pay-modelrelease in Englischer Sprache 8

6 years ago
Liebe Fotografen und FotografInnen,
ich suche ein Model-Release Vorlage in Englischer Sprache. Nicht den von einem Schweizer Fotografen, der hier schon mal verlinkt wurde. Vielleicht kann mir jemand behilflich sein.
Vielen herzlichen Dank !

besonderebilder
ich hab mein Release (egal ob Pay oder TFP) immer von hier genommen und angepasst....
https://contributors.gettyimages.com/article_public.aspx?article_id=1834#1
6 years ago
Das Getty-Release ist nach deutschem Recht in einzelnen Punkten nicht nur fragwürdig, sondern schlicht unwirksam.
So reicht z.B. bei minderjährigen Models nicht die Einwilligung eines Elternteils, wie im Getty-Release vorgesehen - da der Minderjährige durch beide Eltern gemeinsam vertreten wird (§1629 BGB), ist ein Model-Release, das nur ein Elternteil unterschrieben hat, unwirksam. (Es sei denn, das unterschreibende Elternteil hätte das alleinige Sorgerecht. Das ist aber meistens nun mal nicht der Fall.)
Auf die Unwirksamkeit unkündbare Dauerschuldverhältnisse (§314 BGB) will ich hier nicht weiter eingehen, darüber wurde schon oft lang und breit geschrieben. Die Kündbarkeit eines Model-Releases kann jedenfalls nicht absolut und ohne Ausnahme wirksam ausgeschlossen werden.
6 years ago
@Tom:
Ich habe mir gerade mal die deutsche Version genau angesehen und hoffe, dass sie absolut mit der englischen übereinstimmt. (Natürlich kann ich Englisch, aber wenn es um juristische Feinheiten geht, dann verstehe ich Deutsch signifikant besser). Für mich ist offensichtlich, dass Du nicht genau hingesehen hast, denn das Problem des gemeinsamen Sorgerechts wird durchaus berücksichtigt - allerdings wird die Verantwortung auf den unterzeichnenden Sorgeberechtigten abgewälzt, weil dieser erklärt, dass er auch für den anderen "spricht". Das ist möglicherweise fragwürdig - aber gängige Praxis. Was das Dauerschuldverhältnis betrifft: Darüber wird "lang und breit" geschrieben, weil es wirklich kein einfaches Thema ist. Für mich gibt es da beispielsweise einen Unterschied zwischen Kündigung und Widerruf, den Du gern verwischst. Ausgeschlossen wird der Widerruf - und das ist ja eigentlich auch ein Selbstgänger, weil es bestimmte Veröffentlichung gibt - beispielsweise in einer Fotozeitschrift, die gar nicht rückgängig gemacht werden KÖNNEN. Man kann ja auch den Kauf einer Tafel Schokolade nicht widerrufen nachdem man sie gegessen hat - allerdings sollte man einen Vertrag über die wöchentliche Lieferung einer Tafel Schokolade kündigen können. Natürlich ist der letzte Satz Deines Beitrags korrekt - aber ich denke, dass er von vielen falsch verstanden wird. Die Ausnahmen bestätigen hier mehr die Regel.
6 years ago
Sollte der Vertrag deutschem Recht unterliegen, würde ich den Vertrag grundsätzlich in deutscher Sprache verfassen. Im Streitfall muss er sonst übersetzt werden, was in der Deutung immer Risiken birgt.
6 years ago
Ich habe mir gerade mal die deutsche Version genau angesehen und hoffe, dass sie absolut mit der englischen übereinstimmt. (Natürlich kann ich Englisch, aber wenn es um juristische Feinheiten geht, dann verstehe ich Deutsch signifikant besser). Für mich ist offensichtlich, dass Du nicht genau hingesehen hast, denn das Problem des gemeinsamen Sorgerechts wird durchaus berücksichtigt - allerdings wird die Verantwortung auf den unterzeichnenden Sorgeberechtigten abgewälzt, weil dieser erklärt, dass er auch für den anderen "spricht".

