Muster Modelrechnung 12
[gone] User_6449
24.02.2014
#2Report
24.02.2014
Rechnungstext:
Modelhonorar für Shooting am x.x.2014
optional:
Thema: xy
Solltest Du nicht Vorsteuerabzugsberechtigt sein, musst Du das auf der Rg. angeben, wie auf jeder anderen Rg. von Dir.
In der Regel wird der Fotograf ein Modelrelease verlangen, das muss jedoch nicht auf der Rechnung vermerkt sein, da das oftmals eine A4 Seite füllt (siehe Google: Modelrelease). Alternativ kannst Du die Rechtefreigabe auch in 2-3 Sätzen auf der Rg. vermerken.
Modelhonorar für Shooting am x.x.2014
optional:
Thema: xy
Solltest Du nicht Vorsteuerabzugsberechtigt sein, musst Du das auf der Rg. angeben, wie auf jeder anderen Rg. von Dir.
In der Regel wird der Fotograf ein Modelrelease verlangen, das muss jedoch nicht auf der Rechnung vermerkt sein, da das oftmals eine A4 Seite füllt (siehe Google: Modelrelease). Alternativ kannst Du die Rechtefreigabe auch in 2-3 Sätzen auf der Rg. vermerken.
#3Report
24.02.2014
Eine Rechnung muss diverse Pflichtangaben wie z.B Adressen und eine Rechnungsnummer beinhalten. Ansonsten wird sie vom Finanzamt nicht anerkannt.
Hier ein Beispiel für Kleinunternehmer:
http://www.hs-owl.de/fileadmin/downloads/verwaltung/dez_4/finanzbuchhaltung/muster_kleinunternehmer.pdf
Vielleicht tuts aber auch ne Quittung. Die ist einfacher aufgebaut und benötigt keine Steuernummer. Vorlagen liefert Google zur Genüge ;-)
Hier ein Beispiel für Kleinunternehmer:
http://www.hs-owl.de/fileadmin/downloads/verwaltung/dez_4/finanzbuchhaltung/muster_kleinunternehmer.pdf
Vielleicht tuts aber auch ne Quittung. Die ist einfacher aufgebaut und benötigt keine Steuernummer. Vorlagen liefert Google zur Genüge ;-)
#5Report
[gone] Hermann Klecker
24.02.2014
Firmen wie Zweckform handeln auch mit Rechnungsformularen als Block.
Der korrekte Wikipedia-Link für Rechnung ist https://de.wikipedia.org/wiki/Rechnung .
Eine Quittung ist etwas anderes als eine Rechnung.
Der korrekte Wikipedia-Link für Rechnung ist https://de.wikipedia.org/wiki/Rechnung .
Eine Quittung ist etwas anderes als eine Rechnung.
#6Report
24.02.2014
Ich schreibe eine Rechnung so:
Meine Adresse
Die Adresse des Kunden/Auftraggebers
Rechnung
Meine Leistung gemäss Telefon/MAil/Besprechung/Brief vom XX.XX-.XXX
Die Zahlung erbitte ich auf mein Konto auf der Schweizer Bank ABC,
da ich keine Steuern zahlen will.
Heiner
Meine Adresse
Die Adresse des Kunden/Auftraggebers
Rechnung
Meine Leistung gemäss Telefon/MAil/Besprechung/Brief vom XX.XX-.XXX
Die Zahlung erbitte ich auf mein Konto auf der Schweizer Bank ABC,
da ich keine Steuern zahlen will.
