Verkauf von Bildern öffentlicher Veranstaltungen 20

9 years ago
Hallo zusammen,

ich habe eine kurze Frage, da ich mir nicht sicher bin ob das entsprechende Fotostudio diesbezüglich rechtmäßig vorgeht.

Seitens der Stadt als Veranstalter wird anlässlich der WM ein Public Viewing durchgeführt, dass die Bürger kostenlos besuchen können. Auf dieser Veranstaltung rennen Angestellte des in dieser Stadt ansässigen Fotostudios herum und machen Bilder von den Besuchern. Nachdem das Bild gemacht wurde, erhält der Besucher eine Visitenkarte des Fotostudios mit dem Hinweis, dass die Bilder am kommenden Tag auf deren Homepage einzusehen wären. Soweit so gut.

Da ich Besucher einer öffentlichen Veranstaltung bin, muss ich damit rechnen, dass von mir Bilder gemacht werden. Damit liegt das Recht am Bild zunächst grundsätzlich bei diesem Fotostudio - ist das richtig?

Nun war ich heute auf der benannten Homepage. Über einen Login - der direkt auf der Startseite des Studios veröffentlicht ist, gelangt man in den Kundenbereich des Studios, wo alle Bilder dieser Veranstaltung hochgeladen sind. Jeder kann also diesen Login einsehen und sich demnach auch dort einloggen.

Über diesen Kundenbereich hat nun jeder die Möglichkeit, jedes x-beliebige Bild in verschiedenen Formaten käuflich zu erwerben.

Es wurde also auf der gestrigen Veranstaltung ein Bild von mir gemacht, dass nun ohne meine explizite Zustimmung entgeltlich vertrieben wird. Muss ich demnach das von mir gemachte Bild tatsächlich bezahlen muss um es in diesem Fall zu erhalten?

Ich frage mich an dieser Stelle ob die Vorgehensweise dieses Studios rechtens ist, zumal seitens des Veranstalterts an keiner Stelle darauf hingewiesen wird, dass dieses Fotostudio im Auftrag des Veranstalters arbeitet.

Kann mir hierzu jemand weiterhelfen?

Vielen Dank im Voraus schon einmal.

Viele Grüße
sowas wird doch bei vielen öffentlichen Veranstaltungen gemacht !

meisst zahlen die Fotografen oder Firmen einen Lizenzgebühr an den Veranstalter.

Denke mal das eine solche Vorgehensweise vorher von den Verantwortlichen juristisch abgeklopft wurde.


 
9 years ago
Also meiner Meinung nach läuft das wie sonst auch.
Das Recht am eig. Bilder hilft einen die Veröffentlichung und den Verkauf solcher Bilder zu verhindern .. wenn man es möchte!
Wo kein Kläger auch kein Verfahren, also solang es die fotografierten Leute nicht stört, dass sie auf den Bildern abgebildet sind, können sie die Bilder auch nutzen.
Wir haben so etwas auch schon gemacht,
A) wenn du das Bild haben möchtest wirst du es bezahlen müssen.
B) Die meisten Leute freuen sich über einen solchen Service.
C) einige haben immer was zu stänkern.
also wenn es dir nicht passt ruf an und lass das Bild löschen, die werden sicherlich kein Problem damit haben, es klingt allerdings in deinem Post so als wenn du es kostenfrei haben möchtest, und das wird es bestimmt nicht geben, hätte es bei uns zumindest nicht gegeben
[gone] User_209100
9 years ago
Ich stimme hier Nordseefoto mal zu.
Wenn du bemerkst, dass du fotografiert wurdest (und die meisten machen sehr wohl auf sich aufmerksam, sollst ja in die Kamera gucken und nicht in die Pampa) und der dir dann eine Karte in die Finger drückt, kannst du direkt sagen "nein, ich möchte keine Bilder von mir veröffentlicht haben" - der Fotograf wird sich dann im Normalfall seinen Teil denken, das Bild löschen, fertig.

Wenn du auf Gratis-Bilder aus bist und die Dienstleistung somit erschnorren willst, dann wirst (hoffentlich) bei dem Fotostudio dort auf Granit beissen.
[gone] User_165787
9 years ago
> Muss ich demnach das von mir gemachte Bild tatsächlich bezahlen muss um es in diesem Fall zu erhalten?
Ja.

