenn sie zum Shooting kommt, kann sie sich Frau Wurst nennen...
Auf dem Vertrag kommen drei Kreuze oder Gekrickel und das kann nur von EINER Person stammen.

Wichtiger ist IMHO die Echtheit der Knipser, nur über Post-Ident, und dass die hier auch ein Impressum aufweisen müssen.
Das jetzige Verfahren halte ich persönlich für zu sanft...

Zum Eingangspost:
Wer sagt denn, dass Hendrik die Daten speichert? Dazu besteht außer Klarnamen keine Veranlassung. Wenn er das überhaupt macht, wenn Model schon Klara Katze auf irgend ein Foto krickeln kann...
[gone] User_165787
04.12.2013
Wichtiger ist IMHO die Echtheit der Knipser, nur über Post-Ident, und dass die hier auch ein Impressum aufweisen müssen.
Das jetzige Verfahren halte ich persönlich für zu sanft...

Wozu Post-Ident? Und wozu ein Impressum? Ist doch nicht jeder gewerblich hier....
Wer sagt denn, dass Hendrik die Daten speichert? Dazu besteht außer Klarnamen keine Veranlassung. Wenn er das überhaupt macht, wenn Model schon Klara Katze auf irgend ein Foto krickeln kann..

Wo genau siehst du die Veranlassung bei der Speicherung der Klarnamen? Wieso ist es wichtig, dass Hendrik weiß, dass sich hinter "CSPhotography" ein "Christian Schmitz" verbirgt (Beispiel erfunden, zufällige Ähnlichkeit nicht beabsichtigt etc.)
 
04.12.2013
Eine Impressumspflicht besteht nicht nur bei gewerblichen Angeboten...
Ich stehe auf dem Standpunkt, so bald ich etwas anbiete, hier eine Art Dienstleistung, egal ob gewerblich oder nicht, gehört Transparenz dazu.

Ich halte die Fotografie hier für einen sensiblen Bereich und zumindest der Betreiber sollte seine Mitglieder kennen, alleine zum Schutz der Model.
Was soll ansonsten das mit dem "echt", dann kann man das auch gleich vergessen.

Kann jeder halten wie er will, mir ist jedenfalls erst mal jeder suspekt, der sich hinter irgendwelchen Nicks versteckt und mit solchen Leuten will ich auch nichts zu tun haben. Wie gesagt, ich...

 
[gone] User_165787
04.12.2013
hm, hier widersprichst du dir:
Mir ist das völlig Banane, ob das Model echt ist oder nicht...
Wenn sie zum Shooting kommt, kann sie sich Frau Wurst nennen...

mir ist jedenfalls erst mal jeder suspekt, der sich hinter irgendwelchen Nicks versteckt und mit solchen Leuten will ich auch nichts zu tun haben

Aber: deine Entscheidung - ich handel auch nicht dauernd logisch oder konsequent :)
Ich stehe auf dem Standpunkt, so bald ich etwas anbiete, hier eine Art Dienstleistung, egal ob gewerblich oder nicht, gehört Transparenz dazu.

Models bieten hier nach deiner Definition auch eine Dienstleistung an. Transparenz ist schön und gut, aber keine Einbahnstraße. Warum nur die Fotografen? Und wo liegt die Transparenz, wenn lediglich Hendrik die Klarnamen bei sich speichen würde (falls das die Antwort auf meine vorherige Frage nach dem Sinn der Klarnamenspeicherung sein sollte)?
04.12.2013
In Zeiten von NSA-Abhöraktionen und Vorratsdatenspeicherung amüsieren mich solche Urteile immer wieder. 

Datenschutz - ja genau. Wo gibt´s den bitte ? 
04.12.2013
Seit dem Jahre 2004 ist in Deutschland, besonders in den Seehäfen der
sogenannte ISPS-Code gültig der den Betreibern von Seehäfen oder
Industrieanlagen damit einen Blankoscheck austellt alle Mittel ausschöpfen
zu können um die Sicherheit der Areale, der Menschen und der Güter
zu schützen.
Dieses Gesetz basiert auf den Grundlagen des Terroranschlages vom 11 September.

Demnach kann jedes Unternehmen das Ware, besonders wertvolle, von Abholern
oder Anlieferer den Personalausweis verlangen, Fahrzeugkontrollen durchführen
oder sonstige sicherheit spezifische Massnahmen zur Gefahrenabwehr ergreifen.


