TFP-Vertrag mit Vertragsstrafe bei Kündigung 73

[gone] larosebleue
7 years ago
Hallo zusammen,

ich habe mit einem Fotografen ein Shooting vereinbart. Daraufhin lies er mir seinen TFP-Vertrag zukommen mit dem Hinweis, dass dieser Vertrag auch schon ohne Unterschrift gültig ist, sobald ich ihm in facebook, whattsapp etc. mitteile dass ich einverstanden bin. Habe daraufhin mein OK in facebook gegeben. Vor Vertragsabschluss wurde ein Fashion-Shooting besprochen. Allerdings enthält der Vertrag keine Aufnahmebereiche. Nachdem ich dem Vertrag zugestimmt hatte fing der Fotograf an per facebook Anspielungen zu machen, dass er mich auch gerne freizügiger fotografieren würde und dass ich mir doch bitte meine Schamhaare unten rum wachsen lassen solle weil er das schön findet und ihm das wichtig ist. 
Daraufhin habe ich den TFP-Termin mit ihm abgesagt, weil ich mich aufgrund seiner Anspielungen unwohl fühlte und ihm das auch so begründet. Seitdem fordert er von mir 50 € pauschalen Schadensersatz und droht mir sogar mit einem Anwalt. 

Hier nun der relevante Auszug aus entsprechendem Vertrag:
Kündigt eine der beiden Parteien diesen Vertrag oder nimmt sie den vereinbarten Shootingtermin (auch: Ersatztermin) nicht wahr, hat sie der anderen Partei als pauschalisierten Schadenersatz unverzüglich nach Kündigung bzw. Terminssäumnis einen Betrag von € 50.- zu überweisen. Das gilt nicht, wenn die kündigende bzw. terminssäumige Partei der anderen Partei nachweist, dass die Kündigung bzw. Terminssäumigkeit auf einem Grund beruht, den die kündigende bzw. terminssäumige Partei nicht zu vertreten hat. Wenn die kündigende bzw. terminssäumige Partei der anderen nachweist, dass im konkreten Fall nur ein geringerer Schadenersatz als € 50.- der anderen Partei entstanden ist, ist nur der geringere Betrag forderbar. Einschränkungen zur Veröffentlichung für bei dem Shooting entstandener Aktaufnahmen sind hier vom Model festzulegen. Kein Eintrag bedeutet keine Einschränkung. Der Vertrag gilt als angenommen wenn der Vertragsinhalt von der anderen Partei bestätigt wurde (EmailAntwort, Facebook-Chat, WhatsApp, o. ä.). 

Nun meine Fragen dazu:

- Kann er wirklich 50 € für ein TFP-Shooting als pauschalisierten Schadensersatz verlangen?

Ich habe ja abgesagt mit der Begründung, dass ich mich wegen seinen Anspielungen nicht mehr wohl gefühlt habe, weil er ein freizügigeres Shooting wollte als es vereinbart war (Aufnahmebereiche wurden jedoch nur in facebook besprochen und waren nicht Bestandteil des Vertrages)

- Kann ich irgendwie gegen ihn vorgehen wegen Verletzung des Schamgefühls oder ähnliches? Bzw. seinen Mahnungen in Bezug darauf widersprechen?

Bin über jede Hilfe dankbar. 
Viele liebe Grüße 

larosebleue
 
7 years ago
Seit wann gilt ein Vertrag ohne Unterschrift ? Wenn ich einem Model den Vertrag zur Voransicht schicke, ist der ja auch noch nicht gültig. Ihr habt allenfalls einen mündlichen Vertrag, so wie ich das sehe. Dass Du den 50€ zugestimmt hat, muss er erst mal nachweisen. Habt ihr darüber geschrieben und Du hast zugestimmt ?

VG Jens
Ganz ehrlich ? Nimm die Wurst nicht ernst.

Lass es drauf ankommen, da kommt eh nix mehr. Der macht nur auf dicke Hose.
Alleine das Verhalten ist lächerlich ...lach drüber und gut ist.

Wenn Du ihn ärgern willst kannst Du ihm ja sagen dass Du seine frivolen Mails auch mal nutzen kannst ...

