Empfehlung für Fachanwalt zum checken von tfp-Vertrag 416
2 weeks ago
Du solltest dir deine Lügen besser merken. Denn sonst merke ich sie mir.
Oh!! Patrick, jetzt wird es so richtig interessant! :))
Bei deiner letzten Erzählung waren es noch drei.
Oder waren es vier oder fünf! :))
Patrick du kommst nicht übern Berg. Da war die Enttäuschung wohl zu groß!
Du denkst immer noch dran. Sie ließ dich Guckigucki machen? :)) Okay!
Tja Patrick, wie gesagt! Wenn ich an dich denke muss ich grinsen. Nicht nur weil du ein Ex.Fotograf bist, der immer noch die Nähe zu aktiven Fotografen sucht, sondern auch... :))
Tja Patrick, für immer die Loooooser Karte gezogen!! Da kannst du Solidarität zu anderen suchen wie Du willst. Du kannst austicken, du kannst Pharisäer Fragen stellen und einen auf Rumpelstilzchen machen.
Diese ,,Niederlage'' wird dich dein Leben lang verfolgen.
Ich habe es dir schon einmal gesagt! Nimms sportlich! :))
#402Report
2 weeks ago
Herje, jetzt sucht Patrick wieder nach Worten. Patrick kann das nicht schneller gehen??
Komm' tick einfach aus! Lass es raus! Ernsthaft, das dauert mir viel zu lange!
Komm' tick einfach aus! Lass es raus! Ernsthaft, das dauert mir viel zu lange!
#403Report
1 week ago
@ tilo in space
Bei #398 hatte ich leider Deinen #395 übersehen :
Daß Du neben Teilakt und klassischem Akt eben auch Softcore fotografierst, entging mir zuvor. So wie Du es beschreibst, wäre das "verdeckter Softcore", wobei Softcore eigentlich üblicherweise der Begriff für verdeckten Hardcore wäre - also Sex, den man nicht sieht, vielleicht als B/G-Shooting mit Weichzeichner, wie von Hamilton bei Bilitis. Oder auch etwas deutlicher, aber dann monochrom - da hier in der MK nicht zu sehen, bleibt es bei Deiner Interpretation, fundiert aber eben auch, daß doch einige Frauen dies dann gerne mögen. Das ergibt sich dann aus dem von Dir bereits mehrfach genannten Vertrauen.
So erklärt sich aber auch, daß vielleicht sogar genau dieselbe Frau dann als Paymodel bezahlt werden möchte, wenn es bei "open legs" um eine deutlich freizügige Betrachtung ginge, und das in reichlich vielen Szenen, die dann auch zu sehen sind, soweit die jeweiligen Plattformregeln es zulassen. Bei der Lichtführung bestehen aber auch durchaus ansprechendere Möglichkeiten .. um aber dennoch in der Gesamtschau der Perspektiven alles deutlich zu zeigen, und das ggfs. close-up in Bodyparts. Aber so wären wir auch wieder bei der Vertragsgestaltung zur Absicherung etwa einer anonymitätswahrenden Bildgestaltung mit dem Ziel, die Freizügigkeit aber ganz deutlich erkennbar zu machen ! Das Model war nämlich hellauf begeistert und sehr zufrieden mit den vielen Kommentaren, die es infolge meiner Veröffentlichungen gab. 2 dieser Szenen waren sogar hier, und das 2 Jahre lang - bis jemand meinte, auf "melden" drücken zu müssen.
Bei #398 hatte ich leider Deinen #395 übersehen :
Das sind so oder so aber alles Bilder, die nicht für die Öffentlichkeit bestimmt sind. Genau deswegen findest Du davon nichts in der MK.
Und dass man Softcore sehr wohl ästhetisch umsetzen kann, kannst Du Dir offensichtlich nicht vorstellen..
Daß Du neben Teilakt und klassischem Akt eben auch Softcore fotografierst, entging mir zuvor. So wie Du es beschreibst, wäre das "verdeckter Softcore", wobei Softcore eigentlich üblicherweise der Begriff für verdeckten Hardcore wäre - also Sex, den man nicht sieht, vielleicht als B/G-Shooting mit Weichzeichner, wie von Hamilton bei Bilitis. Oder auch etwas deutlicher, aber dann monochrom - da hier in der MK nicht zu sehen, bleibt es bei Deiner Interpretation, fundiert aber eben auch, daß doch einige Frauen dies dann gerne mögen. Das ergibt sich dann aus dem von Dir bereits mehrfach genannten Vertrauen.
