Verwaltungsgericht bestätigt Kopierverbot für Personalausweise 58

Ich bin vor 3 Wochen überfallen worden:
Geld, Führerschein, Bankkarten, Krankenkassenkarte
+ AUSWEIS
= Alles fort.
Ich habe wegen "fahrlässiger Körperverletzung" (stürzte beim Überfall und brach mir mein Sprunggelenk), sowie "Diebstahl" bei der Polizei Anzeige gegen "unbekant" erstattet und ...
 

Ich hoffe doch, dass die Beamten eine Anzeige wegen Raubes aufgenommen haben und nicht wegen Diebstahls? Überfall und Du wurdest verletzt klingt für mich ein wenig nach Raub.
30.12.2013
Ich habe wegen "fahrlässiger Körperverletzung" (stürzte beim Überfall und brach mir mein Sprunggelenk), sowie "Diebstahl" bei der Polizei Anzeige gegen "unbekant" erstattet und ...

Ich hoffe doch, dass die Beamten eine Anzeige wegen Raubes aufgenommen haben und nicht wegen Diebstahls? Überfall und Du wurdest verletzt klingt für mich ein wenig nach Raub.

Wegen welchen Verstoßes man eine Strafanzeige macht ist vollkommen wurscht und wumpe - es ist allein die Staatsanwaltschaft, die entscheidet, wie der Tatvorwurf lautet.

"Fahrlässige Körperverletzung" ist es im beschriebenen Fall natürlich nicht, sondern vorsätzliche. SIe wurde nämlich billigend in Kauf genommen. Ob es "Raub", "räuberische Erpressung" oder "Nötigung" ist, das klärt dann auch zunächst mal die Staatsanwaltschaft und am Ende dann das Gericht. ("Raub" setzt wie "Diebstahl" immer voraus, daß der Täter die Absicht hat, sich die gestohlenen oder geraubten Dinge "zuzueignen".)

Das Opfer einer Straftat zeigt an, was passiert ist. Wie das strafrechtlich ggf. zu beurteilen ist - das entscheiden die Juristen.
30.12.2013
es soll reisebüros / reisveranstalter geben, die raten, vor einem auslandsurlaub die papiere (ggf den pass) zu kopieren
damit - falls das original geklaut wird - noch ein ident nachweis möglich ist

womöglich geht es also nicht darum, dass die kopie verboten ist sondern wegen datenschutz an die verwendung / speicherung / auswertung besonders grosse anforderungen gestellt werden (oder diese auch untersagt ist)

Der Ausweis-Inhaber kann seinen Ausweis kopieren solange er lustig ist. Unzulässig ist es, zwecks Identitätsnachweis von einem anderen eine Ausweiskopie zu verlangen.

§ 14 PAuswG Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten

Die Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten aus dem Ausweis oder mithilfe des Ausweises darf ausschließlich erfolgen durch

1. zur Identitätsfeststellung berechtigte Behörden nach Maßgabe der §§ 15 bis 17,
2. öffentliche Stellen und nichtöffentliche Stellen nach Maßgabe der §§ 18 bis 20.


Wer seinen eigenen Ausweis zur Sicherheitszwecken kopiert, um im Bedarfsfall die Ausweisdaten einfach und vollständig zur Hand zu haben, der erhebt diese Daten weder, noch "verwendet" er sie im Sinne des PAuswG.

Bevor aber jetzt ein Schlaumeier kommt und sagt: "Na, dann kann doch das Model eine Kopie machen und dem Fotografen anschließend überlassen..." - genau das geht nicht, das Model kann das zwar, aber der Fotograf würde die Kopie dann genau im Sinne des §14 PAuswG benutzen.

Es gibt auch letztlich keinen zwingenden Grund für eine Ausweiskopie zum Model-Release. Wenn der Fotograf etc. sicherstellen möchte, daß die vom Model angegebenen persönlichen Daten korrekt sind, kann er einen Blick in den Ausweis werfen und die Daten überprüfen. Schriftlich festgehalten werden sie dann im Model-Release, und stehen mit diesem immer automatisch zur Verfügung.

Und um den Anforderungen des US-Rechts (18 U.S.C. § 2257) zu genügen, also der Vorschrift, daß bei pornographischem Bildmaterial der Produzent Kopien von zwei Lichtbildausweisen archivieren und den Strafverfolgungsbehörden auf Anfrage vorlegen muß, hilft einem ein deutscher Personalausweis oder Reisepaß überhaupt nichts. Die US-Behörden verlangen nämlich, daß es sich dabei um staatlich ausgegebene US-Ausweise handeln muß, also einen US-Reisepaß oder eine US-Passport Card, einen US-Führerschein oder eine US Military ID Card... (Oder eine "non-driver state photo ID card" - da der Führerschein in den USA quasi die Bedeutung unseres Personalausweises hat, stellen US-Führerscheinbehörden sogar "Nicht-Fahrer-Führerscheine" aus, damit die Bürger ohne Fahrerlaubnis auch einen Identitätsnachweis mit Lichtbild haben können...)

