Muss ich meinem Chef sagen das ich model? 29

Ich finde die Frage etwas abwegig. Was geht deinen Chef an, was du in deiner Freizeit machst? Das sind doch alles harmlose Bilder auf deiner SC, wer sollte was dagegen haben?
Und wenn du Kundenkontakt hast, kann sich doch jeder Arbeitgeber über eine ansprechende Represantin nur freuen.
Einen Nebenjob mußt du natürlich mitteilen. Vlt bezahlt dir dein Chef das auch?  ;-)
8 years ago
@Robert: Ich vermute, dass Tom schreiben wird, dass nicht der tatsächlich erzielte Gewinn relevant ist, sondern eine erkennbare Gewinnerzielungsabsicht. Und die Anmeldung bei einer Model-Agentur wirkt auf mich wie eine Gewinnerzielungsabsicht. Das ist ne Spur größer als gelegentliche Workshops mit Fahrtkostenzusatz.
Und dann sehe ich es nicht mehr als Freizeitvergnügen an.

@Meike: was mich jetzt noch interessieren würde - du schriebst, mit dem FA sei alles geklärt. Läuft dein Modeln denn jetzt unter Gewerbe oder Liebhaberei?
8 years ago
Die MK ist definitiv NICHT das Forum, um arbeitsrechtliche und damit existentielle Fragen klären zu lassen! Schon auf den ersten Blick sind viele Antworten hier grober Unfug und ich kann nur davor warnen, sich aus dem Durchschnitt der Antworten eine richtige basteln zu wollen.

Möglichkeit 1: Man muss es sagen, sie tut es nicht, Kündigung oder Abmahnung folgt, wenn der Arbeitgeber es erfährt.
Mögllichkeit 2: Man muss es nicht sagen, sie tut es, Arbeitgeber passt es trotzdem nicht und droht mit - berechtigter oder unberechtigter - Kündigung.

 
[gone] MeikeB
8 years ago
Puh hab jetzt nach einer weile mal wieder rein geschaut, hier gibts echt alles von A - Z :D Also nochmal zur Info, ich verdiene damit z.T. Geld, z.T. aber eben auch nicht. Ich habe also, um deine Frage zu beantworten Andreas Rother, ein Gewerbe angemeldet. Das mit der Kündigung ist so ne Sache, ich bin noch Auszubildende, d.h. mein Chef kann mich nicht so einfach kündigen o:)
8 years ago
Ich konnte meinem damaligen Arbeitgeber leider nicht
verheimlichen, dass ich ein großes, mächtiges Unternehmen
finanziell mit € 24,50 / Quartal unterstützt habe, dass durch
aktuell mehr als  6.000 schwebende Rechtsverfahren und
bereits erfolgte rechtskräftige Verurteilungen in Deutschland
als  moralisch und rechtlich verwerflich zu bezeichnen ist.

Aber ich hatte Glück. Meine Firma hatte ebenfalls dorthin
einen professionellen Kontakt. Ein Zweitkonto bei der Deutschen Bank.

Warum das zum Thema passt ?
Je nach Firma und Personalbestand kann es aus den wichtigsten und
unwichtigsten Gründen zu einer berechtigten oder auch völlig unberechtigten
Kündigung kommen. Wenn man beispielsweise mit der Tochter des Chefs schläft
kann das eben so oder auch so enden. Dasselbe kann passieren, wenn man
beschließt eben nicht mit ihr zu schlafen. Wann muss ich das dem Chef eigentlich mitteilen ?
:-)

Das Leben beinhaltet Gefahren.
Der einzig echte konsequente Ausweg : Freitod
Ansonsten: Nachdenken, Erfahrungen machen, bewerten und weitermachen !

