Vertragsauflösung 40

8 years ago
Also ich würde doch in dem Falle freiwillig eine kleine Entschädigung zahlen, und dem Model bestätigen, dass ich keine Bilder mehr besitze und sie folglich nicht nutzen werde ( mir ist ein Totalverlust der Bilder aber noch nie passiert ).

Wenn nun andererseits das Model mit dem Anwalt kommt / droht, ist das sehr unfreundlich und unprofessionell - man sollte immer erstmal probieren ohne Anwalt / Anwaltsdrohung klarzukommen. Andere sollten vor Models gewarnt werden die aufgrund eines Unglücksfalles gleich mit dem Anwalt kommen.
8 years ago
Geschrieben von Carl vom Westhafen:
Wenn nun andererseits das Model mit dem Anwalt kommt / droht, ist das sehr unfreundlich und unprofessionell [...]

Du hast den Eröffnungsthread nicht richtig mitgelesen: Offenbar ist der TO nicht der betroffene Fotograf. Das Model hat nicht ihm mit dem Anwalt gedroht, sondern nur mitgeteilt, dass sie das Thema nach Ablauf einer gesetzten Frist ihrem Anwalt übergeben würde.
Geschrieben von Carl vom Westhafen:
[...] Andere sollten vor Models gewarnt werden die aufgrund eines Unglücksfalles gleich mit dem Anwalt kommen.

Ein Unglücksfall wäre es, wenn direkt nach dem Shooting die Speicherkarte durch technische Probleme, Verkehrsunfall, Blitzschlag etc. zerstört wurde. Das merkt man dann aber sofort. Wenn nach 5 Wochen die Bilder nicht mehr auffindbar sind und keine Sicherheitskopie vorhanden ist, nenne ich das Trotteligkeit.
#23
8 years ago
§ 275 Ausschluss der Leistungspflicht

(1) Der Anspruch auf Leistung ist ausgeschlossen, soweit diese für den Schuldner oder für jedermann unmöglich ist.

(2) Der Schuldner kann die Leistung verweigern, soweit diese einen Aufwand erfordert, der unter Beachtung des Inhalts des Schuldverhältnisses und der Gebote von Treu und Glauben in einem groben Missverhältnis zu dem Leistungsinteresse des Gläubigers steht. Bei der Bestimmung der dem Schuldner zuzumutenden Anstrengungen ist auch zu berücksichtigen, ob der Schuldner das Leistungshindernis zu vertreten hat.

(3) Der Schuldner kann die Leistung ferner verweigern, wenn er die Leistung persönlich zu erbringen hat und sie ihm unter Abwägung des seiner Leistung entgegenstehenden Hindernisses mit dem Leistungsinteresse des Gläubigers nicht zugemutet werden kann.

(4) Die Rechte des Gläubigers bestimmen sich nach den §§ 280, 283 bis 285, 311a und 326.
 
ohne jetzt Rechtsrat geben zu wollen, würde ich der Forderung wohl nachkommen, da ich davon ausgehe, dass der Anwalt auf die Idee kommen wird, das TFP shooting zu einem für Dich honorarpflichtigen PAY shooting umzuwidmen

Das funktioniert so nicht.

Wenn die Erfüllung der zugesagten Leistung (hier: Fotos von Fotograf an Model) nicht möglich ist, kann man nur darüber diskutieren, welches der angemessene Ersatz für die ausfallende Leistung ist, angesichts des Umstandes, daß das Model seine Leistung (modeln) bereits erbracht hat. Da kann man dann lange drüber streiten, welcher Wert dem Model denn überhaupt entgeht, denn wenn die Fotos "nichts geworden" wären oder aufgrund ihrer handwerklichen oder gestalterischen Beschaffenheit für das Model uninteressant wären, bestünde ja auch kein Anspruch auf irgendwelche Ersatzleistungen.

