DSGVO war der erste Schlag,nun drohen Uploadfilter und Linkverbo 34

5 years ago
Aktueller Artikel von gestern abend: APO-Opas im System angekommen ( wobei die "Größeren" das System sind )
Es geht eben nicht blos darum ob man als großer Fotograf 3.50 EUR mehr hat oder als kleiner Fotograf ggf plötzlich nichts mehr uploaden kann, sondern auch um die Kunstfreiheit ( auch wenn wir nur ein kleines bisschen Kunst machen ). Kunst provoziert oft - und im verlinkten Artikel ist angedeutet, dass dieses Gesetz auch gegen unliebsame Kunst oder Reportage-Bilder intendiert ist. Solche Upload-Filter laden gerade dazu ein, dass Leute denen gewisse Bilder von Fotografen mit Pseudonym nicht gefallen, behaupten sie seien der Urheber und das müsse deshalb gelöscht werden.
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Alexander Sapia schrieb: Aus der EU kommt dazu meiner Meinung nach momentan nur bürokrtischer Misst.
DSVGO - nicht umsetzbar als kleiner (Foto)Betrieb
Verbot der Halogenlampe - Das letzt ordentliche Raumlicht auf Fotos
Uploadfilter - ich bin mal gespannt was ein meinen Portraits alles verboten ist weil ein anderer Mensch vor mir schon mal ein ähnliches Motiv gemacht hat

Schön zusammengefasst.
Dummerweise haben die pushenden Verlage es versäumt, festlegen zu lassen, dass von den möglichen Vergütungen für Zitate oder Ausschnitte auch die Autoren, Künstler und Hersteller profitieren müssen.
5 years ago
Es geht eben nicht blos darum ob man als großer Fotograf 3.50 EUR mehr hat oder als kleiner Fotograf ggf plötzlich nichts mehr uploaden kann

Wie kommst Du darauf, daß man als "kleiner Fotograf" nichts mehr uploaden könnte?
Wenn der "kleine Fotograf" seine eigenen Fotos hochlädt und nicht die anderer Leute, verursacht ihm das keinerlei Probleme. Und es sind eben nicht nur "3,50€"...
Daß ich aber nicht Musik oder Filme, an denen andere die Rechte haben, bei YouTube hochladen darf...

*Das* sollte eigentlich jedem MK-User sofort einleuchten.
Kunst provoziert oft - und im verlinkten Artikel ist angedeutet, dass dieses Gesetz auch gegen unliebsame Kunst oder Reportage-Bilder intendiert ist.

Das ist aber Quatsch, denn es hat nichts mit dem Urheberrecht und den berechtigten Ansprüchen der Urheber zu tun.
Und inhaltliche Upload-Filter "wg. Terrorismus, Porno etc." sind davon sowieso völlig unabhängig.
Dummerweise haben die pushenden Verlage es versäumt, festlegen zu lassen, dass von den möglichen Vergütungen für Zitate oder Ausschnitte auch die Autoren, Künstler und Hersteller profitieren müssen.

Das müssen sie auch nicht, denn das ergibt sich schon aus den gesetzlichen Regelungen und den Ansprüchen der VGs.

Es ist aber kein "Netzaktivist" daran gehindert, sich für eine bessere Bezahlung der Urheber durch die Verlage etc. einzusetzen.
Die Verwertungsgesellschaften und die Berufsverbände würden sofort Seite an Seite stehen.

Ach nee... die stehen da ja längst in diesem Kampf. Da müssten sich die "Netzaktivisten" ja nur diesem Kampf anschließen... ;-)

Sich stattdessen vor den kommerziellen Karren von Google, Facebook, Apple und Co. spannen zu lassen ist aber für "Netzaktivisten" eigentlich ... ziemlich peinlich.

"Die Verlage geben den Autoren zu wenig ab?" Ja, kann man drüber diskutieren.

