Nutzungsrechte Sed Card Bilder 8

Das Verhalten der Fotografin ist in der Tat schade und auch das Recht am eigenen Bild hast Du.
Leider zieht hier das Urheberrecht und das liegt grundsätzlich beim Fotografen und kann nicht übertragen werden. Es kann ein Nutzungsrecht eingeräumt werden (z.B. im Model Release). Wenn keine etwas unterschrieben hat, dann ist die Fotografin juristisch im Recht. Leider musst Du dann die Bilder löschen lassen.
[gone] schallkoerper fotografie
7 years ago
ich sehe das es hier zwei Beiträge geben soll...aber angezeigt wird mir nur der Beitrag des Herrn Gundelach...geht das nur mir so ?
7 years ago
Ich fürchte, rein juristisch ist die Forderung der Fotografin nicht so leicht wegzuwischen.
Zuerst einmal: Es gibt einen Unterschied zwischen dem Recht am eigenen Bild und dem Urheberrecht. Recht am eigenen Bild sagt im Prinzip, dass ich (mit gewissen Ausnahmen, die hier nicht zutreffen) nicht das Bild einer anderen Person ohne deren Einverständnis veröffentlichen darf. Urheberrecht sagt, dass der Urheber eines Bildes -- also der Fotograf (und nicht das Modell!) die Bildnutzungsrechte hat und er sagen darf, was mit den Bildern geschieht, solange kein anderes Recht verletzt wird.
Bei einem Modell-Bild hat nun das Modell das Recht am eigenen Bild, d.h. sie muss dem Fotografen erlauben, das Bild zu veröffentlichen. Umgekehrt hat der Fotograf das Urheberrecht, d.h. er muss dem Modell erlauben, das Bild zu veröffentlichen. Erst dann darf es einer von beiden veröffentlichen.
Die Fotografin hat Dir nun erlaubt, das Bild "privat" zu nutzen. Nach meiner Lesart heißt das, dass eine kommerzielle Nutzung ausgeschlossen ist. Eine Nutzung auf der Sedcard einer Agentur ist ganz sicher kommerziell, da es ja dazu genutzt wird, Dir bezahlte Jobs zu verschaffen. D.h. es war vermutlich in der ursprünglichen Abmachung nicht enthalten.

Umgekehrt darf die Fotografin nur das mit den Bildern machen, was Du ihr erlaubst. Sollte sie die Bilder als Eigenwerbung oder für eine Ausstellung nutzen, ohne dass Du das Explizit zugesagt hast, dann kannst Du ihr das verbieten.

Mein persönliches Vorgehen wäre: Wenn ich wüsste, dass die Fotografin die Bilder kommerziell nutzt, und ich es ihr nicht explizit erlaubt habe, dann würde ich mit ihr reden und ihr den Deal vorschlagen: "Du darfst die Bilder für Dich nutzen, solange ich sie auf der Agentur-Sedcard nutzen kann".
Wenn das nicht der Fall ist, dann würde ich versuchen, mit einem anderen Angebot (Geld, noch ein Shooting, nett sein, wasauchimmer) die Fotografin dazu zu bewegen, mir das zu erlauben. Will ich das nicht oder klappt das nicht, dann würde ich die Bilder von der Agentur-Sedcard löschen. Denn dann ist das Risiko zu hoch, dass ich in einen teuren Rechtsstreit verliere.
@Schallkörper:
Ja, das war auch so. Ich hatte einen weiteren Beitrag schon gesehen, der vor meinem Stand. Nu isser weg. Warum und wohin weiß ich nicht. Sachlich war er durchaus korrekt.
Wtf?
Ostern ist erst nächste Woche. Wieso werden heute schon Beiträge versteckt?
7 years ago
Ich hatte hier einen Beitrag geschrieben, diesen hatte ich aber gelöscht, nachdem der Anfangsbeitrag, die Fragestellung gelöscht wurde.
Ohne Anfang, bzw. Schilderung des Sachverhaltes machte eine Antwort für mich keinen Sinn mehr.

Mein Beitrag war in etwa so:
Habt ihr einen Vertrag geschlossen, offensichtlich TfP? Wenn ja, was steht da zur Veröffentlichung drin?
Das Nutzungsrecht hat zu Beginn keine von beiden Parteien. Denn einer Nutzung steht das Recht am eigenen Bild vom Model, dem des Urheberrechts des Fotografen gegenüber. Beide Rechte können eine Nutzung verhindern, wenn das Shooting auf einer TfP-Basis stattgefunden hat. Das Recht am eigenen Bild kann durch diverse Gründe, wie Freiheit der Kunst, Interesse der Öffentlichkeit usw. ausgehebelt werden. Das müsste dann schon sehr gewichtig sein, was bei den meissten Fotos hier nicht greifen würde.

Daher einigt man sich im TfP Vertrag, oder einem anschließenden Model Release Vertrag darüber, wer welches Foto wie und wo nutzen darf, dem Nutzungsrecht.
Es klingt als wäre eine private Verwendung erlaubt worden. Dazu gehört die Eigenwerbung auf einer SedCard, welche auch bei einer "Agentur" veröffentlicht sein kann. Jetzt eine juristisch spannende Frage, ist die SC bei der Agentur kommerziell genutzt, bzw. nutzt die Agentur diese Fotos kommerziell.
Das wäre von der privaten Verwendung ausgeschlossen.

Im Nachhinein sehr blöd, aber machbar, das eine jede Seite das Nutzungsrecht aus "gewichtigem" Grund entziehen kann.
Das ist keine Rechtsberatung und viele Gründe, bzw Auslegungen sind bei verschiedenen Gerichten anders beschieden, vor Allem was als Kunst ist oder nicht.
Oh, ja... stimmt ja. Der Ausgangspost ist weg. Das ist mir noch gar nicht aufgefallen... Hmmm naja da ist es in der Tat völlig sinnlos hier noch weiter was zu schreiben oder sonstwas.
Aber: Komisch, dass das geht. Hätte nicht der gesamte Thread zusammenfallen müssen?

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