Geklaute Bilder/ Copyright 36
13.10.2014
Das herunterladen der Bilder kann man nicht verhindern, und auch nicht verfolgen...
Wohl aber das erneute veröffentlichen... dementsprechend könntest du rechtliche Schritte gegen die "Fotografin" in Erwägung ziehen, aber wahrschinlich eher nicht weil du Rechte am Bild hast, sondern weil deine Perönlichkeitsrechte verletzt wurden.
Grundsätzlich hat immer der Fotograf die Rechte am Bild, kann dir aber natürlich ebenfalls Rechte am Bild übertragen, das musst du dann in deinem Vertrag nachschauen...
Wohl aber das erneute veröffentlichen... dementsprechend könntest du rechtliche Schritte gegen die "Fotografin" in Erwägung ziehen, aber wahrschinlich eher nicht weil du Rechte am Bild hast, sondern weil deine Perönlichkeitsrechte verletzt wurden.
Grundsätzlich hat immer der Fotograf die Rechte am Bild, kann dir aber natürlich ebenfalls Rechte am Bild übertragen, das musst du dann in deinem Vertrag nachschauen...
#2Report
[gone] jan wischnewski photography | berlin | potsdam
13.10.2014
Ein Copyright, wie in den USA, gibt es in Deutschland nicht. Hier heißt es "Urheberrecht" und das hat der Fotograf, nicht du. Du hast aber sicherlich nur dem Fotografen das Recht zur Nutzung der Bilder gegeben, oder? Du hast dann immerhin noch das Recht am eigenen Bild. D.h. du kannst wegen Verletzung deines Persönlichkeitsrechts, respektive unerlaubter Veröffentlichung gegen das Mädel vorgehen. Der Fotograf zusätzlich noch wegen Verletzung des Urheberrechts.
Wer in den USA ein "Copyright" für seine Bilder haben möchte, muss sich auf der entsprechenden Seite des Governments einloggen und kann dann seine Werke gegen eine Gebühr (ca. 50 USD) schützen lassen.
Wer in den USA ein "Copyright" für seine Bilder haben möchte, muss sich auf der entsprechenden Seite des Governments einloggen und kann dann seine Werke gegen eine Gebühr (ca. 50 USD) schützen lassen.
#3Report
13.10.2014
Gegen Runterladen und Speichern von im Internet präsentierten Bildern kannst du weder etwas machen noch stellt das für sich ein Problem dar. Machen beispielsweise viele zwecks Inspiration oder Veranschaulichung von Posing- oder Outfitideen und dagegen ist nun wirklich nichts einzuwenden, solange davon nichts irgendwo neu veröffentlicht wird.
Urheberrecht liegt beim Urheber. Das ist im Normalfall der Fotograf, kann aber auch bei anderen Personen liegen, je nachdem wie der Anteil an der "Urhebung" des Werks ist. Es kommt auch vor, dass mehrere Personen gemeinsam Urheber sind. Man kann aber schon sagen, dass sehr besondere Umstände eintreten müssen, damit jemand anderes als der Fotograf der Urheber sein soll. Für den Hausgebrauch kann man also davon ausgehen, dass immer ausschließlich der Fotograf der Urheber ist. Entsprechend kannst du als abgebildetes Model keine Ansprüche gemäß Urheberrecht geltend machen.
Wenn Bilder ohne Zustimmung/Einwilligung irgendwo veröffentlicht werden, ist es meist viel einfacher, als Urheber dagegen vorzugehen. Das Urheberrecht ist viel klarer zugunsten des Urheber als die Rechte einer abgebildeten Person, welche immer eine Abwägung verschiedener Interessen sind. Daher wäre mein konkreter Ratschlag: Den Fotografen kontaktieren und ihn dazu bewegen, dagegen tätig zu werden. Das hat einfach mehr Durchschlagskraft.