> Ich frage mich an dieser Stelle ob die Vorgehensweise dieses Studios rechtens ist
http://www.rechtambild.de/2011/08/fotorechtliche-probleme-bei-der-event-und-partyfotografie/
Ähnlich gelagert sind Fälle, bei denen die Fotos durch Partyfotografen z. B. in einer Disko entstanden sind. Denkbar ist hier eine konkludente Einwilligung der abgebildeten Personen durch Posieren und in die Kamera lächeln oder sogar Heranwinken des Fotografen. Wird dann das geschossene Foto vom Fotografen gezeigt und eine Visitenkarte ausgeteilt, an welcher Stelle das Foto veröffentlicht werden soll, kann man von einer zulässigen Veröffentlichung aufgrund einer (konkludenten) Einwilligung ausgehen.
Hilft weiter. http://pb21.de/2011/09/das-recht-am-eigenen-bild-teil-i-die-theorie/

Ein Lächeln in die Kamera erlaubt vielleicht eine Aufnahme, aber nicht das Veröffentlichen. Da es hier nicht um die Atmosphäre der Veranstaltung, sondern um ein "Porträtieren". Also nicht erlaubt.
Off: Darum ist auch die Streetfotografie in Deutschland eigentlich tot.  Aber die alten Meister haben sowas auch meist gestellt. Ala Küsse in Paris.

 
9 years ago
Die Veröffentlichung dient hier ja nur dem Verkauf an die fotografierten Personen und nicht einer Veröffentlichung im eigentlichen Sinne. früher hat der Veranstaltungsfotograf die Bilder nach dem Event an eine Wand gehängt. Da konnte auch jeder die Bilder sehen und kaufen. Bei der Juristerei geht es auch immer um die Intension der Akteure.

Von daher wage ich zu bezweifeln, dass jemand, der durch konkludentes Handeln solch einem Foto zugestimmt hat, sich hinterher darüber beschweren kann, dass es zum Verkauf angeboten wird. Zumal ja sogar noch auf die Webseite aufmerksam gemacht wurde... Wer so naiv ist und glaubt, der bekäme fotografische Arbeit geschenkt, der ist selbst Schuld.

Wenn das ein missverständnis war, kann man das foto ja löschen lassen...
[gone] V-Pics - bin dann mal weg!
9 years ago
Ich verstehe die Anfrage anders: Es kann ja JEDER dieses Bild bestellen. Wird ja für alle öffentlich zugänglich gemacht. Das würde ich persönlich auch nicht toll finden, wenn sich da jeder MEIN Bild kaufen könnte. Und ich gehe davon aus, sie möchte, dass das Bild nicht von anderen gekauft weden kann. Und da der Fotograf das Bild gemacht hat, geht es darum, ob sie die Rechte an dem Bild kaufen muss.

Da würde ich aber mal sagen, wenn man den Fotografen bittet, das Bild einfach zu löschen, muss das auch reichen.
9 years ago
In Diskotheken geben die Besucher manchmal mittels Hausordnung oder so die Erlaubnis für sowas.
Bei durch den Steuerzahler finanzierten Veranstaltungen der Stadt kann ich mir das nicht vorstellen.
Insofern ist eine Veröffentlichung meiner Meinung nach illegal.
Inwieweit ein Login-Bereich für die Fotografierten aber als Veröffentlichung zählt ?...
9 years ago
Ja, ich gehe auch oft in Discos oder Freizeitparks nur um mir Fotos von wildfremden Menschen zu kaufen.....  Manchmal auch mit Freunden, dann schauen wir uns die Bilder hinterher an - quasi wie damals beim Autoquartett und bestimmen wer die beste Auswahl erwischt hat.... Au haue...
Wichtig wäre glaube ich noch Folgendes zu wissen:
Wurdest du in erkennbaren Zusammenhang zu dieser öffentlichen Veranstaltung aufgenommen, oder wurde von dir ein Portrait gemacht, wo man nicht mehr erkennen kann ob das bei dem Public Viewing?
Letzteres wäre meiner Meinung nach nicht erlaubt ohne Zustimmung. Und da der Kundenbereich ja offensichtlich jedem zugänglich ist, ist das denke ich auch eine Veröffentlichung.

Aber ich bin weder Rechtsanwalt noch Richter :)
[gone] jan wischnewski photography | berlin | potsdam
9 years ago
Mit einfachen Worten erklärt:

Das Fotografieren einer öffentlichen Verantstaltung ist erlaubt, solange der Bildinhalt die Veranstaltung als solches wiederspiegelt und nicht einzelne Personen ohne Zusammenhang mit der Verantstaltung porträtiert werden.

