PHOTOGRAPHY by THOMAS GILS
Photographer

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Thomas Gils
Am Pechkopf 5
64367 M眉hltal

Germany

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Datenschutz Gem盲脽 搂 28 BDSG widerspreche ich jeder kommerziellen Verwendung und Weitergabe meiner Daten. 鈥 I. Allgemeines 1. Die nachfolgenden AGB gelten f眉r alle dem Fotografen erteilten Auftr盲ge. Sie gelten mit Vereinbarung des Termins als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird. 2. 鈥濴ichtbilder鈥 im Sinne dieser AGB sind alle vom Fotografen hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. (Negative, Dia-Positive, Papierbilder, Still-Videos, Fotoalben, Fotob眉cher, elektronische Stehbilder in digitalisierter Form, Videos usw.) II. Urheberrecht 1. Dem Fotografen steht das Urheberrecht an den Lichtbildern nach Ma脽gabe des Urheberrechtsgesetzes zu. 2. Die vom Fotografen hergestellten Lichtbilder sind grunds盲tzlich nur f眉r den eigenen und privaten Gebrauch des Auftraggebers bestimmt. 3. 脺bertr盲gt der Fotograf Nutzungsrechte an seinen Werken, ist - sofern nicht ausdr眉cklich etwas anderes vereinbart wurde - jeweils nur das einfache Nutzungsrecht 眉bertragen. Eine Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der besonderen Vereinbarung. 4. Die Nutzungsrechte gehen erst 眉ber nach vollst盲ndiger Bezahlung des Honorars an den Fotografen. 5. Der Besteller eines Bildes i.S. vom 搂 60 UrhG hat kein Recht, das Lichtbild zu vervielf盲ltigen und zu verbreiten, wenn nicht die entsprechenden Nutzungsrechte 眉bertragen worden sind. 搂 60 UrhG wird ausdr眉cklich abbedungen. 6. Bei der Verwertung der Lichtbilder muss der Fotograf, sofern nichts anderes vereinbart wurde, als Urheber des Lichtbildes genannt werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt den Fotografen zum Schadensersatz. 7. Die Negative und digitalen Bilddaten verbleiben beim Fotografen. Eine Herausgabe der Negative und digitalen Bilddaten an den Auftraggeber erfolgt nur bei gesonderter Vereinbarung und gesonderter Verg眉tung. Keine Abgabe von Rohdateien. III. Verg眉tung, Eigentumsvorbehalt 1. F眉r die Herstellung der Lichtbilder wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale zuz眉glich, Nebenkosten (Reisekosten, Modellhonorare, Spesen, Requisiten, Labor- und Materialkosten, Studiomieten etc.) sind vom Auftraggeber zu tragen. Gegen眉ber Endverbrauchern weist der Fotograf die Endpreise ohne Umsatzsteuer aus wegen der Kleinunternehmerregelung. 2. Am Fototermin und nach der erbrachten Leistung muss der Endverbraucher das vereinbarte Honorar Bar zahlen, soweit nichts Anderes schriftlich ausgemacht wurde. Die Terminvereinbarung gilt als verbindliche Auftragserteilung seitens des Kunden. Bis zu diesem Zeitpunkt gilt f眉r den Fotografen der Auftrag als unverbindliche Vorreservierung. Gekaufte Gutscheine sind ab Ausstellungsdatum ein Jahr g眉ltig, soweit nichts Anderes schriftlich vereinbart ist. Bei Gutscheinen erfolgt keine Barauszahlung. 3. F盲llige Rechnungen sind innerhalb von 8 Tagen ohne Abzug zu zahlen. Der Auftraggeber ger盲t in Verzug, wenn er f盲llige Rechnungen nicht sp盲testens 8 (in Worten: acht) Tage nach Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung begleicht. Von Endverbrauchern wird nur Barzahlung akzeptiert, Kredit- und ec-Karten werden nicht angenommen. 4. Der Auftraggeber hat die beauftragten Lichtbilder innerhalb von 7 Tagen nach dem mitgeteilten Fertigstellungstermin auf seine Kosten abzuholen. Endverbraucher haben sp盲testens bei Abholung die zus盲tzlichen angefallenen Kosten vollst盲ndig und in bar zu zahlen, bei gestalteten Fotob眉chern bereits bei der Freigabe des Auftraggebers zur Endverarbeitung. Der Auftraggeber ger盲t in Verzug, wenn er nicht innerhalb dieser 7 Tage die Lichtbilder abholt und vollst盲ndig bezahlt. 5. Bis zur vollst盲ndigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten oder abzuholenden Lichtbilder Eigentum des Fotografen. 