Bedeutet TFP gleiche Bildrechte für Model und Fotograf? 60

[gone] User_81538
08.10.2009
"Mein Rat:
Nicht die Verhandlungen und Verträge nach dem Shooting machen, sondern davor. Wenn es dann noch paßt gut, wenn nicht,dann nicht.. ganz einfach.."

Du verlangst sehr viel.
Ist nicht gegeben bei 90% der hier Angemeldeten Modells.

lg.


Original von Hellfire ,
Hatten wir die Unterhaltung nicht schon 10000000000 x? *gg* irgendwann kommt wieder die Frage, nach der Bezahlung des Modells auf den Tisch..

Mein Rat:
Nicht die Verhandlungen und Verträge nach dem Shooting machen, sondern davor. Wenn es dann noch paßt gut, wenn nicht,dann nicht.. ganz einfach..

Ironie on: die beste Lösung, um Streit mit Modellen zu vermeiden ist folgende...:
Macht ein TFP Shooting mit Visa, bearbeitet ihnen ALLE Bilder, gebt ihnen Geld,die Orignale räumt ihnen alle Nutzungsrechte ein und bezahlt das Studio..und löscht die Bilder, in ihrem besein, von eueren Speichern...*gf*

Ironie off.
[gone] User_81538
08.10.2009
*lach* Wieso Arschkarte?
Ganz einfach -- Kein Shooting !

lg.

Original von Skunk(ed)
Wieso Arschkarte? Das ist doch nur ein Satz aus dem Vertrag. Da steht noch etwas mehr...

Außerdem interessiert mich immer noch, was nun genau mit "Weitergabe" gemeint ist... ;-)


[quote]Original von jaraga
:-) für das Modell die Archkarte.
Soweit Sie damit einverstanden ist.
Normal bei Pay-Jobs
Fotograf Zahlt und bekommt alle Recht.
Was Er damit macht ist sein Ding.

lg.


[quote]Original von Skunk(ed)
Mal eine kurze Frage in diesem Zusammenhang. Ich hab' vor kurzem in einem Vertrag folgenden Satz gefunden:

Das Modell überträgt dem Fotograf alle Nutzungsrechte einschließlich Nachdruck und Weitergabe an dem aufgrund dieser Vereinbarung zustande gekommenen Bildmaterial ohne zeitliche Beschränkung.

Was bedeutet in diesem Fall "Weitergabe"?
[/quote][/quote]
mmh? relativieren wir die 90 % auf 60% dann unterschreibe ich es.. allerdings gibt es auch ne menge fotografen, es nicht anders machen... nur diese Unarten werden wir nicht mehr ändern...


Original von jaraga
"Mein Rat:
Nicht die Verhandlungen und Verträge nach dem Shooting machen, sondern davor. Wenn es dann noch paßt gut, wenn nicht,dann nicht.. ganz einfach.."

Du verlangst sehr viel.
Ist nicht gegeben bei 90% der hier Angemeldeten Modells.

lg.


[quote]Original von Hellfire ,
Hatten wir die Unterhaltung nicht schon 10000000000 x? *gg* irgendwann kommt wieder die Frage, nach der Bezahlung des Modells auf den Tisch..

Mein Rat:
Nicht die Verhandlungen und Verträge nach dem Shooting machen, sondern davor. Wenn es dann noch paßt gut, wenn nicht,dann nicht.. ganz einfach..

Ironie on: die beste Lösung, um Streit mit Modellen zu vermeiden ist folgende...:
Macht ein TFP Shooting mit Visa, bearbeitet ihnen ALLE Bilder, gebt ihnen Geld,die Orignale räumt ihnen alle Nutzungsrechte ein und bezahlt das Studio..und löscht die Bilder, in ihrem besein, von eueren Speichern...*gf*

Ironie off.
[/quote]
[gone] User_81538
08.10.2009
*lach*
".. nur diese Unarten werden wir nicht mehr ändern..."
Ohhh doch kann man Unarten ändern.
Mann macht einfach keine Fotos von diesen Unarten.

lg.




