17 Jähriges Model (angezogen) shooten; ist das erlaubt? 63

4 years ago
Es ist erlaubt, jedoch muss der Vertrag von einem Elternteil unterschrieben werden. Ich habe einen spezialisierten Medienanwalt für diese Zwecke, welcher zudem noch Professor an der Universität ist. Gerade die zahlreichen Newborn Fotografen, hätten nämlich dann auch Probleme, um Referenzbilder auf die Seite zu bekommen. Es steht jedoch im Gesetz das eine Erziehungsberechtigte Person, einen solchen Vertrag unterzeichnen muss. Also ein Elternteil.
Am besten läd man diesen Elternteil auch zum Shooting ein damit diese sich davon überzeugen kann, das alles mit rechten Dingen abläuft.
4 years ago
@ DLFoto
Model hat einen Erziehungsberechtigten bei, der vorher auch den Vertrag unterschreibt, der alles vorher abklärt und festhält.

BEIDE Sorgeberechtigte, wenn es zwei gibt. (Vater und Mutter)
Der Minderjährige wird stets durch beide Sorgeberechtigte gemeinsam vertreten. (§1629 BGB)

@Fotocowboy
Übrigens gibt es auch über eine Million Volljährige, in Deutschland, die einen gesetzlichen Vormund haben. Auch dann muss das bei Veröffentlichungen beachtet werden.

Einen "Vormund" haben die Volljährigen garantiert nicht, höchstens einen gerichtlich bestellten Betreuer.

@Norbert Hess
...aber mit 16 Jahren an der Wahl zum Deutschen Bundestag teilzunehmen, dazu sind die "Greenhorns" in der Lage...

Sowohl das aktive als auch das passive Wahlrecht zum Deutschen Bundestag hat man mit Vollendung des 18.Lebenjahres. Nicht des 16.

Mirko Noack | phototale.de
man darf auch Sex mit einer 16/17 jährigen haben - auch wenn man selber über 18 ist.

Man darf sogar Sex mit einer 14jährigen oder einem 14jährigen haben, auch wenn man selber über 18 ist...
Man darf dabei nur nicht Zwangslagen ausnutzen oder Geld für den Sex bezahlen.

@Daniel Kötz:
Meine Güte - wo sind wir gelandet?

Denken Sie bloß nicht drüber nach. Das lässt einen höchstens an der Menschheit zweifeln.

@Prisma Photography
"Natürlich darf man, egal in welchem Bekleidungszustand."

Stimmt das so ohne Einschränkung?

Grundsätzlich: ja.
Als Vorbemerkung:
Zumindest sollte die Fähigkeit zur Selbstbestimmung gegeben sein, was ab dem 8. Lebensjahr der Fall ist.

Mit 8 ist keine Fähigkeit zur Selbstbestimmung verbunden. Jedenfalls nicht rechtlich.
Kinder und Jugendliche sind sich aber der Tragweite solcher Entscheidungen nicht immer komplett bewusst und sollten daher ja auch eine gewisse Einsichtsfähigkeit haben, was bei Minderjährigen mit erreichen des 14. Lebensjahres gegeben ist. (wie zb auch die Strafmündigkeit)

Strafmündigkeit beginnt mit Vollendung des 14.Lebensjahres (nicht mit Erreichen desselben). Also ab dem 14.Geburtstag.
Zivilrechtlich sind Minderjährige ab Vollendung des 7.Lebensjahres "eingeschränkt geschäftsfähig". D.h.: sie können schwebend unwirksame Verträge abschließen, die erst durch die Einwilligung der Sorgeberechtigten wirksam werden. Außerdem können sie - Stichwort "Taschengeld-Paragraph" - ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters von Anfang an wirksame Verträge schließen, wenn die vertragsmäßige Leistung mit Mitteln bewirkt wird, die dem Minderjährigen zu diesem Zweck oder zu freier Verfügung von dem Vertreter oder mit dessen Zustimmung von einem Dritten überlassen worden sind.

Das lässt sich auf Model-Verträge nicht anwenden, insofern braucht ein Model-Vertrag mit einem Minderjährigen immer die Einwilligung der Sorgeberechtigten, um wirksam zu werden.

Kann also ein Jugendlicher zwischen 14 und 18 alleine (wegen dem Selbsbestimmungsrecht) über das ANFERTIGEN von Fotos entscheiden?

Nein. Er kann nicht rechtlich wirksam in das Anfertigen von Fotos einwilligen.
Eltern können es zumindest nicht, sie brauchen auch die Zustimmung des Kindes...

