REISEKOSTEN beim Vorstellungstermin §670 9

Ist es schon einem Fotografen Kollegen passiert das ein Bewerber/in beim Vorstellungsgespräch gar kein Interesse hatte, aber die Reisekosten nach §670 geltend gemacht hat?

Hier meine Erfahrung: https://youtu.be/Fy9bW3ioFVY
7 years ago
Welcher Fotograf hier hat denn Stellenbewerber?

Die können, wenn sie zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen werden, angemessene Reisekosten geltend machen, auch wenn das nicht ausdrücklich vorher abgesprochen wurde.

Ein Model ist aber kein "Stellenbewerber"- es ist selbständiger Unternehmer. Ob die Reisekosten berechnen können, müssen sie vorher mit ihrem Vertragspartner klären. Wenn ich mal beim "Vorstellungsgespräch" bleibe, dann wäre das ein Unternehmer, der zu einem potentiellen Kunden reist, um dort sich und seine Leistungen zu präsentieren. Dafür kann er sich selbstverständlich keine Reisekosten erstatten lassen, wenn das nicht vorher ausdrücklich vereinbart wurde.
Ich habe den Eindruck, dass es sich hierbei nicht um Modelle, sondern um arbeitslose, jobsuchende Menschen geht, welche sich bei einem Betrieb vorstellen.
Dabei bekommt der Bewerber die Reisekosten (zusätzlich?) vom Amt erstattet.

LG Jobst
7 years ago
Zahlt die BA das? Eigentlich muss es ja der Arbeitgeber bezahlen, wenn der den Bewerber zum Vorstellungsgespräch einlädt. Wieso sollte die BA da Geld für zum Fenster rauswerfen?

Mag in Fällen Sinn machen, wo der Arbeitgeber sagt "Ich würde den Bewerber nicht einladen, aber wenn ein anderer die Reisekosten übernimmt, ja mei - dann red ich halt mal mit dem..."

Das dürften dann aber auch z.B. Fälle sein, wo der Bewerber *eigentlich* auch gar nicht will...
Ja, das wird gezahlt, wenn man Arbeitslosengeld (I oder II) bezieht. Auf Antrag.
Allerdings hat das nichts mit dem Arbeitgeber zu tun. Das ist einfach nur eine Wiedereingliederungshilfe. Ich hab aber keine Ahnung, ob das in diesem Fall gemeint ist.
Ja, die zahlen das, wenn man das haben möchte.
Und letzten Endes bittest Du den Arbeitgeber mit Deiner Bewerbung um eine Einladung.
Wenn man Interesse an einer Stelle hat, finde ich es unangebracht, danach zu fragen.
Wenn man kein Interesse an der Stelle hat, finde ich es einfach nur frech, dort für die Fahrkosten extra aufzutauchen.
(Da braucht man dann nur genügend Gespräche, um sich noch ordentlich etwas dazu zu verdienen ...)

LG Jobst
7 years ago
Was für eine Verschwendung des Geldes der Beitragszahler. Das müsste eigentlich den Bundesrechnungshof auf den Plan rufen - die BA zahlt aus ihren Mitteln etwas, das rechtlich gesehen der Arbeitgeber zahlen muss...

"Wenn man Interesse an einer Stelle hat, finde ich es unangebracht, danach zu fragen. "

Nun ja - Menschen ohne Job haben meistens nicht das Geld, längere Bahnfahrten o.ä. zu Vorstellungsgesprächen zu bezahlen. Woher sollen die das Geld denn nehmen? Davon abgesehen: es ist ein RECHTSANSPRUCH. So wie z.B. das Gehalt. Was ist denn "unangebracht" daran, etwas zu fordern, das einem gesetzlich zusteht?

Ein Unternehmens-Geschäftsführer übrigens, der es versäumt, Ansprüche geltend zu machen, die seinem Unternehmen von Rechts wegen zustehen, landet ganz fix wegen "Untreue" vor Gericht...

"Wenn man kein Interesse an der Stelle hat, finde ich es einfach nur frech, dort für die Fahrkosten extra aufzutauchen. "

Leute, die gar kein Interesse an einer Stelle haben, müssen trotzdem zum Vorstellungsgespräch, wenn das Jobcenter das angeleiert hat, weil ihnen sonst Leistungskürzungen drohen. Und daß die Jobcenter tonnenweise ungeeignete Leute zu Vorstellungsgesprächen schicken, um ihre Statistik zu schönen und irgendwelche Quoten zu erfüllen, hat wohl schon fast jeder Arbeitgeber am eigenen Schreibtisch erfahren...

Arbeitgeber haben - völlig zu Recht! - das Recht zu sagen: "Nein, danke, aber dieser Bewerber passt nicht zu uns."

Da können meiner Ansicht nach auch Arbeitssuchende durchaus sagen: "Nein, danke, aber in dieses Unternehmen passe ich nicht, das merke ich schon beim Vorstellungsgespräch."

Warum sollte sich ein Arbeitssuchender auf von vornherein desolate Arbeitsverhältnisse einlassen müssen, wo klar ist, daß die Arbeitsbedingungen unter aller Sau sein werden, Arbeitnehmerrechte nur auf dem Papier stehen, das Unternehmen für Mobbing bekannt ist, etc.pp.?

Die "Angemessenheit" hinsichtlich der Pflicht, sich auf Arbeitssuche und neue Arbeitsstellen einzulassen, ist auf Seiten der Arbeitssuchenden seit der Agenda 2010 durchaus teilweise unter die Räder gekommen. Arbeitssuchende verhalten sich da völlig marktwirtschaftlich - wenn's denn nötig ist, daß sie zu unsinnigen Vorstellungsgesprächen reisen, weil sonst das Jobcenter Leistungen kürzt, dann machen sie das halt.

Immobilien-Eigentümer pappen ja auch völlig unsinnige Solar-Panels auf ihre Dächer und richten damit auf allen Ebenen nur Schaden an*, weil sie dafür vom Staat direkt und indirekt belohnt werden... Kann man ihnen unter marktwirtschaftlichen Aspekten nicht vorwerfen. Sie wären schön blöd, wenn sie's nicht täten.

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*) Energieverbrauch und Umweltschädigung durch die Herstellung der Dinger, erhöhtes Risiko bei Bränden während des Betriebs, unwirtschaftliche Erzeugung von subventioniertem Strom, den andere Leute teuer bezahlen müssen, und für den teuer Reservekraftwerke bereitgehalten werden müssen, für die Zeit, wo die Sonne nicht ausreichend scheint. (In Deutschland also den weitaus größten Teil des Jahres...)
7 years ago
Die BA oder das JC übernehmen die Reisekosten für ein Vorstellungsgespräch, wenn es vorher beantragt wurde!
Im Einzelfall bis zu 130,00€. Bei längeren Reisen gibt es 16,00€ "Spesen". Ist eine Übernachtung notwendig, dann werden dafür bis zu 25,00€ gezahlt. Ist in den Übernachtungskosten Frühstück enthalten, dann verringert sich der Betrag um 5,00€.
Im Regelfall sind Bewerbungskosten, wozu eben auch Reisekosten zählen, auf 260,00€/Jahr gedeckelt.

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