Hier trifft anscheinend diese Einschränkung zu, da ja wohl Personen aus der Menge heraus isoliert fotografiert wurden.

Ein Lächeln in die Kamera oder Posing in die Richtung des Fotografen kann jedoch diese Einschränkung aufheben, da es oft als Einverständnis zum Fotografieren gewertet wird (z.B. Freundinnen winken auf Party in die Kamera).
Solltest du ohne deine Zustimmung fotografiert worden sein und dein Bild wurde auch noch auf der Internetseite des Fotografen veröffentlicht, kannst du dagegen angehen. Dieses Geschäftsmodel ist zwar verbreitet, aber rechtlich nicht abgesichert, wenn der Fotograf kein Einverständnis eingeholt hat und du auch nicht durch Gestik oder Mimik selbst zum Fotografieren aufgefordert hast.

Grundsätzlich muss man aber bei Verantstaltungen davon ausgehen, dass man als "Beiwerk" in Bildern auftaucht und diese auch veröffentlicht werden. Das gilt besonders für Teinehmer von Umzügen etc. Ein "Close up" oder Portrait ist davon aber ausgeschlossen.
Nochmal: Lächeln in die Kamera heißt höchstens: Du darfst mich fotografieren. Die Veröffentlichung ist da nicht mit eingeschlossen. Ob die fotografierte Person beim Hochladen ins Internet immer noch Lächeln würde, ist reine Interpretation des Fotografen. Hier in dem Fall könnte er auch noch Geld damit verdienen, wenn andere das Bild bestellen = kommerzielle Verwendung. Das kann richtig teuer werden.  Dann weiß der Fotograf auch, warum der Porträtierte gelächelt hat. Vorsicht Falle.
9 years ago
Muss ich demnach das von mir gemachte Bild tatsächlich bezahlen muss um es in diesem Fall zu erhalten?

Ja.
9 years ago
Mit einfachen Worten erklärt:

Das Fotografieren einer öffentlichen Verantstaltung ist erlaubt, solange der Bildinhalt die Veranstaltung als solches wiederspiegelt und nicht einzelne Personen ohne Zusammenhang mit der Verantstaltung porträtiert werden.

Genau so einfach ist es allerdings nicht. Es können unter Umständen nämlich durchaus auch einzelne Personen herausgegriffen werden.

Und das KunstUrhG sagt klipp und klar, daß "bei Bildnissen aus dem Bereich der Zeitgeschichte" eine Einwilligung des Abgebildeten nicht erforderlich ist. Der Zusammenhang ergibt sich im Zweifelsfall daraus, daß sich aus der Präsentation und "Beschriftung" - "Fotos vom Public Viewing beim WM-Endspiel 2014" klar ergibt, wo die Aufnahmen gemacht wurden. Der Zusammenhang muß mitnichten zwingend im Bild selbst erkennbar sein.

Die Aufnahmen drei Jahre später in einem Bildkatalog "Schöne Portraitfotos" online zu stellen und anzubieten "Laden Sie sich ein schönes Frauenportrait für Ihren Spind herunter" - das wird eher nicht funktionieren.
Ja Tom, es ging ja um "ohne Zusammenhang".

Wenn du auf einer Demo bist und dich einer mit nem 300mm portraitiert und am Ende nicht zu erkennen ist ob du auf der Demo warst oder nur mal durch die Straßen getingelt bist, dann ist das doch ohne Zusammenhang.

Ohne die Fotos genau zu kennen, können wir an sich nur spekulieren und Anwälte sind wir wohl auch nicht, um das richtig zu bewerten.

P.S: Klipp und Klar ist ein Gesetz nie... sonst gäbe es nicht so viele Rechtsstreitigkeiten :)
9 years ago
Wieso fragst du nicht einfach bei diesem Fotostudio nach?
[gone] jan wischnewski photography | berlin | potsdam
9 years ago
@Tom: ein Foto vom Public Viewing der Gruppenphase in Troisdorf kannst du wohl kaum zum "Bildnis der Zeitgeschichte" küren.
9 years ago
Moin !

Wenn Du es haben willst mußt Du es kaufen.

Ich würde aber jetzt hingehen... wenn es ein Portrait ist bzw. nur bis 3 Personen abgebildet sind, Löschung veranlassen (recht am eigenen Bild) und mir die bisher verkaufte Anzahl des Bildes nennen lassen. Wenn es bereits verkauft wurde... Du bist Model... schreib dem Fotografen eine Rechnung :-) immerhin macht er mit Dir Kohle.

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