Allerdings läuft so etwas auch oft ins Leere, wenn die ganze Facebookseite sich als Fake herausstellt und dort ggf. angegebene Namen und Wohnorte entweder gar nicht existieren oder Personen zugeordnet sind, die mit der Sache gar nichts zu tun haben. Hier sollte man also auch abwägen, ob man mit vertretbarem Aufwand zum Ziel kommt. Ist eine reale Person dahinter und diese solvent, dann lohnt sich ggf. das Einschalten eines Anwalts was aber immer mit unmittelbaren Kosten für einen selbst verbunden ist und es Spekulation ist, ob man die von der Gegenseite jemals erstattet bekommt.
Urheberrecht liegt beim Urheber. Das ist im Normalfall der Fotograf, kann aber auch bei anderen Personen liegen, je nachdem wie der Anteil an der "Urhebung" des Werks ist. Es kommt auch vor, dass mehrere Personen gemeinsam Urheber sind. Man kann aber schon sagen, dass sehr besondere Umstände eintreten müssen, damit jemand anderes als der Fotograf der Urheber sein soll. Für den Hausgebrauch kann man also davon ausgehen, dass immer ausschließlich der Fotograf der Urheber ist. Entsprechend kannst du als abgebildetes Model keine Ansprüche gemäß Urheberrecht geltend machen.
Wenn Bilder ohne Zustimmung/Einwilligung irgendwo veröffentlicht werden, ist es meist viel einfacher, als Urheber dagegen vorzugehen. Das Urheberrecht ist viel klarer zugunsten des Urheber als die Rechte einer abgebildeten Person, welche immer eine Abwägung verschiedener Interessen sind. Daher wäre mein konkreter Ratschlag: Den Fotografen kontaktieren und ihn dazu bewegen, dagegen tätig zu werden. Das hat einfach mehr Durchschlagskraft.
Allerdings läuft so etwas auch oft ins Leere, wenn die ganze Facebookseite sich als Fake herausstellt und dort ggf. angegebene Namen und Wohnorte entweder gar nicht existieren oder Personen zugeordnet sind, die mit der Sache gar nichts zu tun haben. Hier sollte man also auch abwägen, ob man mit vertretbarem Aufwand zum Ziel kommt. Ist eine reale Person dahinter und diese solvent, dann lohnt sich ggf. das Einschalten eines Anwalts was aber immer mit unmittelbaren Kosten für einen selbst verbunden ist und es Spekulation ist, ob man die von der Gegenseite jemals erstattet bekommt.
#4Report
13.10.2014
vor den kosten für einen anwalt kommt erst mal das kostenlose einschalten von ermittlungsbehörden,
also polizei und/oder staatsanwaltschaft. nur die haben dann auch die möglichkeit des aufspürens des
störers.
wenn die TO aber die bilder bei fb gemeldet hat und diese verschwunden sind, dann erschwert das
natürlich die ermittlungen. da wurde dann wohl zu früh geschossen. :-(
interessant aber wäre für uns alle das profil der fotografin, weil da ja noch weitere geklaute bilder online
sein sollen, die dann vielleicht noch zu sehen sind und die betroffenen dann dagegen vorgehen können.
also polizei und/oder staatsanwaltschaft. nur die haben dann auch die möglichkeit des aufspürens des
störers.
wenn die TO aber die bilder bei fb gemeldet hat und diese verschwunden sind, dann erschwert das
natürlich die ermittlungen. da wurde dann wohl zu früh geschossen. :-(
interessant aber wäre für uns alle das profil der fotografin, weil da ja noch weitere geklaute bilder online
sein sollen, die dann vielleicht noch zu sehen sind und die betroffenen dann dagegen vorgehen können.
#5Report
13.10.2014
"vor den kosten für einen anwalt kommt erst mal das kostenlose einschalten von ermittlungsbehörden, also polizei und/oder staatsanwaltschaft. nur die haben dann auch die möglichkeit des aufspürens des störers."
Die haben kein öffentliches Interesse. Die werden dem nicht nachgehen, es würde mich wundern wenn doch . Aber sag niemals nie.