Aber mach dir keinen Kopf ..das lohnt nicht 
Ich würde es auch drauf ankommen lassen. Und vor Gericht, falls es überhaupt so weit kommen sollte, seine unsittlichen Anträge als Beweis vorlegen. Könnte lustig werden ...
[gone] larosebleue
7 years ago
@Jens: Ja ich habe in facebook mein OK geschrieben. Allerdings habe ich dann ein paar Fragen gestellt wozu diese Inhalte, etc. Ich habe den Chatverlauf komplett schriftlich.

@Ingo: Naja heute kam per email schon eine erste Mahnung gegen die ich gerne Widerspruch einlegen würde. Ich hab schon von mehreren Leuten gehört, dass ich nicht die erste bin, die Probleme in dieser Hinsicht mit ihm hat. 
 
Was ist das denn für ein Quatsch?
Solche 'TfP-Verträge' haben - wenn überhaupt - nur den Sinn, die Nutzungsrechte der entstandenen Bilder zu regeln - Ihr erlaubt Euch dann gegenseitig, die Bilder für was auch immer nutzen zu können.
Das scheint eine ganz schöne notgeile Pfeife zu sein.
Sicher mal die ganze Konversation und warte ab. Wenn der hier in der MK ist, kannst Du das Ganze vielleicht auch mal hier melden. Das riecht nach üblem Knipser.

Jurisitische Fragen kann Dir nur ein Anwalt beantworten. Aber vermutlich wirst Du den nicht brauchen.
[gone] Mista iks
7 years ago
Blödsinn.
Der Vertrag kommt erst zustande wenn beide Vertragsparteien eine übereinstimmende Willenserklärung erbringen.
Also einer macht ein Angbebot und der andeere nimmt das Angenbot an.
Wenn ein Vertragspartner nun den Vertrag ändert/erweitert/kürzt  und von dir Aufnahmenbereich haben will mit denen du nicht einverstanden, stimmst du also dem Vertrag nicht zu, also besteht da auch kein Vertrag der zu erfüllen ist oder wo man eine Vertragsstrafe erheben könnte.

Lass den Labern, der will nur auf wichtig machen und dich unter druck setzen, damit du etwas machst, was du nicht willst.

Ansonsten auch mal in diversen FB Gruppen posten und da fragen.
Wirst sehen, dass er dann ganz schnell seine Meinung ändert.
[gone] User_165787
7 years ago
per email schon eine erste Mahnung


Das ist lachhaft :) Gegen Mahnungen muss man keinen Widerspruch einlegen, da zahlt man (wenn man's vergessen hat) oder eben nicht :)

Ein Mahnbescheid kommt vom Gericht, erst dann sollte man reagieren.
#9
7 years ago
Rechtsberatung darf nur durch Anwälte erfolgen ;)
Ganz allgemein würde ich sagen: Warte bis ein gerichtlicher Mahnbescheid kommt, DANN kann man sinnvollerweise Widerspruch einlegen. Vorher würde ich den Deppen komplett ignorieren.
Ob überhaupt ein Vertrag zustande gekommen ist, würde ich bezweifeln, muss aber im Zweifel ein Gericht klären.
Allein die Aussage, dass du ihm nachweisen musst, dass ihm ein geringerer Schaden entstanden ist ... der, der eine Forderung hat muss sie erstmal belegen aber nicht andersrum.
Wobei die 50 Euro ja schon fest im Vertrag stehen. Die Frage, inwieweit es Schadensersatz ist, wenn kein Schade entstanden ist, finde ich auch interessant. Konventionalstrafe oder so? Vielleicht ja. Schadensersatz ohne Schaden? Naja ...
Lass ihn labern.
larosebleue

Zum verarschen gehören immer zwei ...einer der verarscht und einer der sich verarschen lässt. Er will Druck erzeugen, weil er nichts anderes hat.
Alleine die Tatsache das er schon mahnt ...ich mach mir in die hose vor lachen.

ich würde dein leben weiter leben und ihn ignorieren ...bums aus ende ...

Glaub und das er ne kleine Wurst ist die nur Wind macht ..nimm das nicht ernst
7 years ago
Der muss ja echt endgeile Fotos machen das man bei so einem Kauderwelschvertrag überhaupt noch Bock hat auf n Shoot ^^

Nicht diskutieren mit dem
Nicht argumentieren.
Nix machen...

