Tfp deckt Ausstellung ab ?! 17

8 years ago
Vorab : das hier keine gültige Rechtsberatung erfolgen kann ist mir bewusst.

folgende Situation: es ist jetzt Eine Ausstellung mit Bildern von mir geplant. Diese wird nicht-kommerziell sein bzw es werden nur ausgewählte Bilder zum Verkauf angeboten. Primär geht es um den Ausstellungs- und Eigenwerbungscharakter. 

Muss ich ich dann noch mal extra was mit Tfp Models abklären deren Bilder im nicht-verkäuflichen Bereich ausgestellt werden?

Wollte da mal Eure Meinungen zu einholen.

noch einen sonnigen Abend :-)
Solange die Bilder dort wirklich nur als Print zu Ausstellungszwecken an die Wand gepinnt werden, dürfte es meiner Ansicht keinen Unterschied zu einer Ausstellung in Online-Medien geben.

In solch einer Situation würde ich die betroffenen Models aber eh kurz anschreiben, ihnen von der Ausstellung erzählen und freundlich fragen, ob sie was dagegen hätten, auch dort zu hängen. Ich denke, daß die wenigsten deiner Models was dagegen haben dürften. Ganz im Gegenteil. :-)
8 years ago
Was steht im Vertrag?
Bei mir steht Eigenwerbung auf/in allen Medien, da ist das völlig wurscht wie ich wo was wie veröffentliche.
8 years ago
Bei mir steht im Vertrag "Das Model gestattet dem Bildautoren die Nutzung und Veröffentlichung der vom Model angefertigten Fotos in gedruckter und digitaler Form."

An vielem wurde schon rumgemeckert, aber an genau dieser Passage hat sich noch niemand hochgezogen ;)
8 years ago
TfP heißt doch erstmal nur, daß das Model als Entlohnung Bilder statt Geld bekommt. Welche Nutzungsrechte ihr euch gegenseitig eingräumt habt, ist doch eine ganz andere Sache. Was steht denn dazu in deinem Vertrag?
LG Rick
8 years ago
Da ich meist den "Ackermann"Vertrag nutze, mache ich mit den Fotografen aus das sie mir Bescheid sagen das sie Bilder mit mir Ausstellen möchten und so war ich auch schon bei einer Vernissage zugegen. Wenn ein Bild verkauft wird, wird der ursprüngliche Vertrag erweitert.
Ansonsten sehe ich es so wie die Fotografen davor, wie lautet Euer Vertrag?
8 years ago
Tfp deckt Ausstellung ab ?

Bei mir: Ja, auch wenn es sehr unwahrscheinlich ist daß ein Bild eines bestimmten Model-Shootings von mir in einer Ausstellung verkauft wird.
Verwendung von Bildern in Ausstellungen und Wettbewerben ist in meinen Verträgen erlaubt - wenn das Model damit hinterher Miss-Internet wird und dafür ein Preisgeld erhält, komme ich auch nicht mit meinen Nachforderungen.
Wer den total nichtkommerziellen Stack-Vertrag nutzt, ist selber schuld.
Viele Grüße.
8 years ago
Nicht-kommerzielle Nutzung ist freigegeben. Unabhängig von digitalen oder Printmedien 
8 years ago
Das ist ja sehr schön, dass Du Dir nun doch selber helfen konntest.

Aber warum machen Fotografen und Modelle miteinander Verträge, die sie selber nicht auf Anhieb verstehen?

Mein persönlicher Standard ist übrigens, dass ich möglichst viel gestatte bzw. möglichst wenig ausschließe. Bevor die Modellversteher jetzt aufschreien: Meine Modelle erhalten bei TFP die gleichen Rechte wie ich selbst.
8 years ago
Was sagt denn der Galerie / Ausstellungsbetreiber, in dessen Räumen die Bilder präsentiert werden ... wie präzise will der die Zustimmung der abgebildeten Personen haben ? Patrick's Vorschlag, die Models über diese Ausstellung zu informieren, wäre bestimmt nicht verkehrt. Wenn es "nur" 2 oder 3 Models wären, die auf den Bildern vorkommen, dann wäre die Sache bestimmt wasserdicht, wenn diese 3 Models dann z.B. folgenden Text unterschreiben :
Hiermit stimme ich der Ausstellung der mich zeigenden Bilder des Fotografen DOWL in der Galerie XY in der Zeit vom (bspw.) 15.Juni bis 15.Juli 2015 zu und gestatte ggfs. bei Anfrage auch den Verkauf dieser dort ausgestellten Aufnahmen. - Name, Unterschrift  
8 years ago
Ohne genaue Kenntnis des Vertrages ist die Frage nicht zu beantworten. 
[gone] jan wischnewski photography | berlin | potsdam
8 years ago
Wie jetzt? Du hast in deinen Verträgen für jedes einzelne Shooting nicht ganz genau beschrieben, für welche besondere Nutzungsart dieses spezielle Shooting gedacht war? Na, dann warte mal ab, bis das der Verband der Modelagenturen mitbekommt. Die haben ja mittlerweile ein Gutachten anfertigen lassen, welches besagt, dass deine ganzen alten Verträge für´n Popo sind, weil vieeeel zu allgemein formuliert. Denn was für Modelreleases gilt, sollte auch für jeden anderen Vertrag zwischen Fotografen und Model gelten, gelle? ;)

