PAY-/TFP-Model-Vertrag Vorlagen, die DSVVO berücksichtigen 122

umgekehrt habe ich aber, zu Schutz des Models einen Satz im Vertrag stehen, dass Bildmontagen, die die Aussage des Bildes verändern, der Erlaubnis des Models unterliegen. Zum Beispiel das iranische Aktmodel in eine Moschee zu basteln etc.
#62
[gone] User_184280
5 years ago
Man kann heute doch noch analog fotografieren. Ich kenne viele begeisterte Fotografen, die mit Hassys und Mittelformadiafilm arbeiten (bei Ebay für ein paar Euronen gekauft). Das ist jetzt wirklich kein Hexenwerk, das richtig zu belichten. Wenn man ein bisschen sorgfältig das Bild komponiert und gescheit fokussiert, hat man genauso seine Bilder bei 20 Aufnahmen pro Film gemacht.

Es ist mit Digitalkameras, die Histogramme in Echtzeit zeigen auch überhaupt kein Problem richtig zu belichten. Der Blick auf LCD zeigt an, ob die Komposition gelungen ist. Halt vereinfachte Arbeit, zu günstigeren Preisen, wenn man nicht immer das neueste Gadget haben muss. Mit manuellen Objektiven an z.B. einer Sony A7 adaptiert, kann man mit Focus Peaking auch sicher manuell fotografieren, mit Schätzchen von Zeiss und was weiß ich.

Film ist nach wie vor auch in TfP-Shoots noch ein Thema. Klar muss man dann scannen bzw. scannen lassen, aber die nachgeschaltete Bildbearbeitung ist möglich, wenn man sie wünscht. Viele Fotografen schätzen die analoge Anmutung der entstandenen Bilder und die Tatsache, dass digitale Bilder vergänglich sind, wenn sie sich nicht in Prints materialisieren.

Manchmal habe ich den Eindruck, dass die alten Hasen den Zeiten nachtrauern, als Fotografie noch eine höhere Einstiegshürde hatte. Da war ein Mittelformatbild noch was Besonderes. Heute reicht es nicht mehr, einfach draufzuhalten. Wer ein bisschen durch Instagram scrollt, sieht das hohe Niveau sogar von Handyselfies. Die meisten Bilder werden sowieso im Web gezeigt.

Ich weine der Analogzeit keine Träne hinterher, obwohl ich grundsätzlich auch eine Lomo und Filme habe, die ich demnächst sogar nutze ;) Für mich ist Film umständlich und digitales Fotografieren viel flexibler zu nutzen. Deshalb bin ich froh, dass wir heutzutage die Wahl haben, wie wir arbeiten wollen. Und ich finde es auch schön, aus einem einfachen Foto ein kleines Kunstwerk zu machen. Statt mit Siebdruck zu arbeiten, kann ich in Photoshop ganz einfach eine Pop-Art-Montage erstellen. Die Möglichkeiten begeistern mich ...
[gone] schallkoerper fotografie
5 years ago
auch nicht wenige Modelle schätzen die analoge Optik, da muss man gar nichts mehr bearbeiten, ist für mich auch irgendwie komisch bei analogen Bildern. die sind so wie sie sind richtig.

und wenn ich mit meine Mamiya C33 ankomme freuen sich immer alle, beim G20 bin ich damit rumgehüpft und alle waren gleich viel positiver drauf :)
[gone] User_483488
5 years ago
@SEE Arts & Emotions

"Ein Release wird aber z.B. dann benötigt, wenn das Bild für eine Ausstellung, ein Printmedium oder einen Fotowettbewerb genutzt werden soll."

Was aber bei Models, die im TfP-Bereich und als Hobby shooten, eher selten der Fall ist ... ist zumindest meine Erfahrung. Das kann man dann auch, sollte das mal eintreffen, immer noch besprechen und eventuell schriftlich regeln.
Daher ist das in meinem TfP-Vertrag nicht drin.


