Geklaute Bilder/ Copyright 36
13.10.2014
bei voraussichtlicher nichtzahlung, mahnen, mahnen, verzug setzen und dann vollstreckung einleiten.
Darf ich dich verbessern?
Rechnung mit kurzem Zahlungsziel (Datum!) schreiben. Mit Verstreichen des Datums ist sie ja in Verzug.
Davon muss ich niemanden zusätzlich in Kenntnis setzen und warum noch x-mal mahnen? Das mache ich
vielleicht bei einem Kunden, den ich nicht verlieren möchte. Hier würde ich direkt das gerichtliche Mahnverfahren
nach Verstreichen des Zahlungsziels in Gang setzen. Eine oder mehrere Mahnungen zu versenden sind entgegen
landläufiger Meinung nämlich nicht notwendig.
#22Report
14.10.2014
Danke für eure Antworten.
Die "Fotografin" ist anscheinend nicht mehr in Facebook entweder wurde Ihr das zu heiß oder sie wurde gelöscht.
Da aber einige nach dem Namen der "Fotografin" gefragt haben hänge ich mal den Link an. Dies ist ein Screenshoot den
ich gemacht habe da ich mir schon dachte, sie wird ihr Profil löschen.
Vielleicht entdeckt ja einer von euch eines seiner Bilder bei Ihr.
https://www.facebook.com/photo.php?fbid=301544206708032&set=a.301544186708034.1073741834.100005573642091&type=3&theater
Die "Fotografin" ist anscheinend nicht mehr in Facebook entweder wurde Ihr das zu heiß oder sie wurde gelöscht.
Da aber einige nach dem Namen der "Fotografin" gefragt haben hänge ich mal den Link an. Dies ist ein Screenshoot den
ich gemacht habe da ich mir schon dachte, sie wird ihr Profil löschen.
Vielleicht entdeckt ja einer von euch eines seiner Bilder bei Ihr.
https://www.facebook.com/photo.php?fbid=301544206708032&set=a.301544186708034.1073741834.100005573642091&type=3&theater
#23Report
14.10.2014
Fehlermeldung:
Die von dir gewählte Seite kann nicht angezeigt werden
Die von dir gewählte Seite kann nicht angezeigt werden
#24Report
14.10.2014
Bild ist nun öffentlich, müsste jetzt gehen.
#25Report
14.10.2014
Google-Suche nach der Fotografin, fördert u.a. noch ein inaktives Fotocommunity-Profil zu Tage und eine Anmeldung (ohne aktive Sedcard) in der MK. Tendenziell läuft die Sache also eher ins Leere. Ich würde mir die Google-Suche bookmarken und gelegentlich nachgucken, ob sich da was tut und ansonsten die Sache vergessen.
#26Report
14.10.2014
Eine Uhrheberrechtsverletzung ist ein Antragsdelikt, das ist richtig ... und eine eine Einstellung des Verfahrens kann aufgrund von Geringfügigkeit möglich sein. Das wird aber z.B. meist nicht der Fall sein, wenn der Fotograf Berufsfotograf ist (weil dann ein Schaden bezifferbar ist).
Glaub mir - sie erfolgt auch bei Berufsfotografen in 99,99 Prozent aller Fälle. Mit dem freundlichen Hinweis, daß der Geschädigte seine Interessen viel besser als im Strafverfahren mittels einer Zivilklage durchsetzen kann. Schadenshöhen müssen schon 6- oder 7-stellig sein, damit sich eine Staatsanwaltschaft für Urheberrechtsverletzungen interessiert, oder zumindest gewerbsmäßig gemacht werden.
#27Report
14.10.2014
Rechnung mit kurzem Zahlungsziel (Datum!) schreiben. Mit Verstreichen des Datums ist sie ja in Verzug.
Bei einer Schadensersatzforderung entsteht, etwas salopp formuliert, der "Verzug" bereits mit der Verusachung des Schadens. Das Stellen einer Rechnung für die Nutzung würde im übrigen der Strafanzeige zuwiderlaufen, weil es eine Lizenzvereinbarung impliziert.
