LG Oldenburg zum Verletzerzuschlag im Fotorecht 13

[gone] KALLEX Photography www.facebook.com/kallex.kiel
09.12.2013
Vielleicht geht der Fotograf ja ans OLG. Ich würds machen.
09.12.2013
Laut des Anwaltes mit dem ich befreundet bin, wäre die nächste Instanz der BGH. Sein Mandant scheut ob der Kostenfrage den weiteren Weg.
Ihm wurde ja gerade durch den weltfremden Richter Mut gemacht. Wie war das mit dem Gericht und auf hoher See?
[gone] xxxxxx
09.12.2013
Da bleibt die Frage offen, ob nach Meinung dieses Gerichtes wohl auch ein 'Mengenrabatt' gewährt werden müsse, wenn sich Presseorgane ausschließlich Fotos klauen, statt sie zu bezahlen. Das müsste doch dann irgendwie günstiger werden, oder?!?  :D
[gone] KALLEX Photography www.facebook.com/kallex.kiel
09.12.2013
Vielleicht sollte man den Prozess am BGH per "crowdfunding" finanzieren. So richtig teuer wird es bei dem Streitwert  ja nicht werden.
09.12.2013
die informationslage ist ein bisschen dünn, und leider kann ich das urteil im wortlaut über google nicht finden.

aber der tatsächlich zugesprochene betrag von 500 euro erscheint mir etwas mager angesichts der tatsache, dass das gericht die 90 euro pro bild für "mit augenmaß" angesetzt hielt. das bedeutet einen mengenrabatt von ca. 20% bei 7 bildern. geradezu haarsträubend finde ich die vorstellung, bilder nur noch mit logo zeigen zu dürfen, um bei unberechtigter nutzung einen verletzerzuschlag geltend machen zu können.

ärgerlich, dass der fotograf nun auch noch auf etwa 60% der gerichtskosten sitzen bleibt...
09.12.2013
Ich würde mich soar mit einem 10er beteiligen ;-)
Kenne den Fotografen zwar nicht, mir würde es einfach ums Prinzip gehen.
09.12.2013
Man muss doch mal die Vorteile darin sehen:
das Urteil bedeutet doch, das man bei mehrfachem Vergehen der selben Art Mengenrabatt bekommt, oder?
Das erklaert auch, warum man als normaler Depp bei 5000 Euro "Steuerhinterziehung" ungleich haerter bestraft wird, als wenn man 50 Mio hinterzieht.
Also kann das Gericht damit eigentlich nur wollen, das man Straftaten bewusst oft begeht. Ist ja auch viel sinnvoller fuers Gericht, nur ein Fall, dafuer der Wert gescheit, spart also Aufwand und dafuer kann man ja den Taeter auch entlasten...

Ich find das alles voll logisch und so!

Gruss,
Dark'Ironie'man
09.12.2013
2. Werden mehrere Bilder ohne Zustimmung des Urhebers veröffentlicht, so muss hier für ein Mengenrabatt gewährt werden.

Das macht Sinn, denn der Honoraraufschlag für unterbliebene Urhebernennung soll eine Entschädigung für den entgangenen Werbeeffekt sein - und der hängt zumindest bei gemeinsam veröffentlichten Fotos nur wenig von der Zahl der Fotos ab.
10.12.2013
@tom: ja, ein mengenrabatt auf den verletzeraufschlag mag in diesem sinne vielleicht angebracht sein, aber nicht auf den zugrunde gelegten einzelpreis für die bilder, der ja vom gericht für angemessen gehalten wurde.
[gone] jan wischnewski photography | berlin | potsdam
11.12.2013
Werden mehrere Bilder ohne Zustimmung des Urhebers veröffentlicht, so muss hier für ein Mengenrabatt gewährt werden.

Aha...ich will 10 Bilder bei einer Agentur kaufen, bin mit 10 x 90 Euro nicht einverstanden und bekomme vom Gericht "Mengenrabett", wenn ich sie einfach "klaue"???
Und jetzt mal ganz böse: Gibt es bei Massenmord auch Mengenrabatt?

Das Urteil kann ich nicht wirklich nachvollziehen. Mengenrabatt beim Verletzeraufschlag...das würde ich noch einsehen.
11.12.2013
@tom: ja, ein mengenrabatt auf den verletzeraufschlag mag in diesem sinne vielleicht angebracht sein, aber nicht auf den zugrunde gelegten einzelpreis für die bilder, der ja vom gericht für angemessen gehalten wurde.

Ich sprach ja auch ganz bewusst nur vom Aufschlag für die fehlende Urhebernennung.

Genau wie vor einiger Zeit ein Gericht diesen Aufschlag in einem Fall abgelehnt hat, wo für eine Ebay-Auktion Produktfotos "geklaut" worden waren, die ein Privatverkäufer für die eigene Auktion gemacht hatte.

Hier hat das Gericht (irgendein Amtsgericht, wenn ich richtig erinnere) den Aufschlag abgelehnt mit der Begründung, eine "entgangene Werbewirkung" könne bei einem Amateurfotografen überhaupt nicht eintreten, weil der ja seine Fotos nicht vermarkte.

Eine Logik, gegen die man schlecht argumentieren kann, weil sie überzeugend ist.
11.12.2013
Und jetzt mal ganz böse: Gibt es bei Massenmord auch Mengenrabatt?

Ja. Gibt es. Denn die Höchststrafe ist "lebenslange Haft", egal ob Du einen oder 100.000 Menschen ermordest.

Einen "Mengenrabatt" gibt es auch bei allen anderen Straftaten, denn bei der "Gesamtstrafe" darf ausdrücklich das Strafmaß nicht die Summe der Einzelstrafen erreichen.

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