So erklärt sich aber auch, daß vielleicht sogar genau dieselbe Frau dann als Paymodel bezahlt werden möchte, wenn es bei "open legs" um eine deutlich freizügige Betrachtung ginge, und das in reichlich vielen Szenen, die dann auch zu sehen sind, soweit die jeweiligen Plattformregeln es zulassen. Bei der Lichtführung bestehen aber auch durchaus ansprechendere Möglichkeiten .. um aber dennoch in der Gesamtschau der Perspektiven alles deutlich zu zeigen, und das ggfs. close-up in Bodyparts. Aber so wären wir auch wieder bei der Vertragsgestaltung zur Absicherung etwa einer anonymitätswahrenden Bildgestaltung mit dem Ziel, die Freizügigkeit aber ganz deutlich erkennbar zu machen ! Das Model war nämlich hellauf begeistert und sehr zufrieden mit den vielen Kommentaren, die es infolge meiner Veröffentlichungen gab. 2 dieser Szenen waren sogar hier, und das 2 Jahre lang - bis jemand meinte, auf "melden" drücken zu müssen.
#404Report
1 week ago
SEE Knipsbildner schrieb:
„… um aber dennoch in der Gesamtschau der Perspektiven alles deutlich zu zeigen, und das ggfs. close-up in Bodyparts. Aber so wären wir auch wieder bei der Vertragsgestaltung zur Absicherung etwa einer anonymitätswahrenden Bildgestaltung…“
Deswegen shoote ich auf gegenseitiger Vertrauensbasis. Da braucht es keinen Vertrag. Auch nicht bei expliziten Bildern.
„… um aber dennoch in der Gesamtschau der Perspektiven alles deutlich zu zeigen, und das ggfs. close-up in Bodyparts. Aber so wären wir auch wieder bei der Vertragsgestaltung zur Absicherung etwa einer anonymitätswahrenden Bildgestaltung…“
Deswegen shoote ich auf gegenseitiger Vertrauensbasis. Da braucht es keinen Vertrag. Auch nicht bei expliziten Bildern.
#405Report
1 week ago
@ tilo in space
Nachdem ich nun auch Deinen #181 sowie #337 nochmal las - klar, aber das ist dann eher Freundschaftsfotografie und keine Modelfotografie, auch wenn die Frauen vor Deiner Kamera tatsächlich ansonsten auch noch Models sind und sich bei anderen Shootings veröffentlichen lassen.
Ob anonym im Bodypart oder eben als Person erkennbar - wenn es von vornherein keine Veröffentlichungsabsicht gibt, dann käme man nicht zum KUG oder anderen Gesetzen und wohl auch nicht vor Gericht. Zumindest der TO dieses Themas hat aber das Ziel der Veröffentlichung und daraus ergibt sich dann auch die juristische Frage, ob und wie eine vertragliche Absicherung zu erfolgen habe.
In meinem zuletzt genannten Beispiel war die Anonymität bei jeder Szene wichtig - und natürlich hätte dies ohne Vertrauen nicht funktioniert. Einmal entstanden unbeabsichtigt 2 letztlich unterbelichtete Portraits, weil der Studioblitz versagte und das Raumlicht dann auch ihr Gesicht erhellte, was sonst abgeschattet gewesen wäre - und selbstverständlich wurden diese beiden Bilder gelöscht. Nach 3 "expliziten", aber eben Payshootings kam sogar die Idee auf, Portrait / Fashion zu shooten, was aber dann doch nicht mehr zustande kam. Im Nachhinein gesagt, unterblieb dies eben völlig konsequent - denn schon ihr Nailstyling hätte sie "verraten" können. Daß man mit einer Klage vor Gericht eh in die Öffentlichkeit käme, macht wiederum jeglichen Verzicht auf Schriftliches plausibel - und plausibel für eine kluge Frau, die aber im herkömmlichen Sinne kein Model ist, denn eine Model-SC ohne Gesicht gibt es wohl nicht.
Nachdem ich nun auch Deinen #181 sowie #337 nochmal las - klar, aber das ist dann eher Freundschaftsfotografie und keine Modelfotografie, auch wenn die Frauen vor Deiner Kamera tatsächlich ansonsten auch noch Models sind und sich bei anderen Shootings veröffentlichen lassen.
Ob anonym im Bodypart oder eben als Person erkennbar - wenn es von vornherein keine Veröffentlichungsabsicht gibt, dann käme man nicht zum KUG oder anderen Gesetzen und wohl auch nicht vor Gericht. Zumindest der TO dieses Themas hat aber das Ziel der Veröffentlichung und daraus ergibt sich dann auch die juristische Frage, ob und wie eine vertragliche Absicherung zu erfolgen habe.
