pay-versteuerung 23

6 years ago
Wie kommst du nun darauf, aus 2 aktiv angezeigten Fällen zu schließen, dass Stichproben gemacht werden???
Hmm abgesehen davon, dass es lächerliche 25€ kostet ein Gewerbe anmelden (ich wollte mich eigentlich nur erkundigen im Rathaus und kam mit ner Gewerbeanmeldung wieder raus), warum sollte man jemanden deswegen hier anzeigen wollen?
6 years ago
....ich würde eher die anzeigen die unsere gezahlten Steuermilliarden verschwenden ! ^^
6 years ago
Es ist auch möglich Einkünfte ohne Gewerbeschein zu versteuern. Ein Gewerbeschein bedingt auch Folgekosten (zb. Pflichtversicherungen) da die Info über eine gewerbliche Anmeldung weitergegeben wird melden sich diese Institutionen ganz automatisch. Da kann schon mal eine Nachforderung über mehrere Jahre kommen. Aber scheinbar reicht es nicht, daß unser hochkrimineller Staat uns verscheissert. Jetzt zeigen sich die Leute noch gegenseitig an. Bevor ich Fotografen und Modelle aufs Korn nehme würde ich mal bei den Häuslebauern anfangen. Die Großunternehmen und Banken dürfen leider meist ganz legal bescheissen.
6 years ago
Da wirst Du keine Aussicht auf erfolg haben...diese Leutchen sind unangreifbar :)
Trotzdem, Georg, auch wenn du Recht hast mit deiner Vermutung was die "Unangreifbaren" betrifft, große Zustimmung von mir an Michof: Das sehe ich genau so.

Zurück zum Thema: Ich bin so beraten worden (Steuerberaterin), dass ich keine Gewerbeanmeldung brauche, nur evtl. Einnahmen (die sich bei mir durchaus in Grenzen halten) angeben muss. Ich gehe davon aus, sie hat Recht.
da ich kein geld nehme, ist das für mich ok
in einem anderen thread las ich, dass jmd, der ein model aus dem nicht EU ausland bezahlt, hier die steuern übernehmen muss
6 years ago
Was soll der Mist den andere zu verpfeifen? -_- Leute bitte, bisschen Menschlichkeit vielleicht?
6 years ago
@ Peter Hasenzahl:

Bitte nicht falsch verstehen, auch von mir große Zustimmung für Michof!!!
Hallo zusammen,

ich arbeite freiberuflich und ohne Gewerbeschein. Meine Ein- und Ausgaben gebe ich in meiner Steuererklärung mit an.
@jackinthegreen: Für Modelle aus dem EU Raum, die hier in .de bezahlte Jobs annehmen bist Du verpflichtet Abgaben abzuführen.
Das ist hier sehr gut beschrieben:
https://www.model-kartei.de/forum/thread/84937/
Modelle aus dem Nicht-EU Ausland benötigen ein Arbeitsvisum :-)
Aber wie immer wo kein Kläger, da kein Richter und wegen 150 Euro kommst Du sicher auch nicht gleich ins Gefängnis.

Gruß,
Peter
[gone] User_2972
6 years ago
Tja, einfach mal ohne Ahnung auf die Kacke hauen...
mal nen Steuerberater fragen schadet nicht.
6 years ago
"Was soll der Mist den andere zu verpfeifen? -_- Leute bitte, bisschen Menschlichkeit vielleicht?"

Was hat das mit Menschlichkeit zu tun?
Wie sieht es mit "gleiches Recht für alle" aus?
Denn wenn man mal ganz objektiv auf die Sache schaut, sind es die Ehrlichen, die dann wieder mal die Dummen sind...
6 years ago
Voll ins Schwarze!!!
6 years ago
Ganz theoretisch... wenn man weiß das XY die Steuer betrügt, es aber nicht meldet... ist das nicht schon beihilfe?
6 years ago
Lieber perfekt(?)ion(!),
ich kann Dir bestätigen, dass die Steuerfahndung (fust) überhaupt kein Interesse an der Verfolgung nicht versteuerter Umsätze eines Hobbymodels hat.
Leistungsmissbrauch lt. SGB II ist etwas anderes - da können schon mal die Sozialfahnder vorbeikommen... .
6 years ago
@Amy Kay

Menschlichkeit ?
Man soll also nach deinem Verständnis Steuerbetrug und Leistungsmissbrauch mit dem Argument der Menschlichkeit übersehen?!
Mit Beidem schaden diesen Menschen anderen. Warum sind sie dann nicht menschlich und stehen zu ihren Verpflichtungen ?!
Also Grundsätzlich ist es durchaus rechtens und sicherlich gibt es genügend Gründe dafür. Dennoch sorge ich lieber in meinem eigenen Umfeld dafür, dass mit selbst keiner "an die Karre pissen" kann und lasse ansonsten den lieben Gott 'nen guten Mann sein.

Die Arbeit eines Steuer- oder Sozialfahnders mache ich, wenn ich dafür bezahlt werde.
6 years ago
es ist damit zu rechnen, dass die steuerfahndung hier zumindest stichprobenartig tätig wird

Dann sollte man die Verantwortlichen bei der Steuerfahndung wegen grober Verschwendung von Steuergeldern belangen...