Noch ist hier aber immer nicht klar, wer denn bitte überhaupt eine Schadensersatzforderung (und sei es im Sinne der Lizenzanalogie bei einer Urheberrechtsverletzung) stellen können soll. Das Model? Kann das nicht. Das Model kann allerhöchstens eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts geltend machen (falls die Voraussetzungen dafür gegeben sind), und dann geht es um eine Schmerzensgeld-Forderung, und deren realistische Höhe zu ermitteln überlässt man, wenn man noch alle Tassen im Schrank hat, einem auf diese Materie spezialisierten Rechtsanwalt oder gleich dem Gericht.
#28Report
14.10.2014
Tom Rohwer, ich habe lediglich die von Steve Kay geratene Vorgehensweise verbessert.
Steve: bei voraussichtlicher nichtzahlung, mahnen, mahnen, verzug setzen und dann vollstreckung einleiten.
Ich: Rechnung mit kurzem Zahlungsziel (Datum!) schreiben. Mit Verstreichen des Datums ist sie ja in Verzug.
Richtig ist aber, dass das Stellen einer Rechnung einem Strafverfahren im Wege stehen könnte.
Steve: bei voraussichtlicher nichtzahlung, mahnen, mahnen, verzug setzen und dann vollstreckung einleiten.
Ich: Rechnung mit kurzem Zahlungsziel (Datum!) schreiben. Mit Verstreichen des Datums ist sie ja in Verzug.
Richtig ist aber, dass das Stellen einer Rechnung einem Strafverfahren im Wege stehen könnte.
#29Report
[gone] User_351028
14.10.2014
Hallo, je nach Brisanz der Bilder ist das Hinzufügen eines "Fach"-Anwaltes eine Option. Ein kostenlose Beratung vorher auszuhandeln ist oft üblich.
Die Recht am Bild werden zwar in Urheber-Gesetzen geregelt, aber es werden dort auch die Vervielfältigung, die Verbreitung, sowie das Recht auf öffentliche Zugänglichkeit separat geregelt.
In diesem Fall, ein Hochladen bei Facebook, ist meines Erachtens schon ein krasser Fall. Damit, siehe AGBs von FB, überträgt man der Facebook Inc. die Verwertung am Bild, obwohl man Rechteinhaber bleibt. Also FB kann die Bilder bedenkenlos an Medien weiterverkaufen...
Die Recht am Bild werden zwar in Urheber-Gesetzen geregelt, aber es werden dort auch die Vervielfältigung, die Verbreitung, sowie das Recht auf öffentliche Zugänglichkeit separat geregelt.
In diesem Fall, ein Hochladen bei Facebook, ist meines Erachtens schon ein krasser Fall. Damit, siehe AGBs von FB, überträgt man der Facebook Inc. die Verwertung am Bild, obwohl man Rechteinhaber bleibt. Also FB kann die Bilder bedenkenlos an Medien weiterverkaufen...
#30Report
[gone] jan wischnewski photography | berlin | potsdam
14.10.2014
Die Registrierung beim U.S.Copyright Office kostet je nach Art (online, brieflich) zwischen 35 und 55 USD. Bei Fotos macht sie herzlich wenig Sinn, denn es müsste jedes Foto einzeln registriert werden - gedacht ist die Registrierung für Filmwerke, Bücher und ähnliches.
@ Tom: Nicht ganz richtig. Du zahlst für jeden Registrierungsvorgang ca. 50 Euro. Dafür kannst du ein Bild (wäre dumm) oder ein Bilderpaket (schon schlauer) hochladen. Es gibt mittlerweile auch eine "Fotografenspalte" beim Registrieren und uploaden der Werke. Die Registrierungsfragen sind dabei auf Fotografien zugeschnitten. Ich habe von amerikanischen Fotokollegen gehört, dass vor den Gerichten dort kaum andere Beweise deiner Urheberschaft akzeptiert werden, bzw. ist der Beweis ungleich schwerer als hier. Fotos auf deiner Platte reichen da oft nicht.
