Copyright für Affen-Selbstportrait 16
[gone] User_165787
06.08.2014
Interessante Fragestellung :)
Wie ist das bei den sog. Wildkameras, die im Wald hängen? Auch da drückt der Fotograf/Besitzer nicht persönlich und gezielt den Auslöser, aber das Copyright liegt vermutlich beim Fotografen/Besitzer der Kamera.
Wie ist das bei einer Fotobooth, wie sie bei Festen und Feiern immer gerne aufgestellt wird? Wer hat da das Copyright? Der wo auslöst? Der Besitzer der Fotobooth? Der Veranstalter?
Wie ist das bei den sog. Wildkameras, die im Wald hängen? Auch da drückt der Fotograf/Besitzer nicht persönlich und gezielt den Auslöser, aber das Copyright liegt vermutlich beim Fotografen/Besitzer der Kamera.
Wie ist das bei einer Fotobooth, wie sie bei Festen und Feiern immer gerne aufgestellt wird? Wer hat da das Copyright? Der wo auslöst? Der Besitzer der Fotobooth? Der Veranstalter?
#3Report
[gone] jan wischnewski photography | berlin | potsdam
06.08.2014
Tiere können nicht Urheber sein. Genauso wie sie keine Persönlichkeitsrecht haben. Das Bild hat...da vom Affen gemacht, nicht die nötige Schöpfungshöhe, um überhaupt geschützt zu sein. Es ist daher allgemeinfrei.
#4Report
06.08.2014
Ob das Bild die nötige Schöpfungshöhe hat, ist zunächst mal unerheblich, da nach deutschem Recht nur natürliche Personen Urheber im Sinne des UrhG sein können. Und ein Affe ist keine natürliche Person, er wird rechtlich gesehen wie eine Sache behandelt.
Wenn der Fotograf dem Affen die Kamera aushändigt, ist das rechtlich dasselbe, als wenn er sie auf ein Stativ schraubt und mit einem Zufallsgenerator fernauslöst. Er wäre in dem Fall durchaus Urheber, und ich finde es folgerichtig, in diesem Fall den Fotografen, der die Situation überhaupt erst veranlasst hat (wenn auch etwas unfreiwillig), als Urheber anzusehen.
Aber selbst wenn man dem nicht folgen will, ändert sich nach deutschem Recht m.E. nichts. Nehmen wir an, der Fotograf ist nicht Urheber, weil er das Foto nicht gemacht hat, und der Affe ist es nicht, weil dem formale Hindernisse im Weg stehen. Dann wäre das Foto zunächst mal "gemeinfrei".
Nur: "Wer ein nicht erschienenes Werk nach Erlöschen des Urheberrechts erlaubterweise erstmals erscheinen läßt oder erstmals öffentlich wiedergibt, hat das ausschließliche Recht, das Werk zu verwerten.(...) Das Recht erlischt fünfundzwanzig Jahre nach dem Erscheinen des Werkes oder, wenn seine erste öffentliche Wiedergabe früher erfolgt ist, nach dieser. Die Frist ist nach § 69 zu berechnen." (§71 Abs.1 UrhG)
Und wenn man auf Grundlage von §71 UrhG sogar ein ausschließliches Nutzungsrecht für Werke aus der Steinzeit ("Himmelsscheibe von Nebra") in Anspruch nehmen kann, dann spricht m.E. nichts dagegen, das auch mit diesem Affen-Selfie zu tun.
Wenn der Fotograf dem Affen die Kamera aushändigt, ist das rechtlich dasselbe, als wenn er sie auf ein Stativ schraubt und mit einem Zufallsgenerator fernauslöst. Er wäre in dem Fall durchaus Urheber, und ich finde es folgerichtig, in diesem Fall den Fotografen, der die Situation überhaupt erst veranlasst hat (wenn auch etwas unfreiwillig), als Urheber anzusehen.