Klar weiß ich, dass der gesunde Menschenvertsand in der heutigen
Rechtssprechung gar nicht zählt oder nur eine untergeordnete Rolle spielt,
aber solange der Geschäftserfolg und Deine Leistung für die Firma durch Deine
Modeltätigkeit nicht beeinträchtigt wird, dürfte alles gut sein.
8 years ago
Puh hab jetzt nach einer weile mal wieder rein geschaut, hier gibts echt alles von A - Z :D Also nochmal zur Info, ich verdiene damit z.T. Geld, z.T. aber eben auch nicht. Ich habe also, um deine Frage zu beantworten Andreas Rother, ein Gewerbe angemeldet. Das mit der Kündigung ist so ne Sache, ich bin noch Auszubildende, d.h. mein Chef kann mich nicht so einfach kündigen o:)

Man kann ja auch nicht mal kurz ein paar Tage auf Madeira in der Sonne sitzen, ohne daß es drunter und drüber geht...
;-)

Ergänzend zu RA Dr.Kötz, und zum gefühlt zweihundertdreiundachtzigtausendvierhundersiebzehntenmal:

A. Gegen Bezahlung modeln ist in Deutschland eine gewerbliche Tätigkeit (sofern mehr als nur einmalig gemacht oder beabsichtigt)
A.A. Es muss kein Geld verdient werden, es reicht die "Gewinnerzielungsabsicht".
A.B. Gewerbe = Gewerbeanmeldung, Mitgliedschaft in IHK (kann gleich Beitrag kosten, kann anfangs auch beitragsfrei sein, zuständige IHK fragen), Anmeldung beim Finanzamt (entweder umsatzsteuerbefreit bis Jahresumsatz max. 17.500 Euro gemäß §19 UStG, oder zur Umsatzsteuer optieren - dazu schlaue Existenzgründer-Ratgeber-Bücher lesen oder Steuerberater fragen

Völlig andere Baustelle:

B. Nebentätigkeit des Arbeitnehmers/Auszubildenden

GRUNDSÄTZLICH gilt:

  • Beamte müssen angestellte Nebentätigkeit oder Errichtung eines Gewerbebetriebes (hier wäre es: Gewerbebetrieb Modeln) immer vorher von ihrem Dienstherren genehmigen lassen
  • Angestellte und Arbeiter im öffentlichen Dienst müssen über angestellte Nebentätigkeit angestellte Nebentätigkeit oder Errichtung eines Gewerbebetriebes (hier wäre es: Gewerbebetrieb Modeln) ihren Dienstherren informieren. Der Dienstherr kann dann bei Vorliegen bestimmter Gründe dies untersagen. (Z.B. Interessenskonflikte)
  • Angestellte in der Privatwirtschaft brauchen für angestellte Nebentätigkeit oder Errichtung eines Gewerbebetriebes (hier wäre es: Gewerbebetrieb Modeln) weder eine Erlaubnis des Arbeitgebers noch müssen sie diesen überhaupt darüber informieren. Punkt.
    ABER: das kann im Arbeitsvertrag (gibt es, eher selten) oder im Tarifvertrag (habe ich noch nie gesehen, wäre aber möglich) anders geregelt sein, dann gilt selbstverständlich diese Regelung.
    Muss man halt mal gucken... Was da so drin steht. Kann man bei der Gelegenheit ja überhaupt mal lesen... (/Spott wieder aus)


Grundsätzlich gilt aber auch noch ein bißchen mehr:

Es gibt eine "Treuepflicht" zwischen Arbeitgeber (AG) und Arbeitnehmer (AN). Der Arbeitnehmer darf seinem Arbeitgeber nicht Konkurrenz machen, der Angestellte in der Autowerkstatt also nicht nebenbei eine eigene Werkstatt betreiben, ohne daß der Arbeitgeber das erlaubt hat. Der Arbeitnehmer darf auch nicht einfach einen Nebenjob beim Konkurrenten seines Arbeitgebers annehmen.
Spielt für's Modeln alles keine praktische Rolle.
In sehr, sehr engen Grenzen kann auch das außerdienstliche Verhalten (einschließlich Nebenjobs) des Arbeitnehmers schwerwiegende Interessen des Arbeitgebers beeinträchtigen, und dann beanstandet werden. Wäre dann ggf. ein Kündigungsgrund.
Das könnte beim Akt- und Erotik-Modeln vielleicht mal zum Streitpunkt werden, und egal wie es dann am Ende vor dem Arbeitsgericht ausgeht, es würde das Verhältnis zwischen AN und AG zweifellos heftig belasten...

