freiberuflich sein und Modell 75
4 years ago
Tom Rohwer
"Nicht über Geld zu reden ist eine der häufigsten Ursachen für Mißverständnisse und Probleme. Die Folge sind hier im MK-Forum dann z.B. die typischen abstrusen "Model-Honorar-Diskussionen"."
Wie ich bereits erwähnte, kommt es dabei auf den Kontext an. Einfach nur ungefragt irgendeine Zahl in den Raum geworfen, hat praktisch keinen informationstechnischen Nährwert.
Während die Preisansage im Kontext der Knipserei sehr wohl einen informationstechnischen Nährwert hat, wie du auch richtigerweise gesagt hast.
Von daher kann man diese beiden Situationen absolut nicht miteinander vergleichen.
"Nicht über Geld zu reden ist eine der häufigsten Ursachen für Mißverständnisse und Probleme. Die Folge sind hier im MK-Forum dann z.B. die typischen abstrusen "Model-Honorar-Diskussionen"."
Wie ich bereits erwähnte, kommt es dabei auf den Kontext an. Einfach nur ungefragt irgendeine Zahl in den Raum geworfen, hat praktisch keinen informationstechnischen Nährwert.
Während die Preisansage im Kontext der Knipserei sehr wohl einen informationstechnischen Nährwert hat, wie du auch richtigerweise gesagt hast.
Von daher kann man diese beiden Situationen absolut nicht miteinander vergleichen.
#62Report
4 years ago
Zunächst ist für die Einstellung des Links zum Existenzgründerforum des Ministeriums zu danken. Im verlinkten Artikel geht es allerdings um die Beurteilung eines systemischen Coachings, d.h. um eine beratende (und nicht lehrende) Tätigkeit: https://de.wikipedia.org/wiki/Systemisches_Coaching
Lehren setzt in der Regel eine besondere Qualifikation in Form eines Studium o.ä. voraus. Eine Ausnahme findet sich in der Kunst, da sie Ausdruck freier schöpferischer Gestaltung ist. Die entsprechenden Fähigkeiten kann man von Natur aus haben, sich selbst aneignen oder aus einer anderen Tätigkeit mitbringen.
Im Hinblick auf Fotokurse empfehle die Lektüre des Artikels:
https://www.existenzgruender.de/SharedDocs/BMWi-Expertenforum/Gruendungsplanung/Freie-Berufe/kuenstl-publ-Taetig/Fotografiekurse-anbieten-kuenstlerische-Taetigkeit.html
Lehren setzt in der Regel eine besondere Qualifikation in Form eines Studium o.ä. voraus. Eine Ausnahme findet sich in der Kunst, da sie Ausdruck freier schöpferischer Gestaltung ist. Die entsprechenden Fähigkeiten kann man von Natur aus haben, sich selbst aneignen oder aus einer anderen Tätigkeit mitbringen.
Im Hinblick auf Fotokurse empfehle die Lektüre des Artikels:
https://www.existenzgruender.de/SharedDocs/BMWi-Expertenforum/Gruendungsplanung/Freie-Berufe/kuenstl-publ-Taetig/Fotografiekurse-anbieten-kuenstlerische-Taetigkeit.html
#63Report
4 years ago
Fotogist
Hätte ich diese Einnahme/Rechnung/Vertrag zu beurteilen, würde ich mir anschauen, ob der Anteil der gewerblichen Tätigkeit (Modeltätigkeit) die Bagatellgrenze von 3% überschreitet. Da dies bei diesem Konstrukt sicherlich der Fall ist geht der Schuss nach hinten los.
Die Tätigkeiten miteinander zu vermischen ist gerade nicht zielführend. Wie Tom Rohwer schon weiter oben anmerkte ist die saubere Trennung beider Bereiche die Lösung. Es ist auch etwas Glücksspiel darauf zu warten, ob die Finanzverwaltung/Betriebsprüfung etwas findet... .
Daher wiederhole ich mich gerne und stimme Tom Rohwer zu: Beratung ist eine gute Investition.
Hätte ich diese Einnahme/Rechnung/Vertrag zu beurteilen, würde ich mir anschauen, ob der Anteil der gewerblichen Tätigkeit (Modeltätigkeit) die Bagatellgrenze von 3% überschreitet. Da dies bei diesem Konstrukt sicherlich der Fall ist geht der Schuss nach hinten los.
