Vertrag zwischen Modell und Modell zur gegenseitigen Absicherung 17

#1
[gone] xxxxxx
9 years ago
Wenn du als Urheber die vollen Bildnutzungsrechte hast und sie auch Dritten einräumen darfst (ich mache die Verträge so), kannst du sie ja statt einer Agentur  oder einem Verlag auch einem weiteren Model einräumen.
Ist wahrscheinlich schwer, dir da etwas zu raten, weil wir deine anderen üblichen Grundlagen nicht kennen... (?)
9 years ago
Ich habe einen Modell-zu-Modell - Vertrag, gerade für die Fetisch und BDSM-Gescichten. Nicht das da später mal jemand frei nach dem Motto "Der / Die hat mich gehauen..." angetrabt kommt.

Für die "normale Peoplefotografie" verwende ich meinen normalen Vertrag. Allerdings mit der Abweichung das dann oben einfach statt Platz für die Daten von einem Modell, Platz für zwei mal Daten ist. Dito bei den Unterschriften und dem üblichen Krams wie Namensnennung / Künstlername. Der Vertrag wird dann 3-fach ausgefertigt (Modell 1,Modell 2, Fotograf) und fertig.
9 years ago
Wenn die Models auch die Fotos zeigen dürfen, geht es wohl um ein tfp-Shooting. Richtig?

Wer ein Foto zeigen will, benötigt zwei verschiedene Rechte. Einmal die Erlaubnis des Fotografen als Urhebers (nach dem Urheberrechtsgesetz), aber auch die Erlaubnis des Abgebildeten (nach dem Kunst-Urheberrechtsgesetz). Die üblichen tfp-Verträge gewähren sich Fotograf und Model gegenseitig ihre Rechte, das Model überträgt aber meist nicht das Recht an den Fotografen, Fotos an Dritte weiterzugeben. Daher sollte sich jeder, der an dem Shootuing beteiligt war und nachher Fotos zeigen will - alle Models, Visagisten, Bodypainter - sich diese Erlaubnis vom Fotografen und allen beteiligten Models schriftlich geben lassen.

Stellt euch doch den Fall vor: Aktshooting mit einem Paar (oder noch mehr Models). Das Paar trennt sich später, einer der Beiden hat einen neuen Partner und will nicht, dass Aktfotos mit dem früheren Partner im Netz sind. Dann ist schon besser, etwas Schriftliches in der Hand zu haben.
[gone] account bitte sofort löschen
9 years ago
Ich vermute du willst dich absichern, das von keinem Model die Persönlichkeitsrechte durch die Bilder verletzt werden. Und sie sich dadurch blockieren oder sowas.
Wenn du Aktshooting im Vertrag erwähnst, sollte Ihnen bewusst sein das Ihre Intim- und  Privatsphäre verletzt werden kann, du kannst auch explizite sexuelle Darstellungen und Handlungen von und mit Genitalien einschliessen.
Und das die Bilder vorbehaltlos veröffentlicht werden können.
Füge dein Konzept, Skizzen, Vorlagen dem Vertrag bei und lasse dir das Gegenzeichnen, das sollte reichen. Dann können Sie schwer sagen, das habe ich nicht gewusst oder so.
Da ihr alle drei den Vertrag unterschreibt, gilt der auch für alle drei.
Ich vermute: Ein Modell zu Modell Vertrag ist dann für dich nicht notwendig und dürfte auch kaum Relevanz für dich haben. Es wird ja auch kein Rechtsgut von dir verletzt, wenn sich die beiden anpinkeln - physisch, psychisch oder juristisch. ;-)


 
9 years ago
Die üblichen tfp-Verträge gewähren sich Fotograf und Model gegenseitig ihre Rechte, das Model überträgt aber meist nicht das Recht an den Fotografen, Fotos an Dritte weiterzugeben.

