TFP-VERTRAG V2.1 109

[gone] User_568646
3 years ago
TFP-VERTRAG V2.1
Das Modell hat noch nicht die Fotos und verbietet mir bereits, die Fotos wo sie in Unterwäsche ist.
kann sie es tun?
L. G David
[gone] User_6449
3 years ago
Was steht im Vertrag?
[gone] User_568646
3 years ago
Model Kartei Vertrag V2.1
https://www.model-kartei.de/blog/67/dsgvo-konformer-tfp-vertrag-version-22/
3 years ago
Weise das Model auf diese Vertragsbestandteile hin:
"Die Auswahl der Motive steht im Ermessen des Fotografen als Künstler."
....
"Der Fotograf kann eine, mehrere oder alle Fotografien nutzen. Er ist zur Nutzung nicht verpfichtet. Die Bildbearbeitung ist ihm unter Beachtung der Belange des Models gestattet. Die Nutzung darf online auf einer eigenen Präsenz, in sozialen Netzwerken (etwa online-Zeitschriften, model-kartei.de, Facebook, Instagram) erfolgen."

"Unterwäsche" fällt nicht unter "Bildbearbeitung" :-)
[gone] User_568646
3 years ago
Ok. Super ich danke dir.
Ich werde versuchen ein Kompromiss zu finden.
Underwear Shooting mit Kleidung für das nächste Mal
3 years ago
Hmm, ich würde mit diesem Model nicht nochmal shooten wollen :-)
[gone] User_568646
3 years ago
Ja tue ich auch nicht:)
Willkommen im Club sowas nimmt zur Zeit immer mehr zu. Weil es einfach zuviel Models gibt die sich ihren Vertrag nicht durchlesen keinerlei Erfahrung haben aber am besten noch 200 Euro die stunde verdienen wollen. Ich mache es so bevor das erste bild geschossen wird wird der Vertrag nochmal zusammen besprochen und zur not nochmal erklärt danach wird er unterschrieben und dann gilt das was im Vertrag steht.
3 years ago
Ich habe Aussage eines Anwaltes im Kopf, dass jede Person trotz eines Vertrages gemäss der DSGVO auch im nachhinein die Veröffentlichung verbieten kann.
Vielleicht hat sie Skrupel bekommen.
Oder Sie kauft dir jedes Bild ab was du nicht nutzen sollst :-)
Model Release im deutschen Recht – Widerruflichkeit der Einwilligung
Der hier zu besprechende Fall zeigt, dass der in der Branche übliche Begriff „Model-Release“ im deutschen Recht nicht (eindeutig) definiert ist und daher ein Model-Release nach dessen Inhalt ausgelegt werden muss. Gerade für die datenschutzrechtlichen Frage der freien Widerrufbarkeit einer Einwilligung, Art. 7 ABs. 3 DSGVO, ist die Einordnung eines Model Releases als Einwilligung nach § 22 KUG bzw. als datenschutzrechtliche Einwilligung, Art. 7 DSGVO, oder als Vertrag von entscheidender Bedeutung. Auch muss, wer die richtige Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung nach Art. 6 DSGVO angeben will, die richtige Einordnung vornehmen.

Die Einwilligung, § 183 BGB, ist die vorherige Zustimmung, § 182 BGB, – die Genehmigung, § 184 BGB die nachträglich Zustimmuung und „Zustimmung“ damit der Oberbegriff. Die Einwilligung ist die Zustimmung zu einem Rechtsgeschäft eines anderen und als solche eine sogenannte einseitig empfangsbedürftige Willenserklärung. Eine Einwilligung ist also kein Vertrag. Typisch für einen Vertrag sind wechselseitige Leistungspflichten. Einer leistet etwas, steht z.B. als Model zur Verfügung und räumt Bildnisrechte an der Nutzung dieser Fotos ein. Der andere zahlt dafür ein Model-Honorar, z.B. in Form eines Geldbetrages oder als Tauschgeschäft in Form von Abzügen und evtl. auch noch urheberrechtlichen Nutzungsrechten an den Fotos, letzteres meist begrenzt auf die Eigenwerbung. Für dieses Tauschgeschäft hat sich die Bezeichnung tfp-Shooting eingebürgert: tfp steht dabei für Time for print / picture oder auch tfcd bzw. tfdvd – time for cd / dvd.