Einfach ignorieren
7 years ago
Das würde ich auch ganz locker sehen.
Niemand würde für 50,- € eine Klage riskieren, deren Ausgang sehr ungewiß ist.
Die Anwaltskosten sind für eine Beratung ja schon viel höher.
Gruß
Manfred
[gone] User_2972
7 years ago
Ekelhaft, schreib mir bitte per pn wer das ist.

du solltest das wirklich ignorieren, auch wenn das hart an der Grenze ist, was ein Psycho. 

wichtig ist, jeder Depp kann einen Mahnbescheid beantragen und das Gericht prüft zunächst nicht, ob der berechtigt ist, falls die Person also einen gerichtlichen Mahnbescheid schicken sollte, unbedingt widersprechen! 
Mein üblicher "TFP-Vertrag" besteht aus knapp folgenden Zeilen:

"Haste Bock zu shooten?"
"Jau!"

Na gut, ein bisschen ausführlicher sind die Gespräche dann schon. ;-)

Wer für TFP-Shootings einen solchen Paragraphentanz veranstaltet, dem würde ich ganz laut was husten. Mit Auswurf! Und den auch bitte direkt ins Gesicht.



ICH würde den Mist einfach aussitzen und mich anschließend darüber lustig machen, daß zwar groß gedroht wurde, aber dann letzten Endes doch nichts passiert ist. :-)
 
7 years ago
Vor Vertragsabschluss wurde ein Fashion-Shooting besprochen. Allerdings enthält der Vertrag keine Aufnahmebereiche. ... Daraufhin habe ich den TFP-Termin mit ihm abgesagt, weil ich mich aufgrund seiner Anspielungen unwohl fühlte und ihm das auch so begründet.

... hat sie ... einen Betrag von € 50.- zu überweisen. Das gilt nicht, wenn die kündigende bzw. terminssäumige Partei der anderen Partei nachweist, dass die Kündigung bzw. Terminssäumigkeit auf einem Grund beruht, den die kündigende bzw. terminssäumige Partei nicht zu vertreten hat.

Ich habe den Chatverlauf komplett schriftlich.

Dann ist das "Besprechen" des Aufnahmebereichs somit durch den Chatverlauf konkret nachgewiesen ... dann wäre das der Nachweis dafür, durch wessen Verhalten der Kündigungsgrund entstand. 
Einschränkungen zur Veröffentlichung für bei dem Shooting entstandener Aktaufnahmen sind hier vom Model festzulegen.

Wenn Akt erst gar nicht vereinbart war, stellt sich die Frage von Veröffentlichungsregeln erst gar nicht ... für Fashion sind solche Einschänkungen nicht vorgesehen (kein analoger Passus ersichtlich) und müssen somit auch nicht festgelegt werden. Somit war auch keine speziellere Erklärung bzw. Festlegung dazu nötig.
7 years ago
Schreib mal bei fb in die modelgruppe wer die arme Wurst denn ist ;-) kannst mir auch ne pn schicken :-)

Ansonsten Screenshots machen und die genau dort auch Posten - dann haben wir alle was davon.

Den Pfosten ignorieren und nicht ernst nehmen. Bevor ein Anwalt dir ne Mahnung oder was auch immer schickt, ist der fotzograf n bisschen mehr los als n fuffi und erntet eigentlich bereits vom Anwalt n guten Ratschlag es sein zu lassen.
DER KANN DIR EINFACH NIX TUN AUSER DER BELUSTIGING ALLER DIENEN :-D
[gone] User_467312
7 years ago
Ich geb da Andreas Rother recht.
Du kannst den ganzen Müll ignorieren.
Wenn der Geld sehen will, ob über Anwalt oder es privat versucht dich einzuschüchtern.
Das einzige worauf man reagieren muss ist ein gerichtlicher Mahnbescheid, bei dem der Antragsteller in Vorleistung gehen muss.
Wenn so etwas kommt, in der letzen Minute (zappeln lassen) Einspruch einlegen.
Dann wirds für Ihn richtig teuer. Spätesten dann kneift er.
LG Hans
 
7 years ago
Ich hätte auch gerne den Namen - das muss man sich ja nicht geben... Alter Schalter...
7 years ago
... würde ich auch weitgehend ignorieren - außer wenn ein Mahnbescheid vom Gericht kommt.

Zur Beruhigung:
​Ist denn eindeutig (beweisbar), dass sich Dein "ok" auf DEN Vertrag bezieht?

 

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