Heiner
#7Report
24.02.2014
is das nun ne frage ... zum lachen oder heulen....
du bist 29J.....
zitat deiner sc :"LillyRose arbeitet mit Gewerbeschein oder auf freiberuflicher Basis."
und fragst wie man rechnung schreibt ....
y made my day
ps: aber egal awas du drauf schreibst die währung sollte : "goldgepresstes latinum" sein die schweizer verkaufen irgendwann och cd's mit daten
du bist 29J.....
zitat deiner sc :"LillyRose arbeitet mit Gewerbeschein oder auf freiberuflicher Basis."
und fragst wie man rechnung schreibt ....
y made my day
ps: aber egal awas du drauf schreibst die währung sollte : "goldgepresstes latinum" sein die schweizer verkaufen irgendwann och cd's mit daten
#8Report
25.02.2014
Du hattest sicher selbst schon Rechnungen in der Hand... Modelrechnungen sehen nicht anders aus, als jede andere Rechnung auch. ;-)
Wenn man unter die Kleingewerberegelung ohne MwSt fällt, dann muss das auch vermerkt werden auf der Rechnung - sowie natürlich die eigenen Finanzamt-Daten etc.
Aber wurde hier ja auch schon ganz gut erklärt ;)
Wenn man unter die Kleingewerberegelung ohne MwSt fällt, dann muss das auch vermerkt werden auf der Rechnung - sowie natürlich die eigenen Finanzamt-Daten etc.
Aber wurde hier ja auch schon ganz gut erklärt ;)
#9Report
25.02.2014
Zunächst einmal ist eine Rechnung schlicht eine Zahlungsaufforderung, die folgende Angaben enthalten muß, weil sie anderenfalls nicht wirksam werden kann:
1. Rechnungsteller (also: wer will das Geld haben)
2. Rechnungsempfänger (also: wer soll zahlen)
3. Rechnungsdatum (sonst kann man keine Fristen ermitteln, wenn man welche ermitteln muß)
4. Inhalt/Grund der Forderung (also: Beschreibung der Leistung oder der gelieferten Ware, für die die Zahlungsforderung erhoben wird; die Leistungsbeschreibung muß ausreichend präzise und detailliert sein, so daß sie nachvollzogen werden kann - also nicht "Baumaterial", sondern "20 Sack Zement "Mafia-Gold" à 40kg o.ä.)
5. Rechnungsbetrag (also: wieviel Geld soll gezahlt werden)
6. Zahlungsziel (also: wo soll das Geld hin und vor allem bis wann muß es gezahlt werden)
Damit kann man genauso als Privatmensch die Schadensersatzforderung für den von einem Autofahrer demolierten Gartenzaun in Rechnung stellen wie als nicht gewerblich tätiges Einmal-Model die Foderung nach dem Model-Honorar.
Ist der Rechnungsteller umsatzsteuerpflichtig, muss noch hinzu:
7. Umsatzsteuersatz (7% oder 19%)
8. entweder "einschließlich X% USt" oder Rechnungsbetrag netto und USt separiert
9. Bei Rechnungsbeträgen ab 150 Euro die Umsatzsteuernummer des Rechnungstellers
10. Falls der Rechnungsteller eine USt-Ident-Nummer (für den innergemeinschaftlichen Warenverkehr in der EU) besitzt, diese immer, dann anstatt der USt-Nummer
Sollte es sich bei dem Rechnungssteller um einen Unternehmer handeln, der die Kleinunternehmer-Regelung gemäß §19 UStG in Anspruch nimmt, kommt statt der Angaben zur Umsatzsteuer der Hinweis, daß gemäß §19 UStG keine Umsatzsteuer berechnet wird. (Das ist an sich zwar völlig unlogisch, weil wenn keine USt und keine USt-Nummer auf der Rechnung steht, ist das ja ganz automatisch so, es bräuchte also keinen Hinweis darauf, aber Logik regiert den Bereich Steuerrecht nur begrenzt...)
Eine Quittung ist die Bestätigung des Empfangs einer Leistung.
Bei Bezahlung einer Rechnung mittels Überweisung oder Verrechnungsscheck erübrigt sich die Ausstellung einer Quittung, da der Zahlungsvorgang vom Schuldner entsprechend nachgewiesen werden kann. Bei Bezahlung einer Rechnung in bar ist entweder die Ausstellung einer Quittung oder aber das Quittieren des Empfangs auf der Rechnung angebracht. Es besteht ein Rechtsanspruch auf Ausstellung einer Quittung. (Siehe Link)
1. Rechnungsteller (also: wer will das Geld haben)
2. Rechnungsempfänger (also: wer soll zahlen)
3. Rechnungsdatum (sonst kann man keine Fristen ermitteln, wenn man welche ermitteln muß)
4. Inhalt/Grund der Forderung (also: Beschreibung der Leistung oder der gelieferten Ware, für die die Zahlungsforderung erhoben wird; die Leistungsbeschreibung muß ausreichend präzise und detailliert sein, so daß sie nachvollzogen werden kann - also nicht "Baumaterial", sondern "20 Sack Zement "Mafia-Gold" à 40kg o.ä.)
