Unfallhaftung 47

7 years ago
Weiß jemand, wie das mit der Haftung bei Unfällen aussieht?

Sowas zum Beispiel:

http://www.focus.de/panorama/welt/drama-beim-fotoshooting-model-posiert-auf-gleisen-dann-rast-ein-zug-heran_id_6801492.html
#2
#3
7 years ago
"Trittst Du als Arbeitgeber im Sinne eines Arbeitsrechtsverhältnisses auf"

Das wird niemals für einen Fotografen zutreffen...

Im Hobbybereich ist dann einzig zu klären in wie weit man fahrlässig auf den Unfall hingewirkt hat (mal ganz abgesehen davon, dass das Betreten von Gleisanlagen sowieso verboten ist).
Allgemeine Aussagen darüber kann es nicht geben, wird immer eine Einzelfallentscheidung sein...
[gone] Felix_91
7 years ago
Denke für Unfälle ist jeder selbst verantwortlich. Beide machen das ja i.d.R. als Hobby. Wenn einer, sorry wenn ich das so direkt sage, so blöd ist und sich auf eine befahrene Gleisstrecke stellt, der ist dann auch selbst schuld wenn ein Unglück passiert. Auf stillgelegten Gleisen kann man es ja machen aber auf einer befahrenen Strecke um das 100000000 langweilige "Frau auf Gleis" Foto zu bekommen so ein Risiko eingehen?
7 years ago
Du solltest dich bei einem Fachmann, einem Juristen, erkundigen.
Oder genügt dir das übliche "Stammtisch Palawer"?
7 years ago
Zwischen „genügt“ und wertlos ist noch was dazwischen. Häufig wissen Leute vom Fach auch ohne juristisches Fachwissen von Urteilen und ähnlichem.
7 years ago
@Hadmut
Welche Leute bitte sind VOM FACH ohne dabei juristisches Fachwissen zu haben?
Eine Haftpflichtversicherung tritt meines Wissens bei Ansprüchen von Dritten im Sinne des Gesetzes ein.
Ob ein Model aber "Dritter" ist wage ich mal stark zu bezweifeln.
Im übrigen gibt es auch noch eine Gesetzliche Unfall Versicherung (Berufsgenossenschaft) die genau hier ins Spiel kommen dürfte.
Die Frage ob Amateur oder Profi dürfte insoweit auch einer Klärung bedürfen.
Näheres dazu dürfte man im "Schönfelder" finden.
7 years ago
... da wurde dann jemand kostenlos vom Zug mitgenommen... die Frage wäre ja nun, ob man das Model wegen Fahrens ohne Fahrschein nachträglich und in ihrem Fall die Hinterbliebenen dafür haftbar machen könnte. Im Amiland sicher ne Überlegung wert. :P
Aber sind wir mal ehrlich. Wer ist heut so dumm, und nutzt die intakten befahrenen Gleise der Bahn oder eine andere Location, bei der die Gefahren nicht wirklich absehbar sind? Es stellt sich ja auch keiner auf die A10 auf die Mittelspur und versucht da n besonders "spektakuläres" Bild zu machen... zumindest nicht, wenn man nicht sicher ist, dass es ne Vollsperrung gibt, die die nächsten Stunden die Bahn frei hält :P

Jedenfalls sollte man, egal ob Model oder Fotograf, das Hirn nicht ausgeschalten werden, wenn man "an die Arbeit" geht. Mit einem Müh an Rundumsicht und Verantwortungsbewußtsein sollten sich die Fragen nach einer Unfallversicherung o.ä gar nicht erst zu stellen brauchen ;)
[gone] jan wischnewski photography | berlin | potsdam
7 years ago
Wenn volljährige Personen im Vollbesitz ihrer geistigen Fähigkeiten sich bei der Ausübung ihres Hobby verletzen, kommt es sicherlich sehr genau auf die Umstände an. Ist die Leiter des Fotografen defekt und das Model stürzt herunter, könnte das ein Fall für die Haftpflicht sein...für die des Fotografen oder die des Leiterherstellers. Wenn beide über den Zaum eines "lost place" klettern und in einem Keller fallen...selbst Schuld. Auf jeden Fall ist der Fotograf nicht per se verantwortlich für Verletzungen des Models!
[gone] User_6449
7 years ago
Wenn es um Fotografie als Hobby geht, kann man bei seiner privaten
Haftpflichtversicherung anfragen was die bei Sach- oder Personen-
schäden abdeckt.

Sobald jedoch Honorare fließen (auf freiberuflicher Basis oder mit
Gewerbeschein, wie oft auf Sedcards zu lesen ist) sollte man sich
natürlich um eine Berufshaftpflichtversicherung kümmern.