Aber Google und YouTube geben den Autoren *gar nichts* ab. Das ist der kleine Unterschied...
5 years ago
Tom schrieb:
Wenn der "kleine Fotograf" seine eigenen Fotos hochlädt und nicht die anderer Leute,

Ich kenne einen Fall bei Youtube, da hat ein pseudonymer Videofilmer X ein legales Video hochgeladen, das einem kriminellen Herrn Y garnicht gefallen hat. Herr Y hat nun bei Youtube behauptet, er besitze das Urheberrecht. Youtube hat das Video gelöscht, und Herr X stand vor dem Problem, dass er seine Adresse+Realname dem Herrn Y nicht bekanntgeben wollte, was für die Richtigstellung notwendig gewesen wäre. Und das Video von Urheber X blieb gelöscht. Sicher kann das auch etwas anders geregelt sein aber immer zum Nachteil pseudonymer Künstler oder von unbequemen Reportern. Und das betrifft nicht nur Youtube. Wenn es wenigstens blos Youtube wäre ( s.u. ).


Und inhaltliche Upload-Filter "wg. Terrorismus, Porno etc." sind davon sowieso völlig unabhängig.

Das ist der übernächste Streich der EU:
https://twitter.com/Senficon/status/1039783018767036417
Rufbereitschaft für Websitebetreiber 24 Stunden am Tag. Der Terrorrismus, den man sich zuvor absichtlich ins Land geholt hat, ist die Begründung dafür dass man nun den Websitebetreibern das Leben schwer macht, da man das Internet hasst. Da muss ich an den Titel eines anderen sehr aktiven MK-Threads denken.

Sich stattdessen vor den kommerziellen Karren von Google, Facebook, Apple und Co. spannen zu lassen ist aber für "Netzaktivisten" eigentlich ... ziemlich peinlich.

Soso, da zielt die EU immer auf Youtube, Facebook etc, und ganz zufällig trifft sie die EU-Web-Angebot-Betreiber im Verhältnis zum Umsatz mehr. Wenn das auf Unternehmen mit mehr als 10000 Angestellte beschränkt bliebe, dann fände ich es ok.
5 years ago
@ Alexander Sapia: Du könntest der Verwertungsgesellschaft VG Bild- Kunst beitreten. Das ist kostenlos, ebenso wie die Mitgliedschaft in der VG Wort. Dann hättest du die Möglichkeit jährlich auch mit den hier auf der Mk hochgeladenen Fotos an der Ausschüttung teilzuhaben. Da ich nicht in der VG Bild bin, es auch nicht vorhabe, dort mitzumachen, weiß ich also nicht, was es real bringt. Für meine Artikel jedoch ist die jährliche Summe, die ich für bereits veröffentlichte und honorierte Artikel erhalte, nicht unbeträchtlich. Und ein Fotografenfreund, dessen Aufnahmen vor allem auf den Websites von Bildagenturen angeboten werden, erhält jährlich einen guten vierstelligen Betrag von der VG Bild - auch für die bloße Internetpräsenz bei diesen Agenturen. Also, versuch es mal und berichte uns in 2019 hier von Deinen Erfahrungen ;-)
5 years ago
Wenn ich Gebühren aus Onlinemedien erhalten möchte, muss ich mir durch einen Steuerberater bescheinigen lassen, dass ich weietre Einnahmen durch künstelriche oder redaktionelle Tätigkeiten habe oder in der Künstersozialkasse sein. Das ist aber als gewerbetreibener Fotograf sehr schwer.

Ich bekomme also keinen Cent (wie oben bereits erwähnt).
5 years ago
und noch ein update. Der Verteilungsplan 7 gilt nicht mehr. Fotografien auf Webseiten könnennicht mehr gemeldet werden ....
5 years ago
Ich kenne einen Fall bei Youtube, da hat ein pseudonymer Videofilmer X ein legales Video hochgeladen, das einem kriminellen Herrn Y garnicht gefallen hat. Herr Y hat nun bei Youtube behauptet, er besitze das Urheberrecht. Youtube hat das Video gelöscht, und Herr X stand vor dem Problem, dass er seine Adresse+Realname dem Herrn Y nicht bekanntgeben wollte, was für die Richtigstellung notwendig gewesen wäre.

