Upskirting ... Bundesregierung bringt Gesetzentwurf 27

4 years ago
Das Fotografieren von Unfalltoten (bisher ist nur das Fotografieren von verletzten Unfallopfern, nicht aber bereits Verstorbenen strafbar) sowie das "upskirting", also das Fotografieren unter den Rock, soll künftig strafbar sein.
Die Strafbarkeit des "upskirtings" soll dabei unstrittig dann gelten, wenn die Frau ohne ihr Wissen und/oder gegen ihren Willen unter den Rock, in den Ausschnitt oder ihrer Intimsphäre zuzuordnende Körperbereiche fotografiert wird, beispielsweise heimlich von hinten auf einer Rolltreppe. Wie aber wäre es, wenn die Frauen auf einem Podest oder einer Bühne tanzen - vor dem auf tieferer Ebene stehenden Publikum, das aus dieser Perspektive hinauffotografierend eben auch Szenen mit aufwippenden, hochschwingenden Röcken einfangen könnte ?
Oder eine Frau, die sich ganz bewußt und gewollt im Minirock und ohne Slip mit einem angewinkelten oder hochgezogenen Bein auf eine Parkbank setzt ? Da wäre das Fotografieren aus 25 Meter Entfernung auch als Detailaufnahme mit einem 600mm Tele dann weiterhin straffrei ...?
Aber wenn ein Mann, der eigentlich zum Planespotting mit dem Tele anrückte und dann zufällig einen "Busenblitzer" erlebt ... weil die Frau auf dem Besucherparkplatz ihren heimkehrenden Partner abholen und dabei gleich sexy überraschen will und unter dem plötzlich aufklaffenden Mantel nur eine durchsichtige Bluse trägt oder ihr beim Aussteigen aus dem Auto der Rock so weit hochrutscht, daß Straps und Strumpfsaum sichtbar werden. Bleibt das Fotografieren dieser Szenen dann legal ? Wahrscheinlich bekommt sie den Schuß mit dem Telezoom gar nicht mit, es wäre also auch da ohne ihr Wissen - nur aber eben kein "upskirting" unter den sonst eigentlich von Blicken schützenden Rock.

Bin mal gespannt, wie genau die Gesetzesvorlage dann lauten wird ...

https://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/deutschland-bringt-gesetzentwurf-gegen-upskirting-auf-den-weg-a-1296261.html
4 years ago
Deine Fragen stellen sich mir gar nicht, halte ich auch für ziemlich weit hergeholt... ich denke es ist offensichtlich was "Upskirting" ist und daß es bisher legal war finde ich schon erschreckend genug. Die von Dir angedachten Situationen fallen für mich ebenso in die Spanner-Ecke und mir ist's relativ wurscht ob Herr Voyeur nun mehr Ärger bekommt oder nicht, mehr Ärger fänd ich auch nicht unangebracht...
#3
[gone] User_6449
4 years ago
@ SEE so/easy/ey

Wie weit möchtest Du Dich noch weiter mit solch unsinnigen Themen
blamieren? Ist Dir nichts zu peinlich, oder liegt es tatsächlich an der
MK, welche immer mehr zu einer Plattform für Idioten verkommt?

Ich bin zwar schon seit 2004 dabei, aber mittlerweile kommen mir
vermehrt Zweifel am Geisteszustand so mancher Zeitgenossen ...

Vielleicht der passende Zeitpunkt, um sich hier zu verabschieden,
um selbst nicht mehr damit in Verbindung gebracht zu werden?
4 years ago
@ Casa de Chrisso
Die Parkplatzszene mit dem Aussteigen aus dem Auto wäre auch ein Spannerfall, ja.
Für die bewußt exhibitionistische Sitzhaltung wäre das "gesehen werden" doch offenbar gewollt ... und diverse Reaktionen einkalkuliert (die Szene habe ich so nicht auf FKK-Strand oder Sauna bezogen)
Und die Tanzszene auf der Bühne ... da steht man bzw. Frau eben doch im Rampenlicht und unter Beachtung wie auch Beobachtung des Publikums.
Inwieweit Eventfotografie auch "Spannerfotografie" sein kann ... das wäre eben eine weitere Frage.