Die Tätigkeiten miteinander zu vermischen ist gerade nicht zielführend. Wie Tom Rohwer schon weiter oben anmerkte ist die saubere Trennung beider Bereiche die Lösung. Es ist auch etwas Glücksspiel darauf zu warten, ob die Finanzverwaltung/Betriebsprüfung etwas findet... .
Daher wiederhole ich mich gerne und stimme Tom Rohwer zu: Beratung ist eine gute Investition.
#64Report
4 years ago
Richtig ist grundsätzlich, unterschiedlich zu behandelnde Tätigkeiten nicht zu vermischen, aber man kann ehedem vorhandene Dinge wie z.B. Musikinstrumente anderweitig als Requisite nutzen.
Ich kann mir schlecht vorstellen, dass bei einer Betriebsprüfung sich "etwas findet", wenn die TO neben ihrer Tätigkeit als Musikerin auch Fotokurse anbietet und dabei die Kriterien einer freiberuflichen Tätigkeit beachtet.
Bei Anmeldung eines Gewerbes muss die TO als Musikerin dagegen darauf achten, dass sie mit einer gewerblichen (d.h. nicht-künstlerischen) Tätigkeit nicht ihren Status in der KSK gefährdet:
".. kommt es bei Ausübung einer nicht künstlerischen / nicht publizistischen selbständigen Nebentätigkeit, die mehr als geringfügig ist (die also zur Überschreitung einer bestimmten Einkommensgrenze führt), zu einschneidenden Konsequenzen in der sozialen Absicherung. In diesem Fall ist nämlich eine weitere Durchführung der Kranken- und Pflegeversicherung über die KSK nicht möglich. …
Das Arbeitsentgelt aus einem Beschäftigungsverhältnis ist geringfügig, wenn es 450,00 € monatlich nicht übersteigt. Dieser Wert gilt entsprechend für eine selbständige nicht künstlerische/nicht publizistische Tätigkeit. Allerdings kommt es hier auf den Jahresgewinn an: Er ist geringfügig, wenn er im Jahr 5.400,00 € nicht übersteigt. Bei nicht ganzjähriger Ausübung der Tätigkeit ist die Grenze anteilig zu berücksichtigen."
https://www.kuenstlersozialkasse.de/fileadmin/Dokumente/Mediencenter_K%C3%BCnstler_Publizisten/Informationsschriften/Versicherung_trotz_Nebenjob.pdf
Ich kann mir schlecht vorstellen, dass bei einer Betriebsprüfung sich "etwas findet", wenn die TO neben ihrer Tätigkeit als Musikerin auch Fotokurse anbietet und dabei die Kriterien einer freiberuflichen Tätigkeit beachtet.
Bei Anmeldung eines Gewerbes muss die TO als Musikerin dagegen darauf achten, dass sie mit einer gewerblichen (d.h. nicht-künstlerischen) Tätigkeit nicht ihren Status in der KSK gefährdet:
".. kommt es bei Ausübung einer nicht künstlerischen / nicht publizistischen selbständigen Nebentätigkeit, die mehr als geringfügig ist (die also zur Überschreitung einer bestimmten Einkommensgrenze führt), zu einschneidenden Konsequenzen in der sozialen Absicherung. In diesem Fall ist nämlich eine weitere Durchführung der Kranken- und Pflegeversicherung über die KSK nicht möglich. …
Das Arbeitsentgelt aus einem Beschäftigungsverhältnis ist geringfügig, wenn es 450,00 € monatlich nicht übersteigt. Dieser Wert gilt entsprechend für eine selbständige nicht künstlerische/nicht publizistische Tätigkeit. Allerdings kommt es hier auf den Jahresgewinn an: Er ist geringfügig, wenn er im Jahr 5.400,00 € nicht übersteigt. Bei nicht ganzjähriger Ausübung der Tätigkeit ist die Grenze anteilig zu berücksichtigen."
https://www.kuenstlersozialkasse.de/fileadmin/Dokumente/Mediencenter_K%C3%BCnstler_Publizisten/Informationsschriften/Versicherung_trotz_Nebenjob.pdf
#65Report
4 years ago
Wenn der Jahresgewinn 5.400 € nicht übersteigen darf ... wie kann das Jahreseinkommen daraus dann 24.500 € betragen ? Oder war mit den 24.500 € eben doch der Jahresumsatz gemeint ?