Für die Ansprüche des Models auf einen "Auflösungsvertrag" oder wie immer man es nennen will sehe ich erstmal auch keine Grundlage, sage aber auch gern dazu, daß ich BGB-Recht noch nie ausstehen konnte... Wenn die Fotos nicht mehr vorhanden sind, können sie auch logischerweise nicht mehr genutzt werden, also erübrigt sich ein Rücktritt des Models vom Model-Release. Die Vertragserfüllung ist m.E. in jeglicher Hinsicht unmöglich geworden, dadurch erübrigt sich alles weitere.

Und sollten die Fotos doch eines Tages noch mal wieder auftauchen ... dann wäre die Unmöglichkeit ja automatisch hinfällig, und man hätte einen schönen Vertrag, auf den sich beide Seiten berufen können.
8 years ago
Ich find die Drohung mit dem Anwalt extremst lustig. Anstatt erst mal eine Reaktion deinerseits abzuwarten gleich die Keule schwingen. Tsss, auch ne Art sich unbeliebt zu machen.

Nirgendwo wird so viel geklagt, gepfändet und einstweilig verfügt wie in WWW-Foto-Foren... ;-)
8 years ago
Und sollten die Fotos doch eines Tages noch mal wieder auftauchen ... dann wäre die Unmöglichkeit ja automatisch hinfällig, und man hätte einen schönen Vertrag, auf den sich beide Seiten berufen können.

Ich verstehe das Model so, dass es die Vertragsauflösung als Vergleichsangebot ihrerseits an den Fotografen sieht mit der Drohung, sonst wegen der Nichterfüllung zu klagen (vermutlich auf Schadenersatz). Das finde ich im Übrigen einen sehr vernünftigen Vorschlag seitens des Models. Denn das Model will genau die Situation nicht: Der Fotograf zaubert die Fotos irgendwann aus dem Hut, darf mit den Fotos alles machen was vertraglich vereinbart ist, aber das Model kann nichts mehr mit den Fotos anfangen (z.B. weil sie aufgrund anderer Haarfarbe zur Eigenwerbung inzwischen hinfällig sind).
Auch wenn es vermutlich kaum einen interessieren dürfte, so möchte ich doch nachreichen, dass man sich, außergerichtlich, wie folgt geeinigt hat:

Das Modell hat sich verpflichtet, seine diffamierende Behauptung, der Fotograf wäre noch im Besitz der Bilder, zurückzunehmen und künftig zu unterlassen, direkt und indirekt. Der Fotograf hat im Gegenzug erklärt, dass er auf seine Rechte an den ohnehin nicht mehr vorhandenen Aufnahmen verzichtet und sie im Falle, dass sie auf wundersame Weise doch wieder auftauchen sollten, sofort endgültig löschen wird. Seine Kosten hat jeder selbst getragen, auf Fotografenseite waren allerdings gar keine angefallen.

Und was seine Trotteligkeit betrifft: Mit großer Wahrscheinlichkeit wurde die externe Festplatte von Windows beim ordentlichen Herunterfahren des Rechners kaputt geschrieben.
8 years ago
Mit großer Wahrscheinlichkeit wurde die externe Festplatte von Windows beim ordentlichen Herunterfahren des Rechners kaputt geschrieben.

Man sollte also, um sicherzugehen, die externe Festplatte immer zuerst abkoppeln, bevor man die Mühle runterfährt ...!? 
8 years ago
Mit großer Wahrscheinlichkeit wurde die externe Festplatte von Windows beim ordentlichen Herunterfahren des Rechners kaputt geschrieben.


Man sollte also, um sicherzugehen, die externe Festplatte immer zuerst abkoppeln, bevor man die Mühle runterfährt ...!?