Im vorliegenden Fall mit der Bahn werden sich jedoch beide Arten
von Versicherung weigern etwas zu zahlen, weil es ganz einfach
verboten ist auf Bahngleisen herumzulaufen.

Es war also kein Missgeschick, dummer Zufall oder unglücklicher
Unfall für den eine Versicherung eintreten würde, sondern ein
absehbares Ereignis.
#12
[gone] User_6449
7 years ago
@ E.T.

Wenn durch Dein Verschulden einer anderen Person ein Schaden entsteht,
haftest Du natürlich immer.

Der springende Punkt ist vielmehr, ob Deine private Haftpflichtversicherung
auch für Projekte auf Honorarbasis eintritt. Das sollte man vorher bei seiner
Versicherung klären, um im Schadensfall nicht in die Röhre zu schauen.
#14
#15
7 years ago
@mse
Ich lege da Wert auf fachmännische Auskünfte und bin insoweit immer gut gefahren.
Es könnte nämlich sein man spart am falschen Ende und das könnte dann noch sehr teuer werden...
Im übrigen kann ich mich deinen Ausführungen so nicht anschließen. Aber lassen wir das.
7 years ago
Wenn ich die Beiträge hier so lese - besonders die letzten, dann wäre es wohl doch besser, Fachleute zu befragen. Das muss auch kein Anwalt sein, denn die versicherungstechnischen Fragen klärt man besser mit einer Versicherung.

Grundsätzlich stelle ich klar, dass es bei einem (Pay-)Shooting klar, dass es sich nicht um ein Arbeitsverhältnis handelt und ich nur für das haftbar gemacht werden kann, was meine Privathaftpflichtversicherung auch bezahlt. Ich hoffe, dass es hilft.
Das Modell ist für mich in einem Status, wie viele andere Dienstleister, wie z.B. ein Handwerker. Wenn ein Handwerker bei Arbeiten an meinem Haus von einer Leiter fällt, dann zahlt seine Versicherung - mein Problem ist das nicht. Anders ist es natürlich, wenn ein Profifotograf gebucht wird und er dann einen Unfall hat oder ggf. einen provoziert. Bei dem unseligen Eisenbahnbeispiel kommt es dann womöglich darauf an, wer denn so ein Foto machen wollte.

Ein Hobbyfotograf wird aber bei einer Versicherung mit Sicherheit keine Berufshaftpflicht abschließen können. Ebenso ist es nicht möglich, eine normale Unfallversicherung für eine "dritte Person" abzuschließen. Der freundliche Versicherungsvertreter wird dann die Story von dem Zuhälter erzählen, der für seine Dame eine Unfallversicherung abgeschlossen hat - um sie gleich danach aus einem Fenster zu stoßen. Natürlich müsste dann die "versicherte Person" auch namentlich benannt werden, d.h. für jedes Shooting mit einem neuen Modell wäre eine neue Versicherung erforderlich.
7 years ago
Bei mir stand mal in einem TFP-Vertrag, daß jeder für seine eigene Sicherheit und Sachen selbst verantwortlich ist und daß bei einem Schaden der ander nicht Haftbar gemacht werden kann.
(natürlich ein bißchen besser formuliert)

Außerdem daß jeder eine Foto vorschlagen bzw. ablehen kann => wäre mir eine Situation zB zu gefährlich könnte ich diese schon laut Vertrag ablehnen ...

Hilft in dem Fall zwar nicht viel und sollte eigentlich klar sein, aber ich finds ne gute Sache, daß sowas in nem TFP-Vertrag drinnensteht ... einfach um es einem nochmals Bewußt zu machen.
[gone] User_6449
7 years ago
Zitat: mse
Relevant finde ich beindem Thema auch die Lost-Place Frage: ich habe in meinem Vertrag (auf meiner Sedcard gibt es ihn zu lesen) eine Haftungsfreistellung versucht, was haltet ihr davon?

So wie es in Deinem Fotovertrag steht würde ich es nicht formulieren,
denn es zeigt ja, dass Dir die erhöhte Unfallgefahr durchaus bewusst
ist. Daher könnte man Dir im Schadensfall zumindest eine Mitschuld
unterstellen, eben weil Dir die Gefahr für Leib und Leben bekannt war.

Wenn unbedingt ein entsprechender Hinweis im Vertag stehen soll,
wäre eine neutralere Formulierung sinnvoller. Wie zum Beispiel:

"Das Betreten des Geländes geschieht auf eigene Gefahr."

Diese Formulierung wollte übrigens auch die Verwaltung des alten
Conigeländes in Hannover damals von mir unterschrieben haben,
sonst hätten wir dort keine Fotogenehmigung bekommen.
#20

Topic has been closed