Die haben kein öffentliches Interesse. Die werden dem nicht nachgehen, es würde mich wundern wenn doch . Aber sag niemals nie.
#6Report
[gone] BORfoto
13.10.2014
Ich glaube schon, daß die Ermittlungsbehörden bei einer Anzeige tätig würden müssen.
Es wäre ja eine Anzeige gegen eine konkrete Person zu einem konkreten Tatbestand.
Und nicht gegen "Unbekannt" was dann immer im Sand verläuft (wenn nicht gerade ein Millionen- oder Personenschaden vorliegt).
Es wäre ja eine Anzeige gegen eine konkrete Person zu einem konkreten Tatbestand.
Und nicht gegen "Unbekannt" was dann immer im Sand verläuft (wenn nicht gerade ein Millionen- oder Personenschaden vorliegt).
#7Report
13.10.2014
die werden sinngemäß sagen, dass das öffentliche Interesse fehlt und auf die Zivilklage verweisen.
#8Report
13.10.2014
Also die Staatsanwaltschaft interessieren ein paar geklaute Bildchen nicht, da müsste scon das Persönlichkeitsrecht massiv beeinträchtigt sein. Zivilklage lohnt nicht. Gib mal das FB Profil der Knipserin damit alle sehen können was da läuft.
anTon
anTon
#9Report
13.10.2014
Selbstverständlich hat der Fotograf genauso viele Rechte am Bild, wie die abgebildete Person(en) - Recht am eingen Bild.
auch nachzulesen unter:
http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/kunsturhg/gesamt.pdf
m.E. ist das veröffentlichen fragwürdig wenn das vertraglich nicht geregelt ist. Ich habe für alle auf meiner Sedcard hier gezeigten Bilder entsprechende TFP Verträge mit entsprechender Einwilligung zur Veröffentlichung
auch nachzulesen unter:
http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/kunsturhg/gesamt.pdf
m.E. ist das veröffentlichen fragwürdig wenn das vertraglich nicht geregelt ist. Ich habe für alle auf meiner Sedcard hier gezeigten Bilder entsprechende TFP Verträge mit entsprechender Einwilligung zur Veröffentlichung
#10Report
[gone] Nichim Ernst
13.10.2014
die werden sinngemäß sagen, dass das öffentliche Interesse fehlt und auf die Zivilklage verweisen.
Ein vorsätzlicher Urheberrechtsverstoß ist ein Straftatbestand, wenn er zur Anzeige gebracht wird, wird ermittelt ... ein "öffentliches Interesse" ist da nicht von Belang.
Ein vorsätzlicher Urheberrechtsverstoß ist ein Straftatbestand, wenn er zur Anzeige gebracht wird, wird ermittelt ... ein "öffentliches Interesse" ist da nicht von Belang.
#11Report
13.10.2014
"Ein vorsätzlicher Urheberrechtsverstoß ist ein Straftatbestand, wenn er zur Anzeige gebracht wird, wird ermittelt ... ein "öffentliches Interesse" ist da nicht von Belang."
soweit die Theorie :-)
soweit die Theorie :-)
#13Report
13.10.2014
Liegt das Copyright nur beim Fotografen oder auch bei mir? Kann ich i-wie dagegen vorgehen?
Ich bin euch über jede Antwort und Hilfe sehr dankbar.
Das Urheberrecht liegt ausschließlich beim Fotografen. Nur der oder der Inhaber eines ausschließlichen Nutzungsrechts kann dagegen vorgehen.
Es wäre also sinnvoll, den Fotografen zu informieren, denn der wird vermutlich auch ein Interesse haben, das zu unterbinden.