In meinem zuletzt genannten Beispiel war die Anonymität bei jeder Szene wichtig - und natürlich hätte dies ohne Vertrauen nicht funktioniert. Einmal entstanden unbeabsichtigt 2 letztlich unterbelichtete Portraits, weil der Studioblitz versagte und das Raumlicht dann auch ihr Gesicht erhellte, was sonst abgeschattet gewesen wäre - und selbstverständlich wurden diese beiden Bilder gelöscht. Nach 3 "expliziten", aber eben Payshootings kam sogar die Idee auf, Portrait / Fashion zu shooten, was aber dann doch nicht mehr zustande kam. Im Nachhinein gesagt, unterblieb dies eben völlig konsequent - denn schon ihr Nailstyling hätte sie "verraten" können. Daß man mit einer Klage vor Gericht eh in die Öffentlichkeit käme, macht wiederum jeglichen Verzicht auf Schriftliches plausibel - und plausibel für eine kluge Frau, die aber im herkömmlichen Sinne kein Model ist, denn eine Model-SC ohne Gesicht gibt es wohl nicht.
#406Report
1 week ago
Mir ist noch ein Aspekt aufgefallen - tilo in space, Du schriebst in #80 :
Was, wenn es um den eigenen Tod ginge ? Wer dann aufgrund der chancenlos metastasierenden Krebsdiagnose alle Festplatten löscht, hätte auch das Vertrauen final gewahrt, weil weder der erbende Großneffe noch der Wohnungsauflöser etwas finden wird. Was aber, wenn es zu einem tödlichen Unfall käme und dann wären da 10 Festplatten mit 300.000 Aufnahmen, vielleicht eben auch den RAWs, auf denen unbearbeiteterweise mehr zu erkennen wäre als das, was dann optimiert mit verdeckender Wirkung im Rahmen einer "Anonyma"-Posterreihe jedenfalls für "unter 4 Augen" gedacht war ? Dann müßte doch manche Kindergärtnerin, Religionslehrerin, Politikerin oder gar vielleicht Prinzessin um die Existenz dieser Festplatten fürchten ?
Was ein Computerprofi auf einem Flohmarktrechner alles trotz Password und "versteckter" Dateien finden und reaktivieren kann ...
Das Leben ist lebensgefährlich.
Was, wenn es um den eigenen Tod ginge ? Wer dann aufgrund der chancenlos metastasierenden Krebsdiagnose alle Festplatten löscht, hätte auch das Vertrauen final gewahrt, weil weder der erbende Großneffe noch der Wohnungsauflöser etwas finden wird. Was aber, wenn es zu einem tödlichen Unfall käme und dann wären da 10 Festplatten mit 300.000 Aufnahmen, vielleicht eben auch den RAWs, auf denen unbearbeiteterweise mehr zu erkennen wäre als das, was dann optimiert mit verdeckender Wirkung im Rahmen einer "Anonyma"-Posterreihe jedenfalls für "unter 4 Augen" gedacht war ? Dann müßte doch manche Kindergärtnerin, Religionslehrerin, Politikerin oder gar vielleicht Prinzessin um die Existenz dieser Festplatten fürchten ?
Was ein Computerprofi auf einem Flohmarktrechner alles trotz Password und "versteckter" Dateien finden und reaktivieren kann ...
#407Report
1 week ago
Was ein Computerprofi auf einem Flohmarktrechner alles trotz Password und "versteckter" Dateien finden und reaktivieren kann ...
Nur dann, wenn die Festplatten nicht richtig gelöscht sind.
#408Report
1 week ago
SEE Knipsbildner schrieb:
"Was aber, wenn es zu einem tödlichen Unfall käme und dann wären da 10 Festplatten mit 300.000 Aufnahmen..."
Meine Festplatten sind alle verschlüsselt. Wenn es mich unerwartet dahinrafft, kommt niemand an die Bilder mehr ran.
"Was aber, wenn es zu einem tödlichen Unfall käme und dann wären da 10 Festplatten mit 300.000 Aufnahmen..."
Meine Festplatten sind alle verschlüsselt. Wenn es mich unerwartet dahinrafft, kommt niemand an die Bilder mehr ran.
#409Report
1 week ago
... vielleicht nach heutigem Kenntnisstand.
... und was soll Kapitän der RMS Titanic Edward J. Smith angeblich gesagt haben?