Nein. So pauschal ist das nicht richtig.

@Roland Lüthi:
Es ist erlaubt, jedoch muss der Vertrag von einem Elternteil unterschrieben werden.

Das reicht nicht. Es müssen beide einwilligen, wenn beide das gemeinsame Sorgerecht haben. (Sie müssen übrigens nicht zwingend "unterschreiben", sie können auch mündlich einwilligen. Was aber natürlich eine eher blöde Idee ist, aufgrund der daraus eventuell entstehenden Nachweisproblematik.)

(RA Kötz möge mich korrigieren, wenn ich irgendwo ungenau war.)
4 years ago
Genau dieser R.A. Kötz schrieb allerdings damals, dass Unterschrift/Einverständnis EINES Elternteils ausreichen.
4 years ago
So wie ich es verstanden habe, müssen alle Erziehungsberechtigten einverstanden sein - jedoch genügt eine Unterschrift (mit der dann ein Elternteil auch das Einverständnis des anderen dokumentiert).

Und - lieber Tom Rohwer - sofern es nicht um die Veröffentlichung geht, sondern um das Anfertigen von Fotos, so kann selbstverständlich ein Kind sich dafür zu entscheiden - bsp. durch Einwerfen von Geld in einen Passbildautomaten. Die präzise Ausdrucksweise, die Du von anderen verlangst, würde auch Dir gut tun!
4 years ago
In den Details können sich auch da die Rechtsauffassungen in D/A/CH (sowie in anderen Ländern) unterscheiden ...z.B. konnte man in den 90er Jahren in der Schweiz Männermagazine und sexuelle Kontaktmagazine mit deutlichst freizügigen Bildern überall an Kiosks, Tankstellen usw. kaufen, während es ähnliche in D nur im Sexshop gab. Vielleicht hat sich z.B. das "Okay" seit 2007 inhaltlich gewandelt, oder es ist auch aktuell noch so wie 1995 ? Oder nehmt die unterschiedlichen Länderausgaben von Playboy und Penthouse ... unterschiedliche juristische Beurteilungen auch zu Fotos von bekleideten Models sind also ebenso denkbar.
Die Thematik minderjährige Models kann man also auch sehr unterschiedlich einschätzen, was auch diese Diskussion zeigt.
4 years ago
@Tom Rohwer
sorry, unter #14 fehlt natürlich das entscheidende Wort "wollen" teilnehmen.

Herr Lüthi wohnt aber in der Schweiz. Ich glaube dort gilt eine andere Gesetzgebung wie hier in der BRD...
(bezogen auf die Zustimmung "beider" Elternteile)
4 years ago
@Tom Rohwer
ach schon wieder so oberflächlich von mir: natürlich kommt es auch auf den Gerichtsort (Deutschland oder Schweiz) an. Der dürfte aber wieder davon abhängen WO das Shooting letztendlich stattfindet und welcher Nationalität die Beteiligten angehören...
4 years ago
Der TO wohnt in Oberösterreich, und die 17-Jährige könnte auch in Bayern oder in Südböhmen leben und Deutsche oder Tschechin sein, wenn ich das mal regional betrachte.
Meine persönliche Entscheidung wäre : Shooten ja, aber ich würde warten und die Bilder selber erst hochladen, wenn sie als Volljährige vollwirksam zugestimmt hat. Spätestens ab Nov. 2020 wäre das der Fall, also 13 Monate warten, was macht das schon aus. Entweder das Bild ist so gut und zeigenswert, daß es auch 2021 noch voll einschlägt, oder es wäre doch nicht sooo megawichtig ?
4 years ago
Vertrag - Erlaubnis des Erziehungsberechtigten - natürlich geprüft fertig aus.
Niemals unter 18. Mache ich seit Jahren nicht mehr.

Folgenden Fall gab es mal bei mir. Shooting für einen Kunden.....Modelle gebucht. Beide über 18 lt Angabe)
Eines der Models war ein Stamm Model....Meine Frage:“Du ist die Nummer 2 eh auch 18? Ja sicher“

Shooting durchgeführt. Beim Shooting verplappert sich das Mädel....Du ich bin doch erst 17....

Knapp vor Auslieferung der Bilder der Anruf der erziehungsberechtigten Mutter mit der Aufforderung, die Verwendung der Bilder zu unterlassen wegen Minderjährigkeit ihrer Tochter.

