Fotos von bekannten Produkten 8
#2
[gone] User_165787
20.04.2015
Die Playmobil-Figuren genießen Urheberrechtschutz: http://medienrecht-blog.com/wp-content/uploads/2012/04/LG_Nuernberg_3_O_3342_93-.pdf
http://medienrecht-blog.com/2012/04/20/playmobil_piraten_partei/
Schon etwas älter, Website ist nicht mehr erreichbar: http://www.juraforum.de/forum/t/spielfiguren-veraendert-fotografiert-und-auch-noch-veroeffentlicht.281380/ Hier wurden die Figuren teils erwärmt und verbogen, Playmobil monierte die "unerlaubte Bearbeitung" seiner Werke.
Es ist eine Frage der Schöpfungshöhe - ein "einfaches Portrait" (Abbildung im Ganzen oder teilweise) einer Playmobil-Figur als einziger Bildinhalt wird diese Schöpfungshöhe wohl nicht erreichen, auch wenn sie noch so schön fotografiert sind..... letztendlich klären das aber Anwälte oder Richter :)
http://medienrecht-blog.com/2012/04/20/playmobil_piraten_partei/
Schon etwas älter, Website ist nicht mehr erreichbar: http://www.juraforum.de/forum/t/spielfiguren-veraendert-fotografiert-und-auch-noch-veroeffentlicht.281380/ Hier wurden die Figuren teils erwärmt und verbogen, Playmobil monierte die "unerlaubte Bearbeitung" seiner Werke.
Es ist eine Frage der Schöpfungshöhe - ein "einfaches Portrait" (Abbildung im Ganzen oder teilweise) einer Playmobil-Figur als einziger Bildinhalt wird diese Schöpfungshöhe wohl nicht erreichen, auch wenn sie noch so schön fotografiert sind..... letztendlich klären das aber Anwälte oder Richter :)
#3Report
21.04.2015
Sicher ist es von grossem Vorteil eine einfache Genehmigung mit einem Demobild einzuholen.
Dürfte alle Probleme im nachhinein schon im Keim ersticken.
Dürfte alle Probleme im nachhinein schon im Keim ersticken.
#4Report
21.04.2015
Ergänzend zum Hinweis von QuantumPic:
Falls Du dann KEINE Antwort auf Deine Anfrage erhalten solltest, bedeutet das KEINE "schweigende Zustimmung", sondern Du denkst dann besser daran, was dem Betreiber der goldigen Fanpage zum Maulwurf passierte, der beim WDR angefragt hatte und von denen ebenfalls keine Antwort bekommen hatte:
Gehst Du online mit Deinem Werk, kann es dann DOCH sein, dass man plötzlich sehr konkret antwortet.
( siehe http://www.heise.de/tp/artikel/20/20000/1.html )
Zitat von damals:
"unverzüglich auf das Webangebot aufmerksam gemacht, um eben jede etwaige Schwierigkeit, die es lizenzrechtlich geben könnte im Keim zu ersticken, bevor ich weitere Zeit und Kosten investiere. Damit wollte ich ganz klar zum Ausdruck bringen, dass ich nichts Widerrechtliches vorhabe. Nachdem ich monatelang nichts Gegenteiliges hörte, empfand ich das als stillschweigende Duldung"
drum: Nimm keine stillschweigende Duldung bei solchen Dingen an!
Falls Du dann KEINE Antwort auf Deine Anfrage erhalten solltest, bedeutet das KEINE "schweigende Zustimmung", sondern Du denkst dann besser daran, was dem Betreiber der goldigen Fanpage zum Maulwurf passierte, der beim WDR angefragt hatte und von denen ebenfalls keine Antwort bekommen hatte:
Gehst Du online mit Deinem Werk, kann es dann DOCH sein, dass man plötzlich sehr konkret antwortet.
( siehe http://www.heise.de/tp/artikel/20/20000/1.html )
Zitat von damals:
"unverzüglich auf das Webangebot aufmerksam gemacht, um eben jede etwaige Schwierigkeit, die es lizenzrechtlich geben könnte im Keim zu ersticken, bevor ich weitere Zeit und Kosten investiere. Damit wollte ich ganz klar zum Ausdruck bringen, dass ich nichts Widerrechtliches vorhabe. Nachdem ich monatelang nichts Gegenteiliges hörte, empfand ich das als stillschweigende Duldung"
drum: Nimm keine stillschweigende Duldung bei solchen Dingen an!
#5Report
21.04.2015
Wenn ich Fotos anfertige, auf denen bekannte Produkte als wichtiger oder sogar einziger Bildinhalt zu sehen sind und diese Fotos dann verkaufe, kann ich da irgendwelche rechtlichen Probleme bekommen?
Diese Frage lässt sich so pauschal nicht sinnvoll beantworten.
Weil die Antwort schlicht lautet:
- Ja
- Vielleicht
- Nein
Je nach Umständen des konkreten Einzelfalles.
#6Report
21.04.2015
Hallo,
die Antwort ist "ja", sofern Dein eigener künstlerischer Beitrag nicht ausreichend groß ist, wird es wahrscheinlich ein Problem geben. Im konkreten Beispielfall Playmobil weiß ich jedoch, dass diese Firma durchaus an der künstlerischen Zweitverwertung interessiert ist und faire Lösungen zu finde bestrebt ist. Man muss sie nur fragen...
Viele Grüße
Martin
die Antwort ist "ja", sofern Dein eigener künstlerischer Beitrag nicht ausreichend groß ist, wird es wahrscheinlich ein Problem geben. Im konkreten Beispielfall Playmobil weiß ich jedoch, dass diese Firma durchaus an der künstlerischen Zweitverwertung interessiert ist und faire Lösungen zu finde bestrebt ist. Man muss sie nur fragen...
Viele Grüße
Martin
#7Report
21.04.2015
die Antwort ist "ja", sofern Dein eigener künstlerischer Beitrag nicht ausreichend groß ist
Nein. In dem Fall ist die Antwort "vielleicht".
Es ist durchaus auch möglich, ohne eigenen künstlerischen Beitrag Fotos von "bekannten Produkten" zu veröffentlichen. Das geschieht z.B. bei nahezu jeder Ebay-Auktion, und auf zigtausenden anderer Fotos auch.
#8Report
Topic has been closed





Mal eine Frage (ich finde das richtige dazu leider nicht im www, oder ich suche falsch, oder die Frage ist einfach zu unerheblich...):
Wenn ich Fotos anfertige, auf denen bekannte Produkte als wichtiger oder sogar einziger Bildinhalt zu sehen sind und diese Fotos dann verkaufe, kann ich da irgendwelche rechtlichen Probleme bekommen?
Beispiel:
Playmobil-Figur hübsch in Szene gesetzt und auf Leinwand gedruckt...
Danke für ´ne Info...