Ich fahre seit Jahren Windows-PC mit dranhängenden USB-Festplatten runter (und starte sie auch mit angehängten USB-Platten), und mir ist noch nie irgendein Datenverlust dabei vorgekommen. Das macht auch m.E. technisch überhaupt keinen Sinn. Ich würde eher im Gegenteil darauf tippen, daß die Festplatte abgehängt wurde, bevor sie ordnungsgemäß vom Rechner ausgeworfen oder das Windows komplett heruntergefahren wurde.
[gone] jan wischnewski photography | berlin | potsdam
8 years ago
Wenn die Erfüllung der zugesagten Leistung (hier: Fotos von Fotograf an Model) nicht möglich ist, kann man nur darüber diskutieren, welches der angemessene Ersatz für die ausfallende Leistung ist, angesichts des Umstandes, daß das Model seine Leistung (modeln) bereits erbracht hat.

Angemessener Ersatz für ein Hobbyshooting? Wonach soll der beurteilt werden? Nach Schmetterlingen im Bauch, die das Model vor Vorfreude hatte? Oder 2 Stunden Kaffeetrinken mit ihrer Freundin, die sie anstelle eines Shooting sonst wahrgenommen hätte? Oder 3 Stunden bei facebook Katzenvideos schauen? ;)
8 years ago
Ich würde eher im Gegenteil darauf tippen, daß die Festplatte abgehängt wurde, bevor sie ordnungsgemäß vom Rechner ausgeworfen oder das Windows komplett heruntergefahren wurde.


Selbst das kann man fast komplett ausschließen. NTFS ist echt robust, was die Datensicherheit angeht.

Ich habe es schon nach einem Stromausfall geschafft, eine Datei bis auf die letzten paar Kilobyte zu restaurieren, die gerade geschrieben wurden.

Aber es ist aus den Köpfen nicht rauszukriegen, dass Windows-Rechner angeblich ständig abstürzen und Macs nie Probleme verursachen.
[gone] jan wischnewski photography | berlin | potsdam
8 years ago
Aber es ist aus den Köpfen nicht rauszukriegen, dass Windows-Rechner angeblich ständig abstürzen und Macs nie Probleme verursachen.

Probleme werden fast immer vom User selbst verursacht. Bei Windows kann einfach jeder in den Systemdateien herumpfuschen. Das wurde bei MAC von vornherein unterbunden; daher die Annahme, er würde stabiler laufen.
8 years ago
Ich würde eher im Gegenteil darauf tippen, daß die Festplatte abgehängt wurde, bevor sie ordnungsgemäß vom Rechner ausgeworfen oder das Windows komplett heruntergefahren wurde.

Selbst das kann man fast komplett ausschließen. NTFS ist echt robust, was die Datensicherheit angeht.

Nicht wirklich... Das habe ich übrigens mit NTFS-Platten erlebt. Sowohl die Festplatte im Rechner als auch die USB-Platte waren NTFS (was auch sonst?) Richtig ist: Datenwiderherstellung auf FAT-formatierten Datenträgern  ist noch viel grauslicher...
Probleme werden fast immer vom User selbst verursacht. Bei Windows kann einfach jeder in den Systemdateien herumpfuschen.

Das ist im Prinzip richtig, allerdings läuft leider kein Windows wirklich vernünftig und user-orientiert, bevor man diverse Eingriffe in der Registry vorgenommen hat. Man kann bekanntlich eine Menge überflüssigen Käses mit offiziellen Windows-Funktionen einstellen, einschließlich diverser "Desktop-Themes", aber zahlreiche für einen guten Workflow wirklich wichtige Dinge kann man nur durch komplexere Eingriffe vernünftig konfigurieren, weil es dafür noch nicht mal OS-Tools von Drittanbietern gibt.
(Versuch doch einer mal, Win7 die völlig absurde Platzverschwendung durch die metergroßen Zeilenabstände im Windows Explorer abzugewöhnen... Das geht nur über das Bearbeiten einer DLL... )
8 years ago

Ich verstehe das Model so, dass es die Vertragsauflösung als Vergleichsangebot ihrerseits an den Fotografen sieht mit der Drohung, sonst wegen der Nichterfüllung zu klagen (vermutlich auf Schadenersatz). Das finde ich im Übrigen einen sehr vernünftigen Vorschlag seitens des Models. Denn das Model will genau die Situation nicht: Der Fotograf zaubert die Fotos irgendwann aus dem Hut, darf mit den Fotos alles machen was vertraglich vereinbart ist, aber das Model kann nichts mehr mit den Fotos anfangen (z.B. weil sie aufgrund anderer Haarfarbe zur Eigenwerbung inzwischen hinfällig sind).

