Modellvertrag bei Gruppenshooting 11

9 years ago
Hi,
ich habe in der nächsten Zeit ein Gruppenshooting, bei dem jedes teilnehmende Modell die entstandenen Fotos erhält.
Ist es eigentlich notwendig, daß sich die Modelle gegenseitig die Nutzung der Bilder (auf denen sie ja mit abgebildet sind) vertraglich erlauben?
Viele Grüße
Hadie
9 years ago
Ist es eigentlich notwendig, daß sich die Modelle gegenseitig die Nutzung der Bilder (auf denen sie ja mit abgebildet sind) vertraglich erlauben?

Ich persönlich würde auf jeden Fall so einen Gruppenvertrag machen. Der erspart dir möglicherweise die ein oder andere Diskussion im nachhinein.
Bereits beim Paarshooting oder Shooting mit Visa stehen bei mir alle Beteiligten mit Zuordnung der Nutzungsrechte im Vertrag.

Gruß Jürgen
9 years ago
Die Frage ist nicht so leicht zu beantworten. :-)

Einerseits ist es natürlich notwendig, dass (sich) die Modelle die Nutzung der Bilder (gegenseitig) erlauben. Ich habe da ganz bewusst () gesetzt, den andererseits erlauben die Modelle im normalen Vertrag genau das. Also beispielsweise erlaubt Modell A dem Fotografen F die Nutzung und umgekehrt. Das gleiche gilt für Modell B und C und ... Also erlauben die Modelle A bis C dem Fotografen F die Nutzung und dieser erlaubt es dann wieder den Modellen. Somit entsteht gewissermaßen eine "Kette" aus der man den Fotografen "gedanklich herauskürzen" kann.
Man sollte in den Modellvertrag dann allerdings nicht hineinschreiben, dass eine Weitergabe der Rechte in dieser Form nicht gestattet ist. :-)

Ein Gruppenvertrag (wenn ich es richtig verstehe) würde die Anzahl der Verträge auf Fotografenseite minimieren, wenn dann alle Modelle auf einem Vertrag unterschreiben. Sie müssten aber ihre Unterschrift auf jedem Vertrag (je einer für Modelle + Fotograf) leisten.

Natürlich geht auch, dass jeder mit jedem einen Vertrag macht. Bei größeren Gruppen muss dann ein extra Baum für das Papier gefällt werden.
9 years ago
Hallo,

ich würde das nicht so machen (allen Teilnehmern alle Bilder zur Verfügung stellen), da ist Zickenkrieg vorprogrammiert! Du solltest Dir leider die Mühe machen, die Bilder separat auf die jeweiligen Teilnehmer zu verteilen. Keine Frage, erhalten Gruppenfotos alle Teilnehmer, aber eben nur Gruppenfotos (und du tust gut daran auch das vorher abzuklären, sonst musst Du das mit dem Gruppenfoto sein lassen).

Stell Dir vor viele Leute wollen keine Veröffentlichung bei Facebook und jemand anderes stellt dann doch Bilder ein.

Gruß DN
[gone] jan wischnewski photography | berlin | potsdam
9 years ago
Das Thema wurde schon öfter hier diskutiert. Fazit: einzelne Verträge für jedes Model. Außer, die Models haben vorher eine GbR gegründet. ;)
In den Verträgen kann ja derselbe Wortlaut stehen:

Es handelt sich um Gruppenbilder. Jedes teilnehmende Model ist berechtigt, die entstandenen Fotoaufnahmen ohne zeitliche, örtliche und inhaltliche Einschränkung in unveränderter Form zur Eigenwerbung in jeglichen Medien zu verwenden. Eine kommerzielle Nutzung bedarf der Zustimmung des Fotografen.
[gone] account bitte sofort löschen
9 years ago
Ist es eigentlich notwendig, daß sich die Modelle gegenseitig die Nutzung der Bilder (auf denen sie ja mit abgebildet sind) vertraglich erlauben?

Nein - Sie können die Nutzung des Bildes auf dem Sie drauf sind erlauben, das reicht. Also ihr Persönlichkeitsrecht oder "das Recht am eigenen Bild" den anderen gewähren.
Das ist einfach nur die Nutzung durch Dritte. Wenn ein Model später nachträglich aussteigen will, hat es eh schwere Karten. Sofern seine Einwilligung aktiv geschehen ist. Z.B. durch einen Blick in die Kamera, aktives Posen usw.



 
[gone] jan wischnewski photography | berlin | potsdam
9 years ago
Sie können die Nutzung des Bildes auf dem Sie drauf sind erlauben, das reicht.

Wem? Dem Fotografen? Das reicht nur, wenn formuliert wird, dass er die Nutzungsrechte an Dritte weitergeben kann. Oder allen Menschen auf dieser Erde? ;) Du siehst, ein Nutzungsrecht braucht, wie jeder andere Vertrag oder jede Abmachung auch, immer einen Adressaten...eine Gegenseite. Der Adressat sind Fotograf und die anderen abgebildeten Models. Das sollte man auch so formulieren.
[gone] account bitte sofort löschen
9 years ago
Genau Jan - deswegen brauchen sich die Modelle sich nicht gegenseitig die Nutzung erlauben. Das war die Frage.
9 years ago
Danke für Eure Hilfe. Dann werde ich den Vertrag mal entsprechend umformulieren um da Probleme zu vermeiden.

DNobest: es muß jedes Modell die Bilder bekommen, weil sie jedes mal alle mit darauf sind. Bzw., auch den den Bildern, in denen ich die Gruppe aufteile, dieses Shooting einen bestimmten Zweck erfüllt.
[gone] jan wischnewski photography | berlin | potsdam
9 years ago
deswegen brauchen sich die Modelle sich nicht gegenseitig die Nutzung erlauben

Entweder der Fotograf hat die alleinigen Nutzungsrechte und kann diese für jedes Bildes an Dritte (die anderen Models) weitergeben. Oder in jedem Vertrag überträgt jedes Model ihren Kolleginnen Nutzungsrechte.
9 years ago
Ist es eigentlich notwendig, daß sich die Modelle gegenseitig die Nutzung der Bilder (auf denen sie ja mit abgebildet sind) vertraglich erlauben?

Grundsätzlich: ja.

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