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Wir bieten freischaffenden Fotografen und ambitionierten Amateuren ein Mietstudio mit etwa 100 qm + Nebenräume in einem Loft (ehemaliger Getreidespeicher)
Das Studio wird betrieben von:
Quintatec GmbH
Sonnenweg 19
22045 Hamburg
Die Studioadresse ist:
Eiffestrasse 422
20537 Hamburg
Tel. 040 - 38 64 33 34
E-Mail: info@fotomietstudio-hamburg.de
Das Fotostudio verfügt über 2 Sets, Schminkbereich, Computer-Arbeitsplatz, Ruhezone, WC, Küche mit Geschirrspüler, Dusche.
Die Sets:
- Weißes Set mit hohen Fenstern für Tageslichtaufnahmen. Das Set ist auch bei starker Sonne verdunkelbar.
- Kunstlicht-Set mit 3 Hintergrundrollen. auf Expan Abrollvorrichtung, ca. 30 verschiedene Hintergrundkartons vorhanden
Die Deckenhöhe beträgt bis zu 3,36 m. 3 Papierrollen auf Expan (ca. 30 verschiedene Papierrollen vorhanden)
Nebelmaschine für Bodennebel
Windmaschine und Standventilator
Seifenblasenmaschine
verschiedene Barhocker
Metall-Doppelbett
Ledercouch und Sessel
Schminkbereich
ParaventsDie vorhandene Studioblitzanlage kann gegen Aufpreis genutzt werden (MK-Fotografen siehe unten):
4 x Hensel Contra E500
1 x Hensel Mono E500
1 x Hensel Expert Spot 500
Softbox Hensel Ultra IV 150x90 cm
Striplight Hensel Ultra IV 150x30 cm
Striplight Richter 160x30 cm mit Wabe
Octobox Richter 120cm mit Wabe
Hensel Lichtwanne (GFK) ca. 80x80 cm
Beauty-Dish (wahlweise mit oder ohne Wabe)
Normalreflektoren mit Waben und Flügeltoren
Manfrotto Leuchtenstative auf Rollen
4 x Bühnenleuchte mit Farbfolien und LeuchtenstativStudiomiete
pro Stunde (min. 2 Std.) 30,00
Halber Tag (5 Std.) 125,00
Ganzer Tag (10 Std.) 200,00
Overtime (je angefangener Std.) 37,50
Lichttechnik:
pro Stunde (min. 2 Std.) 10,00
Halber Tag (5 Std.) 30,00
Ganzer Tag (10 Std.) 50,00
Overtime (je angefangener Std.) 12,50
Für die Reinigung des Studios, sofern dies nicht selbst übernommen wird berechnen wir:
Endreinigung (normale Verschmutzung) 20,00
Endreinigung (starke Verschmutzung) nach Aufwand, ggf. Weiterberechnung der Kosten eines Reinigungsdienstes
Verbrauchsmaterial:
Hintergrundrolle:
pro lfm. (2,72m breit) 8,00
pro lfm. (3,55m breit) 9,00
ganze Rolle (2,72 x 11m) 75,00
ganze Rolle (3,55 x 30m) 260,00
Alle Preise in Euro und inkl. MwSt.ALLGEMEINE GESCHÄFTS- UND MIETBEDINGUNGEN DES FOTOSTUDIOS VON Quintatec GmbH
1. Mietpreise: Es gelten die Mietpreise wie in Preise genannt.
2. Die allgemeinen Mietbedingungen gelten für den gesamten Geschäftsverkehr zwischen dem Mieter und Quintatec GmbH - im Folgenden „Vermieter“ - genannt.
Hiervon abweichende Vereinbarungen bedürfen für ihre Wirksamkeit der Schriftform. Quintatec GmbH haftet nicht für die Einhaltung mündlicher Vereinbarungen.
3. Zustand der Räume:
Die Räume werden in besenreinem Zustand vermietet. Wird für den Mietzweck eine Veränderung der Mietsache gewünscht, z.B. ein Holzboden, so ist dies vorher mit dem Vermieter abzusprechen. Die Kosten der Veränderungen trägt der Mieter. Soweit nichts anderes im Mietvertrag vereinbart wurde, ist die Mietsache im ursprünglichen Zustand und besenrein an den Vermieter zurückzugeben.
Tiere dürfen nur nach vorheriger Absprache mitgebracht werden.
4. Der Mieter verpflichtet sich, die angemieteten Gegenstände oder Räumlichkeiten pfleglich zu behandeln und keiner übermäßigen Beanspruchung auszusetzen. Die angemieteten Gegenstände oder Räumlichkeiten dürfen nur zu den Ihnen zugedachten Zwecken verwendet werden. Eventuelle Beschädigungen oder Verluste sind dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen. Bei Diebstahl oder Abhandenkommen eines vermieteten Gegenstandes ist der Mieter verpflichtet, eine polizeiliche Anzeige zu erstatten.
5. Der Mieter hat sich gegenüber dem Vermieter durch die Vorlage eines Personalausweises oder eines Reisepasses, ggf. auch durch einen Führerschein zu identifizieren. Der Vermieter ist berechtigt, zur Klärung eventueller nachträglicher Ansprüche, die persönlichen Daten des Mieters in seinen Unterlagen aufzubewahren bzw. auf elektronischen Medien zu speichern.