(Zum Glück für alle Beteiligten sind aber Kontrollen auf Grundlage des 18 U.S.C. § 2257 extrem selten, die spielen in der Realität nur bei der Bekämpfung von Kinderpornographie oder Pornoaufnahmen unter Nötigung eine Rolle.)
[gone] ANGELINA HAMBURG * Lass´ Leute reden *
30.12.2013
Aber klar doch "volle", ich weiß natürlich meine Ausweisnummer auswendig - brauche den ja auch so oft *lööööööööööööööööl.
[gone] ANGELINA HAMBURG * Lass´ Leute reden *
30.12.2013
Nö Frank, wie ich schrieb:

1. "Fahrlässige Körperverletzung

2. "Diebstahl"

War die Polizeiwache gegenüber des Einkaufszentrums Hamburger Straße und nur so nebenbei:

Es waren schon mehr als 5 Minuten Arbeit, welche ich denen erspart habe!

Und ...

... wieso darf Hendrik hier dann einen Ausweis verlangen?

Angie
[gone] ANGELINA HAMBURG * Lass´ Leute reden *
30.12.2013
@ Tom, das musste denen auf - nannte sie ja - Wache erzählen!

Gruß
Tom hat natürlich Recht, dass die Staatsanwaltschaft das schon richtig auslegen wird, aber es wäre trotzdem sehr peinlich, wenn die Beamten bei dem von Dir geschilderten "Überfall mit Verletzung" keinen Raub geschrieben haben. Aber vielleicht war es ja auch gar kein Raub, ich war nicht dabei.
Und ganz wumpe ist es auch nicht, denn die polizeilichen Maßnahmen bei einem Raub sind schon andere als bei einem einfachen Diebstahl. Bei einem Diebstahl versucht man nicht einmal zu fahnden, bei einem Raub schon eher. Insofern ist es schon ganz gut, wenn die Kollegen vor Ort das richtige Delikt erkennen.
Aber wie ich sagte, ich war nicht dabei und die werden es schon richtig gemacht haben.

;-)
30.12.2013
... wieso darf Hendrik hier dann einen Ausweis verlangen?

aus dem selben Grund wie man dir Geld und Ausweis klauen darf.
30.12.2013
Tom hat natürlich Recht, dass die Staatsanwaltschaft das schon richtig auslegen wird, aber es wäre trotzdem sehr peinlich, wenn die Beamten bei dem von Dir geschilderten "Überfall mit Verletzung" keinen Raub geschrieben haben. Aber vielleicht war es ja auch gar kein Raub, ich war nicht dabei.

Laien wundern sich regelmäßig, wie bestimmte Vorgänge strafrechtlich von Staatsanwaltschaften eingestuft werden. Aber die Staatsanwaltschaften liegen im Regelfall richtig - zur Frage, was ein "Raub" im Sinne des StGB ist und was nicht gibt es LKW-Ladungen von Urteilen und Kommentaren, und die entsprechen durchaus nicht immer dem, was sich Otto Normallaie darunter feststellt. Bei "Diebstahl" ist das noch extremer, ich schätze mal, daß 90 Prozent dessen, was Laien als Straftat des "Diebstahls" ansehen, rechtlich keiner ist, weil die Zueignungsabsicht fehlt - oder nicht nachgewiesen werden kann.
31.12.2013
die richtige enschätzung der staatsanwaltschaften zeigt sich besonders dann eindringlich, wenn es um taten geht, bei denen ausländerfeindlichkeit auslöser sein könnte
so jahrelang die richtige einschätzung bei den nsu morden
was sich auch jetzt immer wieder bei straftaten zeigt
aber tom schreibt ja vorsichtshalber auch
im regelfall richtig
Aber die Staatsanwaltschaften liegen im Regelfall richtig

Das sollten sie, aber die Praxis zeigt, dass Staatsanwälte ihre Statistik hoch halten wollen. So wird dann sehr häufig aus einem versuchten Totschlag eine gefährliche KV, das kriegen sie besser durch. Obwohl der damals Beschuldigte dem Opfer in die Brust, herzgegend, gestochen hat und das Messer an der Rippe abgeprallt war und nur aus diesem Grund das Herz verfehlte.
Leider tun Staatsanwälte so etwas häufiger als mir lieb ist. Ich denke, dass es an dem System der Staatsanwaltschaften liegt, wie wir es hier in Deutschland haben. Sie wollen alle tolle Statistiken haben und wenn sie etwas anklagen, dass soll es auch so verurteilt werden, also nehmen sie das "kleinere Delikt"

Ich bin übrigens kein Laie was die Jurisprudenz angeht.
"Raub" im Sinne des StGB ist und was nicht gibt es LKW-Ladungen von Urteilen und Kommentaren, und die entsprechen durchaus nicht immer dem, was sich Otto Normallaie darunter feststellt.

