Uhrheberrecht & Co? 56

8 years ago
Hey liebe Community,

Ich bin seit ein paar Monaten in der MK angemeldet und habe nun am Freitag mein erstes Shooting.
Allerdings hat mein Freund total was dagegen und macht mir die Sache im moment ein wenig madig.

Folgende Frage wollte ich daher gern geklärt haben, damit ich ihm evtl. an den Kopf werfen kann, das er keine Panik haben muss.

- Bei wem liegen letztendlich die Bildrechte für Veröffentlichungen & Co ?

Er hat totale bedenken, dass die Bilder, die ich machen werde am Freitag, überall im Internet landen.
8 years ago
Grundsätzlich liegen die Urheberrechte beim Fotografen. Die bleiben auch beim ihm.
Veröffentlichen kann er die in der Peoplefotografie aber nicht einfach so, weil das mit den Persönlichkeitsrechten des Models kollidiert.

Genau deshalb gibt es die Vereinbarungen zwischen Model und Fotograf (am besten schriftlich VOR dem Shoot klären und unterschreiben), dass das Model die Veröffentlichung erlaubt, wenn sie im Gegenzug Nutzungsrechte für die beim Shoot entstandenen Bilder erhält (sprich du darfst sie dann auch veröffentlichen, ohne dass das mit dem Urhebercht des Fotografen kollidiert)

 
8 years ago
Eigentlich recht einfach zu beantworten, Du musst nur in den Vertrag schauen, da steht das zu 99,9999999% drin.

Man kann die Veröffentlichungsrechte natürlich auch ausschließen, aber darauf werden sich nur wenige einlassen.
Bei mir ist eine solche Vereinbarung möglich und biete ich in einem meiner Jobs so auch an.

Natürlich hat Dein Freund ansonsten Recht mit seiner Vermutung und er wäre nicht der Erste der überreagiert.
Viele Modelle knickten da ein, die anderen machten ihr Ding und sind heute (noch) gut im Geschäft.


Und ein Nachtrag:
Du hast ja hier schon Bilder die überall im Netz landen und ganz sicher seid ihr Beide auch bei Facebook mit Bildern.
Dann kann ich das Geheule Deines Freundes nicht verstehen, es ist wohl eher in Eifersucht oder Verlustangst anzusiedeln. :-(
Unabhängig von irgendwelchen "Rechten":

Wenn ich hier und jetzt eines deiner Bilder runterlade und irgendwo in einer Bildertauschcommunity wieder hochlade, dann werden dich eventuell vereinbarte "Rechte" davor nicht schützen können.

Das ist bei ALLEN Bildern, die du im Internet veröffentlichst, IMMER eine Gefahr, derer man sich bewußt sein sollte.
#5
8 years ago
Das Problem ist natürlich, dass bei TfP die wenigsten Fotografen darauf verzichten wollen, gute Fotos zu veröffentlichen.

... und viele auch nicht bei schlechten Fotos. ;-)

Äääääh, Lichtspieler - wo bitte schrieb die TO etwas von TfP?


Wenn nichts extra schriftlich vereinbart ist und nur ein 0815- TfP-Vertrag unterschrieben wird, dann kann es sein, dass sie im Internet überall landen.

Was hat das Eine mit dem Anderen und alles mit der Steilküste von Helgoland zu tun?
Wenn nichts schriftlich vereinbart wurde, muss es im Übrigen ja auch nicht, dann ist man im Streitfall in Beweisnot und hat ggf. schlechte Karten.
Was unterscheidet ein 0815 - Tfp-Vertrag von einem 1630 - Tfp-Vertrag? Wonach definiert man einen 0815 - TfP-Vertrag?
8 years ago
Oh weija, jetzt geht's wieder los: da wird eine relativ einfache Frage gestellt und die Forentrolle fangen an miteinander zu streiten ... jetzt warten wir nur noch auf die "Forenprominenz". An die TO: schreib mir mal eine PN, mein Anwalt hat mir genau dafür mal ein Handout geschrieben, das kann ich dir geben - es ist selbst erklärend!
Wenn ein Foto erst einmal im Internet ist, dann bleibt es da für immer. Das lehrt die Erfahrung. Und falls es von der Art ist, die dir schadet, in welcher Weise auch immer, dann hast Du ein großes Problem. Egal, ob Vertrag oder nicht, egal ob durch den Vertag genehmigt oder nicht.