#66Report
4 years ago
Ganz generell: Gewinn und Umsatz sind nicht das selbe. ;-)
Der Hauptpunkt, wenn ich Stefan Tautorat in #57 richtig interpretiere, dürfte aber sein, dass man nicht selbst bestimmen kann, aus welchem Blickwinkel das eigene Konstrukt bitte zu betrachten ist.
Oder anders formuliert: ein Klemptner kann auch nicht für sich in Anspruch nehmen, letztlich doch nur "individuelle, kreative Abwasserinstallationen nach eigenen, künstlerischen Maßstäben mit geringfügigem gewerblichem Materialverkauf" zu machen. ;-)
Der Hauptpunkt, wenn ich Stefan Tautorat in #57 richtig interpretiere, dürfte aber sein, dass man nicht selbst bestimmen kann, aus welchem Blickwinkel das eigene Konstrukt bitte zu betrachten ist.
Oder anders formuliert: ein Klemptner kann auch nicht für sich in Anspruch nehmen, letztlich doch nur "individuelle, kreative Abwasserinstallationen nach eigenen, künstlerischen Maßstäben mit geringfügigem gewerblichem Materialverkauf" zu machen. ;-)
#67Report
[gone] User_6449
4 years ago
Ich verstehe das Problem nicht, denn Musiker können als Künstler
freiberuflich arbeiten, doch Fotomodelle arbeiten stets gewerblich.
Man muss die beiden Tätigkeitsbereiche eben nur genau trennen.
Die Einstufung als "freiberuflich oder gewerblich" kann man sich
nicht aussuchen, sondern die entscheidet einfach das Finanzamt.
Freiberuflich und gewerblich zu mischen wäre viel zu kompliziert ...
freiberuflich arbeiten, doch Fotomodelle arbeiten stets gewerblich.
Man muss die beiden Tätigkeitsbereiche eben nur genau trennen.
Die Einstufung als "freiberuflich oder gewerblich" kann man sich
nicht aussuchen, sondern die entscheidet einfach das Finanzamt.
Freiberuflich und gewerblich zu mischen wäre viel zu kompliziert ...
#68Report
4 years ago
Wenn der Jahresgewinn 5.400 € nicht übersteigen darf ... wie kann das Jahreseinkommen daraus dann 24.500 € betragen ? Oder war mit den 24.500 € eben doch der Jahresumsatz gemeint ?
Ich vermute, daß mit den 24.500€ der Gewerbesteuerfreibetrag gemeint ist. Wird dieser Betrag im Laufe des Jahres nicht überschritten, fällt keine Gewerbesteuer an. (Ein Gewerbe ist's natürlich trotzdem, und die Gewerbesteuer ist wiederum abzugsfähig, also eigentlich auch kein Drama.)
#69Report
4 years ago
@ Tom Rohwer
Die 24.500 € wurden ganz am Anfang genannt ... von Stefan Tautorat in #11
Die 24.500 € wurden ganz am Anfang genannt ... von Stefan Tautorat in #11
#70Report
4 years ago
Solange nicht absehbar ist, wieviel aus welcher Tätigkeit erwirtschaftet wird, ist ein Rat schwer.
Eine freiberufliche Tätigkeit mit einer gewerblichen Tätigkeit zu vermengen, ist gefährlich. Aber auch die zusätzliche Aufnahme einer gewerblichen Tätigkeit neben einer freiberuflichen Tätigkeit birgt Gefahren hinsichtlich der Künstlersozialkasse. Unproblematisch wäre hier dagegen zu einer freiberuflichen Tätigkeit eine weitere freiberufliche Tätigkeit aufzunehmen, wenn sich beide in einen künstlerischen bzw. lehrenden Kontext befinden.