@ Peter Herhold und lechiam
Klar, man kann das ganze Thema auch bleiben lassen ... über etwas nachdenken, bedeutet nicht zwingend, dies selbst zu tun. Sonst müßte ich tatsächlich für die nächsten 25 Jahre in der JVA sitzen ...
#6
4 years ago
Wer kennt das nicht: da liegst du mit deinem 600er Tele auf der Lauer und plötzlich läuft dir unerwartet eine Frau in durchsichtiger Bluse und Strapsen vor die Kamera... und du bekommst einfach deinen Finger nicht mehr rechtzeitig vom Auslöser. Tragisch. :-(

Und wenn ich erst an die vielen Frauen denke, die ich bereits im Minirock und ohne Slip auf Parkbänken sitzen sah...

Himmel... ich bin eindeutig zu doof für dieses Forum... oder zu nüchtern... *seufz*
4 years ago
Na und was ist mit den Männern z.B. im Schottenrock? Denen darf man unter den Rock fotografieren? Ist ja mal wieder sehr diskriminierend....
4 years ago
Nun ja, die Beispiele sind in der Tat "nicht glücklich gewählt" - aber grundsätzlich ist es nicht verkehrt, einmal über die grundsätzliche Fragestellung nachzudenken. Immerhin hat es schon der Gesetzgeber es für nötig gehalten, einige Hintertüren zu öffnen - mit "...ohne ihr Wissen und/oder gegen ihren Willen...". Ich weiß zwar nicht, wie der Originaltext lautet, aber es sieht nach viel Arbeit für die Gerichte und vielen Einzelfallentscheidungen aus.
#10
4 years ago
@CU-Foto
Nimmt man den Spiegelartikel wörtlich, dann geht es auch nur um Männer, die Frauen fotografieren, d.h. Frauen dürfen das - auch unter Schottenröcke. :-)
4 years ago
Daß in einer Community, in der NiP = Nude-in-Public doch ein gängiges fotografisches Sujet ist, Beispiele mit etwaiger Relevanz für diese Gesetzgebungsinitiative, um sich Gedanken darüber zu machen, welche Aufnahmen legal blieben und welche nicht, so unwillkommen sind, hätte ich nicht gedacht.

@CU-Foto
Danke für Deinen Beitrag ... Männer als Opfer sind hierzulande, weil üblicherweise Hosen tragend, bisher nicht erwähnt. Männer im Schottenrock ... ja, diese wären auch zu berücksichtigen, zumindest ist das in Schottland sogar schon seit 10 Jahren der Fall :

https://kurier.at/leben/upskirting-handy-spanner-am-rande-der-legalitaet/400568918

https://www.standard.co.uk/news/uk/upskirting-law-would-also-protect-men-in-kilts-a3867986.html

https://www.thescottishsun.co.uk/news/2793917/upskirting-banned-scotland-men-in-kilts-upkilting/

@ eckisfotos
In den Medien stand erst mal zurecht der Hauptfall im Fokus ... das Gegenteil wäre aber so wie das NiP zu bedenken, denn traditionell wird der Kilt zwar ohne Unterhose getragen, jedoch ist für Veranstaltungen und z.B. in Anwesendheit der Queen verordnet, daß dann "blank drunter" eben ungehörig ist.
4 years ago
Daß in einer Community, in der NiP = Nude-in-Public doch ein gängiges fotografisches Sujet ist, Beispiele mit etwaiger Relevanz für diese Gesetzgebungsinitiative, um sich Gedanken darüber zu machen, welche Aufnahmen legal blieben und welche nicht, so unwillkommen sind, hätte ich nicht gedacht.

Sorry SEE, das ist Blödsinn. Du durftest vor dem Gesetz letztlich nur die Menschen fotografieren, die das wollten... und du dürftest mit diesem Gesetz nach wie vor die Menschen fotografieren, die das wollen.
4 years ago
Wie es nach der Darstellung aussieht, geht es um Spannerfotos, die nicht erwünscht sind und veröffentlicht werden. Ist doch völlig richtig, wenn das Gesetz das untersagt. Die Kurven, die du da drumherum ziehst, SEE, die sind tricky und nicht im Sinne der zugrundeliegenden Idee.
Die Frage, die sich dahinter auftun kann, finde ich wichtiger: Muß man damit leben, dass im digitalen Zeitalter nicht nur bei dem, was man im Internet macht, die ewige Unvergessenheit zu bedenken ist, nun auch auf das real-analoge Leben gelten? Ein Busen- oder Muschiblitzer, in einer vergnügten Laune gemacht, wird zum erlaubten Stigma im Internet? Gut, wenn das Gesetz da einen Riegel vorschieben will, finde ich.
4 years ago
Nun ja, die Beispiele sind in der Tat "nicht glücklich gewählt"


Nicht "nicht glücklich gewählt." Entlarvend.