Im englischen Vertragstext heißt es:

*If Model is a minor or lacks capacity in the jurisdiction of residence, Parent warrants and represents that Parent is the legal guardian of Model, and has the full legal capacity to consent to the Shoot and to execute this release OF ALL RIGHTS IN MODEL’S CONTENT. If you are a parent signing in this capacity, please enter your details above and your name below. Parent Name: _____
if applicable

"Parent" ist Singular, "die Eltern" wären "parents".

Die Verantwortung auf den unterzeichnenden Sorgeberechtigten "abwälzen" funktioniert nicht, das Model-Release ist schlicht unwirksam, wenn es nicht von beiden Sorgeberechtigten unterschrieben ist. Egal wer mit dem Ding dann hantiert - der Fotograf, ein Kunde, wer auch immer - hat ein unwirksames Model-Release in der Hand, weil nun mal keine rechtlich wirksame Erklärung abgegeben wurde.
Getty kommt auch nicht aus der Nummer raus - wenn sie sich mit einer unwirksamen Erklärung zufriedengeben, können sie die Verantwortung für die Folgen nicht auf andere abwälzen.
Das ist möglicherweise fragwürdig - aber gängige Praxis.

Es gibt jede Menge "gängige Praxis", die rechtlich schlicht unwirksam (oder verboten) ist...
Das fällt einem dann irgendwann mal auf die Füße - das MK-Forum war früher voll mit einschlägigen Jammerthreads.
Für mich gibt es da beispielsweise einen Unterschied zwischen Kündigung und Widerruf, den Du gern verwischst. Ausgeschlossen wird der Widerruf - und das ist ja eigentlich auch ein Selbstgänger, weil es bestimmte Veröffentlichung gibt - beispielsweise in einer Fotozeitschrift, die gar nicht rückgängig gemacht werden KÖNNEN.

Die einzelne Veröffentlichung in der Zeitschrift ist auch kein "Dauerschuldverhältnis". Das ist eine einmalige Einwilligung.
Das Dauerschuldverhältnis ist, jedenfalls nach Ansicht des von mir dazu mal konsultierten Rechtsanwaltes, das Model-Release an sich, das zeitlich unbegrenzt gültig ist und immer wieder neu wirksam wird, wenn es zu einer neuen Nutzung der Fotos kommt.

Wird das Model-Release aus wichtigem Grund gekündigt, dann heißt das ja nicht, daß alle bisherigen Veröffentlichungen wieder eingesammelt und vernichtet werden müssen. Es heißt, daß ab dem Zeitpunkt der Kündigung kein Model-Release mehr existiert, und von da an dann keine Veröffentlichungen usw. mehr zulässig sind.
6 years ago
Ja Tom, Deinen letzten Absatz würde ich gern hier FETT und UNTERSTRICHEN sehen - auch wenn wir damit immer noch nicht einer Meinung sind, denn ein Dauerschuldverhältnis wäre für mich erst dann gegeben, wenn sich Modell und Fotograf verpflichten würden, regelmäßig Shootings miteinander zu machen - unwiderruflich :-)

Ich lese Deinen Text so, dass bereits getätigte Veröffentlichungen NICHT rückgängig gemacht werden müssen - auch dann nicht, wenn es technisch möglich wäre ?! D.h. ein einmal auf der MK-Sedcard des Fotografen veröffentlichtes Foto muss auch bei Kündigung durch das Modell nicht wieder gelöscht werden. Es wäre aber nicht erlaubt, ein anderes Foto des Shootings hochzuladen oder das gleiche Foto auf einer anderen Plattform hochzuladen. Das ist natürlich ein wenig absurd ... :-)
Wenn du bereit, die Kosten für ein Shooting selbst auf eigenes Risiko zu übernehmen, gab es schon Links.
Ich halte es für abstrakt, daß Fozogtafen offenbar herumlaufen und die Püppchen bezahlen. Habt ihr das Geld so locker und ist es euch egal, wer eure Kisten deckt. Denkt doch mal kaufmännisch mit dem Hirn, und nicht unter der Gürtellinie

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