Folgendes war passiert.
Ausweis der Dame eine Fälschung. Passkopie (Du ich hab den Passnicht mit aber eh eine Kopie) Geburtsjahr gefälscht.
Ich klärte dann telefonisch und schriftlich mit dem vermeindlichen Erziehungsberechtigten die Verwendung ab und ließ mir eine Ausweiskopie schicken.

Der Erziehungsberechtigte, mit dem ich sprach war aber ein Familienangehöriger mit gleichem Namen, der gleich hieß aber eben nicht Erziehungsberechtigt war..,..

Ich sprach mit der Großmutter und nicht mit der Mutter.....xy Sen. Kontra xy Jun.
Also auch hier gelogen.....

Mei s Enkerl will halt die Bilder......- so war’s wahrscheinlich. Von der Oma gut gemeint.

Ausweiskopie die mir geschickt wurde war aber von der Mutter ..... ohne das Wissen derselben.....Name war ja gleich....

Nun Klagsdrohung der Mutter....

Shooting eingestampft.....nie wieder...,.
4 years ago
Genau dieser R.A. Kötz schrieb allerdings damals, dass Unterschrift/Einverständnis EINES Elternteils ausreichen.

Wo "damals"?
Das BGB ist eindeutig:

§ 1629 BGB Vertretung des Kindes

(1) Die elterliche Sorge umfasst die Vertretung des Kindes. Die Eltern vertreten das Kind gemeinschaftlich; ist eine Willenserklärung gegenüber dem Kind abzugeben, so genügt die Abgabe gegenüber einem Elternteil. Ein Elternteil vertritt das Kind allein, soweit er die elterliche Sorge allein ausübt oder ihm die Entscheidung nach § 1628 übertragen ist. Bei Gefahr im Verzug ist jeder Elternteil dazu berechtigt, alle Rechtshandlungen vorzunehmen, die zum Wohl des Kindes notwendig sind; der andere Elternteil ist unverzüglich zu unterrichten.
(2) Der Vater und die Mutter können das Kind insoweit nicht vertreten, als nach § 1795 ein Vormund von der Vertretung des Kindes ausgeschlossen ist. Steht die elterliche Sorge für ein Kind den Eltern gemeinsam zu, so kann der Elternteil, in dessen Obhut sich das Kind befindet, Unterhaltsansprüche des Kindes gegen den anderen Elternteil geltend machen. Das Familiengericht kann dem Vater und der Mutter nach § 1796 die Vertretung entziehen; dies gilt nicht für die Feststellung der Vaterschaft.
(2a) Der Vater und die Mutter können das Kind in einem gerichtlichen Verfahren nach § 1598a Abs. 2 nicht vertreten.
(3) Sind die Eltern des Kindes miteinander verheiratet oder besteht zwischen ihnen eine Lebenspartnerschaft, so kann ein Elternteil Unterhaltsansprüche des Kindes gegen den anderen Elternteil nur im eigenen Namen geltend machen, solange

1. die Eltern getrennt leben oder
2. eine Ehesache oder eine Lebenspartnerschaftssache im Sinne von § 269 Absatz 1 Nummer 1 oder 2 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit zwischen ihnen anhängig ist.

Eine von einem Elternteil erwirkte gerichtliche Entscheidung und ein zwischen den Eltern geschlossener gerichtlicher Vergleich wirken auch für und gegen das Kind.
4 years ago
@eckisfotos:
So wie ich es verstanden habe, müssen alle Erziehungsberechtigten einverstanden sein - jedoch genügt eine Unterschrift (mit der dann ein Elternteil auch das Einverständnis des anderen dokumentiert).

Wenn das eine Elternteil eine Vollmacht des anderen Elternteils vorlegt, daß Elternteil 1 im Namen von Elternteil 2 diese Einwilligung erteilen darf...

Es braucht die Einwilligung beider Eltern, wenn die sich die elterliche Sorge teilen. Die muss, wie gesagt, nicht schriftlich gegeben werden, nur hat man dann immer ein Nachweisproblem. Und wenn Elternteil 1 schriftlich einwilligt und erklärt, Elternteil 2 habe mündlich eingewilligt, dann ist das dünne Eis, auf dem man steht, praktisch schon eingebrochen... Dann muß nämlich Elternteil 2 nur noch erklären: "Nö, ich habe nicht zugestimmt."

Weder Eheleute noch Eltern sind aus diesem Status heraus berechtigt, ohne entsprechende Vollmacht Erklärungen im Namen des anderen Ehegatten oder Elternteils abzugeben.

