DSGVO - Das Ende der kommerziellen Portraitfotografie? 14

[gone] User_56996
6 years ago
In 4 Ausgaben der Photo Presse wurde nun schon über die neue DSGVO berichtet, so dramatisch, wie es die aktuelle Photonews darstellt, war der Tenor jedenfalls nicht. Aber scheinbar braut sich für alle kommerziellen Fotografen, die Menschen abseits der privaten Endkunden vor der Kamera haben, ein sehr böser Sturm zusammen, wie man auch hier nachlesen kann: http://www.cr-online.de/blog/2018/03/09/das-ende-der-freien-veroeffentlichung-von-personenbildnissen-fuer-die-meisten-von-uns/

In der Konsequenz würde das ja auch bedeuten, dass das Konzept vom "unwesentlichen Beiwerk" nicht mehr greift und somit alle Personen schon bei der Aufnahme unkenntlich sein müssten oder der Ort / die Landschaft frei von Personen sein muss und dass man seine Bilder nicht mehr ernsthaft lizenzieren kann, da nun ein Model jederzeit die Genehmigung nach der DSGVO widerrufen könnte.

Die Regeln des alten KUG scheinen somit tot zu sein ...
Ohne das jetzt genauer durchzulesen: Wundert dich das?

Mich wundert eher jeder Tag an dem man sich fotografisch noch relativ frei bewegen kann.
Alles wird totgeklagt und plattregelmentiert ....
6 years ago
Das ist aber eher das Ende der Street-Fotografie als das der kommerziellen Portraitfotografie.
Bei letzterer liegt i.d.R. eine Vereinbarung vor, die eine Veröffentlichung regelt.
Das, und sovieles andere haben wir den idiotischen Bürokraten in Brüssel zu verdanken.
Die denken sich vor Langeweile immer neue Sachen aus um den kleinen Bürger eins reinzuwürgen....
Boah, ja, jetzt wird der kleine Bürger auch noch mit Datenschutz aus Brüssel belästigt. Unerhört.
Da rebelliert der innere Reichsbürger.
6 years ago
Und das ist nur der Anfang! Das geht runter bis zur privaten Ebene, schaut euch mal die Regelung für eine Online Präsens an, z.b. eigene Website, Blog, Forum etc.
[gone] User_56996
6 years ago
@HeuteEinKoenig - Hast Du tatsächlich den ganzen Artikel gelesen? Es geht mitnichten um die Street-Fotografie, die rechtlich gesehen jetzt ja schon tot ist.

Aber: Es gibt auch kein unwesentliches Beiwerk mehr, was der Tot nahezu sämtlicher Fotografie im öffentlichen Raum ist, bei dem Leute im Bild sein könnten UND Du kannst kein Bild an jemanden anders für die Zeit X lizensieren wenn das Model trotzdem das Recht hat (und das hat es lt. DSGVO dann ja) der Datenverarbeitung jederzeit zu widersprechen. Die Hürden eines Modelrelease-Widerrufs gibt es in der DSGVO nicht.
6 years ago
Ich bin mir relativ sicher, das die Aufnahme des Models zur Erfüllung des Vertrages zwischen Model und dir zwingend notwendig ist und daher nicht einfach so gelöscht werden muss.
Die Neuregelungen betreffen aber in der Hauptsache aber genau diese Nutzungen die nicht zwingend notwendig sind (sowie Auskunftansprüche, aber auch hier gehe ich davon aus, daß bei Portraitaufnehmen dem Model klar ist, daß hier Aufnahmen entstehen)
[gone] User_6449
6 years ago
Bei Fotos von Menschen bei Straßenfotografie, Bildberichterstattung,
künstlerischer Fotografie, Pressefotografie usw. habe ich mich bisher
noch nie um die Frage "Darf man das veröffentlichen?" geschert und
ich habe auch nicht die Absicht dies in Zukunft zu tun.

Wenn man sich um so etwas kümmern würde, müsste jede beliebige
Foto- und Presseagentur einpacken. Zum Beispiel kein Foto mehr von
MAGNUM, falls Menschen drauf wären ...