Wie kommst du denn auf dieses schmale Brett?
Selbst der kleinste Feld, Wald und Wiesenvertrag berechtigt (in mehr oder weniger großem Umfang) Fotos an Dritte weiterzugeben.
Alles andere würde wenig Sinn ergeben weil....bereits mit dem Upload in die MK gibst du einem Drittem  (nämlich der MK) die Fotos zum Zwecke der Veröffentlichung.

Wenn also im Vertrag in diesem Punkt die Nutzungsrechte für den Fotografen ausreichend geregelt sind dann kann dieser auch bestimmen ob ein "Dritter" die Fotos nutzen darf. Da benöigt man dann keine besondere Erlaubnis des Models.

Klassisches Beispiel,,,,Shoot mit Visa.
Ich vermute mal die wenigsten machen einen extra Passus in den Vertrag ala "Visa darf Foddos zeigen"
Wenn ich der Ansicht bin das die Visa (eine Dritte) das Foto auf ihre SC hochladen darf und Model sagt "Nööö...ist ne blöde Tusse ich mag die net" dann hat Model Pech gehabt wenn ich der Ansicht bin. "Ist gute Werbung für mich....das bleibt da"

Ersetzt nun in meinem Beispiel einfach die Visa mit "Model B" ..siehts nicht anders aus
#7
9 years ago
Für oder gegen was sollen sie sich denn absichern? Das Urheberrecht liegt so oder so beim Fotografen und wenn Du bereits mit beiden einen Vertrag hast, dann haben sie Ihre Persönlichkeitsrecht i.d.R. mit Weitergabe an Dritte auch abgetreten. Mehr iss nich...

Gruß Ralf
[gone] User_6449
9 years ago
@ S.Dittrich

Modell 1 und Model 2 haben Dir per Vertrag die
Veröffentlichungsrechte erteilt, wie ich annehme.

Im Gegenzug hast Du Model 1 und 2 ebenfalls die
Veröffentlichungsrechte erteilt, wie ich annehme.

Egal wie man es auch dreht, haben daher alle drei
Mitwirkenden (Modell 1, Model 2 und Fotograf) die
Veröffentlichungsrechte.

Was sollen also Model 1 und 2 noch untereinander
(ohne Dich als Fotograf und Urheber) vereinbaren?

Was schwebt Dir da als spezielle Vereinbarung vor?

Viele Grüße
Peter
9 years ago
Die Frage des TO habe ich mir auch schon gestellt und nach sehr langem Nachdenken bin ich zum gleichen Schluss gekommen wie Peter Herhold - jedenfalls was meine eigenen Verträge betrifft, denn ich räume die jedem Model gewisse Rechte ein, die ich mir umgekehrt von jedem Model habe zusichern lassen.

ABER:
Ich weiß, dass es einige wenige Fotografen gibt, die sich selber nur wenige Rechte sichern oder den Models das Recht einräumen, (nachträglich) die Veröffentlichung einzelner Bilder zu verbieten. Mit solchen Verträgen hat man natürlich ganz schlechte Karten als Fotograf, weil so ein Foto mit zwei Modellen durch eines der beiden blockiert werden könnte (während das andere Modell das Foto unbedingt veröffentlichen will).

Zu dem Posting von BS:
Das Beispiel mit der Visa ist ein ganz schlechtes Beispiel, weil die Visa im Normalfall weder Urheber- noch Persönlichkeitsrfechte bezüglich der Bilder hat.  
#11
[gone] User_6449
9 years ago
Zitat S.Dittrich:
Es muss eine gegenseitige Rechteeinräumung über die Bildnutzung, sprich Veröffentlichung für jedes Modell einzeln erfolgen. Denn ich räume ja in meinem Vertrag die Eigenwerbung usw. für die Modelle auch ein.

Dafür machst Du ja als Urheber zwei einzelne Verträge, also gleichlautend
mit Model 1 wie mit Model 2.

Die Veröffentlichungsrechte hast Du also von Model 1 und Model 2 vertraglich
bekommen und erteilst sie im Gegenzug als Fotograf und Urheber wiederum
an beide Modelle.