Darum mach niemal Fotos, die Du nicht veröffentlicht sehen willst.
8 years ago
Kurzfassung: sag das Shooting ab.

Längerer Text:
1.       du sprichst von den Bedenken deines Freundes, nicht von deinen eigenen. Das klingt für mich nach einem Interessenkonflikt zwischen dem, was du willst und was dein Freund will. Kläre das VOR deinem Shooting. Darfst du ihm in seine Hobbys reinreden, darf er dir in deine reinreden? Was ist dir im Zweifelsfall wichtiger: Hobby oder Freund?

2.       Eine schriftliche Vereinbarung ist wichtig, das wurde schon gesagt. Egal ob du bezahlt wirst oder ihr TFP macht. Was sind deine Grenzen (deine, nicht die deines aktuellen Freundes)? Wie willst du sicherstellen, dass diese Grenzen berücksichtigt werden? Kluge Models lassen so etwas in den Vertrag reinschreiben.
Die Vertragsverhandlungen sollten vorher erfolgen. Lass dir den Vertrag vorab schicken, z. B. als PDF. Dann kannst du und eine Person deines Vertrauens das Ding in Ruhe lesen und den Fotografen bitten, deine Wünsche einzuarbeiten. Wenn ihr euch nicht einigen könnt, macht nix, dann suchst du dir einen anderen Fotografen und er sich ein anderes Model.
Wenn du den Vertrag erst beim Shooting zum Lesen erhältst, ist das viel zu spät. Dann hast du weder die Ruhe, dir alles durchzulesen noch eine reelle Chance, Änderungen zu erreichen.

Du wirst es nicht schaffen, beide Punkte bis Freitag abzuarbeiten. Der Vertrag müsste dir schon längst vorliegen.

Daher zurück zur Kurzfassung: sag das Shooting ab.
8 years ago
- Bei wem liegen letztendlich die Bildrechte für Veröffentlichungen & Co ?

"Bildrechte" ist eine unscharfe Formulierung.

Die Urheberrechte an einem Foto liegen immer beim Urheber (dem Fotografen). Sie sind nicht übertragbar, außer durch den Erbfall. Der Urheber kann Dritten Nutzungsrechte an seinen Fotos einräumen.

Eine durch Foto oder Zeichnung, Gemälde usw. abgebildete Person hat das "Recht am eigenen Bild".
Das bedeutet: ohne Einwilligung des Abgebildeten (oder in den ersten 10 Jahren nach seinem Tod ohne die Einwilligung der Hinterbliebenen) darf ein "Personenbildnis" nicht verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden.

Davon gibt es zwei wichtige Ausnahmen:

a) Bei Personenbildnissen aus dem Bereich der Zeitgeschichte oder Aufnahmen von öffentlichen Versammlungen, Aufzügen oder ähnlichen Gelegenheiten gibt es vereinfacht gesagt kein bzw. nur ein sehr eingeschränktes "Recht am eigenen Bild". Dasselbe gilt für Bilder, auf denen die Abgebildeten unwesentliches Beiwerk sind.
b) die schon erwähnte Einwilligung des Abgebildeten. Die kann durch einen Vertrag - mündlich, schriftlich, "konkludent" ("stillschweigende Übereinkunft") - erteilt werden. Hier auch gern "Model-Release" genannt...
Oder dadurch, daß eine Entlohnung dafür gezahlt wird, daß der Abgebildete sich abbilden lässt. "Im Zweifel" gilt die Einwilligung erteilt, wenn der Abgebildete eine solche Entlohnung dafür erhalten hat..

Wieweit es Sinn macht, zu modeln, wenn man nicht möchte, daß die Fotos von irgendwem gesehen werden können, lasse ich jetzt mal dahingestellt. Normalerweise buchen Leue Models, weil sie jemanden brauchen, der sich fotografieren lässt, weil die Leute Fotos für bestimmte Zwecke benutzen wollen.

Das Internet ist nun heute zweifellos einer der wichtigsten Medienkanäle, insofern liegt es nahe, das Fotos auch im Internet zu sehen sein werden, wenn denn überhaupt an die Möglichkeit einer Veröffentlichung gedacht wird.