Was das Persönlichkeitsrecht der abgebildeten Person betrifft ("Recht am eigenen Bild"), da kommt es ganz auf das Model-Release an, falls ein solches vorhanden ist. Wenn es ein Model-Release gibt und dieses nicht ausdrücklich diese Form der Nutzung verbietet, sehe ich so keine Rechtsgrundlage, auf der das Model dagegen vorgehen könnte. Denn dann hätte der Fotograf oder wer auch immer vom Model das Recht eingeräumt bekommen hat, die Fotos zu veröffentlichen, diese ja ganz genauso veröffentlichen können - insofern entsteht dem Model kein Nachteil.
#14Report
13.10.2014
Wer in den USA ein "Copyright" für seine Bilder haben möchte, muss sich auf der entsprechenden Seite des Governments einloggen und kann dann seine Werke gegen eine Gebühr (ca. 50 USD) schützen lassen.
Das ist nicht richtig.
Das "Copyright" - zu deutsch: Urheberrecht - entsteht in den USA seit 1989, als es eine Änderung der Copyright-Gesetze gab, genauso wie in Deutschland bereits mit der Erschaffung des Werkes. Insoweit gibt es keinerlei Unterschied mehr zwischen der Rechtslage in den USA und in Deutschland.
Richtig ist: es ist möglich, gegen eine Gebühr ein Werk beim U.S.Copyright Office registrieren zu lassen, welches der U.S.Library of Congress, der Kongressbibliothek, angegliedert ist.
Rechtliche Auswirkungen hat diese Registrierung überhaupt keine. Sie kann aber in einem Streitfall die Beweisführung erleichtern. Alternativ zur Registrierung beim U.S.Copyright Office kann man auch eine Registrierung z.B. bei der American Writers' Guild machen, die hat denselben Nutzen.
Die Registrierung beim U.S.Copyright Office kostet je nach Art (online, brieflich) zwischen 35 und 55 USD. Bei Fotos macht sie herzlich wenig Sinn, denn es müsste jedes Foto einzeln registriert werden - gedacht ist die Registrierung für Filmwerke, Bücher und ähnliches.
#15Report
13.10.2014
Ein vorsätzlicher Urheberrechtsverstoß ist ein Straftatbestand, wenn er zur Anzeige gebracht wird, wird ermittelt ... ein "öffentliches Interesse" ist da nicht von Belang.
Urheberrechtsverletzungen sind kein "Offizialdelikt". Das heißt: die Staatsanwaltschaft ermittelt entweder auf Grund einer Anzeige oder von sich aus, wenn sie ein öffentliches Interesse als gegeben ansieht.
Wenn die Staatsanwaltschaft bei einem Delikt, das kein Offizialdelikt ist, zu der Einschätzung gelangt, es fehle an einem öffentlichen Interesse an der Strafverfolgung, dann kann sie das Verfahren einstellen. Und das kann sie auch, wenn eine Strafanzeige vorliegt, und auch bei einer Strafanzeige des Geschädigten.
Und genau das machen Staatsanwaltschaften bei geringfügigen Urheberrechtsverletzungen im Regelfall, weil sie - zu recht - darauf hinweisen, daß der Geschädigte seine Interessen viel besser im Wege der Zivilklage durchsetzen kann.
#16Report
[gone] Nichim Ernst
13.10.2014
Eine Uhrheberrechtsverletzung ist ein Antragsdelikt, das ist richtig ... und eine eine Einstellung des Verfahrens kann aufgrund von Geringfügigkeit möglich sein. Das wird aber z.B. meist nicht der Fall sein, wenn der Fotograf Berufsfotograf ist (weil dann ein Schaden bezifferbar ist).
#17Report
13.10.2014
Wie einige wenige schon erkannt haben, wäre es jetzt erstmal sinnvoll, den Fotografen zu kontaktieren. Erstmal sollte gemeinsam klargestellt werden, dass tatsächlich Rechte verletzt wurden und das Profil nicht der Zweitaccount des Fotografen ist. Ich kenne tatsächlich einen guten Fotografen, der in einer Kartei mit einem ganz anderen Usernamen als sonst angemeldet war. Auf meinen Hinweis auf Bilderklau reagierte er entsprechend gelassen: "Das bin ich doch selbst."