Richtig ist, daß Einkünfte durch Moden (oder Fotografieren) steuerpflichtig sind.
Richtig ist aber auch, daß schätzungsweise 80 Prozent aller "Pay-Models" in der MK nach Abzug abzugsfähiger Kosten weniger als 410 Euro im Jahr an Neben-Einkünften durch Modeln haben dürften, und also diese Nebeneinkünfte steuerfrei bleiben.
Richtig ist ebenso, daß schätzungsweise 18 Prozent aller "Pay-Models" in der MK nach Abzug abzugsfähiger Kosten und Freibeträge weniger als 8.820 € verdienen, und also nicht steuerpflichtig sind.
Die übrigen 2 Prozent aller "Pay-Models" in der MK dürften mit ihren Einkünften immer noch so niedrig liegen, daß es völlig unwirtschaftlich wäre, in der MK in größerem Maße auf "Steuersünder-Jagd" zu gehen.

Zumal ja ein erheblicher Teil der "Pay-Models", die ernstzunehmend Geld mit Modeln verdienen, eh ein Gewerbe angemeldet haben und ihre EInkünfte versteuern.

Es wäre also hochgradiger Blödsinn, ausgerechnet hier nach "Steuersündern" zu suchen - für einen Euro, den man auf diese Weise eintreiben kann, würde der Staat mindestens 5 Euro Kosten für den Aufwand haben.

Ein böses Minus-Geschäft...
6 years ago
ch arbeite freiberuflich und ohne Gewerbeschein. Meine Ein- und Ausgaben gebe ich in meiner Steuererklärung mit an.

Als Fotograf ist das ja auch möglich - mal ganz davon abgesehen, daß viele Fotografen keine Freiberufler, sondern Gewerbetreibende sind.
6 years ago
Lieber perfekt(?)ion(!),
ich kann Dir bestätigen, dass die Steuerfahndung (fust) überhaupt kein Interesse an der Verfolgung nicht versteuerter Umsätze eines Hobbymodels hat.
Leistungsmissbrauch lt. SGB II ist etwas anderes - da können schon mal die Sozialfahnder vorbeikommen... .

Da wird's dann äußerst komplex - Mitarbeiter von Sozialämtern und Arbeitsagentur/Jobcentern kennen sich mit Selbständigen ganz furchtbar schlecht aus.
Die kennen nur Einkünfte aus angestellter Beschäftigung - da haben sie dann Zahlen, mit denen sie arbeiten können: "Wieviel Euro verdienen Sie im Monat dazu? Zeigen Sie mal Ihre Gehaltsabrechnung!"

Bei selbständiger Tätigkeit geht das so nicht.

1) Umsatz ist nicht gleich Einkommen
2) Vom Umsatz sind die abzugsfähigen Kosten abzuziehen, um das zu versteuernde Einkommen zu ermitteln
3) Selbständige versteuern ihr Jahreseinkommen, nicht ein Monatseinkommen

Da hat das selbständige Model dann also im Juni 5.000 € Umsatz gemacht.

Uiuiuiuiuiui!

Pustekuchen. Der Gesamtumsatz 2016 beträgt 6.250 € - der Juni 2016 war ein Bombenmonat, da gab's den einen fetten Modeljob des Jahres.
Von den 6.250 € gehen 3.178 € abzugsfähige Kosten ab, weitere denkbare Freibeträge lasse ich mal außen vor, um die Rechnung nicht zu verkomplizieren.
Bleiben nach Adam Riese: 3.072 € zu versteuerndes Einkommen für 2016.

Wenn das das einzige Einkommen sein sollte, bekommt Herr Schäubel davon nullkommanix.

Das Monatseinkommen nach Steuern beträgt dann bescheidene 256 €.

Und DAS ist der Betrag, mit dem dann z.B. das Jobcenter rechnen muss. Den Betrag kennt aber weder das Jobcenter noch das Model im Juni bereits, was es nach Steuern verdient hat, weiß das Model ungefähr im März des folgenden Jahres, wenn es seinen Steuerbescheid für das vorherige Jahr vom Finanzamt zurückbekommt.

So lange müsste im Prinzip das Jobcenter warten, bis es irgendwas überhaupt anrechnen darf... In der Praxis sieht's noch etwas anders aus, da sagt man: Der Hartz IV-Bezieher darf bis zu 100 € "brutto" im Monat dazu verdienen, ohne daß ihm Leistungen gekürzt werden.

Aaaaber: dieses "Brutto" bezieht sich auf Steuern und Sozialabgaben des angestellt Beschäftigten... Das kann man so nicht für den Selbständigen heranziehen. Denn bei dem gehen ja vom "Brutto" nicht nur Steuern und Sozialabgaben ab - der hat erstmal abzugsfähige Betriebskosten, bevor überhaupt ein "Brutto" in diesem Sinne entsteht.

Welche Betriebskosten abzugsfähig sind, weiß man aber auch erst, nachdem ein gültiger Steuerbescheid vorliegt...

Dem Selbständigen in diesen Umsatz- und Einkommensbereichen, der Sozialleistungen bezieht, bleibt eigentlich nur übrig, erstmal zu erklären: "Ich werde höchstwahrscheinlich unterhalb der zulässigen Freibeträge bleiben. Anfang kommenden Jahres lege ich dann gern meinen Steuerbescheid vor, und dann gucken wir mal, ob ich im letzten Jahr zu viele Sozialleistungen bekommen habe und die dann zurückzahlen muss." Dafür sollte man dann Rücklagen haben...

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