Man kann vertraglich nahezu alles wirksam vereinbaren. Man sollte dabei auch vorher überlegen, ob und wie man im Fall, daß jemand sich nicht an Abmachungen hält, reagieren kann und will.
8 years ago
Äääääh, Lichtspieler - wo bitte schrieb die TO etwas von TfP?

Der Lichtspieler schrieb, Du mögest nachlesen:

"Wenn nichts extra schriftlich vereinbart ist und nur ein 0815- TfP-Vertrag unterschrieben wird"

Mit anderen Worten: er griff mit einem Konditionalpronomen eine Möglichkeit auf. (Eine Kondition...) Es wurde nicht von TfP gesprochen, aber auch nicht davon, daß es nicht um TfP geht, und bei einem über die MK vereinbarten Shooting, das ganz offenkundig ein Amateur-Model betrifft, liegt die Wahrscheinlichkeit nicht gering, daß es sich um ein TfP-Shooting handelt.
Ist rechtlich aber letztlich gehupft wie gesprungen.
8 years ago
Was sind deine Grenzen (deine, nicht die deines aktuellen Freundes)? Wie willst du sicherstellen, dass diese Grenzen berücksichtigt werden? Kluge Models lassen so etwas in den Vertrag reinschreiben.

Kluge Models modeln nicht schlafend und bekommen ergo mit, was für Fotos denn so von ihnen gemacht werden. Wenn man nicht will, daß bestimmte Fotos von einem irgendwo veröffentlicht oder verbreitet werden können, dann sollte man diese Fotos einfach nicht machen...

Wer nicht will, daß Aktfotos von sich irgendwo die Runde machen, der zieht sich beim Shooting einfach nicht aus und modelt nicht Akt.

Eigentlich ganz simpel, oder?

Wer überhaupt nicht möchte, daß die Fotos veröffentlicht werden, der sagt das vorher dazu und unterschreibt kein Model-Release - und findet sich damit ab, daß die Chancen auf einen Model-Job ziemlich in den Keller gehen werden.
8 years ago
Tom, Du solltest Politiker werden. ;-)
8 years ago
Das, was mich bei solchen Threads stört, ist:
dass immer diese Hysterie ausbricht, wenn mal
nicht der Kumpel oder die Freundin auf einer Party
oder im Bus die verrücktesten und peinlichsten Bilder
mit seiner hochauflösenden Handykamera schießt,
sondern wenn das ein Fotograf, der sich vorab zu
seinem Tun bekennt, machen will.

Ich habe eben nach Kyo_Kasumi gegoogelt
und sofort verschiedene Bilder von der TO gefunden.
Sollte der Freund der TO damit ein Problem haben, ist das nicht lösbar.
Sollte es nur um eine Befürchtung des Freundes gehen, dass Bilder
bei google dazukommen, die er dort nicht sehen will, muss er mit der
TO klären, was für Bilder gemacht werden dürfen.

Eine 18-jährige junge Frau in Deutschland kann mit Rücksicht auf
ihre Partnerschaft allerdings auch ganz alleine verantwortliche
Entscheidungen treffen. (Finde ich)
8 years ago
Wer nicht will, daß Aktfotos von sich irgendwo die Runde machen, der zieht sich beim Shooting einfach nicht aus und modelt nicht Akt.

So einfach ist es nicht immer. Mnachmal sieht der Fotograf bzw. die Kamera mehr als gedacht war. Das hier sollte Dessous werden, aber dann: die Arme hoch und  schon ein Nippelblitzer  …


Ok, das Model hat auch Akt gemacht, aber wenn es ein Model gewesen wäre, dass nur Dessous machen will? Dann sollte 'Dessous ja, Brustwarzen nein' im Vertrag stehen.

Ein anderes Model hatte in den Vertrag reinschreiben lassen, dass nix Freizüziges zu sehen sein darf. Sie hat mir dann erzählt, dass bei einem anderen Shooting doch mal ein Blick zwischen die Beine dabei war, und es wurde auch veröffentlicht. Sie hatte aber den Vertrag und ihr Anwalt konnte dann das zum Nachteil des Fotografen regeln. Ohne entsprechenden Vertragspassus hätte sie blöd dagestanden. Ein drittes Model hatte auch ein freizügiges Erlebnis - mit demselben Fotografen - aber keine Absicherung im Vertrag. Sie hat sich übers Ohr gehauen gefühlt und frustiert die MK verlassen.