Bei der Vermietung von Gegenständen außerhalb des Studios hinterlegt der Mieter eine Kaution in Höhe des Zeitwertes der vermieteten Gegenstände. Diese Kaution ist in Form von Bargeld darzubringen. Die Kaution wird dem Mieter nach beanstandungsloser Rückgabe wieder ausgehändigt.
6. Erteilte Optionen müssen schriftlich bestätigt werden. Sollte eine zweite Option für den gleichen Zeitraum eingehen, hat die 1. Option die Möglichkeit innerhalb 24 Stunden das Studio fest zu buchen, ansonsten hat die erste schriftliche Festbuchung Vorrang. Festbuchungen können grundsätzlich nur aus wichtigem Grund annulliert werden. Die gesetzliche Begriffsdefinition ist hierfür maßgebend.
7. Die berechnete Dauer der Vermietung beginnt mit dem vereinbarten Zeitpunkt der Übernahme durch den Mieter, auch wenn der Mieter diese erst zu einem späteren Zeitpunkt übernimmt. Als Tages- bzw. Stundenmietsatz des Studios gelten die oben genannten Preise. Eine Nutzung über die vereinbarte Zeit hinaus wird mit einem Overtime-Zuschlag je angefangene Stunde berechnet.
Die Miete versteht sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer und ist bei Vermietung sofort fällig. Die Bezahlung kann am gemieteten Tag in bar erfolgen, kann aber auch bereits als Vorabüberweisung getätigt werden.
8 Das vermietete Studio mit allen Bestandteilen bleibt Eigentum des Vermieters. Der Mieter übernimmt die Haftung für die Geräte und haftet für die Einrichtung des Studios vom Zeitpunkt des Mietbeginns bis zum Zeitpunkt des Mietendes und haftet in vollem Umfang für evtl. entstandene Schäden (Beschädigung der Geräte durch unsachgemäße Handhabung, äußere Einflüsse, Diebstahl etc.) und den daraus resultierenden Nutzungsausfall. Diese Haftung gilt auch für durch Dritte verursachte Schäden.
Das Recht zur Nutzung steht ausschliesslich dem Mieter zu. Eine Weitervermietung oder Überlassung an Dritte ist unzulässig. In sämtlichen dem Mieter überlassenen Räumen behält die Quintatec GmbH das Hausrecht. Alle Mitarbeiter bzw. alle durch diese beauftragten Personen können die Räume jederzeit betreten.
Der Mieter ist für die Einhaltung aller behördlichen Vorschriften und Auflagen (insbesondere die Unfall- und Feuerverhütungsvorschriften) sowie für die Einhaltung des strikten Rauchverbots in den Räumen der Quintatec GmbH verantwortlich.
Während des Mietzeitraumes notwendig werdende Reparaturen (ausser Glühlampen und Sicherungswechsel bei gemieteten Geräten) dürfen nur durch autorisierte Vertragskundendienste durchgeführt werden und gehen zulasten des Mieters.
9. Nicht retournierte oder beschädigte Geräte und Einrichtungen werden zum Wiederbeschaffungspreis bzw. Wiederherstellungspreis dem Mieter in Rechnung gestellt. Jede Art von Änderungen an den Räumlichkeiten oder Geräten durch den Mieter ist untersagt, die entsprechenden Kosten zur Wiederherstellung des Ursprungszustandes werden dem Mieter berechnet. Die Benutzung von Equipment wie Hintergründe, Licht, Stative, Kamera etc. kann vereinbart werden, wird aber gesondert abgerechnet und ist in der Raummiete nicht enthalten.
Die Inanspruchnahme von Zusatzleistungen wie Fotoassistenz, Dekorationsaufbau oder Bildbearbeitungen können vereinbart werden, werden aber gesondert abgerechnet und sind nicht in der Raummiete enthalten.
10. Der Vermieter erstellt bei Übergabe und Rücknahme der vermieteten Gegenstände oder Räume zusammen mit dem Mieter ein Übergabeprotokoll.
Verzichtet der Mieter bei Mietende auf die Mitwirkung beim Übergabeprotokoll der vermieteten Geräte oder Räume, erkennt der Mieter die vom Vermieter durchgeführte Kontrolle an.
11. Der Mieter handelt nach Übernahme der vermieteten Räume oder Gegenstände auf eigene Verantwortung. Der Vermieter haftet nicht für durch die vermieteten Räume oder Gegenstände entstandene Schäden.
12. Bei Stornierung einer bereits schriftlich bestätigten Anmietung seitens des Mieters werden dem Mieter Stornierungskosten nach folgender Staffelung in Rechnung gestellt:
bis 14 Tage vor Mietbeginn: kostenfrei
bis 7 Tage vor Mietbeginn: 50%
bis 2 Tag vor Mietbeginn: 85%
danach: 100%
13. Sämtliche Geschäftsbeziehungen unterstehen dem deutschen Recht. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Hamburg.
14. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.
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Information
- Residence
20537 Hamburg
- Accessible airportsHamburg
- ContactpersonHerr Rößler
- Trade license / freelancework with commercial license or freelance.
- Spoken languages
- Websitehttp://www.fotomietstudio-hamburg.de
Sedcard information
- Ceiling Height10' 5"
- Studio area1,076 sq ft
Shooting categories
- Bookable for nude shooting
Photos 5
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