Und wo ist da das "Problem"? Das wäre in der MK kein bißchen anders, wenn X ein Foto hochlädt und Y kommt und sagt "Das ist eine Urheberrechtsverletzung!" Auch da wird man nicht ohne ein Mindestmaß an Transparenz weiterkommen.
Das ist der übernächste Streich der EU:
https://twitter.com/Senficon/status/1039783018767036417
Rufbereitschaft für Websitebetreiber 24 Stunden am Tag.

Für entsprechend große Websites. Nicht für Deine.
5 years ago
und noch ein update. Der Verteilungsplan 7 gilt nicht mehr. Fotografien auf Webseiten könnennicht mehr gemeldet werden ....

"Übersicht: Meldungen der Mitglieder der Berufsgruppe II (Bild)

Die Bild-Kunst nimmt für Ihre Mitglieder der Berufsgruppe II – Fotografen, Illustratoren und Designer – gesetzliche Vergütungsansprüche wahr, die verwertungsgesellschaftspflichtig sind, d.h. die der Einzelne nicht alleine geltend machen kann.

Wirtschaftlich am bedeutendsten ist dabei die Privatkopievergütung, gefolgt von der Bibliothekstantieme und den Einnahmen aus Kabelweitersendung. Weitere Erlöse aus wirtschaftlich weniger bedeutenden Erlösquellen runden die Verteilung ab. Der Verteilungsplan ordnet diese Erlöse einer Reihe von Verteilungssparten zu, die in der Regel einmal im Jahr im Herbst zur Ausschüttung kommen.

Um von Ausschüttungen zu profitieren, muss ein Mitglied der BG II bei der Bild-Kunst Meldungen einreichen. Wer nichts meldet, erhält keine Ausschüttung. Möglich sind Meldungen in den folgenden Sparten:

Meldung von Abbildungen in Büchern
Meldung von Honoraren
Meldung von Einzelbildern auf Webseiten und in Zeitungen/Zeitschriften (Print)

VG Bild-Kunst-Website, abgerufen 15.9.2018, 01:05 Uhr.

Aus dem Meldeformular:

EinzelbilderWebseiten
In jeder Ausschüttungssparte (einerseits „Fotografie“, andererseits „Illustration/Design/Sonstige Bildinhalte“)
können Sie Einzelbilder der jeweiligen Werkart(en) auf Webseiten melden, wenn Sie in dieser
Ausschüttungssparte keine Honorare melden.
Beispiel:
Für das Nutzungsjahr 2018 melden Sie als Fotograf Honorare in der Ausschüttungssparte „Fotografie“. Da Sie
nebenbei noch auf freiwilliger Basis für die Webseite des Kindergartens Ihres Sohnes einige Karikaturen
gezeichnet haben, melden Sie diese in der Ausschüttungsparte „Illustration/Design/Sonstige Bildinhalte“ als
Einzelbilder.
Einzelbilder können gemeldet werden, wenn diese im Kalenderjahr 2018 sechs Monate oder länger auf einer
deutschen Webseite platziert waren. Die Webseite muss für die Öffentlichkeit frei zugänglich sein und darf
sich nicht hinter einer Bezahlschranke befinden. Einzelbilder aufWebseiten von Bildagenturen oder auf Social
Media Webseiten (z.B. Facebook, Instagram, Flickr) können nicht gemeldet werden. Eine Webseite wird als
„deutsch“ gewertet, wenn sie entweder die TOP-Level Domain „DE“ aufweist oder sich in deutscher Sprache
an ein deutsches Publikum wendet.
Die Auflösung eines Einzelbildes muss so gut sein, dass das Erkennen der wesentlichen Bildmerkmale am
Bildschirm und ein Ausdruck möglich und sinnvoll sind.
Sie geben uns die Anzahl der Einzelbilder pro Domain an. Unter einer Domain verstehen wir den Namen
unterhalb der Ebene der Top-Level-Domain. Beispiel: „bildkunst.de“ hat die Domain „bildkunst“ unter der Top-
Level-Domain „DE“. Nicht benötigen wir die exakte Angabe des Bereichs der Domain, in dem IhrWerk platziert
ist, also nicht: „www.bildkunst.de/vg-bild-kunst/meldungen/...“
5 years ago
TomRohwer schrieb:
Und wo ist da das "Problem"? Das wäre in der MK kein bißchen anders, wenn X ein Foto hochlädt und Y kommt und sagt "Das ist eine Urheberrechtsverletzung!" Auch da wird man nicht ohne ein Mindestmaß an Transparenz weiterkommen.
Der Moderator könnte zB auch sagen "bitte zeige mir das RAW-File". Ich werde darüber aber jetzt nicht weiter diskuttieren, um das MK-Forum nicht mehr als nötig mit solchen Themen zu belasten - das ist nicht gedacht für eine sehr lange Diskussion zwischen uns.