Original von Hellfire ,
mmh? relativieren wir die 90 % auf 60% dann unterschreibe ich es.. allerdings gibt es auch ne menge fotografen, es nicht anders machen... nur diese Unarten werden wir nicht mehr ändern...


[quote]Original von jaraga
"Mein Rat:
Nicht die Verhandlungen und Verträge nach dem Shooting machen, sondern davor. Wenn es dann noch paßt gut, wenn nicht,dann nicht.. ganz einfach.."

Du verlangst sehr viel.
Ist nicht gegeben bei 90% der hier Angemeldeten Modells.

lg.


[quote]Original von Hellfire ,
Hatten wir die Unterhaltung nicht schon 10000000000 x? *gg* irgendwann kommt wieder die Frage, nach der Bezahlung des Modells auf den Tisch..

Mein Rat:
Nicht die Verhandlungen und Verträge nach dem Shooting machen, sondern davor. Wenn es dann noch paßt gut, wenn nicht,dann nicht.. ganz einfach..

Ironie on: die beste Lösung, um Streit mit Modellen zu vermeiden ist folgende...:
Macht ein TFP Shooting mit Visa, bearbeitet ihnen ALLE Bilder, gebt ihnen Geld,die Orignale räumt ihnen alle Nutzungsrechte ein und bezahlt das Studio..und löscht die Bilder, in ihrem besein, von eueren Speichern...*gf*

Ironie off.
[/quote][/quote]
*grins* ich meinte die Unarten bei den Fotografen...hauptsächlich.. denn letztlich bestimmen wir, wann bilder enstehen und von wem...*gg* nur wenn wir uns ändern,wird sich etwas ändern...


Original von jaraga
*lach*
".. nur diese Unarten werden wir nicht mehr ändern..."
Ohhh doch kann man Unarten ändern.
Mann macht einfach keine Fotos von diesen Unarten.

lg.




[quote]Original von Hellfire ,
mmh? relativieren wir die 90 % auf 60% dann unterschreibe ich es.. allerdings gibt es auch ne menge fotografen, es nicht anders machen... nur diese Unarten werden wir nicht mehr ändern...


[quote]Original von jaraga
"Mein Rat:
Nicht die Verhandlungen und Verträge nach dem Shooting machen, sondern davor. Wenn es dann noch paßt gut, wenn nicht,dann nicht.. ganz einfach.."

Du verlangst sehr viel.
Ist nicht gegeben bei 90% der hier Angemeldeten Modells.

lg.


[quote]Original von Hellfire ,
Hatten wir die Unterhaltung nicht schon 10000000000 x? *gg* irgendwann kommt wieder die Frage, nach der Bezahlung des Modells auf den Tisch..

Mein Rat:
Nicht die Verhandlungen und Verträge nach dem Shooting machen, sondern davor. Wenn es dann noch paßt gut, wenn nicht,dann nicht.. ganz einfach..

Ironie on: die beste Lösung, um Streit mit Modellen zu vermeiden ist folgende...:
Macht ein TFP Shooting mit Visa, bearbeitet ihnen ALLE Bilder, gebt ihnen Geld,die Orignale räumt ihnen alle Nutzungsrechte ein und bezahlt das Studio..und löscht die Bilder, in ihrem besein, von eueren Speichern...*gf*

Ironie off.
[/quote][/quote][/quote]
[gone] User_81538
08.10.2009
Ohch auch Fotografen Lernen.
:-) Kein Modell kommt mir jetzt ins Studio
wenn Sie Geld von mir haben möchte.
Kann sein das ein Modell sehr viel wert ist und Pay-Aufträge ohne Ende hat.
Ich muss aber auch kein Foto von Ihr machen.

lg.


Original von Hellfire ,
*grins* ich meinte die Unarten bei den Fotografen...hauptsächlich.. denn letztlich bestimmen wir, wann bilder enstehen und von wem...*gg* nur wenn wir uns ändern,wird sich etwas ändern...