@Heinz Drstak:

In meinen Vertrag steht auch nicht, wieviele Fotos ich bearbeite. Da steht nur, daß das Model eine Auswahl an bearbeiteten Fotos erhält. Weil auch ich nicht sagen kann, wieviele Bilder ich von 100-150 Fotos von einem Shooting dafür auswähle.
Ich sage den Models vorab (bei Shootings, die geplant und vorab durchgesprochen wurden) oder beim Kurzshooting (auf Model-/Fotografentreffen, da sind die Shootings ja kürzer und so auch die Anzahl der Bilder weniger), wieviele Bilder ich ungefähr auswähle und bearbeite.
Ja, das sind Erfahrungswerte. :)
#66
#67
[gone] User_6449
5 years ago
Da es scheinbar noch immer nicht bis zu jedem durchgedrungen
ist, der Verordnungstext in Bezug auf Verträge als Wiederholung:
________________________________________________________

Art. 6 DSGVO Rechtmäßigkeit der Verarbeitung

1. Die Verarbeitung ist nur rechtmäßig, wenn mindestens eine
der nachstehenden Bedingungen erfüllt ist:

a) [...]

b) die Verarbeitung ist für die Erfüllung eines Vertrags, dessen
Vertragspartei die betroffene Person ist, oder zur Durchführung
vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich, die auf Anfrage der
betroffenen Person erfolgen;

c bis f [...]
_________________________________________________________

Für Fotoverträge zwischen Modellen und Fotografen (gleichgültig
ob auf TfP- Basis oder Honorarbasis) benötigt man daher keine
extra Datenschutzerklärung.

Der Vertrag über die Nutzungs- und Veröffentlichungsbedingungen
regelt diese zwischen den Vertragspartnern (Modell und Fotograf).
Daten, welche für die Erfüllung dieses Vertrages erforderlich sind,
müssen nicht extra durch eine Einverständniserklärung laut DSVGO
genehmigt werden.
#69
[gone] User_6449
5 years ago
@ Heinz Drstak

Die Vertragsvorlagen von Getty Images sind mir zu kompliziert, aber
die DSVGO kommt dort natürlich nicht vor, weil man sie für Verträge
ganz einfach nicht braucht.

Was sollte man dazu auch in den Vertrag schreiben, wenn die DSVGO
bereits selbst aussagt, dass sie bei konkreten Verträgen zwischen den
Vertragsparteien nicht greift?

Das ist überflüssig und wenn man sich etwas unglücklich ausdrückt,
könnte es sich sogar zum eigenen Nachteil umkehren ...
#71
[gone] User_6449
5 years ago
@ Heinz Drstak

Auch Amateurfotografen brauchen Verträge mit Modellen, denn
sonst dürfen sie die entstandenen Fotos selbstverständlich nicht
nutzen oder veröffentlichen.

Schriftlich, denn mündlich ist kaum zu belegen ...
#73
[gone] schallkoerper fotografie
5 years ago
wenn ich mir toll Angst machen will visioniere ich was die Person mit der ich Fotos mache oder gemacht habe mir alles Böses wollen könnte...wozu ich allerdings bisher nie Lust hatte und es gab auch keinen Anlass...das sehe ich nicht als Glück gehabt sondern simpel als: "so geht man miteinander um"...deshalb nein, man braucht als Amateur keinen Vertrag. vielleicht ist es ja mein sonniges Gemüt das nur nette Menschen anzieht :)
[gone] Charisma1962
5 years ago
Wegen weiterer Bearbeitung:

Mir ist völlig klar, dass sich das doof oder sogar abwertend für den Fotografen anfühlen kann, aber wenn ein Bild dann völlig überarbeitet wird, dann ist das einfach etwas Zusätzliches. Ich habe das mit einem beauftragten und bezahlten Bild gemacht, natürlich nur im Rahmen meiner marginalen Möglichkeiten. Zuschnitt anders, S/W und dann so einen Regen-Filter. Es war Spielerei, ich wollte einfach sehen, wie eine andere Wetterlage wirkt. Ich sehe das weder als schlechter/besser an, noch will ich dem Urheber da irgendwie ins Handwerk pfuschen. Im Grunde wäre es mir viel lieber gewesen, er hätte das noch zusätzlich gemacht, aber der ist dermaßen im Stress, dass ich da keine Extrawünsche anbringen wollte.

