Mal wieder mehr Bürokratie für Webseiten-Inhaber: DATENSCHUTZ!!! 16

[gone] Michael Heckner
8 years ago
Aus einem e-Recht-Newsletter, der mir in den letzten Tagen zugegangen ist: Zum 24.2.2016 ist ein neues Gesetz in Kraft getreten, das den Datenschutz in Internet-Angeboten regelt. Eigentlich ist dieses Gesetz zum Schutz von Verbrauchern gedacht, es kann aber dazu führen, dass auch die Inhaber von kleinen und privaten Webseiten abgemahnt werden können. Vermutlich wird es unter – sonst unterbeschäftigten – Anwälten nun wieder einen ähnlichen Hype um Abmahnungen geben, wie wir es vor Jahren mit der Impressums-Pflicht erlebt haben.

 Ihr bietet auf Eurer Webseite eine e-mail-Adresse an, unter der Euch ein Besucher Eurer Seite anschreiben kann? Habt vielleicht sogar ein Kontaktformular? Habt einen Button auf Eurer Seite, der zu Eurem Facebook-Account o.ä. führt? Habt ein Gästebuch? - Immer dann sammelt Ihr Daten, über deren Schutz jeder Besucher Eurer Seite Auskunft finden können muss.

 Was tun? - Ich habe im Internet einen Generator für eine Datenschutz-Erklärung gefunden, der einfach Eure Angebote auf Eurer Seite abfragt und daraus eine Erklärung generiert, die sogar als html-Datei zu kopieren ist. Die Adresse: https://www.ratgeberrecht.eu/leistungen/muster-datenschutzerklaerung.html
8 years ago
Das "neue Gesetz" ist eine Nummer 11, die in Absatz 2 des  §2 des "UKlaG" eingefügt wurde. "UKlaG" steht für "Gesetz über Unterlassungsklagen bei Verbraucherrechts- und anderen Verstößen"

§ 2 UKLaG Ansprüche bei verbraucherschutzgesetzwidrigen Praktiken

In §2 Abs.2 UKlaG heißt es nunmehr unter Punkt 11: 

(2) Verbraucherschutzgesetze im Sinne dieser Vorschrift sind insbesondere ...

11. die Vorschriften, welche die Zulässigkeit regeln
a) der Erhebung personenbezogener Daten eines Verbrauchers durch einen Unternehmer oder
b) der Verarbeitung oder der Nutzung personenbezogener Daten, die über einen Verbraucher erhoben wurden, durch einen Unternehmer, wenn die Daten zu Zwecken der Werbung, der Markt- und Meinungsforschung, des Betreibens einer Auskunftei, des Erstellens von Persönlichkeits- und Nutzungsprofilen, des Adresshandels, des sonstigen Datenhandels oder zu vergleichbaren kommerziellen Zwecken erhoben, verarbeitet oder genutzt werden.Eine Datenerhebung, Datenverarbeitung oder Datennutzung zu einem vergleichbaren kommerziellen Zweck im Sinne des Satzes 1 Nummer 11 liegt insbesondere nicht vor, wenn personenbezogene Daten eines Verbrauchers von einem Unternehmer ausschließlich für die Begründung, Durchführung oder Beendigung eines rechtsgeschäftlichen oder rechtsgeschäftsähnlichen Schuldverhältnisses mit dem Verbraucher erhoben, verarbeitet oder genutzt werden.

Diese Rechtsvorschrift betrifft ausschließlich Unternehmer, nicht aber Verbraucher, und damit auch keinen privaten Websites. Verbraucher können sich grundsätzlich nicht verbraucherrechtswidrig verhalten, da Verbraucher(schutz)rechte grundsätzlich immer und ausschließlich das Rechtsverhältnis zwischen Unternehmern einerseits und Verbrauchern andererseits regeln.

Der Begriff "Unternehmer" ist rechtlich durch §14 BGB klar und eindeutig definiert.

"Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.“
8 years ago
@ TomRohwer:
Hallo!
Demnach wäre also ein Kontaktformular auf einer eigenen Webseite als Fotokünstler (ohne Anbieten von Dienstleistungen etc.)
in Ordnung.
Schönes Wochenende!
rOcKsYoU
Vielen Dank für den Link.

Na geil, der nächste sinnlose Endlostext, den ich auf meine Webseite schmieren darf und den sich doch eh keine Sau, die ansatzweise mit Hirn ausgestattet ist, durchliest. Irgendwann werden Webseiten nur noch aus solchem Quatsch bestehen müssen -.- Ich will mein Internet zurück.
Wie mir dieses Abmahn-Pack auf den Sack geht -.-
[gone] jan wischnewski photography | berlin | potsdam
8 years ago
Na geil, der nächste sinnlose Endlostext, den ich auf meine Webseite schmieren darf und den sich doch eh keine Sau, die ansatzweise mit Hirn ausgestattet ist, durchliest.

Diesen Datenschutztext habe ich schon lange auf meiner Seite.
Leider nutzt es aber dem Verbraucher überhaupt gar nichts, wenn er auf deiner Seite herumsurft und dann irgendwann zufällig im Impressum einen Text über Datenschutz und Cookies liest (oder eben auch nicht), die ja dann bei ihm längst gesetzt wurden. Daher habe ich nun auch dieses nervige Banner eingefügt, indem beim Betreten der Seite auf die Verwendung von Cookies hingewiesen wird, welche man dann auch noch bestätigen muss.
Meine Facebook-Buttons muss man zweimal anklicken; der erste Klick aktiviert sie erst. Ich bin mal gepannt, ab wann man vor lauter Hinweisen und Verbraucherschutz-Gimmicks die eigentliche Webseite nicht mehr sieht.
Cookies benutze ich nicht - eben um genau diesen hässlichen Banner zu umgehen.