Will die TO einfach als (gewerbliches) Model nebenbei etwas dazuverdienen, sollte die Geringfügigkeitsgrenze von jährlich 5.400 Euro nicht überschritten werden. um nicht die günstige Absicherung als Musikerin über die Künstlersozialkasse zu verlieren. Steuerlich sollte die TO daran denken, alle mit einer gewerblichen Model-Tätigkeit anfallenden Kosten abzusetzen um so das daraus zu versteuernde Einkommen zu mindern. Im Zweifelsfall lieber eine Rechnung mehr einreichen (z.B. für ein besonderes Outfit). Streichen kann das Finanzamt dann immer noch. Es dürfen nur keine Rechnungen dabei sein, die klar nicht mit der Model-Tätigkeit zu tun haben.
Eine freiberufliche Tätigkeit mit einer gewerblichen Tätigkeit zu vermengen, ist gefährlich. Aber auch die zusätzliche Aufnahme einer gewerblichen Tätigkeit neben einer freiberuflichen Tätigkeit birgt Gefahren hinsichtlich der Künstlersozialkasse. Unproblematisch wäre hier dagegen zu einer freiberuflichen Tätigkeit eine weitere freiberufliche Tätigkeit aufzunehmen, wenn sich beide in einen künstlerischen bzw. lehrenden Kontext befinden.
Will die TO einfach als (gewerbliches) Model nebenbei etwas dazuverdienen, sollte die Geringfügigkeitsgrenze von jährlich 5.400 Euro nicht überschritten werden. um nicht die günstige Absicherung als Musikerin über die Künstlersozialkasse zu verlieren. Steuerlich sollte die TO daran denken, alle mit einer gewerblichen Model-Tätigkeit anfallenden Kosten abzusetzen um so das daraus zu versteuernde Einkommen zu mindern. Im Zweifelsfall lieber eine Rechnung mehr einreichen (z.B. für ein besonderes Outfit). Streichen kann das Finanzamt dann immer noch. Es dürfen nur keine Rechnungen dabei sein, die klar nicht mit der Model-Tätigkeit zu tun haben.
#71Report
4 years ago
Nachdem in etlichen Beiträgen wiederholt wird, man solle freiberuflich und gewerblich unbedingt getrennt halten: kann mir nicht irgendwer mal einen Grund dafür nennen?! Kenne mich hier nicht aus und lerne immer gerne dazu... aber bissel mehr als Behauptungen wären schon schön.... :-)
#72Report
3 years ago
Unter diesem Link finden sich die Antworten auf eine Reihe der hier relevanten Fragen:
Steuerliche Trennung von freiberuflicher und gewerblicher Tätigkeit
https://www.erfolg-als-freiberufler.de/steuerliche-trennung-von-freiberuflicher-und-gewerblicher-taetigkeit/
Steuerliche Trennung von freiberuflicher und gewerblicher Tätigkeit
https://www.erfolg-als-freiberufler.de/steuerliche-trennung-von-freiberuflicher-und-gewerblicher-taetigkeit/
#73Report
3 years ago
Schon wieder "sollte"... aber es wird kein Grund genannt. Oder überlese ich was?!
#74Report
[gone] User_6449
3 years ago
Im Artikel werden schon die wichtigsten Stichworte genannt:
Freiberufler haben gegenüber Gewerbetreibenden gewisse
Vorteile, wie zum Beispiel die günstige Künstlersozialkasse,
keine Gewerbesteuer und eine vereinfachte Buchhaltung.
Die Begründung ist daher einfach: Wenn man Freiberuf und
Gewerbe nicht ausreichend trennt, droht der Verlust dieser
Vorteile.
So habe zumindest ich den Artikel verstanden ...
Freiberufler haben gegenüber Gewerbetreibenden gewisse
Vorteile, wie zum Beispiel die günstige Künstlersozialkasse,
keine Gewerbesteuer und eine vereinfachte Buchhaltung.
Die Begründung ist daher einfach: Wenn man Freiberuf und
Gewerbe nicht ausreichend trennt, droht der Verlust dieser
Vorteile.
So habe zumindest ich den Artikel verstanden ...
#75Report
Topic has been closed
Das ist in dieser Pauschalität nicht richtig.
Wer sich ein bißchen in die Abgrenzung zwischen gewerblichen und freiberuflichen Coaches einlesen möchte, kann z.b. hier damit anfangen:
https://www.existenzgruender.de/SharedDocs/BMWi-Expertenforum/Gruendungsplanung/Freie-Berufe/beratende-Taetig/Coach-Berater-freiberufliche-oder-gewerbliche-Taetigkeit.html