Ich schrieb oben " Rufbereitschaft für Websitebetreiber 24 Stunden am Tag".
Du schriebst

Für entsprechend große Websites. Nicht für Deine.

Da liegst Du falsch:
https://twitter.com/Senficon/status/1039777163170463744
Nach Lesen des Twitter-Posts ruhig weit runterscrollen bis zum Memorandums-Kopf wo eine Rechtfertigung für diese beabsichtigte Boshaftigkeit gesucht wird. Viel Spaß dabei, mir den Inhalt dieses Links zu widerlegen.
5 years ago
Ich muss das mal pushen,
aktuell schaut es ja gar nicht gut aus, auch die MK wäre als Provider (wie eigentlich jede Online-Galerie!) betroffen!

Habt ihr schon alle eure EU-Politiker für die Ablehnung der aktuell besprochenen Artikel 11 und 13 #Uploadfilter sensibilisiert?
5 years ago
aktuell schaut es ja gar nicht gut aus, auch die MK wäre als Provider (wie eigentlich jede Online-Galerie!) betroffen!

Wieso sollte die MK damit irgendein Problem haben?
Die Zahl der User, die anderer Leute Fotos ohne die nötige Einwilligung der Urheber/Rechteinhaber hochladen, hält sich in der MK angenehmerweise extrem in Grenzen.

Habt ihr schon alle eure EU-Politiker für die Ablehnung der aktuell besprochenen Artikel 11 und 13 #Uploadfilter sensibilisiert?

Wieso sollte ich das tun? Ich bin ganz entschieden für die Urheberrechtsrichtlinie. Wenn ich etwas daran zu kritisieren hätte, dann höchstens, die sie noch nicht scharf genug ist.
5 years ago
Tom, so wie ich Dich oben verstanden habe , arbeitetest für eine der beiden Oligarchinnen-Medienkonzerne ? Ggf hat nicht jeder MK-ler das "Glück".
Ich finde die geplante Richtlinie abgrundtiefst bösartig, ist aber meine Meinung.