[quote]Original von jaraga
*lach*
".. nur diese Unarten werden wir nicht mehr ändern..."
Ohhh doch kann man Unarten ändern.
Mann macht einfach keine Fotos von diesen Unarten.

lg.




[quote]Original von Hellfire ,
mmh? relativieren wir die 90 % auf 60% dann unterschreibe ich es.. allerdings gibt es auch ne menge fotografen, es nicht anders machen... nur diese Unarten werden wir nicht mehr ändern...


[quote]Original von jaraga
"Mein Rat:
Nicht die Verhandlungen und Verträge nach dem Shooting machen, sondern davor. Wenn es dann noch paßt gut, wenn nicht,dann nicht.. ganz einfach.."

Du verlangst sehr viel.
Ist nicht gegeben bei 90% der hier Angemeldeten Modells.

lg.


[quote]Original von Hellfire ,
Hatten wir die Unterhaltung nicht schon 10000000000 x? *gg* irgendwann kommt wieder die Frage, nach der Bezahlung des Modells auf den Tisch..

Mein Rat:
Nicht die Verhandlungen und Verträge nach dem Shooting machen, sondern davor. Wenn es dann noch paßt gut, wenn nicht,dann nicht.. ganz einfach..

Ironie on: die beste Lösung, um Streit mit Modellen zu vermeiden ist folgende...:
Macht ein TFP Shooting mit Visa, bearbeitet ihnen ALLE Bilder, gebt ihnen Geld,die Orignale räumt ihnen alle Nutzungsrechte ein und bezahlt das Studio..und löscht die Bilder, in ihrem besein, von eueren Speichern...*gf*

Ironie off.
[/quote][/quote][/quote][/quote]
[gone] www.trash-pixel.de
09.10.2009
Ich hab nicht alles gelesen ... ABER:

Aus der Form des Honorars, sprich Kohle oder Bilder werden nie irgendwelche Bildrechte abgeleitet ... das wird immer separat Verhandelt ...

Ich denke da an den Pixer in der Fußgängerzone um die Ecke ... den Bazahlst du ja auch, aber rechte an den Bilden hast du Null ... auch wenns ein "Payshooting" war ... du darfst ja ein Bewerbungsfoto von dem nicht mal modern auf einer Job-Präsentation im Internet eröffentlichen
6 years ago
Hab da mal eine Frage beim TFP Vertrag.

Wenn Fotograf auf ein mal nicht mehr will das die Fotos veröffentlicht werden sollen, muss sich das Modell daran halten oder hat sie da auch ein Mitsprache rechte? Sie hat ja das Urheberrecht abgegeben am Fotografen. Es gab alt nur eine Mündliche Vereinbarung.
6 years ago
Generell sind mündliche Verträge genau so gültig wie geschriebene oder in Stein gemeisselte und können nur in beiderseitigem Einvernehmen geändert werden.
Das Problem dabei ist die Beweisbarkeit.
6 years ago
Insgesamt kann ich durchaus verstehen das es nach dem Fotografieren für das Model ein böses Erwachen gibt und Sie versucht die Veröffentlichung zu verhindern. Dazu braucht man nur mal die Übersicht der neuen Aufnahmen anzuschauen. Auf jeden Fall ist es eine Erklärung weshalb dieses Thema hier so beliebt ist..
6 years ago
Hm....ist irgendwie verwirrend, wenn ein sieben Jahre altes Thema wieder rausgekramt wird - zumindest scheint Henning B. wohl eher auf den ThreadOpener zu antworten....!?

Zum Thread-Wiederbeleber patricklist.de: Das Urheberrecht gibt das Model nicht ab, denn das besitzt nur der Fotograf.