Da das Modeln aber selbständig (gewerblich) stattfindet, ist das - außerhalb des öffentlichen Dienstes - alles formalrechtlich unerheblich. Auch das Arbeitszeitgesetz spielt keine Rolle (für die wöchentliche Höchstarbeitszeit werden alle angestellten Tätigkeiten zusammengezählt, egal ob der Arbeitgeber von denen weiss oder nicht...), denn das regelt grundsätzlich keine selbständigen Tätigkeiten.

Ein letzter Punkt wäre noch zu beachten: der Arbeitnehmer soll seine Freizeit nutzen, um sich zu erholen. Wenn Nebentätigkeiten so anstrengend sind, daß sie die Arbeitsleistung beeinträchtigen, kann der AG das durchaus abmahnen. Für Auszubildende gilt das ganz besonders, die haben alles zu unterlassen, was den Ausbildungserfolg beeinträchtigt.
Auch das wird in der Praxis des semiprofessionellen Modelns kaum je eine Rolle spielen. Und dem Ausbildungsbetrieb wird es herzlich wurscht sein, ob der Azubi in der Berufsschule einschläft, weil er zu lange in der Disco durchgemacht hat, oder erst morgens um vier vom Modeljob am anderen Ende Deutschlands zurückgekommen ist...
Das mit der Kündigung ist so ne Sache, ich bin noch Auszubildende, d.h. mein Chef kann mich nicht so einfach kündigen o:)

"Einfach kündigen" geht in Deutschland sowieso nicht... Und eine Nebentätigkeit geht als Kündigungsgrund ohnehin erst, nachdem eine Abmahnung erfolglos geblieben ist. Ausbildungsverträge zu kündigen ist noch mal ein bisserl schwieriger, aber auch nicht unmöglich.

Nach Ablauf der Probezeit kann ein Ausbildungsverhältnis nur aus einem wichtigen Grund ohne Einhalten einer Kündigungsfrist gekündigt werden. Ein wichtiger Grund ist immer dann gegeben, wenn dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsparteien die Fortsetzung des Ausbildungsverhältnisses bis zum Ablauf der Ausbildungszeit nicht zuzumuten ist. Gründe im Leistungs- oder Verhaltensbereich lassen eine fristlose Kündigung nur zu, wenn die Erziehungsmittel des Ausbildenden nicht zum Erfolg geführt haben. Insbesondere muss rechtzeitig schriftlich abgemahnt und mit Kündigung gedroht worden sein - bei Minderjährigen gegenüber dem gesetzlichen Vertreter.
Zu beachten ist:


  • Die Kündigung muss schriftlich und unter Angabe der Kündigungsgründe erfolgen, sonst ist sie unwirksam.
  • Die Kündigung ist unwirksam, wenn die ihr zu Grunde liegenden Tatsachen dem zur Kündigung Berechtigten länger als zwei Wochen bekannt sind.
  • Kündigt der minderjährige Auszubildende, so benötigt er die vorherige Einwilligung des gesetzlichen Vertreters. Kündigt der Betrieb einem minderjährigem Auszubildenden, so muss die Kündigungserklärung gegenüber dem gesetzlichen Vertreter abgegeben werden.
  • Wird das Ausbildungsverhältnis nach der Probezeit gelöst, kann der Ausbildende oder der Auszubildende Ersatz des dadurch entstandenen Schadens verlangen. Der Anspruch muss innerhalb von drei Monaten nach Beendigung des Ausbildungsverhältnisses geltend gemacht werden.


Mal kurz bei der IHK geklaut...
7 years ago
ich hab meinem chef gesagt, dass ich model
nun will der mich auch fotografieren
ich will aber nicht 
#28
7 years ago
Weder noch. Aber ein paar Semster Jura-Studium und 'ne Volljuristin in der Familie haben irreparable Schäden hinterlassen. Und ein paar Jährchen als GmbH-Geschäftsführer lassen einen zwangsläufig tiefer ins Arbeitsrecht blicken, als irgendein normaler Mensch das eigentlich tun möchte...

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