Und - lieber Tom Rohwer - sofern es nicht um die Veröffentlichung geht, sondern um das Anfertigen von Fotos, so kann selbstverständlich ein Kind sich dafür zu entscheiden - bsp. durch Einwerfen von Geld in einen Passbildautomaten. Die präzise Ausdrucksweise, die Du von anderen verlangst, würde auch Dir gut tun!

Wenn ein Kind Geld in einen Passfotoautomaten einwirft, gibt es keine Einwilligung an einen Dritten, sich fotografieren zu lassen.

Es fotografiert sich dann selbst.

Selbstverständlich kann ein Kind eine Einwilligung erklären, sich fotografieren zu lassen. Diese Einwilligung ist dann genau so lange "schwebend unwirksam", bis die Sorgeberechtigten zugestimmt haben.

Ist nicht anders als mit allen anderen Verträgen, die das Kind (der Minderjährige) abschließt.
4 years ago
@Norbert Hess:
@Tom Rohwer
ach schon wieder so oberflächlich von mir: natürlich kommt es auch auf den Gerichtsort (Deutschland oder Schweiz) an.

Sorry, Norbert, aber Du schriebst:

" ...aber mit 16 Jahren an der Wahl zum Deutschen Bundestag teilzunehmen, dazu sind die "Greenhorns" in der Lage..."

Da spielt ein Gerichtsort keine Rolle, da geht es um die Wahl (das Wahlrecht) zum Deutschen Bundestag...

Im übrigen heißt die Plattform "model-kartei.DE", und wenn hier über eine Rechtslage diskutiert wird, dann ist das per default immer die deutsche Rechtslage.

Wenn jemand über die österreichische, schweizerische, US-amerikanische oder die auf Vanuatu diskutieren möchte, oder sich auf selbige bezieht, dann muß er das explizit dazu sagen.
4 years ago
@Peter Ruckensteiner:
Folgendes war passiert.
Ausweis der Dame eine Fälschung. Passkopie (Du ich hab den Passnicht mit aber eh eine Kopie) Geburtsjahr gefälscht.


Uiihh... Da sollte man der jungen Dame mal klar machen, daß sie damit eine Urkundenfälschung begangen hat. Für die sie als 17jährige nach Jugendstrafrecht mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe bestraft werden kann.

Ich klärte dann telefonisch und schriftlich mit dem vermeindlichen Erziehungsberechtigten die Verwendung ab und ließ mir eine Ausweiskopie schicken.

Der Erziehungsberechtigte, mit dem ich sprach war aber ein Familienangehöriger mit gleichem Namen, der gleich hieß aber eben nicht Erziehungsberechtigt war..,..

Ich sprach mit der Großmutter und nicht mit der Mutter.....xy Sen. Kontra xy Jun.
Also auch hier gelogen.....


Das ist das nächste Problem bei der Kiste. Eigentlich muß man ja erstmal verifizieren, ob der, der sich als sorgeberechtigt ausgibt, das auch überhaupt ist. Und vor allem: ob jemand, der sich als allein sorgeberechtigt ausgibt, das auch tatsächlich ist. Es gibt ja durchaus jede Menge getrennt lebender Eltern, die das gemeinsame Sorgerecht haben. Last but not least haben bei Kindern, die außerehelich zur Welt kommen, erstmal die Mütter automatisch das alleinige Sorgerecht...

Wenn nach einer Scheidung das alleinige Sorgerecht einem Elternteil übertragen wird, könnte dieses Elternteil zumindest noch mit dem Gerichtsbeschluss sein alleiniges Sorgerecht nachweisen.

Nur... wenn ich mir jetzt mal ein worst case-Szenario ausdenke... 17jähriges Möchtegern-Model hat einen Familienhintergrund, der durch heftige Sorgerechts-Streitigkeiten gekennzeichnet ist. Nach Trennung hatte erst Papa das Sorgerecht, dann ist es der Mama gelungen, das alleinige Sorgerecht für sich vor Gericht durchzusetzen.

Weil... Papa hat so einen lockeren Lebenswandel und auch nix dagegen, daß 17jähriges Töchterlein im String-Tange vor der Kamera von Tittenknipser herumhüpft.

Mama nun sagt konsequent "NEIN!" zu Töchterlein. Töchterlein ist darob beleidigt und beklagt sich bei Papa. Papa (will Töchterleins Favorit sein und Mama ärgern) sagt: "Ach was, das sagst Du der Mama gar nicht. Da kommst Du zu mir, und ich unterschreib das!"

