Künstlersozialkasse 28

[gone] User_432557
4 years ago
Moin Kollegaz,
als erstes meinen verbindlichen Dank an kuku-pixx für den genial einfachen Tip, einfach mal da anzurufen. Die direkten Wege sind oft die Besten.

Also liebe Kunstschaffenden.
Jegliche Inanspruchnahme künstlerischer Dienstleistungen ist grundsätzlich beitragspflichtig zur Künstlersozialkasse. Und da jeder Grundsatz auch eine Ausnahme hat, besteht KEINE Beitragspflicht bei Geringfügigkeit.
Geringfügig ist, wenn die Inanspruchnahme künstlerischer Dienstleistungen nicht mehr als 3x im Jahr erfolgte UND das Honorar 450 Euro übersteigt.
4 years ago
Also "da einfach Mal anzurufen" mag nicht verkehrt sein, jedoch kann man auch schnell "schlafende Hunde" wecken. Ich würde vielleicht einmal googeln. Da gibt es neutrale Stellen, die sich mit dieser Sache befassen und Auskunft geben können. Steuerberater (allgemein), das ist meine Erfahrung, kennen teilweise die "Problematik" mit der KSK gar nicht. Möchte man nicht glauben, ist aber so!
Weiterhin legt die KSK die "künstlerische Tätigkeit" eigenständig aus und wurde gerichtlich hier auch schon darin bestätigt. Ein Beispiel: Webdesign ist KSK-pflichtig. Im Umkehrschluss kommt ein Webdesigner aber nicht in den Genuss der KSK, da (deren Ansicht nach) "Webdesign" pauschal keine künstlerische Tätigkeit ist.
Abgesehen davon, aber das wurde schon geschrieben, ist es völlig unerheblich, ob die Person (Auftragnehmer/in) bei der KSK versichert ist oder sich selbst anderswo versichert hat. Die KSK-Abgaben fallen beim Auftraggeber trotzdem an.
4 years ago
@Peter Herhold:

@ Hans Link

Du verbreitest gefährliches Halbwissen und liegst leider vollkommen falsch.


Er liegt durchaus nicht völlig falsch... Er liegt sogar weitestgehend richtig.
4 years ago
Moin Kollegaz,
als erstes meinen verbindlichen Dank an kuku-pixx für den genial einfachen Tip, einfach mal da anzurufen. Die direkten Wege sind oft die Besten.

Logisch. Ich erinnere mich aber noch an einen nicht allzulange zurückliegenden Thread, in dem "Telefonieren mit Models (und Fotografen)" zwecks Besprechung und Vorbereitung von Fotoshootings als geradezu "Teufelszeug" denunziert wurde.

Der moderne "Digital Native" telefoniert nicht mehr. Wahrscheinlich ist ihm das zu verbindlich, vielleicht liegt es auch daran, daß man mit einem Telefongespräch viele Dinge abschließend klären kann, was dem "Digital Native" irgendwie wohl auch sehr unheimlich ist...
;-))
4 years ago
lso "da einfach Mal anzurufen" mag nicht verkehrt sein, jedoch kann man auch schnell "schlafende Hunde" wecken.

Die Alternative zu "schlafende Hunde wecken" heißt: Abgaben hinterziehen, die man zu entrichten hat.

Diese Abgaben zu hinterziehen ist zwar nicht im Sinne von §266a StGB strafbar, da es sich nicht um "Beiträge des Arbeitnehmers zur Sozialversicherung" im Sinne des §266a StGB handelt. Auch das KSVG (Künstlersozialversicherungsgesetz, die Grundlage für die KSK) sieht hier eine Strafbarkeit nicht vor, wohl aber eine nachträgliche Zahlungspflicht.

Für die Beauftragung von selbständigen Models wie gesagt ist das alles nicht relevant, da Models keine Künstler, sondern Gewerbetreibende sind. (Heuert man Schauspieler/innen an, sieht es anders aus.)

Die Idee "keine schlafenden Hunde wecken" finde ich ebenso abwegig wie den Tip: "Geh bloß nicht zum Finanzamt, wenn Du selbständig Geld mit Fotografie oder Modeln verdienst! Nur keine schlafenden Hunde wecken!"

Die "Hunde" schlafen nicht. Die Hunde sind im Gegenteil sogar hellwach, und es ist in jedem Fall die bessere Idee, ihnen gleich von vornherein den Knochen hinzuwerfen, der ihnen zusteht.

Ist die stressfreieste Lösung...
[gone] User_6449
4 years ago
Zitat: Tom Rohwer | Fakten fordernder Verleugner ...

Die "Hunde" schlafen nicht. Die Hunde sind im Gegenteil sogar hellwach, und es ist in jedem Fall die bessere Idee, ihnen gleich von vornherein den Knochen hinzuwerfen, der ihnen zusteht.

"Hellwach" ist zwar etwas übertrieben, aber durch die stätig bessere digitale
Vernetzung der Rentenversicherungen, Krankenkassen, Jobcenter und auch
Berufsgenossenschaften und Kammern, fallen mögliche Hinterziehungen rein
routinemäßig sehr viel schneller auf als noch vor ein paar Jahren.

Dabei zu mogeln wir immer schwerer ...
[gone] User_432557
3 years ago
Wem es interessiert: Ich durfte 42,50€ Beiträge nachzahlen. Also aufgepasst bei Stammodellen.
3 years ago
@ Mad Tom

Könntest Du näher erläutern, für was Du 42,50 Euro Beiträge nachzahlen musstes ?
Für Modelhonorare allgemein oder in einem bestimmten Kontext ?

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