6. Hat der Auftraggeber dem Fotografen keine ausdr眉cklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Lichtbilder gegeben, so sind Reklamationen bez眉glich der Bildauffassung sowie der k眉nstlerisch-technischen Gestaltung bei der Aufnahme und der Bildbearbeitung ausgeschlossen. Bei Gestaltungen f眉r Fotob眉cher, Collagen und Danksagungskarten obliegt die Art der Gestaltung dem Fotografen. W眉nscht der Auftraggeber w盲hrend oder nach der Aufnahmeproduktion 脛nderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Der Fotograf beh盲lt den Verg眉tungsanspruch f眉r bereits begonnene Arbeiten. 7.Die vom Fotografen allgemein erbrachten Leistungen und Ergebnisse sind vom Umtausch ausgeschlossen. Keine R眉ckerstattung von gezahlten Leistungen. IV. Haftung 1. Der Fotograf haftet, soweit gesetzlich m枚glich, f眉r sich und seine Erf眉llungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrl盲ssigkeit. Dies gilt auch f眉r Sch盲den an Aufnahmeobjekten, Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts, Negativen oder Daten. Bei technischen Defekten der Kameraausr眉stung und Datenspeicher sind Haftungs- und Schadensersatzanspr眉che seitens des Auftraggebers ausgeschlossen. 2. Der Fotograf verwahrt die Negative und Bilddaten sorgf盲ltig. Er haftet nicht f眉r Datenverlust oder Verlust oder Besch盲digung der Negative. 3. Der Fotograf haftet f眉r Lichtbest盲ndigkeit und Dauerhaftigkeit der Lichtbilder nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials. 4. In allen anderen F盲llen haftet der Fotograf maximal bis zur H枚he des Auftragswertes. V. Nebenpflichten Der Auftraggeber versichert, dass er an allen dem Fotografen 眉bergebenen Vorlagen das Vervielf盲ltigungs- und Verbreitungsrecht sowie bei Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Ver枚ffentlichung, Vervielf盲ltigung und Verbreitung besitzt. Ersatzanspr眉che Dritter, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen, tr盲gt der Auftraggeber. VI. Leistungsst枚rung, Ausfallhonorar 1. Wird die f眉r die Durchf眉hrung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gr眉nden, die der Fotograf nicht zu vertreten hat, wesentlich 眉berschritten, so erh枚ht sich das Honorar des Fotografen, sofern ein Pauschalpreis vereinbart war, entsprechend. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erh盲lt der Fotograf auch f眉r die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz. Bei Vorsatz oder Fahrl盲ssigkeit des Auftraggebers kann der Fotograf auch Schadensersatzanspr眉che geltend machen. 2. Liefertermine f眉r Lichtbilder sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdr眉cklich vom Fotografen best盲tigt worden sind. Der Fotograf haftet f眉r Frist眉berschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrl盲ssigkeit. 3. Der Fotograf hat das Recht, aufgrund von Krankheit, Wettereinfl眉ssen, Unfall oder h枚herer Gewalt fest vereinbarte Fototermine zu verschieben oder diese abzusagen. Haftungs- und Schadensersatzanspr眉che seitens des Auftraggebers sind hierbei ausgeschlossen. 4. Stornierungen seitens des Auftraggebers werden nur bei Kontaktaufnahme per Telefon oder E-Mail bis maximal 24 Stunden von dem vereinbarten Fototermin anerkannt. Bei versp盲teten Stornierungen des Auftrages oder Nichterscheinens des Auftraggebers beim Fototermin wird die vereinbarte Verg眉tung f盲llig und ist von ihm zu zahlen. Die ersparten Aufwendungen k枚nnen pauschal mit 20% in Abzug gebracht werden. Dem Auftraggeber wird damit nicht der Gegenbeweis abgeschnitten, dass er h枚here Aufwendungen erspart hat. 5. F眉r Stornierungen von Seiten des Kunden bei Auftr盲gen f眉r Gru脽karten, Fotos f眉r Gru脽karten, Collagen oder 盲hnliche Fotoarbeiten fallen mindestens 50 Euro Bearbeitungsgeb眉hr zur Abgeltung des vorgeleisteten Zeitaufwandes an. 6.1 Im Fall des Verlusts oder der Besch盲digung der im Auftrag hergestellten Aufnahmen (Diapositive, Negativmaterial, digitale Bilddateien) haftet der Fotograf nur f眉r Vorsatz und grobe Fahrl盲ssigkeit. Die Haftung ist auf eigenes Verschulden und dasjenige seiner Bediensteten beschr盲nkt; f眉r Dritte (Labors etc.) haftet der Fotograf nur f眉r Vorsatz und grobe Fahrl盲ssigkeit bei der Auswahl. Jede Haftung ist auf die Materialkosten und die kostenlose Wiederholung der Aufnahmen (sofern und soweit dies m枚glich ist) beschr盲nkt. Weitere Anspr眉che stehen dem Auftraggeber nicht zu; der Fotograf haftet insbesondere nicht f眉r anfallende Reise- und Aufenthaltsspesen sowie f眉r Drittkosten (Modelle, Assistenten, Visagisten und sonstiges Aufnahmepersonal) oder f眉r entgangenen Gewinn, Folge- und immaterielle Sch盲den. Schadenersatzanspr眉che in F盲llen leichter Fahrl盲ssigkeit sind ausgeschlossen. 