Das ist nun aber das Problem des Models, und zwar völlig unabhängig von allen Vertragsgestaltungen.
8 years ago
Versuch doch einer mal, Win7 die völlig absurde Platzverschwendung durch die metergroßen Zeilenabstände im Windows Explorer abzugewöhnen...


Also ich weiß nicht, was du da machst, aber ich habe da einen ganz normalen Zeilenabstand in jeder Ansicht. Und zwar von vornherein. Ansonsten kannst du dir unter Win7 noch jede Schriftart im Explorer einstellen ohne irgendwelche zusätzlichen Tools.
8 years ago
Versuch doch einer mal, Win7 die völlig absurde Platzverschwendung durch die metergroßen Zeilenabstände im Windows Explorer abzugewöhnen...

Also ich weiß nicht, was du da machst, aber ich habe da einen ganz normalen Zeilenabstand in jeder Ansicht.

Der Standard-Zeilenabstand im Win Explorer ist bei Windows 7 erheblich größer als bei Win XP. Und das empfinde ich als ebenso gravierende wie unnötige Platzverschwendung.
[gone] jan wischnewski photography | berlin | potsdam
8 years ago
Der Standard-Zeilenabstand im Win Explorer ist bei Windows 7 erheblich größer als bei Win XP. Und das empfinde ich als ebenso gravierende wie unnötige Platzverschwendung.

"Strg" und "-" gemeinsam drücken. :)))) Je mehr Platz du brauchst, desto öfter drücken. ;)
Die Bilder bleiben immer dein Eigentum auch wenn sie nicht mehr vorhanden sind. 
Das Model hat nur Persönlichkeitsreche am eigenem Bild übertragen.
Da die Bilder nicht vorhanden sind würst du sie nicht brauchen.
Da hat kein Anwalt Möglichkeiten anzusetzen.

Ein guter Vertrag regelt das im Vorfeld.
Bilder sollten nie die Gegenleistung im Vertrag sein, sondern
deine Zeit, dein Wissen, dein materiellen und nicht materiellen Aufwendungen bei der Erstellung der Bilder.
7 years ago
Der Standard-Zeilenabstand im Win Explorer ist bei Windows 7 erheblich größer als bei Win XP. Und das empfinde ich als ebenso gravierende wie unnötige Platzverschwendung.
"Strg" und "-" gemeinsam drücken. :)))) Je mehr Platz du brauchst, desto öfter drücken. ;)

Im Windows Explorer, Hase, nicht im Internet Explorer...
Da hilft Strg und - gar nix. Und im IE verringert es übrigens auch nicht den Zeilenabstand, sondern die Darstellungsgrösse. Der relative Zeilenabstand verringert sich dabei nicht, und um genau den gehts.
(Antwort gerade eben erst gesehen...)
7 years ago
Für Win10 gibt es da ein recht praktisches Tool.
In Win7 fand ich den Abstand der Symbole jetzt nicht so gravierend wie in WIN10 , aber egal.
Für WIN7 fand sich da kein Tool, dass dies in einem Wisch erledigt.

Geht es nur um den Dektop ist die Lösung simpel und einfach:
http://www.windows7tipps.de/content/abstand-der-desktop-symbole-verringern

Für die Explorerdarstellung bedarf es eines kleinen Eingriffes in die explorerframe.dll
Wird hier recht simpel erklärt:
https://www.deskmodder.de/wiki/index.php/Symbolabstand%20im%20Explorer%20%C3%A4ndern

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