Aber selbst wenn man dem nicht folgen will, ändert sich nach deutschem Recht m.E. nichts. Nehmen wir an, der Fotograf ist nicht Urheber, weil er das Foto nicht gemacht hat, und der Affe ist es nicht, weil dem formale Hindernisse im Weg stehen. Dann wäre das Foto zunächst mal "gemeinfrei".
Nur: "Wer ein nicht erschienenes Werk nach Erlöschen des Urheberrechts erlaubterweise erstmals erscheinen läßt oder erstmals öffentlich wiedergibt, hat das ausschließliche Recht, das Werk zu verwerten.(...) Das Recht erlischt fünfundzwanzig Jahre nach dem Erscheinen des Werkes oder, wenn seine erste öffentliche Wiedergabe früher erfolgt ist, nach dieser. Die Frist ist nach § 69 zu berechnen." (§71 Abs.1 UrhG)
Und wenn man auf Grundlage von §71 UrhG sogar ein ausschließliches Nutzungsrecht für Werke aus der Steinzeit ("Himmelsscheibe von Nebra") in Anspruch nehmen kann, dann spricht m.E. nichts dagegen, das auch mit diesem Affen-Selfie zu tun.
#5Report
[gone] User_6449
06.08.2014
Es gibt allerdings Bestrebungen, auch Menschenaffen gewisse
Grundrechte einzuräumen und sie nicht mehr nur als "Sache"
zu betrachten:
http://de.wikipedia.org/wiki/Great_Ape_Project
Viele Menschen können kaum mehr als Affen, weshalb sollten
also Menschenaffen nicht gleichgestellt sein?
Viele Grüße
Peter
Grundrechte einzuräumen und sie nicht mehr nur als "Sache"
zu betrachten:
http://de.wikipedia.org/wiki/Great_Ape_Project
Viele Menschen können kaum mehr als Affen, weshalb sollten
also Menschenaffen nicht gleichgestellt sein?
Viele Grüße
Peter
#6Report
[gone] User_165787
07.08.2014
Es gibt allerdings Bestrebungen, auch Menschenaffen gewisse Grundrechte einzuräumen und sie nicht mehr nur als "Sache" zu betrachten
Das mögen hehre Ziele sein, aber rechtlich relevant ist, was heute Gesetz ist.
Viele Menschen können kaum mehr als Affen, weshalb sollten also Menschenaffen nicht gleichgestellt sein?
Gilt das auch in die andere Richtung? :)
#7Report
[gone] User_6449
07.08.2014
Zitat Andreas Rother:
Gilt das auch in die andere Richtung? :)
Das wäre ein Fall für "Boston Legal", Anwaltskanzlei Crane, Poole & Schmidt ... ;-)
Viele Grüße
Peter
#8Report
07.08.2014
@ Perter Herhold
Stimmt! Hätte perfekt in die Serie reingepasst. :-D
Das wäre ein Fall für "Boston Legal", Anwaltskanzlei Crane, Poole & Schmidt ... ;-)
Stimmt! Hätte perfekt in die Serie reingepasst. :-D
#9Report
[gone] User_6449
07.08.2014
Die fiktive Argumentation könnte dabei sein:
Menschenaffen stehen laut vielen Untersuchungen auf dem
geistigen Niveau eines Kleinkindes im Vorschulalter. Viele
sind dümmer, manche sind klüger.
Daraus folgt:
Jedes Kleinkind kann ein Urheber sein, allein aufgrund der
Tatsache, daß es ein Mensch ist, unabhängig vom Niveau.
Darf also ein Menschenaffe mit genau dem selben geistigen
Niveau kein Urheber sein, nur weil er kein Mensch ist ...?
Falls ja, müßte das Gericht im Umkehrschluss auch allen
Menschen das Recht auf ihre Urheberschaft absprechen,
falls deren geistiges Niveau angeblich nicht ausreicht!