6.2 Punkt 6.1 gilt entsprechend f眉r den Fall des Verlusts oder der Besch盲digung 眉bergebener Vorlagen (Filme, Layouts, Display-St眉cke, sonstige Vorlagen etc.) und 眉bergebener Produkte und Requisiten. Wertvollere Gegenst盲nde sind vom Vertragspartner zu versichern. VII. Datenschutz Zum Gesch盲ftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers k枚nnen gespeichert werden. Der Fotograf verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln. VIII. Digitale Fotografie 1. Die Digitalisierung, Speicherung und Vervielf盲ltigung der Lichtbilder des Fotografen auf Datentr盲gern aller Art bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Fotografen. 2. Die 脺bertragung von Nutzungsrechten beinhaltet nicht das Recht zur Speicherung und Vervielf盲ltigung, wenn dieses Recht nicht ausdr眉cklich 眉bertragen wurde. IX. Bildbearbeitung 1. Die Bearbeitung von Lichtbildern des Fotografen und ihre Vervielf盲ltigung und Verbreitung, analog oder digital, bedarf der vorherigen Zustimmung des Fotografen. 2. Der Auftraggeber versichert, dass er dazu berechtigt ist, den Fotografen mit der elektronischen Bearbeitung fremder Lichtbilder zu beauftragen, wenn er einen solchen Auftrag erteilt. Er stellt den Fotografen von allen Anspr眉chen Dritter frei, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen. X. Nutzung und Verbreitung 1. Die Verbreitung von Lichtbildern des Fotografen im Internet und in Intranets, in Online-Datenbanken, in elektronischen Archiven, die nicht nur f眉r den internen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt sind, auf Diskette, CD-ROM oder 盲hnlichen Datentr盲gern ist nur aufgrund einer besonderen Vereinbarung zwischen dem Fotografen und dem Auftraggeber gestattet. 2. Die Weitergabe digitalisierter Lichtbilder im Internet und in Intranets und auf Datentr盲gern und Ger盲ten, die zur 枚ffentlichen Wiedergabe auf Bildschirmen oder zur Herstellung von Soft- und Hardcopies geeignet sind, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Fotografen. 3. Die Vervielf盲ltigung und Verbreitung von Bearbeitungen, die der Fotograf auf elektronischem Wege hergestellt hat, bed眉rfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Fotografen. 4. Der Fotograf ist nicht verpflichtet, Datentr盲ger, Dateien und Daten an den Auftraggeber herauszugeben, wenn dies nicht ausdr眉cklich schriftlich vereinbart wurde. 5. W眉nscht der Auftraggeber, dass der Fotograf ihm Datentr盲ger, Dateien und Daten zur Verf眉gung stellt, ist dies zu vereinbaren und gesondert zu verg眉ten. 6. Hat der Fotograf dem Auftraggeber Datentr盲ger, Dateien und Daten zur Verf眉gung gestellt, d眉rfen diese nur mit vorheriger Einwilligung des Fotografen ver盲ndert werden. 7. Der Auftraggeber willigt ein, dass die von ihm gefertigten Fotos uneingeschr盲nkt zur Eigenwerbung des Fotografen ver枚ffentlicht werden d眉rfen. Hierzu z盲hlt insbesondere die Nutzung der Fotos zum Aushang im Schaufenster, im Studio, auf Messen und zur Pr盲sentation in Werbeanzeigen, Prospekten, Musteralben, auf der Homepage und anderen Medien. F眉r Fotos, die das Ehrgef眉hl des Auftraggebers beeintr盲chtigen k枚nnten, wie insbesondere erotische Aufnahmen, holt der Fotograf vom Auftraggeber eine gesonderte Einwilligung ein. 8. Gefahr und Kosten des Transports von Datentr盲gern, Dateien und Daten online und offline liegen beim Auftraggeber; die Art und Weise der 脺bermittlung kann der Auftragnehmer bestimmen. XI. Schlussbestimmungen Erf眉llungsort f眉r alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverh盲ltnis ist der Sitz des Fotografen, wenn der Vertragspartner nicht Verbraucher ist. Sind beide Vertragsparteien Kaufleute, juristische Personen des 枚ffentlichen Rechts oder ein 枚ffentlich-rechtliches Sonderverm枚gen, so ist der Gesch盲ftssitz des Fotografen als Gerichtsstand vereinbart. Stand: Januar 2017 GUTSCHELHOFER PHOTOGRAPHY Thomas Gils 鈥 Am Pechkopf 5 鈥 64367 M眉hltal