Titttenkn... äh Fotograf sagt: "Da will ich aber Nachweis, daß Papa überhaupt allein zeichnungsberechtigt für Töchterlein." Und Töchterlein bringt Unterschrift von Papa und Original von Gerichtsbeschluss von vor zwei Jahren. Der heute gar nicht mehr wirksam ist, weil ja neue Sorgerechts-Entscheidung gefällt wurde...

Okay, das ist jetzt weit hergeholt, aber so rein grundsätzlich-theoretisch könnten Töchterlein und Papa auf diese Weise einen ekligen Haufen kacken, der böse zu stinken beginnen kann...

Nun Klagsdrohung der Mutter....

Shooting eingestampft.....nie wieder...,.

Nach der Erfahrung verständlich. ;-)

Dann lieber hyper-ehrgeizige Eltern, die gemeinsam ihren minderjährigen Sprößling zum Shooting karren, weil sie sich 'ne Modelkarriere für den Nachwuchs erhoffen.

(Auch wenn ich da sofort wieder an eine TV-Reportage vor ein paar Jahren über die Produktion eines Otto- oder Neckermann-Katalogs denken muß. Da wurden Kinder als Models gecastet. Und Fotograf, ArtDirector und Booker checkten hinter den Kulissen die Ergebnisse, und der Fotograf sagte zu einem Kind nur ganz lakonisch: "Die nicht, die Mutter nervt." Mama hatte sich beim Casting nämlich ständig eingemischt.)
4 years ago
@Roland Lüthi:
Es ist erlaubt, jedoch muss der Vertrag von einem Elternteil unterschrieben werden. Ich habe einen spezialisierten Medienanwalt für diese Zwecke, welcher zudem noch Professor an der Universität ist.

WO?
In der Schweiz?
In Österreich?
In Deutschland definitiv nicht.

Es steht jedoch im Gesetz das eine Erziehungsberechtigte Person, einen solchen Vertrag unterzeichnen muss. Also ein Elternteil.

WO?
In der Schweiz?
In Österreich?
In Deutschland definitiv nicht.

Im übrigen sind die Eltern nicht automatisch mit den Sorgeberechtigten identisch, sie können ihr Sorgerecht ja auch verlieren. (Und das Jugendamt tritt an ihre Stelle.)
4 years ago
Gute Güte, Tom. Nur 5 Beiträge in Folge und nur das halbe BGB zitiert - du schwächelst!

Zum Thema: Schaut mal hier.
4 years ago
@ Tom "Für eine Verbreitung benötigen Sie indes die Einwilligung mindestens eines Elternteils"
Also reicht einer.

Ansonsten warte ich nochmal auf Dr. Klötz, bin grad nicht in Stimmung, das Forum durchzukramen. ;)
4 years ago
Zitat Peter Ruckensteiner:
"Niemals unter 18. Mache ich seit Jahren nicht mehr. "

Weil sich bei Dir eine 17jährige als 18jährige ausgegeben hat???
Man kann es auch provozieren ...
@eckisfotos.
Ich habe gar Nichts provoziert. Ich habe mich auf eine Farbpasskopie, das Wort einer vermeintlich guten Bekannten und auf die mündliche Zusicherung der vermeintlich Erziehungsberechtigten incl deren Ausweis verlassen.

Ja ich war blauäugig und bin nicht 580 km gefahren um mir das Alter der „Erziehungsberechtigten“ und deren Gesicht zur Ausweiskopie anzusehen.

Was hätte ich aber provoziert? Das verstehe ich jetzt nicht lieber eckisfotos.

Für mich gilt seither einfach....deutlich über 18. fertig.
Es gibt genug tolle Models Ü 18. Warum dann diese Unsicherheit? Zusatzvertrag etc. Der ganze Aufwand.

Die eingestampften Bilder waren übrigends Fashionaufnahmen für eine Firma. Nicht Akt oder Dessous.
4 years ago
wenn ich das hier lese kann man die Reaktion von Peter Ruckensteiner gut nachvollziehen. Keine Shootings mit Modellen ohne Nachweis das die wirklich schon 18 sind, also Ausweispflicht für Modelle. Macht alles noch schwieriger an Modelle zu kommen, aber dieses Hobby haben wir uns ja leider selbst ausgesucht.
Wer von diesen Shootings auch noch leben muss genießt mein aufrichtiges Mitgefühl.

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