5. Rechnungsbetrag (also: wieviel Geld soll gezahlt werden)
6. Zahlungsziel (also: wo soll das Geld hin und vor allem bis wann muß es gezahlt werden)
Damit kann man genauso als Privatmensch die Schadensersatzforderung für den von einem Autofahrer demolierten Gartenzaun in Rechnung stellen wie als nicht gewerblich tätiges Einmal-Model die Foderung nach dem Model-Honorar.
Ist der Rechnungsteller umsatzsteuerpflichtig, muss noch hinzu:
7. Umsatzsteuersatz (7% oder 19%)
8. entweder "einschließlich X% USt" oder Rechnungsbetrag netto und USt separiert
9. Bei Rechnungsbeträgen ab 150 Euro die Umsatzsteuernummer des Rechnungstellers
10. Falls der Rechnungsteller eine USt-Ident-Nummer (für den innergemeinschaftlichen Warenverkehr in der EU) besitzt, diese immer, dann anstatt der USt-Nummer
Sollte es sich bei dem Rechnungssteller um einen Unternehmer handeln, der die Kleinunternehmer-Regelung gemäß §19 UStG in Anspruch nimmt, kommt statt der Angaben zur Umsatzsteuer der Hinweis, daß gemäß §19 UStG keine Umsatzsteuer berechnet wird. (Das ist an sich zwar völlig unlogisch, weil wenn keine USt und keine USt-Nummer auf der Rechnung steht, ist das ja ganz automatisch so, es bräuchte also keinen Hinweis darauf, aber Logik regiert den Bereich Steuerrecht nur begrenzt...)
Eine Quittung ist die Bestätigung des Empfangs einer Leistung.
Bei Bezahlung einer Rechnung mittels Überweisung oder Verrechnungsscheck erübrigt sich die Ausstellung einer Quittung, da der Zahlungsvorgang vom Schuldner entsprechend nachgewiesen werden kann. Bei Bezahlung einer Rechnung in bar ist entweder die Ausstellung einer Quittung oder aber das Quittieren des Empfangs auf der Rechnung angebracht. Es besteht ein Rechtsanspruch auf Ausstellung einer Quittung. (Siehe Link)
#10Report
[gone] Andreas Jorns
25.02.2014
Die Adresse des Kunden/Auftraggebers
Die Adresse des Auftraggebers schreibe ich auf die Rechnung wenn ich sie habe. Wenn nicht, dann nicht. Ist imho keine Pflichtangabe.
#11Report
26.02.2014
Die Adresse des Auftraggebers schreibe ich auf die Rechnung wenn ich sie habe. Wenn nicht, dann nicht. Ist imho keine Pflichtangabe.
Ein "Auftraggeber" ist für eine Rechnung formal uninteressant. Auf eine Rechnung muß der Zahlungspflichtige, der Rechnungsempfänger. Das kann der Auftraggeber sein, muß es aber nicht.
Der Zahlungspflichtige/Rechnungsempfänger muß identifizierbar sein. Das ist er im Regelfall ohne Adresse nicht.
Davon abgesehen: wie willst Du denn im Falle, daß die Rechnung nicht bezahlt wird, ein Mahnverfahren einleiten, wenn Du nicht mal die Adresse Deines Schuldners kennst?
#12Report
Topic has been closed
Ich muss eine Rechnung schreiben und wollte fragen, ob ihr evt ein Muster/Vordruck einer Modelrechnung habt? Ich würde mich sehr sehr freuen, wenn mir Jemand helfen könnte.
Danke!