wie ich sagte, ich war nicht dabei.
Aber bei den Worten "Überfall, Verletzung und Diebstahl" kommen mit einige Raubtatbestände in den Kopf, die hier u.U. tangiert sein könnten.
Aber die Staatsanwaltschaften liegen im Regelfall richtig

Also wenn man mal sieht, dass in Deutschland jedes sechste Gerichtsurteil nochmal geändert wird (Quelle: Statistisches Bundesamt), weil ein höheres Gericht anders entscheidet, man also sagen kann, dass die Amtsrichter bei jedem sechsten Urteil "falsch" liegen, und Richter ja besonders gut sein sollen, in der Rechtskunde, so muss ich sagen, solche Götter in schwarzen Roben sind Staatsanwälte und Richter wirklich nicht, sie irren sich leider viel zu häufig.
Das sehe ich in den Praxis leider viel zu häufig.
Nun, die Rechtswissenschaft ist eine Geisteswissenschaft, da kann man vieles so oder so auslegen...
die richtige enschätzung der staatsanwaltschaften zeigt sich besonders dann eindringlich, wenn es um taten geht, bei denen ausländerfeindlichkeit auslöser sein könnte
so jahrelang die richtige einschätzung bei den nsu morden
was sich auch jetzt immer wieder bei straftaten zeigt

Aber war da nicht der Verfassungsschutz Schuld und nicht die Staatsanwaltschaft?
31.12.2013
in erster linie ermittelt die staatsanwaltschaft (und die polizei)
und die entscheidet, ob zur bundesanwaltschaft abgegeben wird und / oder ob die verfassungsschützer mit eingebunden werden
in erster linie ermittelt die staatsanwaltschaft (und die polizei)
und die entscheidet, ob zur bundesanwaltschaft abgegeben wird und / oder ob die verfassungsschützer mit eingebunden werden

Nein, so ist das das überhaupt nicht.
Die StA gibt überhaupt nichts dem Verfassungschutz, warum sollte sie, der Verfassungsschutz ist doch viel besser informiert als die StA was solche Dinge angeht. Der Verfassungschutz zieht sich die polizeilichen Akten und die Akten der StA, um zu schauen, was die so ermittelt haben, aber grds. weiß der Verfassungschutz in diesem Dingen viel mehr, ist ja auch seine Aufgabe. Lange bevor StA und Polizei etwas von dem ganzen Zeug der Rechten mitbekommen, hat der Verfassungsschutz das schon beobachtet.
Als ob der Verfassungsschutz das macht, was die StA denen gibt. Der Verfassungschutz verfolgt keine Straftaten.
Da der Verfassungsschutz nicht an das Legalitätsprinzip gebunden ist, kann er selber entscheiden, ob er die Leute weiter machen lässt oder ob er es der StA mitteilt, die dann etwaige Straftaten anklagt.
Der Verfassungsschutz lässt aber häufig die Leute gewähren, um zu schauen, wer dahinter steckt oder um größere Dinge nicht zu gefährden.

Das war bei der NSU Affäre auch so. Der Verfassungsschutz hat vieles mitbekommen, hat aber die falschen Schlüsse gezogen.

Auch teilt der Verfassungsschutz nicht alles der StA mit, der Verfassungsschutz weiß häufig mehr, als er der StA oder dem Staatsschutz der Polizei übermittelt.

Der Verfassungschutz ist nur zum Beobachten da, Straftaten ermittelt der polizeiliche Staatsschutz und die StA.

 
Die StA gibt überhaupt nichts dem Verfassungschutz

Sollte die StA im Rahmen ihrer Ermittlungen etwas relevantes feststellen, würde sie das sicherlich dem Verfassungsschutz geben, aber das ist eine Ausnahme
Also wenn man mal sieht, dass in Deutschland jedes sechste Gerichtsurteil nochmal geändert wird

Mein Fehler. Hier die Richtigstellung:
Die Aufhebungs- und Abänderungsquote des Revisionsgerichts des BGH liegt über die Jahre bundesweit bei insgesamt ca. 18%; in rund 6% der Fälle müssen die Hauptverhandlungen vollständig neu durchgeführt werden. Mutmaßlich steht es um Qualität erstinstanzlicher Verfahren der Amtsgerichte (schon angesichts der höheren Fallzahlen) nicht besser. Das bedeutet, dass fast jedes fünfte Urteil mehr oder weniger „falsch“ ist.

Aus: Haller: Das „kränkelnde“Adhäsionsverfahren – Indikator struktureller Probleme der  Strafjustiz(NJW 2011, 970)

Jedes fünfte, nicht jedes sechste und es handelte sich hierbei um den BGH.
Hatte die o.a. Zahlen für eine wissenschaftliche Arbeit übernommen und vorher beim Statistischen Bundesamt überprüft, sie stimmen.

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