Konkurrenz nicht bei der Handwerkskammer gemeldet 29

3 years ago
Autodiktat, haha.. und so leicht zu übersehen. Wobei Autodiktator auch öfter mal zutreffend ist. :)
3 years ago
@main
du schreibst es doch selbst (wenn auch als zitat aus einem hamburger urteil)

"....die den handwerklich tätigen Fotografen vom freiberuflichen, insbesondere vom künstlerisch tätigen Fotografen unterscheidbar machen....."

das sagt doch eindeutig: nicht jeder fotograf ist handwerker
@FesselndeFotos (#1):
Die wichtigere Frage wäre ob deine Mitbewerber (Konkurrenz) auch Steuern zahlen. Das ist häufiger nicht der Fall. Wenn du ein Gewerbe angemeldet hast, kommen die Herrschaften sowieso auf dich zu.
@perfekt(?)ion(!) (#22):
Es ist sehr schwer nachzuweisen dass man Künstler, also Freiberufler ist. Obwohl ich schon mehrere echte! Ausstellungen hatte, hat das nicht gereicht. Ich wurde zwangsverpflichtet.
3 years ago
OK Perfektion, dann nenne uns doch bitte mal die Tätigkeiten, die ein "Fotograf" ausüben kann, der nicht Handwerker ist!

- Bildjournalist / Pressefotograf / Fotoreporter
- Fotografie als Künstler
- Fotodesigner
- Fotografie als Nebengewerbe zu einem Hauptgewerbe, das kein Handwerksgewerbe ist
- Dokumentar/Reprograph in einer Bibliothek oder einem Museum o.ä.

Die diversen angestellten Tätigkeiten als Fotograf (z.B. bei der Bundeswehr oder Polizei) lasse ich mal außen vor, es geht ja um selbständige Tätigkeit.
3 years ago
Laut eines Urteils des BFH aus dem Jahre 1998 muss ein Fotograf grundsätzlich ein Gewerbe anmelden, wenn seine Bilder nicht hauptsächlich künstlerischen Zwecken, sondern Werbezwecken oder Bedürfnissen seiner Auftraggeber dienen.

Und auch hier werden wieder die Pressefotografen und die Fotodesigner unterschlagen...
3 years ago
@Martin Rath
Eine Pflichtmitgliedschaft in der BG für den Unternehmer selbst gibt es nicht. Diese gilt nur für seine Angestellten.


@Manuel Foto-Welt.org
@Martin das stimmt so meines Wissens nach nicht!

Jein. Beides ist so pauschal nicht richtig.

Unternehmer selbst können sich freiwillig in der BG unfallversichern, sie unterliegen aber keine BG-Versicherungspflicht, weil das nun mal die gesetzliche Unfallversicherung für Angestellte ist.

Es gibt aber eine Reihe von selbständigen Tätigkeiten, die einer BG-Versicherungspflicht unterliegen, wenn bestimmte Kriterien erfüllt sind, namentlich eine Mindestarbeitszeit in der Tätigkeit pro Jahr. Genaueres kann man auf den Website der jeweiligen BG nachlesen.
3 years ago
@Fotografie-Andreas:
Wo den jetzt eigentlich, Handwerkskammer oder IHK. In der Handwerkskammer sind nur die Betriebe eingetragen die der Meisterpflicht unterstehen. Und Fotograf ist meines Wissens nicht mehr darunter.

Das ist so nicht richtig.

Richtig ist: die Ausübung der Fotografie als Handwerk ist kein "meisterpflichtiges" Handwerk (mehr).
D.h: man kann die Fotografie handwerklich ausüben, ohne einen Meisterbrief zu benötigen, und einen Gesellenbrief braucht man auch nicht. Man braucht als Voraussetzung: nix.

Richtig ist aber auch: auch nicht "meisterpflichtige" Handwerks-Gewerke sind Zwangsmitglieder in der Handwerkskammer.
3 years ago
@Casa de Chrisso
War das nicht der Grund warum alle erfolgreichen Fotokünstler sich nur "Fotodesigner" und nicht "Fotograf" nennen durften?

Du kannst Dich "Fotodesigner" nennen so lange Du willst, weil das keine geschützte Berufsbezeichnung ist.

Sowohl für die Handwerkskammer als auch für das Finanzamt zählt aber nicht, wie Du Dich nennst, sondern was Du nach objektiven Kriterien tatsächlich bist.
Möchtest Du von der HWK oder dem Finanzamt als "Fotodesigner" anerkannt werden, dann mußt Du einen Hochschulabschluss in Fotodesign nachweisen. (Oder auf andere geeignete Weise glaubhaft machen, daß Du auf entsprechendem Niveau arbeitest.)
Nur dann verzichtet die HWK auf die Zwangsmitgliedschaft und das Finanzamt auf die Veranlagung zur Gewerbesteuer.
@Lollar-Fotos:

nein sorry da bist Du auf dem Holzweg. Als ich in der HWK eingetragen wurde, da ich als Fotograf registriert bin, kam sofort die BG! Automatisch. Ich habe mich rechtlich auch erkundigt, dass es hier Zwang ist dort registriert zu sein.
Ich kenne nicht einen Fotografen, wohl gemerkt Fotografen, der nicht in der BG ist! Wenn man sich als Fotodesigner anmeldet scheint das wieder eine andere Kiste zu sein. Je nach Gewerbeanmeldung.

Es gibt jedoch eine Möglichkeit für Fotografen, sich von der Versicherungspflicht zu befreien. ... Wer also weniger als 100 Arbeitstage im Jahr als Fotograf tätig ist, kann einen formlosen Antrag bei der BG ETEM einreichen, der ihn von der Beitragszahlung befreit.

Lasse mich aber gern eines besseren belehren!

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