Anders formuliert:

Datenschutz nach "DSGVO" ist eine gute Sache und die EU handelt im
besten Sinne. Mit "Fotografie im Sinne von Fotografie" hat das jedoch
rein gar nichts zu tun.
"da nun ein Model jederzeit die Genehmigung nach der DSGVO widerrufen könnte. "

konnte ein Model immer schon ;) hat jetzt nichts mit der DSGVO zu tun.
[gone] User_56996
6 years ago
@the dancing photographer

Nur unter sehr strengen Bedingungen, bei denen das Model nachweisen musste, dass eine Aufrechterhaltung des Modelreleases unzumutbar gewesen wäre. Und für den seltenen Fall, dass es ihr zugestanden werden würde, wäre sie auch dem Fotografen gegenüber schadensersatzpflichtig ...
@schlicksbier:

wenn ich einen vertrag mit einem model habe, dann habe ich den, hat mit der dsgvo mal nichts zu tun.

ein modell konnte immer schon den vertrag widerrufen, in AT wie in DE, gibt auch einige Urteile, dass das Modell dann betrag X / bild zahlen musste, damit es aussteigen kann.

wenn es obendrein noch bezahlt wurde, kam sie ungleich schwerer raus.

genauso kann der kunde, der fotos in auftrag gibt, nicht, nachdem er alle bilder erhalten hat, sagen, lösche alle meine daten, sonst zahle ich nicht.

der datenschutz wird zwar ernster genommen, aber steht auch nicht immer über allem.
6 years ago
wie man auch hier nachlesen kann: http://www.cr-online.de/blog/2018/03/09/das-ende-der-freien-veroeffentlichung-von-personenbildnissen-fuer-die-meisten-von-uns/

Es gibt in Deutschland keine Privilegien für die "institutionalisierte Presse", wie RA Horvath irrig annimmt. (Wie kommt ein Rechtsanwalt eigentlich auf so einen Blödsinn?)

Es gibt in Deutschland rechtliche Regelungen, die die Berichterstattung und Meinungsäußerung privilegieren - und zwar für jedermann. Alle Regelungen, die sich darauf beziehen, sind kein Privileg einer wie auch immer "institutionalisierten Presse", sondern Rechte von jedermann.
5 years ago
Netzfund:

"Müssen alte Einwilligungen neu eingeholt werden?

Veröffentlichungen, die vor dem 25. Mai 2018 nach den bis dahin geltenden Gesetzen rechtskonform vorgenommen wurden, müssen nicht nachträglich durch neue Einwilligungen entsprechend der DSGVO legitimiert werden.

Haben Sie bisher Ihre Einwilligungen zur Veröffentlichung auf der Grundlage des Kunsturheberrechtsgesetzes (KUG) „Recht am Bild“ eingeholt, so sollten Sie von zukünftigen Veröffentlichungen dieser (Archiv-) Fotos ohne eine Einwilligung entsprechend der DSGVO absehen.

Insbesondere bei erneuten Veröffentlichungen von Archivfotos, die Sie nach den Ausnahmeregelungen des Kunsturheberrechtsgesetzes („Zeitgeschehen, Beiwerk und Versammlung“) ohne Einwilligung veröffentlicht haben, sollten Sie bis zur Klärung der Rechtslage verzichten oder Einwilligungen entsprechend der oben beschrieben Anforderungen einholen.
Modelverträge

Eine Einwilligung entsprechend der DSGVO muss nicht eingeholt werden, wenn die Erstellung und Veröffentlichung der Personenfotos für bestimmte Projekte bereits auf der Rechtsgrundlage eines Modelvertrages (Model Release) legitimiert ist. Dieses gilt dann, wenn zwischen einem (professionellen) Model und dem Nutzer der Fotos die Leistung (Zweck, Dauer und Umfang der Nutzung) sowie die Gegenleistung (Vergütung) vertraglich vereinbart sind."

http://nordbild.com/foto-einwilligungen-dsgvo/

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