LG Frankfurt zum tfp-Modelvertrag und Persönlichkeitsrechtsverletzung
Um eine solche tfp-Vereinbarung ging es im Urteil des LG Frankfurt (Urteil vom 30.05.2017, Az. 2-03 O 134/16).

Ein Fotograf hatte mit einem Modell, der späteren Klägerin, und ihrem damaligen Freund im Zeitraum vom 22. bis 26.6.2009 im Rahmen eines Fotoshooting die Klägerin teils als auch unbekleidet aufgenommen. Zum Teil sind auch Nacktaufnahmen und Aufnahmen pornographischer Art entstanden.

Die schriftliche Vereinbarung enthält unter anderem folgende Regelung:

„Hiermit erteilt das Model die ausdrückliche, unwiderrufliche Genehmigung, die vom Fotografen gemachten Aufnahmen ohne jede zeitliche und räumliche Einschränkung in allen bildlichen Darstellungsformen zu veröffentlichen und entsprechend kommerziell zu verwerten. Das Model erklärt damit für ihre Tätigkeit und die Einräumung sämtlicher, uneingeschränkter Nutzungsrechte vollumfänglich abgefunden zu sein und keiner weiteren Forderungen gegen den Fotografen oder Dritte geltend zu machen. …

Das Model hat das Recht, die angefertigten Aufnahmen … zu nicht gewerblicher Nutzung in und auf allen Medien zu veröffentlichen. …

Honorar/Aufwandsentschädigung:

TFCD/TFDVD dem Modell wird nach angemessener Auswahl und Bearbeitungszeit (maximal vier Wochen) eine CD/DVD mit allen vom Fotografen freigegebenen Aufnahmen zur Verfügung gestellt.“

Sie erhielt zudem eine rote Lederjacke, die im Rahmen des Shootings genutzt wurde. Die entstandenen Aufnahmen überreichte der Kläger den beiden Modellen auf einer CD. Der Fotograf veröffentlichte acht diese Aufnahmen auf einer Webseite von http://www.fotocommunity.de und eine weitere Fotografie in einer Facebook Gruppe, wobei er die Brüste der Klägerin für die Facebook-Veröffentlichung mit hinein montierten Stinkefingern versehen hat.

Über diese Veröffentlichung kam es zwischen den Parteien zum Streit, sie haben wechselseitige Strafanzeigen gestellt und doch zwischenzeitlich über eine Einigung gegen Zahlung in Höhe von 200,- Euro – 1.000,- Euro verhandelt. Die Klägerin lies den Fotografen 2009 und 2015 abmahnen, bevor es zur Klage kam.

Die Klägerin behauptet, dass sie nur unter der Bedingung dem Shooting zugestimmt habe, dass sie die Veröffentlichung der gefertigten Fotografien im Einzelfall freigeben könne. Sie ist der Auffassung, dass ihre schriftlich erteilte Einwilligung unwirksam sei und aufgrund der mündlichen Nebenabreden der Fotografen vor der Veröffentlichung von Fotos ihre Zustimmung einholen müsse. Ihr stehe wegen der Verletzung ihres allgemeinen Persönlichkeitsrechts ein Unterlassungsanspruch zu. Aufgrund der Dauer und Intensität der Veröffentlichung der intimen Fotos sei ein Schadenersatz von mindestens 6.000 € angemessen. Der Fotograf beruft sich auf die wirksame Vereinbarung mit den Models und auf Verjährung etwaiger Ansprüche und darauf, dass etwaige Ansprüche verwirkt sind, da sie fünf Jahre lang zu gewartet habe.

Das Urteil des LG Frankfurt zum allgemeinen Persönlichkeitsrecht eines Aktmodells
Wirksamer Vertrag zwischen Fotograf und Fotomodell
Das LG Frankfurt sah in der Vereinbarung zwischen Fotografen und Models einen Vertrag. Dieser Vertrag ist wirksam und kann nicht ohne weiteres widerrufen werden. Der Fotograf kann also die Aufnahmen unter Berufung auf diesen Vertrag veröffentlichen, soweit die Veröffentlichung vom Inhalt des Vertrages gedeckt ist.