(Ich schicke den Models die bearbeiteten Fotos immer vorab und gebe ihnen damit Zeit zu reagieren, aber das macht nicht jeder).
8 years ago
Liebe Kyo Kasumi,

es ist viel Halbwissen und Unwissen in der Welt, aber ich würde schon sagen, dass in diesem Thread relativ wenig Unsinn in den Antworten steht. Es ist einigermaßen unstrittig, dass der Fotograf als Schöpfer eines Fotos als Urheber gilt und somit das Urheberrecht (nicht "Uhrheberrecht" wie es in der Überschrift heißt, denn es werden keine Uhren angehoben) hat. Warum es so viele Modellverträge gibt, wo auf diese Tatsache nochmals geschrieben steht, wird mir für immer ein Rätsel bleiben. Relevant ist das Nutzungsrecht an den Fotos. Dieses sollte im Vertrag vereinbart werden. Ebenso wichtig ist es nach meiner Meinung, dass vereinbart wird, auf was für Fotos sich die Nutzungsrechte beziehen. Dies geschieht eher selten (für mich das zweite große Rätsel). Würde nämlich in Verträgen stehen, dass das nur für Fashion- und Dessousfotos gilt (und eben nicht für Fotos, wo Brustwarzen zu sehen sind), dann gäbe es - zumindest aus rechtlicher Sicht - kein Problem mit versehentlichen Nippelblitzern. Sicher könnte man auch versuchen, Qualitätsmerkmale festzulegen. Natürlich gibt es vereinzelt (!) Menschen, die sich nicht an Verträge und Gesetze halten. Mord ist auch verboten - trotzdem passieren in Deutschland etwa 300 Morde je Jahr. Wenn Du als Modell ganz sicher sein willst, dann überlege Dir vor einem Shooting genau, was für Bilder entstehen könnten - übrigens: Du hast Akt auf "vielleicht" und Teilakt auf "ja"...

Man kann das Problem aber auch einfach mit Logik - anstelle juristischer Feinheiten - analysieren. Es gibt "Berufsfotografen", die vom Fotografieren leben, d.h. sie haben einen zahlenden Auftraggeber, der meist vor allem die Nutzungsrechte an den Bildern haben möchte. Auftraggeber kann der fotografierte Mensch selber sein, der Passfotos, Bewerbungsfotos, Hochzeitsfotos, ... (von sich selbst) haben möchte (in diesem Fall würde der Fotograf dem Modell die exklusiven Nutzungsrechte überlassen - möglicherweise). Es kann aber auch jemand sein, der Fotos für Werbezwecke o.ä. braucht. Natürlich werden solche Bilder meist von vielen Menschen zu sehen sein. Es gibt auch Fotografen, die Bilder machen in der Hoffnung, sie über Bildagenturen zu verkaufen. Auch diese Fotos werden "öffentlich" sein. Hier in der MK wirst Du vor allem auf Hobbyfotografen treffen, die Fotos machen, um sie hier in der MK oder in der fotocommunity oder ähnlichen Bilderforen auszustellen. Kaum einer wird sie ins eigene Familienalbum kleben und ich hoffe, dass auch der Anteil der Fotografen, die nur für sich selbst eine Wichsvorlage fotografieren wollen, verschwindend gering ist. Du kannst also davon ausgehen, dass fast alle Fotografen, Nutzungsrechte haben wollen. Da schätzt Dein Freund die Lage durchaus richtig ein.

Du hast die Wahl: Du bist ein Fotomodell und findest Dich damit ab, dass ein Fotomodell auf Fotos (von möglicherweise vielen Menschen) zu sehen ist - oder Du bist (Deinem Freund zuliebe) kein Fotomodell. In diesem Fall ist sogar der schon radikal erscheinende Rat "Sag das Shooting ab!" noch möglicherweise nicht radikal genug. Du müsstest Dir dann überlegen, ob Du in der MK überhaupt richtig bist.

