Panoramafreiheit - öffentlicher Park - Fashion Shooting 53

9 years ago
Ja...das Problem ist...die Auskunft des Grünflächenamtes, ist eine andere....ich habe ehrlich gesagt auch keine Lust mir da währenddessen oder hinterher noch Ärger einzuhandeln.

Das Grünflächenamt hat eine "übergeordnete Behörde", das ist die Stadtverwaltung. Alle Abteilungen dieser holen sich im Zweifelsfall Rat beim Rechtsamt der Gemeinde oder des Kreises. Man kann als Bürger auch direkt dort anrufen und die Situation ansprechen, wenn man meint, daß sich das Grünflächenamt abseits der Rechtslage bewegt.
9 years ago
Geil, die Frage: "Darf ich in einem öffentlichen Park fotografieren?"
Dazu gibt es einen 2 Seiten Thread... Das kann wirklich nur in Deutschland passieren :D

Na, dann guck Dir mal die Threads im Forum von ModelMayhem an, in denen es um das Fotografieren mit Models in US-amerikanischen Nationalparks und Nationalparks der einzelnen US-Bundesstaaten geht...

Da wirst Du dann vermutlich Bauklötze staunen... Die Verwaltungen einzelner Bundesstaaten haben in letzter Zeit nämlich Vorschriftenänderungen hinbekommen, die man durchaus so interpretieren kann, daß das Fotografieren in Nationalparks generell verboten ist...
In den USA wird die ganze Sache dann noch mal durch den Umstand verköstlicht, daß anders als in Deutschland die US-Bürger tatsächlich umfangreiche Rechtsansprüche darauf haben, Zugriff auf "staatliches Eigentum" zu nehmen - will sagen: das US-Recht geht vom Grundsatz her davon aus "Alles, das mit Steuergeldern bezahlt wurde, gehört den Steuezahlern - und nicht dem 'Staat'...!"

Da wird's dann richtig lustig. (Ich glaube, ich hab es schon mal verlinkt, ggf. dann eben noch mal:
https://www.youtube.com/watch?v=PZbqAMEwtOE - nach den wörtlichen Protokollen einer gerichtlichen Anhörung über die Frage, ob die Behörden des Bundesstaates Ohio Geld für Fotokopien amtlicher Dokumente verlangen dürfen; eine Auseinandersetzung, die über die Frage, was denn eigentlich juristisch gesehen überhaupt ein Fotokopierer ist, aber nie hinaus gekommen ist...)

Alles was hier geschrieben wird mag durchaus richtig sein, aber behaltet doch bitte den Fakt im Auge: Öffentlicher Park + nicht gewerbliche Fotos.

Mach deine Fotos dort und gut ist... ist ja fast schon beängstigend, was hier für Schisser unterwegs sind :D

Der TE hat einfach keine Lust auf die Peinlichkeit, daß mitten im Shooting zwei Mitarbeiter vom Ordnungsamt aufmarschieren und das ganze beenden.
Ich kann das verstehen. Das wäre dann nämlich ärgerlich, peinlich und obendrein auch noch teuer.
Wenn man ein "Guerilla-Shooting" machen will, würde ich auch nicht fragen, aber darum geht es ja eben nicht.
9 years ago

Fakt ist leider:

"öffentliche" Anlagen und Plätze werden gerne an Betreibergesellschaften abgegeben (braucht die Stadt nicht für zahlen) oder von Stiftungen betrieben - diese können eigene Regelungen treffen
Die eingesetzten Sicherheitsleute haben unterschiedliche Launen und Tagesformen, aber das Hausrecht

Das ist völlig richtig. Speziell in größeren Städten, an kleinen Parks hat keine kommerzielle Betreibergesellschaft Interesse, aber die öffentliche Hand macht ja auch gern eigene Ausgründungen als "privatrechtliches Unternehmen", denen sie bestimmte Aufgaben überlässt. Und dann hat man es gleich mit zwei, obendrein gern mal kollidierenden, Phänomenen zu tun: zum einen neigen solche Betreibergesellschaften dazu, ein selbstherrliches Eigenleben zu entwickeln, weil sie eben nicht mehr direkt dem Verwaltungsrecht unterliegen (und damit z.B. auch der Kommunalaufsicht durch das Bundesland, die ggf. mal herzhaft dazwischenfährt), und zum anderen aber als "privatrechtliches Unternehmen" im Eigentum der öffentlichen Hand umfangreichen Kontrahierungszwängen usw. unterliegen, weil sie eben in bestimmter Hinsicht trotzdem indirekt "öffentliche Hand" sind.
Bei einem Shooting mit etwas größerem Aufwand möchte ich nicht, dass die Durchführung von der Laune eines zufälligen Wachmanns gestört wird.