Wenn du jetzt keinen schriftlichen Vertrag mit dem Model hast, ihr nachträglich das Veröffentlichen der gemachten Fotos untersagen möchtest, wirst du wohl wenigstens damit leben müssen, dass das Model die Veröffentlichung ihrerseits untersagt - oder ihr streitet euch vor Gericht; ab da wird's spannend. ;)
[gone] fotografen-treff
6 years ago
Wir lassen den TFP Vertrag grundsätzlich vor dem Shooting unterschreiben, damit sind dann auch die Rechte und Pflichten geklärt.
Aber was gar nicht geht, das Model darf die Bilder nicht bearbeiten (außer mit dem Einverständnis des Fotografen) denn damit verändert sie die Bildvorstellung des Fotografen und der muss ja schließlich hinter den von ihm gemachten Bildern stehen wenn diese dann vom Model bearbeitet evtl. sogar veröffentlicht werden sind diese u.u. nicht so, wie der Fotograf diese sich vorgestellt hat. Also für uns ein absolutes nogo .
6 years ago
wartet noch ein bischen bis Onkel Tom aufgewacht ist, dann wird er den gesamten juristischen Hintergrund in mindestens 3 hintereinanderfolgenden Beitragen genauestens erklären ;))
[gone] User_6449
6 years ago
@ Robert Sattler

Onkel Tom schwafelt zwar viel wenn er erstmal in Fahrt kommt,
aber wenn man das zusammenkocht und nur überfliegt, sind in
der Suppe doch immer ein paar interessante Tipps enthalten ...
6 years ago
@patricklist.de
Oft genug wird und wurde in diesem Forum diskutiert, ob und wann ein Modell nachträglich die Erlaubnis zum Veröffentlichen zurückziehen kann - d.h. von einen einmal geschlossenen Vertrag zurücktreten kann. Es wird dann immer geantwortet, dass Verträge ja eigentlich dazu da sind, eingehalten zu werden - dass das Modell aber aus "wichtigen Gründen" davon zurücktreten darf. Der wichtige Grund ist, wenn die Tatsache, dass das Modell auf einem Foto zu sehen und erkennbar ist und deswegen erhebliche persönliche Nachteile erleidet.

Nun sollten aber nicht nur Modelle, sondern ALLE Menschen sich an geschlossene Verträge halten - auch Fotografen. Und wenn das Modell nicht gerade ein absolut misslungenes oder geschmackloses Bild von sich mit der Bildunterschrift "dieses scheußliche Foto hat Fotograf X gemacht" veröffentlicht, dann sehe ich für einen Fotografen auch keinen "wichtigen Grund", sich das plötzlich anders zu überlegen. Und im obigen Beispiel würde es auch genügen, die Bildunterschrift zu entfernen.

Faire Menschen halten sich übrigens auch an mündliche Absprachen. In diesem Fall könnte es sogar mit der Beweisbarkeit funktionieren, denn die Fakten stehen ja hier in diesem Thread.
6 years ago
Hab da mal eine Frage beim TFP Vertrag.

1. Es gibt keine speziellen rechtlichen Vorschriften für TfP-Verträge.

Wenn Fotograf auf ein mal nicht mehr will das die Fotos veröffentlicht werden sollen, muss sich das Modell daran halten oder hat sie da auch ein Mitsprache rechte?

2. Es müssen sich ALLE Seiten genau daran halten, was sie vertraglich vereinbart haben. Wenn der Fotograf dem Model ein Nutzungsrecht für ein Foto eingeräumt hat, kann er das nicht einfach nach Belieben zurückziehen. Die einzige Möglichkeit, ein einmal eingeräumtes Nutzungsrecht zurückzuziehen ist der "Rückruf wegen gewandelter Überzeugung" (§42 UrhG).