Und das wirklich Bittere daran: selbst wenn man auf jeden Unfug achtet, kann man nie sicher sein. Da muss dann nur ein überforderter Richter, der das Internet eh nur vom Hörensagen kennt, eine schwachsinnige Klage durchwinken und man hat gleich den nächsten Ärger am Hals.
[gone] jan wischnewski photography | berlin | potsdam
8 years ago
Cookies benutze ich nicht - eben um genau diesen hässlichen Banner zu umgehen.
 

Bewusst nutze ich sie auch nicht; also kein Analytics oder ähnliches. Aber meine Seite läuft auf Wordpress. Ich kann nicht sicher sein, ob das Kontaktformular, der Blog oder diese "2-Klick-Buttons-für-mehr-Privatsphere" irgendwelche Cookies setzen. Unwissenheit schützt leider nicht vor Abmahnungen. ;)
ja...
ich glaube, da muss ich dann doch auch mal schauen.
auf meiner eigentlichen seite werden keine cookies gesetzt, weil da alles von mir ist.
aber der blog läuft auch unter wordpress... -.- und da werden cookies gesetzt, spätestens durch jetpack.
na toll -.-

hatte ich erwähnt, dass ich mein internet zurück will?
8 years ago
Forderungen nach altem Internet werden demnächst auch abmahnfähig und strafbewehrt :-)
8 years ago
Mama Angie hat gesagt: Das Internet ist für uns alle Neuland.

Reicht der Hinweis auf die Info von höchster Ebene für mildernde Umstände?
8 years ago
Geschrieben von phototraum ***:Mama Angie hat gesagt: Das Internet ist für uns alle Neuland.
Reicht der Hinweis auf die Info von höchster Ebene für mildernde Umstände?

Mama Angie weiß leider auch erst seit zwei oder drei Jahren, dass es ein Internet gibt, während sich unsereins seit 15 oder 20 Jahren darin bewegt. Leider hat es noch kein Politikerarsch begriffen, dass die verkrusteten Urheberrechts- und Datenschutzparagrafen überarbeitet werden müssen, und "Abmahnanwälte" verboten gehören, daher: Keine mildernden Umstände, sondern Abstrafung des örtlichen Abgeordneten bei der nächsten Wahl.

edit: "Politiker" hinzugefügt
8 years ago
Ich habe mir das mal erzeugen lassen - wobei ich ohnehin nur "allgemeine Datenschutzerklärung" angekreuzt habe, weil alles andere nicht zutrifft. Das Ergebnis war schon ein langer - aber fast komplett unzutreffender Text.

Es drängte sich aber erneut die Frage auf, wer eigentlich die Daten eines Seitenbetreibers schützt. 

Und wenn man es mal weiter denkt: Irgendjemand, der mir eine Mail schickt/ schicken will, müsste darüber aufgeklärt werden, dass seine Mailadresse von meinem Mailprogramm gespeichert wird. Da müsste man also eine solche Datenschutzerklärung gleich auf jede Visitenkarte drucken.
Wenn Dir jemand von sich aus eine Email schreibt, gibt er Dir seine Daten freiwillig. Und es ist ihm vermutlich auch sofort klar, was Du damit machen wirst: wenn es gut läuft, die Emailadresse benutzen, um ihm zu antworten.
Darum geht es nicht.
Es ging ursprünglich bspw. darum, dass man auf vielen Webseiten Teile seiner Daten (Email, Name, z.T. Anschrift etc.) preisgeben musste, um sich dort für irgendwas anzumelden. Und um das für den Benutzer transparenter zu machen, sollten die Seiten eine Datenschutzerklärung abgeben, damit jedem klar ist, was mit den eigenen Daten passiert/ passieren kann.
Aber wie immer wurde bei den entsprechenden Richtlinien und Gesetzen mal wieder mit Kanonen auf Spatzen geschossen und sehr viel mehr reglementiert, als erforderlich gewesen wäre. Und diejenigen, die solche Gesetze eigentlich treffen sollte, wie FB und Kollegen, lassen sich dadurch natürlich überhaupt nicht beeindrucken.
Und so wird diese Reglung (wie so viele vor ihr) hauptsächlich einem Zweck dienen: ordentlich Geld in die Kassen von wildgewordenen Abmahnern zu spülen.
8 years ago
(Alexander G.) Forderungen nach altem Internet werden demnächst auch abmahnfähig und strafbewehrt :-)

Vielleicht werden Forderungen nach altem Internet auch als sogenannte Volksverhetzung mit Haft bestraft, spätestens bei der nächsten Verschärfung/Pervertierung dieses Paragraphen.
.
8 years ago
Au ja, ich fühle mich volksverhetzt. Allein der Gedanke an die Rückkehr zum 14.400er Modem tut in der Seele weh.

Ich glaub nicht, dass die alten AOL-CDs mit den 25 Freistunden noch funktionieren...
14.400er Modem

"Didilididilididi... krchchhhhhhhhhh"
War doch cool :D

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