Mir fällt da dieser Thread mit den GoT-Bildern ein, wo ja ein paar Leute angemerkt hatten, dass man mit dem Material durchaus etwas anfangen könnte. In einem solchen Fall, wo viel Aufwand für das Shooting betrieben wurde, wäre es doch schön, wenn der Fotograf die RAWs rausgeben würde.
5 years ago
Die Rohdaten gebe ich nicht ohne Bezahlung aus der Hand. Das Model darf sich bis zu 20 bearbeitete Bilder aussuchen.
Alternativ ist: Sie darf gerne die Rohdaten haben, das Recht zur Bearbeitung bleibt aber bei mir.
Wenn ich meine Werke ernst nehme, dann bin ich gut beraten, ganz klar zu kommunizieren, das Gegenstand des Modellvertrages bearbeitete Bilder sind. Nachher finde ich Bilder von mir, die jemand anderes verbastelt hat.
Ansonsten gilt: Das Modell gibt ihre Persönlichkeit und ihren Körper und Fotografen ihre Technik und ihr Talent. Ich stelle mir nur gerade vor, die Modelle aus meinem Zeichenkurs nehmen die Originalzeichnungen mit...Man ist zusammen kreativ, aber jeder hat seine Rechte, Pflichten und Grenzen.
Und die Dsvgo ist so schlimm nicht. Man muss nur genau darlegen wie man die Daten behandelt.
5 years ago
Das einzig Neue das ich wichtiger nehme, ist die Widerrufsbelehrung. Dazu hatte ich auch vorher n kleinen Absatz, jetzt hab ich ihn vom Anwalt ausbauen lassen, das BEIDE erklären explizit auf dieses Recht zu verzichten.

Der Rest steht (bei mir) eig. eh schon im Vertrag.
Wenn der Anwalt das ohne Protest übernommen hat, würde ich da aber mal nachfragen, ob er schonmal ins Datenschutzrecht reingeschnuppert hat.

In Fällen wo das Widerspruchs- (nicht: Widerrufs-)recht gilt, kann natürlich nicht darauf verzichtet werden (nicht disponibel). Die Vorschriften sollen den Personen, deren Daten verarbeitet werden, ja maximale Souveränität belassen.

Deshalb ist die Art. 6 Nr. 1 b) Lösung die Peter darstellt schon rechtlich tragfähiger und praxisgerechter.

Auf was für ein Widerspruchsrecht (In Bezug auf was? Welche Rechtsgrundlage?) verzichtest du?
5 years ago
Ohne Zweifel hat die DSGVO unnötig viel Hysterie ausgelöst. Man kann hier den Forumsteilnehmern keinen besonderen Vorwurf machen, weil diese Hysterie auch ganze Rechtsabteilungen von großen Unternehmen erfasst hat. Ich selbst bin mir noch nicht sicher, wie ich meine Verträge ändern muss. Aber was ich weiß ist, dass es eine unglaubliche Naivität und gleichzeitig eine dreiste Frechheit ist, den Sinn von Modellverträgen in Frage zu stellen. Fast in jedem Thread, wo es auch nur entfernt um Verträge geht, passiert das. Die DSGVO ist ein neuer Grund, Verträge zu machen. Gerade bei TFP ist es für Modelle, die ja mit Fotos "bezahlt" werden, wichtig, dass ihnen zugesichert wird, dass sie die Bilder auch wirklich bekommen und etwas damit anfangen können.
5 years ago
@ Kuno - Fotografie

Klar kann man das Model Release später noch nachholen für die Fälle, in denen man dies tatsächlich benötigt . Wenn ich 2015 ein Bild fotografiert habe, das nun 3 Jahre später thematisch in eine Ausstellung paßt und so dann binnen von 5 Wochen das Release beizubringen wäre ... wenn ein möglicher Nutzungszweck sich erst Jahre später und dann vielleicht noch sehr kurzfristig ergibt, dann kann man auch als Hobbyknipser plötzlich so eine Freigabeerklärung benötigen.

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