Habe das selber mehrfach in der Vergangenheit erlebt, wer sich dagegen wehrt
erhält sofortiges Hausverbot - da sind die knallhart
Habe mich selber mit der amerikanischen Army angelegt als die mit Hunden
in meine Hütte vom LKW wollten ( Sprengstoff) - da bin ich ausgerastet.
Endresultat: der Hund blieb draußen und schnupperte nur vom Einstieg Richtung
Hütte, denn es kann NICHT angehen das Tiere jeglicher Art im LKW reinkommen.
Allein aus hygienischen Gründen hat kein Tier im Führerhaus was zu suchen,
ich lebe darin, esse darin, schlafe darin usw und da sind Tiere tabu

Aufgrund dieser Erklärung verzichteten die Hundeführer bzw der Offizier darauf
den Hund in die Hütte zu lassen.
04.12.2013
@Andreas:
hm, hier widersprichst du dir:


Scheinbar... ;-)
Model kommt, nennt sich Miezekatze, setz Gekrackel auf den Vertrag. Später kommt sie und meint, Bilder sollen aus dem Netz...
An Hand ihres Gekrackels und Bildes ist sie als Person, egal welchen Namen, eindeutig identifizierbar, also ist es mir Schnurz, wer sie mit richtgem Namen ist.

Model möchte hingegen vom Fotografen Bilder, meistens auch Bearbeitete, weiß Model nicht, wer das ist, an wen soll sich Model wenden, wenn Model nichts mehr von ihm hört, wie soll ein Model da seine vertraglichen Forderungen durchsetzen können?
Von daher meine ich, dass es für ein Model wichtiger ist, wer der Vertragspartner ist.

 
[gone] jan wischnewski photography | berlin | potsdam
04.12.2013
Die MK braucht die Namen allein schon deswegen, um Überweisungen für VIP-Accounts zuordnen zu können. Und als Schutz vor schwarzen Schafen. Die können sich dann wenigstens nicht mehr als "echt" anmelden.
Model kommt, nennt sich Miezekatze, setz Gekrackel auf den Vertrag. Später kommt sie und meint, Bilder sollen aus dem Netz...
An Hand ihres Gekrackels und Bildes ist sie als Person, egal welchen Namen, eindeutig identifizierbar, also ist es mir Schnurz, wer sie mit richtgem Namen ist.

Später kommt die als Maria Müller und du weißt nicht mehr, dass sie vor 3 Jahren Miezekatze hieß. Wie sollst du dann den Vetrag finden? Auch Bildagenturen akzeptieren keine "Miezekatze" auf einem Modelrelease.
Wer seinen Namen nicht nennen will, kommt mir nicht vor - oder hinter die Kamera.
04.12.2013
Wer seinen Namen nicht nennen will, kommt mir nicht vor - oder hinter die Kamera.


Richtig, meine Einlassung war ja auch überspitzt...
Lässt sich hier irgendwer einen Ausweis zeigen? Bestimmt nicht, ich kenne keinen...
Der Echtheitscheck ist hier pillepalle, man kann sich nennen wie man will. Also kann ich gleich mit Miezekatze shooten ;-)
Alleine bei VIPs ist eine Person ermittelbar...
04.12.2013
Was hat eigentlich der Echtheitscheck mit Impressumspflicht usw. zu tun?

Ich denke nichts.

Was hat das Urteil mit dem Echtheistcheck zu tun?

Ich vermute auch nicht viel, denn:

1) Es gibt keine Hinweise, dass die Ausweisscans gespeichert werden.
2) Der Scan wird nicht durch die MK vorgenommen, sondern durch das Mitglied.
3) Das Einsenden eines Scans ist freiwillig. Es gibt Alternativen.
4) Es geht hier nicht um einen einmaligen Vorgang, wie das Abholen eines Autos, sondern um eine u.U. längere Geschäftsbeziehung.

Und dann bin ich etwas neugierig, wie das Urteil damit vereinbar ist, dass in Deutschland wegen eines Geldwäschegesetzes jede Bank Kopien von Personalausweisen anfertigt, um "beweisen zu können, dass sich ein Kunde ordnungsgemäß ausgewiesen hat".

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