Du solltest auch mal überlegen, ob wirklich Dein Freund das Problem ist - oder doch Du selbst. Du bist nicht erst seit gestern hier angemeldet und hattest zunächst noch einen anderen Freund. Trotzdem sieht es so aus, als ob Du noch nie ein richtiges Shooting hattest. Mir gibt das zu denken. Mir gibt auch zu denken, was "Fotocowboy" schrieb. Dir sollte das auch zu denken geben.

LG
8 years ago
@OP
- Verbiete doch dem Fotografen dass er deinen Namen nennen darf. Du hast der Persönlichkeitsrecht und kannst das bestimmen, das muss aber in den Vertrag aufgenommen werden.
- Den Kopf als Cosplayerin ge styled erkennt Dich auch niemand so schnell.
Das wäre meine Idee für das erste Shoot, wenn Du in der Hinsicht Bedenken hast.
[gone] schallkoerper fotografie
8 years ago
Was wurde denn mit dem Fotografen abgesprochen ?! Was für Bilder sollen entstehen ?!

Ich kann verstehen das der Krampf mit dem Partner einem das Hobby madig machen kann, da muss man dann für sich selber prüfen wo die Grenze ist, was den Partner einfach nichts angeht und was er/sie/es zu akzeptieren hat. Rücksichtnahme ist keine Einbahnstraße. 

ja, Bilder die man macht koennen im Netz landen und schwirren da rum. immermal nachschauen was da so im Umlauf ist wie es der Fotocowboy bei Dir gemacht hat ist ne gute Maßnahme.





 
8 years ago
Mein fehler in der Überschrift habe ich auch schon bemerkt und schäme mich für einen solchen Tippfehler D:

Abgesprochen ist, dass ich Teilakt Bilder shoote. Daran habe ich auch großes interesse und ich selbst habe absolut keine Bedenken davor, das die Bilder im Internet auftauchen.
Abgesprochen war auch eigentlich alles mit meinem Freund und zuerst war für ihn alles in ordnung. Und nun, da der Shooting Termin immer näher rückt, macht mein Kerl mich absolut irre und haut gestern plötzlich raus, das er doch was dagegen hat.
Ich persönlich möchte das Shooting nicht absagen, nur weil mein Männe bei meinem Hobby plötzlich einen Furz quer hängen hat. Er weiß, dass ich gern in der MK bin und auch gerne weiterhin dieses Hobby machen möchte. Daher gab's auch gestern einen ordentlichen Einlauf von mir, allein wegen der Tatsache, dass er mir nun mein Hobby madig macht.

Sonst klagt er immer, ich soll mal was machen und und und damit er Zeit mit seinen Kumpels alleine hat. Nun will ich was machen und es ist ihm auch nicht recht :/


zum Googlen vom Fotocowboy:
Ja, es gibt schon einige Bilder von mir beim Googlen. Allein durch die Tatsache, dass ich viele Bilder auf Facebook und auf meiner Facebook Künstlerseite habe. Selbst bei Deviantart hab ich Bilder von mir drin.
Das problem, das einige haben, wenn sie meinen Künstlernamen googlen: Kyo Kasumi ist unter anderem, meines wissens nach, eine Pornodarstellerin. Abgesehen davon ist der Name "Kyo" der eines Sängers aus Japan (Dir en Grey) und "Kasumi" ist eine Single dieser Band.
Daher gibt es so viele Möglichkeiten, welche Bilder bei meinem Künstlernamen bei Google auftauchen KÖNNEN.

Ich danke euch allen für die Antworten
[gone] schallkoerper fotografie
8 years ago
Abgesprochen ist, dass ich Teilakt Bilder shoote. Daran habe ich auch großes interesse und ich selbst habe absolut keine Bedenken davor, das die Bilder im Internet auftauchen.
Abgesprochen war auch eigentlich alles mit meinem Freund und zuerst war für ihn alles in ordnung. Und nun, da der Shooting Termin immer näher rückt, macht mein Kerl mich absolut irre und haut gestern plötzlich raus, das er doch was dagegen hat.
Ich persönlich möchte das Shooting nicht absagen, nur weil mein Männe bei meinem Hobby plötzlich einen Furz quer hängen hat. Er weiß, dass ich gern in der MK bin und auch gerne weiterhin dieses Hobby machen möchte. Daher gab's auch gestern einen ordentlichen Einlauf von mir, allein wegen der Tatsache, dass er mir nun mein Hobby madig macht.

so find ich das super, prima Haltung :)

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