Finde ich völlig nachvollziehbar.
Bin ich deshalb ein Schisser? :D

Absolut nicht. Und im übrigen bekommt man, wenn sie nicht von sich aus bürgerfreundlich und flexibel ist eine öffentliche Verwaltung nur genau auf dem formalen Weg zu fassen, da dann aber ggf. sehr gut.
Und wenn in der Verordnung bzw. Satzung nun mal steht "Filmaufnahmen", dann regelt das Filmaufnahmen. Und nicht Fotoaufnahmen.

Wenn in einer Verordnung oder Satzung steht "Kraftfahrzeuge", dann regelt das ja auch keine Fahrräder. Auch dann nicht, wenn es vielleicht naheliegend und sogar sinnvoll erscheinen mag. Verordnungen, Satzungen und Gesetze regeln "abschließend". Da kann weder eine Behörde noch ein Gericht nach Gusto etwas hinzufügen.
9 years ago
@Andreas Rother:
Ich behaupte auch nicht, dass eure Argumente falsch sind, sie sind nur ziemlich deutsch ;)

Du hast (netterweise) ein Bild von mir für "großartig" befunden, das ich am Potsdamer Platz gemacht habe.
Nachdem wir dort ca. 30 Minuten fotografiert haben, kamen 2 Wachleute und erklärten uns, dass das Privatgelände ist und fotografieren nicht gestattet ist.
Wir packten zusammen und heraus kam ein Foto, dass dir und mir gefällt. Hätte ich vorher angefragt würde es dieses Bild nicht geben.

Ein anderes Bild, auch da hast du den Knopf gedrückt, entstand in einem ehemaligen Militärgelände, da ist eigentlich schon das Betreten verboten :D

Natürlich kann man bei allen möglichen Ämtern nachfragen sich zu deren Chefs weiterleten lassen usw.
Vielleicht landet man auch irgendwann direkt bei Frau Merkel im Büro und kann sie dann fragen, ob man in einem öffentlichen Park Fotos machen darf... wahrscheinlich muss sie dann aber erst Obama fragen ;).

PS:
Noch ein kurzer Nachtrag zum Thema "Veranstaltung in Parkanlagen".
Ich sehe  bei uns nicht selten, dass Familienfeste mit 20 Leuten in Parks abgehalten werden.
Da sind Grill, Tisch, Stühle etc. dabei. 

Praktisch gesehen wäre aber ein Picknick  einer 4köpfigen Familie bereits eine größere Veranstaltung als ein Shooting mit einem Fotografen und 2 Models.
9 years ago
Kannst du das bitte mal zeigen?

>>> Du hast (netterweise) ein Bild von mir für "großartig" befunden, das ich am Potsdamer Platz gemacht habe.
Nachdem wir dort ca. 30 Minuten fotografiert haben, kamen 2 Wachleute und erklärten uns, dass das Privatgelände ist und fotografieren nicht gestattet ist.
Wir packten zusammen und heraus kam ein Foto, dass dir und mir gefällt. Hätte ich vorher angefragt würde es dieses Bild nicht geben.

Ein anderes Bild, auch da hast du den Knopf gedrückt, entstand in einem ehemaligen Militärgelände, da ist eigentlich schon das Betreten verboten :D

Natürlich kann man bei allen möglichen Ämtern nachfragen sich zu deren Chefs weiterleten lassen usw.
Vielleicht landet man auch irgendwann direkt bei Frau Merkel im Büro und kann sie dann fragen, ob man in einem öffentlichen Park Fotos machen darf... wahrscheinlich muss sie dann aber erst Obama fragen ;).  
<<

Würde mich einfach mal interessieren, da ich auf deiner SedCard nichts erkennen kann, was nach Potsdamer Platz aussieht. Vielleicht liegt es nur daran, dass ich kein Berliner bin, nur interessieren würde es mich doch. Ob du das Bild hier überhaupt zeigen darfst, da musst du hier die Deutschen Juristen fragen.
[gone] User_165787
9 years ago
@animedit:
Ich behaupte ja auch nicht, dass ich mich immer an alle Regeln halte ;-) Und ich wähle die Bilder, die ich großartig finde, auch nicht danach aus, ob dem Fotografen eine Genehmigung für die Location vorlag :-D

Nur wenn ich etwas größeres planen würde, in dem Fall der TO mit (mind.) einem Fotografen, zwei Modellen in ziemlich auffälligen Kleidern, dann würde ich mich lieber vorher vergewissen, dass ich dort "in Ruhe" meine Fotos machen kann, bevor mir ein Wachmann mein Shooting beendet. Nicht aus Obrigkeitshörigkeit, sondern aus der Risiko-Abwägung heraus: Was kostet es mich, eine Genehmigung zu bekommen (an Geld, Zeit und Nerven), was kostet es mich, wenn das Shooting nicht oder nur teilweise durchgeführt werden kann (an Geld, Zeit und Nerven) und wie groß ist die Chance, dass der letztere Fall eintritt. Dann kann ich immer noch abwägen, ob ich es offiziell machen oder "unter dem Radar" fliege.
9 years ago
@privatePhoto:

