TFÜ-Vertrag für G/G Shooting 8

26.03.2015
Hallo,

ich plane ein Girl/Girl Shooting auf TFP-Basis. Hierzu habe ich leider noch keinen passenden Vertrag gefunden.
Ich könnte für mich einen "normalen" Tfp-Vertrag nehmen und mit jedem Model abschließen.
Aber wie regeln die Modelle die Rechte am eigenen Bild unter sich?

Wäre sehr nett, wenn mir jemand ein Muster zur Verfügung stellen würde.

Vielen Dank
LG
Carsten
26.03.2015
Was hätten die denn zu regeln, was eines anderen Vertrags bedarf?
26.03.2015
wegen dem Recht am eigenen Bild. Jedes Model sollte die gleichen Rechte haben die Bilder auch auf den Sedcards zu verwenden etc.
26.03.2015
Ich denke, dass man dies entweder den Modellen überlässt wie sie das untereinander regeln (meist sind Modelle da unkomplizierter als Fotografen) oder ihnen vorschlägt, gegenseitig eine einfache Erklärung zu unterschreiben, dass sie in die Verwendung der Bilder durch das jeweils andere Modell im Rahmen des mit dem Fotografen geschlossenen TfP-Vertrags einwilligen. Ggf. Kopie des TfP-Vertrags hinten dran tackern, damit die Erklärung ausreichend bestimmt ist. Erklärung/Model-Release ist denke ich einfacher als einen Vertrag zwischen den Modellen aufzusetzen oder einen TfP-Vertrag auf zwei beteiligte Modelle zu erweitern.
26.03.2015
Dann lies doch einfach mal Deinen eigenen Vertrag. Vielleicht gibt der das ja schon her.
Ansonsten ist es eine Zeile Text, die zu erweitern ist. ggf. unter "Besondere Vereibarungen"
Man kann sich das Leben selbst auch unnötig schwer machen. ^^
26.03.2015
die Models benötigen keinen Vertrag untereinander.

Sie verzichten gegenüber dem Fotografen auf ihr Recht am eigenen Bild
Der Fotograf kann dann (evtl. mit vereinbarten Einschränkungen) Nutzungsrechte an diesen Bildern erteilen.
Ob er die nun einer Zeitung, der MK oder dem anderen Model erteilt macht keinen großen Unterschied.
26.03.2015
Da stimme ich "Volle VG-Fotos" zu. Allerdings solltest Du Deinen Vertrag dahingehend prüfen, dass Du bei der Erteilung der Nutzungsrechte an die Fotomodelle keine (verschrobenen) Formulierungen nutzt, die in irgendeiner Form die Nutzung der Fotos durch Fotomodelle so einschränkt, dass sie für G/G-Fotos nicht gilt.
[gone] Marina Refur
26.03.2015
Ich denke, ein TFP-Vertrag pro Model reicht.

Dann einfach eine Klausel unterbringen, die besagt, dass alle am Shooting beteiligten Personen wie z.B. ein zweites Model, ein ebenfalls auf TFP Basis mitwirkender Visagist/Hairstylist usw. berechtig sind die vom Fotografen ausgehändigten Bilder in Form xy zu nutzen.

Wüsste nicht wie man das sonst anders regeln könnte, ohne, dass es zu totalem Chaos kommt ;-)

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