#31Report
[gone] jan wischnewski photography | berlin | potsdam
14.10.2014
Damit, siehe AGBs von FB, überträgt man der Facebook Inc. die Verwertung am Bild, obwohl man Rechteinhaber bleibt. Also FB kann die Bilder bedenkenlos an Medien weiterverkaufen...
Wurde hier schon oft durchgekaut, dass Teile der facebook AGB in Deutschland keine Bestand haben. Keiner kann deine hier Bilder bedenkenlos und für alle Zeiten verkaufen, nur weil du beim Anmelden mal die AGB einer US-Firma bestätigt hast.
#32Report
[gone] User_351028
15.10.2014
Komische Rechtsauffassung von Einhaltung der AGBs.
Die Bilder werden freiwillig und wissendlich auf amerikanischen Servern hochgeladen, da gelten wohl dann auch deren AGBs.
Solange AGBs nicht gegen geltendes Recht verstoßen sind diese auch gültig.
Das glaube ich erst, wenn dies ein Gerichtsurteil in angessener Instanz bestätigt.
Die Bilder werden freiwillig und wissendlich auf amerikanischen Servern hochgeladen, da gelten wohl dann auch deren AGBs.
Solange AGBs nicht gegen geltendes Recht verstoßen sind diese auch gültig.
..., dass Teile der facebook AGB in Deutschland keine Bestand haben.
Das glaube ich erst, wenn dies ein Gerichtsurteil in angessener Instanz bestätigt.
#33Report
15.10.2014
Hallo, je nach Brisanz der Bilder ist das Hinzufügen eines "Fach"-Anwaltes eine Option. Ein kostenlose Beratung vorher auszuhandeln ist oft üblich.
Eine "kostenlose Beratung" durch einen Rechtsanwalt dürfte die absolute Ausnahme sein, und gerade bei auf bestimmte Rechtsgebiete spezialisierten Anwälten. Die haben nämlich genug zu tun und brauchen nicht gratis zu arbeiten.
#34Report
15.10.2014
@ Tom: Nicht ganz richtig. Du zahlst für jeden Registrierungsvorgang ca. 50 Euro. Dafür kannst du ein Bild (wäre dumm) oder ein Bilderpaket (schon schlauer) hochladen.
Da habe ich eine andere Auskunft vom Copyright-Office bekommen. Aber da kann ja ggf. jeder Interessierte direkt anfragen.
Ich habe von amerikanischen Fotokollegen gehört, dass vor den Gerichten dort kaum andere Beweise deiner Urheberschaft akzeptiert werden, bzw. ist der Beweis ungleich schwerer als hier.
Das ist schlicht falsch. Speziell die Services der American Writers' Guild etc.pp. sind seit Jahrzehnten anerkannt. Und die Registrierung sagt übrigens auch nur aus, daß ein Mister X zum Zeitpunkt Y ein Werk Z hat registrieren lassen.
Nicht, daß er tatsächlich Urheber oder Rechteinhaber ist. Es werden tausende Registrierungen jedes Jahr vor den Gerichten bestritten.
#35Report
15.10.2014
Komische Rechtsauffassung von Einhaltung der AGBs.
Die Bilder werden freiwillig und wissendlich auf amerikanischen Servern hochgeladen, da gelten wohl dann auch deren AGBs.
Solange AGBs nicht gegen geltendes Recht verstoßen sind diese auch gültig.
..., dass Teile der facebook AGB in Deutschland keine Bestand haben.
Das US-Recht (bzw. die diversen US-Rechte, denn nur ein kleiner Teil des US-Rechts ist Bundesrecht) kennen überhaupt keine AGB im deutschen Sinne. Und Facebook betreibt seine europäischen Dienste von Irland aus und unterliegt dabei irischem Recht.
#36Report
Topic has been closed
Würde die MK die öffentliche Nennung des Profils/Links dulden, wenn offensichtlich ein Straftatbestand (Urheberrechtsverletzung) vorliegt?
(Nicht, dass es schlau wäre von der geschädigten Person, da garantiert irgend so ein Schlaumeier dann den Täter vorwarnen würde - und sei es nur durch einen dummen Spruch)
Aber immerhin geht es hier ja nicht um die üblichen Anprangerungen sondern um eine Straftat.