Wenn das nicht der Fall ist, dann ist ein gemeinsames Vorgehen sicher sinnvoll. Eines meiner Fotomodelle hat es anders gemacht: Sie gab mir die Schuld, dass uns ein Bild (übrigens ein Portrait - kein Akt!) geklaut wurde, und hat da einen Alleingang versucht. Dabei hat sie bei der Polizei keinen besonders glaubwürdigen Eindruck gemacht. Selbstverständlich hat die Polizei ermittelt (wer auch sonst?). Ob die Staatsanwaltschaft dann auch tätig wird, das ist dann eine andere Frage.
Wenn das nicht der Fall ist, dann ist ein gemeinsames Vorgehen sicher sinnvoll. Eines meiner Fotomodelle hat es anders gemacht: Sie gab mir die Schuld, dass uns ein Bild (übrigens ein Portrait - kein Akt!) geklaut wurde, und hat da einen Alleingang versucht. Dabei hat sie bei der Polizei keinen besonders glaubwürdigen Eindruck gemacht. Selbstverständlich hat die Polizei ermittelt (wer auch sonst?). Ob die Staatsanwaltschaft dann auch tätig wird, das ist dann eine andere Frage.
#18Report
13.10.2014
da sie meine Bilder runterladen musste um sie bei Facebook hochladen zu können. Bei dem Gedanken was diese Person nach alles mit den Bildern anstellen kann wird mir ganz schlecht.
zunächst wäre mal interessant zu wissen, was du mit runterladen meinst. ich gehe mal davon aus, dass du damit das herunterladen von einer öffenltichen webseite wie MK meinst - oder? man könnte auch interpretieren, dass sie deinen rechner zugegriffen hat. das wäre ein straftatbestand.
grundsätzlich kann jeder, jedes bild aus dem web kopieren und woanders hochladen. deshalb bin ich irritiert, was du mit "noch alles mit den Bildern anstellen kann" meinst. das wäre zb kritischer, wenn sie rohdaten hätte.
leute bei copyrightverletzungen anzupaulen oder beim betreiber anzumahnen ist nur dann eine gute idee, wenn man sonst keine weitere aktionen plant. ansonsten ist das in etwas so, als würde man mit einer fußballsirene auf entenjagd gehen. sind die bilder erst entfernt, kann nichts mehr nachgewiesen werden. deshalb ist es in so einer situation wichtig (und darauf wurde hier schon zig mal hingewiesen) mit bedacht vorzugehen. zeugen hinzuziehen, screenshots machen, datum uhrzeit, URL genau dokumentieren. wichtig sind zeugen, weil solche dinge ja auch gefaked werden könnten.
wenn du keinerlei verträge zu den bildern hast, dann bleibt dir als model das recht am eigenen bild. effektiver ist jedoch das urheberrecht des fotografen. der kann auch viel einfacher einen schaden geltend machen. den sollte man immer hinzuziehen, aber eben auch in das vorgehen einweihen, sonst holt der evtl. die "fußballsirene" raus und dann ist das kontraproduktiv.
ein einfacher und günstiger weg wäre, die seite wie beschrieben zu dokumentieren, die fotografin ausfindig zu machen (sollte bei fotografen möglich sein, da diese ja kunden suchen und nicht völlig anonym agieren) und dann einfach eine gesalzene rechnung für die nutzung von bildmaterial (schlauerweise zeitlich befristet für einige monate) zu schreiben. alles weitere ist geduld. bei voraussichtlicher nichtzahlung, mahnen, mahnen, verzug setzen und dann vollstreckung einleiten. das kostet fast nichts. wenn die fotografin nicht reagiert, dann ist ein titel für die vollstreckung sicheres geld. selbst wenn es zum rechtstreit kommen sollte ist man mit aussagefähigem beweismaterial auf der sicheren seite (zumindest kenne ich bisher nur fälle, die bei bilderdiebstahl erfolgreich waren).