Die Veröffentlichung der auf Fotocommunity.de zeigten Aufnahmen ist nach den Vertrag gedeckt, sodass der Klägerin weder ein Schadensersatz- noch ein Unterlassungsanspruch zustand.
also einfach reinschreiben mündlichen Nebenabreden wurden keine getroffen
3 years ago
Steht so in dem oben verlinkten Vertrag drin.
na dann muss er sich keine sorgen machen aber ich persönlich würde mich da nicht mehr stressen ich würde ihr anbieten das sie die Fotos kaufen kann somit gehören sie ihr und das ganze Thema währe gegessen. So viel Stress immer das verstehe ich nicht. Sowas überlegt man sich doch vorher ob man Bilder von sich im Netzt haben möchte ganz egal welche art von Bildern.
Naja jetzt könnte man natürlich sagen der klügere gibt nach. Aber wenn immer der Klügere nachgibt gewinnen immer nur die dummen.
[gone] User_568646
3 years ago
Joerg ich danke dir für die Erklärung.
Die Recht Lage in DE ist mir noch unklar. Aber jetzt bin ich beruhigt.
Vielen Dank.
Sehr gerne doch.
Die Rechtslage in DE ist leider eine völlige Sch...
aber was will man machen außer hinzufallen und wieder aufzustehen
3 years ago
1. Es handelt sich um einen Vertrag, der von einem spezialisierten Anwalt entworfen wurde. Man sollte davon ausgehen dürfen, dass der Vertrag Sinn macht. Würden derartige Verträge auf die beschriebene Weise "kündbar" sein, so wäre die ganze Werbebranche tot.

2. Zitat: "Sowas überlegt man sich doch vorher ob man Bilder von sich im Netzt haben möchte ganz egal welche art von Bildern."
Sorry, das ist jetzt naiv gedacht! Die meisten Menschen sind "gut" Es gibt aber "böse" Ausnahmen. Natürlich hat sich die Dame, die ich hier nicht Modell nennen möchte, vorher überlegt, dass sie die Bilder nicht im Netz haben möchte. Deswegen hat sie das ja geschrieben BEVOR sie die Bilder erhalten hat. Es war also völlig egal, ob die Bilder gelungen oder misslungen sind. Die Dame wollte nur kostenlos ein paar Bilder für die nicht gestorbene Oma oder das Album. Der TO wurde hier mit "Dessous" nur geködert. Abgesehen davon: Wenn sie das "Verbot" beim TO durchsetzt, dass weiß sie, dass sie nach Erhalt der gewünschten Bilder auch noch die restlichen Bilder "verbieten" kann - ohne dass der TO aufmuckt. Damit sind wir dann schon beim nächsten Punkt:

3. Zitat: "... der klügere gibt nach. Aber wenn immer der Klügere nachgibt gewinnen immer nur die dummen."
Sehr richtig! Ich kann nur raten die Absicht der Dame zu durchkreuzen. Das kann natürlich zu einen dadurch geschehen, dass man das Verbot ignoriert. Der andere Weg besteht darin, dass der TO anbietet, den Vertrag zu zerreißen. Es muss dann deutlich sein, dass Modell KEIN Bild bekommt. Damit wäre dann beim Modell "TfN" (=Time for nothing), was sich möglicherweise positiv bezüglich einer Verhandlungsbereitschaft auswirkt.
3 years ago
Frage hierzu: Welche Aufnahmebereichen wurden denn ggf. vereinbart? Wenn da nur drinsteht, dass das bis Fäschn oder sowas geht, dann ist ggf. Dessous raus aus der Nummer...
Ansonsten, wenn gar nix zu Aufnahmebereichen steht, sehe ich das auch als Pauschalgenehmigung...
Frage ist dann natürlich, was das Model denn dazu bewegt, eine Veröffentlichung zu untersagen- oder stellt sie fest, dass ggf. auf facebook zuviele Familienmitglieder rumlaufen?
3 years ago
Ich frage mich bei solchen Sachen dann immer, warum das Model überhaupt Unterwäsche shootet wenn sie nicht so gezeigt werden möchte... Naja, anderes Thema.

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