Alle haben dann die selben Veröffentlichungsrechte, freuen sich, alles ist ganz
wunderbar und gut ... :-)


Was ich vermute:

Du meinst eine Art "Dreiecksregelung" zwischen allen drei Mitwirkenden. Aber
so läuft das nicht, denn Du allein vergibst als Fotograf und Urheber die Veröffent-
lichungsrechte für Deine eigenen Bilder, weil Du dazu das Einverständnis der
abgebildeten Modelle ja bereits vertraglich erhalten hast.

Model 1 braucht also keinen Vertrag mit Model 2, weil Du diese dann als Fotograf
und Urheber verteilst.


Daher nochmal meine Frage:

Welche speziellen Vereinbarungen zwischen den zwei Modellen schweben Dir vor,
oder sind aus ganz bestimmten Gründen irgendwelche Sonderklauseln erforderlich?


Viele Grüße
Peter
Ich verstehe die Problematik auch nicht wirklich.

Man lässt sich von beiden Modellen die notwendigen Rechte einräumen und fertig. Wenn eines der Modelle später dann nicht mehr will, ist das doch vollkommen schnuppe, weil du ja einen gültigen Vertrag in Händen hälst. Einmal eingeräumt, ist da so schnell nichts mehr dran zu rütteln. Dazu muß es dann doch keine separate Regelung zwischen den Modellen geben.

Aber ich lerne auch gerne dazu. Keine Frage! :-)
9 years ago
@BS Es ist doch ein Unterschied, ob ich Fotos in meinem Namen in einem Internet-Forum wie der MK hochlade oder ob ich Kopien an Dritte weitergebe. 

In der MK habe ich die Kontrolle über das Foto. Ich entscheide, was ich hochlade oder wieder lösche. Ich gewähre der MK keine Rechte, Fotos aus eigener Initiative – auch gegen meinen Willen – an Dritte weiterzugeben oder außerhalb der Plattform zu veröffentlichen (das ist bei Facebook anders, aber wir reden von der MK). Nur deshalb, weil es MEINE Fotos bleiben, kann ich die Model-Kartei von Ansprüchen Dritter freistellen, wie es die AGBs verlangen. Wenn du das anderes siehst, zeige mir bitte die entsprechende Stelle in den AGBs, die der MK Rechte an den Fotos einräumt. Sprüche über schmale Bretter kannst du dir sparen.

Ich gebe keine Veröffentlichungsrechte an Dritte weiter. Wenn Model B Bilder veröffentlichen möchte, auf denen auch Model A zu sehen, sollen die beiden sich selber miteinander einigen. Dito bei Visa. Wenn die mal später miteinander Krach bekommen sollten, werde ich mich doch nicht da rein ziehen lassen.
9 years ago
Nie werde ich verstehen, warum man alles so kompliziert und sich selbst so schwer machen muss.
[gone] User_165787
9 years ago
Ich weiß auch nicht, ob ich mir den Schuh anziehen würde und eine Rechteverteilung unter den Modellen regeln würde, für den Fall, dass sie sich mal verkrachen. Ich bin doch Fotograf und kein Kindergärtner :)

Ich habe schon ein paarmal Pärchenfotos oder "best friends"-Fotos gemacht - ob sich die Protagonisten dann irgendwann nach dem Shooting verkrachen und sich gegenseitig verbieten, ihre gemeinsamen Bilder zu zeigen, ist mir egal - mein damaliger Aufwand ist mit der Rechteabtretung an mich abgegolten.

Meine Meinung zu deiner (@Sylvio) Frage ist: Wer erwachsen genug ist für Aktaufnahmen, darf sich auch gerne wie ein Erwachsener mit möglichen Konsequenzen beschäftigen und ggf. untereinander regeln.
9 years ago
Deine Frage ist zu unkonkret. Beschreib doch mal, was genau die Models untereinander vereinbaren sollen.

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