Bei "Boston Legal" würde man damit durchkommen ... ;-)
Viele Grüße
Peter
Menschenaffen stehen laut vielen Untersuchungen auf dem
geistigen Niveau eines Kleinkindes im Vorschulalter. Viele
sind dümmer, manche sind klüger.
Daraus folgt:
Jedes Kleinkind kann ein Urheber sein, allein aufgrund der
Tatsache, daß es ein Mensch ist, unabhängig vom Niveau.
Darf also ein Menschenaffe mit genau dem selben geistigen
Niveau kein Urheber sein, nur weil er kein Mensch ist ...?
Falls ja, müßte das Gericht im Umkehrschluss auch allen
Menschen das Recht auf ihre Urheberschaft absprechen,
falls deren geistiges Niveau angeblich nicht ausreicht!
Bei "Boston Legal" würde man damit durchkommen ... ;-)
Viele Grüße
Peter
#10Report
07.08.2014
Es gibt allerdings Bestrebungen, auch Menschenaffen gewisse Grundrechte einzuräumen und sie nicht mehr nur als "Sache" zu betrachten:
Mag sein, ich halte das für ausgemachten und obendrein gefährlichen Humbug, aber gelten tun nur die Gesetze, die gelten.
#11Report
07.08.2014
Jedes Kleinkind kann ein Urheber sein, allein aufgrund der
Tatsache, daß es ein Mensch ist, unabhängig vom Niveau.
Nein, kann es nicht - Urheber zu sein, setzt eine bewusste schöpferische Leistung voraus. Und für die fehlt Kleinkindern das nötige entwickelte Bewusstsein.
#12Report
[gone] User_6449
07.08.2014
Zitat TomRhower:
Nein, kann es nicht - Urheber zu sein, setzt eine bewusste schöpferische Leistung voraus. Und für die fehlt Kleinkindern das nötige entwickelte Bewusstsein.
Hast Du dafür einen entsprechenden Paragraphen parat, in dem das geregelt ist?
Ein Kleinkind erkennt sich ab etwa 18 Monaten selbst im Spiegel, kann wenig
später malen, sich verbal oder durch Gesten äußern und Menschenaffen können
das auch. Ein ausreichend entwickeltes Bewusstsein ist also durchaus vorhanden.
Natürlich können sie sich nicht so äußern wie erwachsene Menschen und der IQ
ist nicht unbedingt berauschend. Aber wer kann leugnen, daß sie trotzdem kreativ,
erfindungsreich und somit Urheber ihrer Werke sind?
Viele Grüße
Peter
#13Report
#14
[gone] User_6449
07.08.2014
@ S.Dittrich
"Gib dem Affen Zucker" ist ein alter Film.
Vielleicht klappt das ja ... ;-) ...?
Viele Grüße
Peter
"Gib dem Affen Zucker" ist ein alter Film.
Vielleicht klappt das ja ... ;-) ...?
Viele Grüße
Peter
#15Report
[gone] User_165787
22.08.2014
http://www.spiegel.de/netzwelt/web/affen-selfie-wikimedia-bekommt-im-copyright-streit-mit-fotograf-recht-a-987457.html
Offensichlich hat die US-Copyright-Behörde sich ihre Gedanken gemacht und erkennt gar keine Urheberschaft an, wenn das Werk nicht von Menschen gemacht wurde. Der fotografierende Affe ist sogar als (Negativ-)Beispiel aufgeführt:
Seite 54 in http://copyright.gov/comp3/docs/compendium-full.pdf
Offensichlich hat die US-Copyright-Behörde sich ihre Gedanken gemacht und erkennt gar keine Urheberschaft an, wenn das Werk nicht von Menschen gemacht wurde. Der fotografierende Affe ist sogar als (Negativ-)Beispiel aufgeführt:
Seite 54 in http://copyright.gov/comp3/docs/compendium-full.pdf
#16Report
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