Tom, wenn Du so Experte bist, dann kannst Du doch sicher erklären was der Richtlinien-Verhandlungs-Führer des EU-Parlaments in dem schönen Video gesagt hat:
https://www.golem.de/news/eu-urheberrechtsreform-das-absolute-unverstaendnis-des-axel-voss-1902-139511.html
Hier ca 2 Bildschirmseiten runterscrollen,dann sieht man das Video und kann es starten.
Als Verfechter der Richtlinie wirst Du doch sicher nicht sagen, dass er laut verlinktem Text und Video nicht den leisensten Hauch eines Schimmers von dem hat wofür er sich in aller Härte einsetzt ?
Der schöne Artikel hat übrigens 3 Seiten
5 years ago
Meine Nachricht ist schon raus, aber bin nicht sicher wie erfolgreich das sein wird. Klar ist die MK auch betroffen, weil Sie älter als drei Jahre ist und hätte nun mit diesem Problem zu kämpfen, dass man die Urheberrechtsverletzung nun vor der veröffentlichung ausschließen muss.
In meinen Augen sind Artikel 11, 12 und 13 sowohl rechtlicher als auch technischer Humbug:

Artikel 11
Die Verlinkung von Presseerzeugnissen soll nun nur noch lizenziert geschehen. Ein Benutzer stellt einen Zeitungsartikel in Social Media oder eine Suchmaschine zeigt eine Kurzversion eines Zeitungsartikels an. Eigentlich eine schöne Sache, weil dadurch dein Artikel als Zeitung mehr Reichweite bekommt und du auch mehr Besucher hast. Nun soll aber der externe Verlinker die Geld geben, dass er auf deinen Inhalt verweist. Ich weiß nicht in welcher Welt diese Argumentation sinnhaft wäre.
Einmal gab es Pilotprojekte dazu in Deutschland (gescheitert) und Spanien (Google News und andere Dienste wurden dort einfach abgestellt) die nicht drauf hoffen lassen, dass es dieses Mal besser läuft. Daneben ist das für die normalen Benutzer nicht sinnvoll, weil wer klickt auf einen Link wenn er nicht weiß was ihn erwartet? Die kleinen Vorschauen sind sinnvoll. Auch sabotiert man alle alternativen Nachrichtenseiten oder Aggregate, die mit Nachrichten arbeiten.

Artikel 12
Wenn ich ein kreatives Werk an Jemanden lizenziere, dann hat dieser Lizenznehmer nun das Recht auf Entschädigung, wenn ich mein Kunstwerk auch anders nutze. Also ich lade ein Bild hier in der MK, bei Instagram und Facebook hoch und alle drei haben dann einen Anspruch auf Ausgleichszahlungen für entgangene Einnahmen. Im Grunde gehört mir dann mein eigenes Werk nicht mehr wirklich.

Artikel 13
Den Artikel möchte, dass Plattformen die hochgeladenen Inhalte vor der Veröffentlichung urheberrechtlich prüfen. Der viel besprochene Uploadfilter steht natürlich nicht vorgeschrieben im Gesetz, aber ist eben laut vieler Experten der einzige Weg die Flut an Content im Netz zu durchsuchen. Ich hab mit dem Vorschlag zwei grundsätzliche Probleme, einmal das Prinzip und einmal die Praktikabilität. Prinzipiell bin ich dagegen, dass eine Plattform dafür in Haftung genommen wird was ihre Benutzer tun, weil die rechtliche Verantwortung liegt eben weiter bei diesen selbst. Wir machen ja auch nicht die Telekom haftbar für den Fall, dass Bankräuber über das Telefon ihr Verbrechen planen, also warum sollte Facebook für den urheberrechtsverstoß der Benutzer haften.
In der Praxis gestaltet es sich denke ich schwierig über ein automatisches System Rechtsverstösse von legitimer Nutzung zu trennen. Das eröffnet die Möglichkeit des Missbrauchs von Betrügern, die behaupten der Urheber zu sein oder auch der falschen Löschung von deinen eigenen Werken.

Entschuldigung für den langen Post, aber das Thema regt mich einfach auf weil es ausser ein paar Lobbies keiner will, es aber massiv vor Allem von deutschen Politikern vorangetrieben wurde und am Ende die normalen Benutzer darunter zu leiden haben, wenn wegen solcher Regelungen die Webseiten dicht machen oder ihren Betrieb in Deutschland einstellen.

Viele Grüße

Marcel Lutz

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