(1) Der Urheber kann ein Nutzungsrecht gegenüber dem Inhaber zurückrufen, wenn das Werk seiner Überzeugung nicht mehr entspricht und ihm deshalb die Verwertung des Werkes nicht mehr zugemutet werden kann. Der Rechtsnachfolger des Urhebers (§ 30) kann den Rückruf nur erklären, wenn er nachweist, daß der Urheber vor seinem Tode zum Rückruf berechtigt gewesen wäre und an der Erklärung des Rückrufs gehindert war oder diese letztwillig verfügt hat.
(2) Auf das Rückrufsrecht kann im voraus nicht verzichtet werden. Seine Ausübung kann nicht ausgeschlossen werden.
(3) Der Urheber hat den Inhaber des Nutzungsrechts angemessen zu entschädigen. Die Entschädigung muß mindestens die Aufwendungen decken, die der Inhaber des Nutzungsrechts bis zur Erklärung des Rückrufs gemacht hat; jedoch bleiben hierbei Aufwendungen, die auf bereits gezogene Nutzungen entfallen, außer Betracht. Der Rückruf wird erst wirksam, wenn der Urheber die Aufwendungen ersetzt oder Sicherheit dafür geleistet hat. Der Inhaber des Nutzungsrechts hat dem Urheber binnen einer Frist von drei Monaten nach Erklärung des Rückrufs die Aufwendungen mitzuteilen; kommt er dieser Pflicht nicht nach, so wird der Rückruf bereits mit Ablauf dieser Frist wirksam.
(4) Will der Urheber nach Rückruf das Werk wieder verwerten, so ist er verpflichtet, dem früheren Inhaber des Nutzungsrechts ein entsprechendes Nutzungsrecht zu angemessenen Bedingungen anzubieten.

(5) Die Bestimmungen in § 41 Abs. 5 und 7 sind entsprechend anzuwenden.
Sie hat ja das Urheberrecht abgegeben am Fotografen.

Das Model hat kein Urheberrecht an dem Foto, das der Fotograf gemacht hat, und kann es deshalb auch nicht abgegen.
(Generell sind Urheberrechte nach deutschem Recht sowieso nicht übertragbar, außer durch den Erbfall. Es können nur Nutzungsrechte für ein geschütztes Werk eingeräumt werden.)
Es gab alt nur eine Mündliche Vereinbarung.

3. Die gilt genauso wie eine schriftliche. Es ist im Streitfall höchstens schwieriger nachzuweisen, wer was vereinbart hat.


Sie hat ja das Urheberrecht abgegeben am Fotografen. Es gab alt nur eine Mündliche Vereinbarung.
6 years ago
Oft genug wird und wurde in diesem Forum diskutiert, ob und wann ein Modell nachträglich die Erlaubnis zum Veröffentlichen zurückziehen kann - d.h. von einen einmal geschlossenen Vertrag zurücktreten kann.

Dem TE - in diesem Fall "Threaderneuerer" - geht es nicht darum, daß das Model die Einwilligung zur Veröffentlichung zurückziehen will.

Es geht ihm darauf, was ist, wenn der Fotograf das dem Model eingeräumte Nutzungsrecht zurückziehen will:

"Wenn Fotograf auf ein mal nicht mehr will das die Fotos veröffentlicht werden sollen, muss sich das Modell daran halten (...)"

Scheint für manche so unvorstellbar zu sein, daß sie glatt das Gegenteil des Geschriebenen aus dem Text herauslesen... ;-)
6 years ago
bis Onkel Tom aufgewacht ist, dann wird er den gesamten juristischen Hintergrund in mindestens 3 hintereinanderfolgenden Beitragen genauestens erklären ;))

Ich kann das auch alles in ein Posting schreiben.

Aber dann wird gemeckert, daß der Text so furchtbar lang sei... ;-P

(Drittes Posting... *grins*)
6 years ago
Pflicht erfüllt, alle sind zufrieden ;)
6 years ago
@TomRohwer
Ich finde es schon merkwürdig, wie penetrant Du Beiträge anderer so zitierst, dass man sich fragt, ob Du nicht in der Lage bist, diese Beiträge zu verstehen oder sie einfach nicht bis zum Ende lesen kannst - oder einfach boshaft bist. Mein Hinweis auf die umgekehrte Version ("Modell will nicht mehr") diente zur Verdeutlichung, dass man von beiden Seiten erwarten kann, dass sich an Verträge oder Vereinbarungen gehalten wird. Der "Threaderneuerer" sollte einfach mal darüber nachdenken, wie es wohl (für ihn) wäre, wenn ein Modell so ein Ansinnen hätte.

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