Was für eine Frage... Was sollte sonst "Eigenwerbung" sein wenn nicht eine eigene Ausstellung ohne kommerziellen Hintergrund? Wo ist der Unterschied zu deiner Web- oder facebook-Seite? Dort sehen wahrscheinlich viel mehr Menschen deine Bilder. Hast du im Vertrag Ausstellungen ausgeschlossen? Nein? Dann kann man´s auch übertreiben mit der Ängstlichkeit. Ich stelle mir grade Autofahrer vor, die vor jeder Kreuzung erstmal ihren Fahrlehrer anrufen, bevor sie über die Ampel fahren... ;)
8 years ago
Bei einem Buch, Kalender, Plakat oder einer Galerie/Ausstellung könnten aber der Verleger, der Galerist oder der Litfaßsäulenbesitzer eine (warum auch immer) "strengere" Meinung haben, weil der stellt seinen Raum oder seine Werbefläche als Publikationsmedium zur Verfügung und möchte dann ggfs. schon die Befürchtung, mithaftend zu sein, vorweg vermeiden.  
Ein "oben-ohne"-Teilakt stellt für eine kommunale Kulturhalle, neben der sich links davon der Kindergarten und dahinter der Frauennotruf befinden, vielleicht schon ein "Sexismus-Problem" dar ... und sei es auch nur die Befürchtung eines derartigen Vorwurfs - obwohl das Model selbst schon erwartungsfroh der Plakatierung entgegenfiebert.  
Quasi genauso wie bei den sich ewig wiederholenden Pornografie-Diskussionen ... da hat nicht die Darstellerin ein Problem damit, sondern irgendein Betrachter, der sich daran stört. So wie die Zwickmühle des Plattformbetreibers wegen "adult-content" baut sich dann für den Verlag oder die Kulturstiftung die Befürchtung einer Mitverantwortung auf. 
8 years ago
Muss ich ich dann noch mal extra was mit Tfp Models abklären deren Bilder im nicht-verkäuflichen Bereich ausgestellt werden?

Das kann Dir niemand beantworten, der nicht den vollständigen Wortlaut der von Dir verwendeten "Model-Releases" kennt...
8 years ago
warum machen Fotografen und Modelle miteinander Verträge, die sie selber nicht auf Anhieb verstehen?

Warum machen Politiker Gesetze, die den Bau und den Unterhalt von Mietwohnungen massiv verteuern, und stellen sich einen Tag später vor die Kameras und beklagen sich darüber, daß die Mieten so doll steigen?

Ich erspare mir die Antwort, obwohl Politiker als Gruppe ja gar nicht beleidigungsfähig im Sinne des StGB sind...
8 years ago
Na, dann warte mal ab, bis das der Verband der Modelagenturen mitbekommt. Die haben ja mittlerweile ein Gutachten anfertigen lassen, welches besagt, dass deine ganzen alten Verträge für´n Popo sind, weil vieeeel zu allgemein formuliert. Denn was für Modelreleases gilt, sollte auch für jeden anderen Vertrag zwischen Fotografen und Model gelten, gelle? ;)

Na ja - VELMA hat da seine ganz eigenen Interessen und möchte die Konkurrenz für seine Mitgliedsagenturen klein halten bzw. tot treten.

Und das Gutachten beruht teilweise auf der erstaunlichen Annahme, daß Models, die für Geld modeln, in ihres Vertragsbeziehungen mit Auftraggebern Verbraucherschutz-Rechte in Anspruch nehmen könnten. Dabei sind sie in Wahrheit Gewerbetreibende, sprich Unternehmer.

Und Unternehmer haben eine weitgehende Vertragsfreiheit und können sehr wohl wirksam viele Dinge vereinbaren, die in einer Vereinbarung mit Verbrauchern unwirksam wären...

Ich kenne zufällig das - bislang nicht veröffentlichte - Gutachten. Im ProfiPhoto-Artikel findet sich der m.E. sehr berechtigte Hinweis:

"Die Frage ist, (...) ob das Rechtsgutachten möglicherweise zu einseitig auf die Interessen der Modelle abstellt (...). Bisher gibt es dazu - soweit ersichtlich - noch keine Gerichtsentscheidung."

Die bisherige Rechtsprechung der letzten Jahre allerdings stützt die Thesen des Gutachtens nicht wirklich. Mich persönlich erinnert es stark an bestimmte "Gutachten" aus Bundesministerien hinsichtlich der Verfassungsgemäßheit von bestimmten Gesetzesentwürfen. Von denen dann hinterher, nachdem das Gesetz mal die Runde nach Karlsruhe gemacht hat und von dort mit dem Stempel "ungültig" verziert zurückkommt,  auch immer keiner mehr was wissen will...

(Und davon, daß VELMA in seinen "Standard-AGB" immer noch eine Agenturprovision von 20 Prozent des Honorars stehen hat, obwohl die gesetzlich eindeutig auf 18 Prozent gedecktelt ist - durch die "Vermittler-Vergütungs-Verordnung", davon will ich gar nicht weiter reden...)
[gone] jan wischnewski photography | berlin | potsdam
8 years ago
ob das Rechtsgutachten möglicherweise zu einseitig auf die Interessen der Modelle abstellt

Welch Wunder, dass das Gutachten genau die Wünsche des Auftraggebers (Verband der Modelagenturen) als rechtens erklärt.

Rauchen ist nicht gesundheitsschädlich.
Mit freundlichen Grüßen,
Dr. Marlboro

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