Dieses Bild ist gemeint:

Man kann wirklich kaum erkennen, dass das der Potsdamer Platz ist... aber er ist es ;)
Und dass ich das hier zeigen darf sieht man ja :)

@Andreas Rother:
Ich verstehe schon, was ihr meint. Ich wollte einfach ein Bisschen "Rebellion" in den Thread bringen.
Vielleich haben wir es in Berlin auch etwas leichter, wenn es um solche Dinge geht.
[gone] account bitte sofort löschen
9 years ago
Ist die Rückseite vom Potsdamer Platz. Zum Landwehrkanal bin. Ganz schöne Angeber Nummer. Eher mutig das Potsdamer Platz zu nennen. Und ziemlich am Thema vorbei.
9 years ago
Das hat mit Mut wenig zu tun, es gehört dazu daher wurden wir ja auch vertrieben. Und es wurde danach gefragt, deshalb habe ich es gepostet. 
[gone] User_428236
7 years ago
Hallo,
auch wenn der Thread schon älter ist, möchte ich hier von meinen jüngsten Erfahrungen berichten:
Gestern machte ich Fotos in besagtem Frankfurter Park mit einem Model und einer Visagistin. Irgendwann tauchte ein Mitarbeiter des Grünbauamtes auf und meinte, für gewerbliche Fotoaufnahmen würde ich eine Genehmigung brauchen. - Als ich ihm sagte, dass es sich um private, nicht-kommerzielle Aufnahmen handelt, stellte er mich als Lügner hin, da ich ja "eine Profiausrüstung" hätte und es sich somit nicht um private Aufnahmen handeln könne. Auf meinen Hinweis, dass zur gleichen Zeit etliche Touris im Park wie wild Fotos schossen, reagierte er: "Das ist ja wohl was anderes." Immerhin ließ er uns dann in Ruhe.
Das Ganze hat mich jedoch beschäftigt, und ich fragte per Mail beim Grünbauamt nach, ob ich denn tatsächlich eine Genehmigung bräuchte. Als Ergebnis schickte man mir einen 3-seitigen "Antrag auf Sondernutzung einer öffentlichen Grünanlage" zu, den man mindestens 21 Tage vorher einreichen muss und in dem z.B. angegeben wird, ob und wo Toiletten aufgestellt oder Getränke ausgeschenkt werden (?). Weiterhin muss eine Planskizze (erhältlich beim Stadtvermessungsamt) beigefügt werden, aus der hervorgeht, wo genau man was machen möchte (?). Wichtig war auch der Hinweis, dass sowohl eine Erteilung als auch Nichterteilung der Genehmigung gebührenpflichtig ist. (Auf die Höhe der Gebühren wurde nicht eingegangen)
Alles sehr seltsam ...
Daher habe ich beschlossen, in öffentlichen Parks künftig nur noch mit zwei Freundinnen Urlaubsfotos zu machen.
LG
Stefan
7 years ago
Hallo,

Die Wächter in diesem Park haben meiner Erfahrung nach nicht wirklich Ahnung und unterstellen jedem erstmal schlechte Absichten.

Einfach nicht beirren lassen, die Beweislast liegt nicht bei dir. Außerdem gilt kommerziell/privat nur für den Fall einer Veröffentlichung.
7 years ago
Daher habe ich beschlossen, in öffentlichen Parks künftig nur noch mit zwei Freundinnen Urlaubsfotos zu machen.

So macht man das... ;-)

Alternativ kann man auch auf die Nummer zurückgreifen: "Selbstverständlich ist das bei der Behörde angemeldet. Sind Sie denn nicht informiert worden? Also - da kann ich ja jetzt nichts für..."

Am Wochenende hat sich das dann meist erledigt, weil niemand in der Behörde ist, den jemand anrufen könnte.
7 years ago
Die Wächter in diesem Park haben meiner Erfahrung nach nicht wirklich Ahnung und unterstellen jedem erstmal schlechte Absichten.

Leider. Als ob die nun wirklich nix besseres zu tun hätten...

Einfach nicht beirren lassen, die Beweislast liegt nicht bei dir.

Wenn man mit Vorschriften kommt: dann schon.
Außerdem gilt kommerziell/privat nur für den Fall einer Veröffentlichung.

Wenn es um genehmigungspflichtige Sondernutzungen geht: nein. Dann geht's bereits um die Aufnahmen.

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