es gibt zwei haken:
1. man muss die identität der person im profil feststellen (könnte ja auch ein fake sein von einem spinner, der gar nicht am fotografieren, sondern nur an kontakten zu willigen models interessiert ist). das ist u.U. gar nicht so einfach. da muss man dann tricksen und ggf. einen anderen auftrag vortäuschen und einleiten. bei einem ebay betrüger haben wir mal die polizei als vermeintlichen auktionsgewinner hingeschickt um den betrüger zu identifizieren und gleichzeitig zu überführen. bei fotografen sollte auch direkter kontakt und identifizierung irgendwie möglich sein. die wollen sich ja üblicherweise mit models treffen.wenn jemand es nötig hat, bilder zu klauen, dann ist er so verzweifelt, dass er auch sicher jedes model mit kusshand für ein "tfp gespräch" treffen wird.
2. wenn die person kein geld hat, dann bleibt man auf dem vollstreckungstitel und den (geringen) kosten sitzen. (hat aber einen riesen schreck eingejagt und das sollte der spaß wert sein)
#19Report
13.10.2014
Die "Melden"-Funktion bei FB klappt hervorragend und flott ;-)
Genau das wäre auch meine Reaktion gewesen und schont zugleich die Nerven.
Gerade auf FB gibt es ausreichend Seiten die sich aus dem Netz bedienen.
Nur wird man an die echten Personen kaum heran kommen, da dort ja keine Identitätsürüfung statt findet.
Selbst wenn eine echte Person zu ermitteln wäre, müsste die schon in D leben, um da ran zu kommen.
Ist eine echte Person in D ermittelbar, man hat unbedingt Bock darauf, einen Anwalt zu bemühen und möchte erst mal sein Geld investieren, dann sollte man den Melden-Button nicht benutzen, denn dann vernichtet man Beweismittel.
Sicherlich sollte dann ein Model den Fotografen und umgekehrt kontaktieren.
Edit meint:
Steve war schneller ;-)
Genau das wäre auch meine Reaktion gewesen und schont zugleich die Nerven.
Gerade auf FB gibt es ausreichend Seiten die sich aus dem Netz bedienen.
Nur wird man an die echten Personen kaum heran kommen, da dort ja keine Identitätsürüfung statt findet.
Selbst wenn eine echte Person zu ermitteln wäre, müsste die schon in D leben, um da ran zu kommen.
Ist eine echte Person in D ermittelbar, man hat unbedingt Bock darauf, einen Anwalt zu bemühen und möchte erst mal sein Geld investieren, dann sollte man den Melden-Button nicht benutzen, denn dann vernichtet man Beweismittel.
Sicherlich sollte dann ein Model den Fotografen und umgekehrt kontaktieren.
Edit meint:
Steve war schneller ;-)
#20Report
Topic has been closed
ich habe mal eine Frage, da mir etwas Unverschämtes passiert ist. Vielleicht kennt sich jemand von euch aus. Ich fasse mal kurz zusammen:
Eine "Fotografin" (sie gibt sich zu mindestens dafür aus) hat ein paar meiner Shooting Bilder geklaut und sie auf Ihrer Facebook-Seite hochgeladen, gibt sie als Ihre Bilder aus.
Ich habe sie bereits gemeldet. Doch ich bin der Meinung dies reicht nicht, da sie meine Bilder runterladen musste um sie bei Facebook hochladen zu können. Bei dem Gedanken was diese Person nach alles mit den Bildern anstellen kann wird mir ganz schlecht. Dazu ist mir aufgefallen das einige "Ihrer" ebenfalls geklaute Bilder sind, mehrere sogar aus MK.
Liegt das Copyright nur beim Fotografen oder auch bei mir? Kann ich i-wie dagegen vorgehen?
Ich bin euch über jede Antwort und Hilfe sehr dankbar.
Viele Grüße und danke vorab!