Und den Betreffenden muss dabei nicht mal ein Anderer entlarven, weil er das selbst besorgt. Ein weiterer Idiot sekundiert das dann mit "Hintertüren", und auf Spaßes Füßchen laviert man schon mal in die Richtung "Männer als Opfer" auf. Das MK-Forum ist und bleibt unterirdisch.

über etwas nachdenken, bedeutet nicht zwingend, dies selbst zu tun. Sonst müßte ich tatsächlich für die nächsten 25 Jahre in der JVA sitzen ..


Vielleicht lässt du das mit dem Fotografieren doch einfach sein, See.
Bringt dich womöglich auf dumme Gedanken.
Was eher wenig mit Nachdenken zu tun hat
4 years ago
In dem Beitrag stimmt einiges mit dem Medienrecht nicht überein. Zum Beispiel das man verstorbene straffrei fotografieren darf. Das Recht am eigenen Bild, ist gerade aus einem solchen Fall entstanden. Dabei ging es darum das Fotografen ins Sterbezimmer von Bismark eingedrungen sind und den toten Bismark fotografiert haben. Das Recht am eigenen Bild geht bei Verstorbenen in der Regel, an deren nächsten Angehörigen über. Das Recht am eigenen Bild ist in Deutschland über das Kunst Urhebergesetz geregelt. In der Schweiz ist dies noch etwas komplizierter, dort ist es über die Bundesverfassung Artikel 10. Absatz 2 und über das Zivilgesetzbuch Artikel 248 und über das Strafgesetzbuch Artikel 174 geregelt. Bei der Bundesverfassung und dem Zivilgesetzbuch geht es um den Schutz der Persönlichkeit, und im Strafgesetzbuch um Verletzungen der Privatssphäre.
Gerade jedoch Sehenswürdigkeiten werden sehr problematisch sein, ohne fremde Personen im Bild zu haben. Gerade mit den Smartphone's und der Unsitte der Selfies wird es noch schwieriger. Doch auch hier gibt es schon einen Präsedenzfall der zur gängigen Rechtssprechung gehört. Ein Beispiel in Montreux steht ein Monument von Freddie Mercury dort ist es unmöglich Bilder zu schiessen ohne das man Fremde im Bild hat, welche Selfies von sich machen. Sind auf einem Bild mehr als 5 Personen erkennbar, brauche ich keine Einwilligung. Jedoch muss aus dem Bild klar hervorgehen, das die Sehenswürdigkeit das Motiv war und nicht die Personen welche auf dem Bild zu erkennen sind.
[gone] User_6449
4 years ago
Moments & Emotions

Wer kennt das nicht: da liegst du mit deinem 600er Tele auf der Lauer und plötzlich läuft dir unerwartet eine Frau in durchsichtiger Bluse und Strapsen vor die Kamera... und du bekommst einfach deinen Finger nicht mehr rechtzeitig vom Auslöser. Tragisch. :-(

Das ist mir noch nie passiert, aber vielleicht macht es SEE wirklich so.
Ich habe viele seiner Beiträge schon immer für etwas schwachsinnig
gehalten, aber das ist nun die Krönung.

Es kann nur ein Witz aus Langeweile sein, anders nicht zu erklären.

Oder es ist wirklich ernst gemeint und ich bin ganz einfach nur im
falschen Film gelandet ....
4 years ago
neulich auf facebook gesehen und sicher schon alt:

"wenn man tot ist, ist das für einen selbst nicht schlimm, man ist ja tot. schlimm ist das nur für die anderen.

genau so ist das, wenn man doof ist."

... manchmal fehlen mir hier echt die worte!
4 years ago
Die "Pervs" sollten einfach auf Männer in kurzer Hose umsteigen. Das ist ja offenbar nicht verboten - was ich ziemlich sexistisch finde. In einem der "Werner" Comics gabs mal den Anblick von Werners Meister von hinten unten in kurzer Hose - ich bin fast vom Stuhl gefallen. Von dem Anblick wird man asexuell. Würde manchem hier gut tun.

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