,,Selbst Gott könnte meine Titanic nicht untergehen lassen!''
... und was soll Kapitän der RMS Titanic Edward J. Smith angeblich gesagt haben?
,,Selbst Gott könnte meine Titanic nicht untergehen lassen!''
#410Report
1 week ago
Wer will mich denn verklagen, wenn ich tot bin? Frage für einen toten Freund.
#411Report
1 week ago
Wer will mich denn verklagen, wenn ich tot bin?
Wenn man tot ist, dann merkt man nicht, dass man tot ist. Nur die anderen merken das.
Dies ist genauso, wie wenn man dumm ist, oder dumme Fragen stellt. Selber merkt man weder das eine, noch das andere.
Frage für einen toten Freund.
Du spielst dich mal wieder auf Werner, jetzt z.B. als Medium, der für einen toten Freund fragt.
Sage deinem toten Freund, dass er weder klagebefugt noch verklagt werden kann. Er sollte lieber seine Möglichkeiten nutzen, die er als Toter hat. Jetzt nicht an Poltergeist denken!
Werners Nonsens & Quatsch mal beiseite...
Nach §28 UrhG geht das UrheberR nach dem Tod des Fotografen auf dessen Erben über.
Die könnten klagen und verklagt werden. Die lebendigen Modelle des Werner R. , könnten z.B. die Erben des Werner R. u.U. verklagen. Werner R. dagegen, könnte selbst nicht mehr in die Prozess eingreifen...
...jedenfalls nach heutigem med. Wissensstand. Sollte sich daran was ändern, müsste man ggf. über eine Reform des Erbrechts nachdenken. :DD
#412Report
1 week ago
Es ist immer erstaunlich, dass wenn man nichts von Dir erwartet, Du einen tatsächlich noch enttäuschen kannst. Chapeau.
Wir reden natürlich davon, dass mit dem Ableben auch die Social Media Accounts gelöscht werden. Daten werden vom PC gelöscht, der PC verkauft und der findige Computernerd, der die Hardwre erworben hat, stellt die Daten wieder her. Und jetzt?
Du bist doch angeblich Anwalt. Lesen, Verstehen und den Dialog fortführen solltest Du doch wenigstens auf die Reihe bekommen. Können andere ja auch.
Wir waren uns übrigens sehr früh schon alle einig, dass wenn bestimmte Zielsetzungen (Publikation, Verkauf, Ausstellung, ...) verfolgt werden, Verträge mehr als sinnvoll sind. Nur falls Du das wieder vergessen haben solltest.
Wir reden natürlich davon, dass mit dem Ableben auch die Social Media Accounts gelöscht werden. Daten werden vom PC gelöscht, der PC verkauft und der findige Computernerd, der die Hardwre erworben hat, stellt die Daten wieder her. Und jetzt?
Du bist doch angeblich Anwalt. Lesen, Verstehen und den Dialog fortführen solltest Du doch wenigstens auf die Reihe bekommen. Können andere ja auch.
Wir waren uns übrigens sehr früh schon alle einig, dass wenn bestimmte Zielsetzungen (Publikation, Verkauf, Ausstellung, ...) verfolgt werden, Verträge mehr als sinnvoll sind. Nur falls Du das wieder vergessen haben solltest.
#413Report
1 week ago
Es ist immer erstaunlich, dass wenn man nichts von Dir erwartet, Du einen tatsächlich noch enttäuschen kannst... Wir reden natürlich davon, dass mit dem Ableben auch die Social Media Accounts gelöscht werden
Ich rede über das, worüber ich geschrieben habe. (Punkt!) Wenn Du dich darauf einlässt, ist es allein deine Sache, oder die deines toten Freundes.
Du bist doch angeblich Anwalt. Lesen, Verstehen und den Dialog fortführen solltest Du doch wenigstens auf die Reihe bekommen. Können andere ja auch.
Du bist doch angeblich ein erfahrener & weitsichtiger Fotograf, sollten erfahrene & weitsichtige Fotografen, jenes nicht auf die Reihe bekommen, sich zu Lebzeiten sich mit dieser Frage zu beschäftigen? Ich kenne deinen Gesundheitszustand nicht Werner, aber wenn Du glaubst, dass dich diese Fragen beschäftigen sollten? Dann mach es wie der TO.
Daten werden vom PC gelöscht, der PC verkauft und der findige Computernerd, der die Hardwre erworben hat, stellt die Daten wieder her. Und jetzt?
Mit dem Kauf der Hardware geht das Eigentum auf den Käufer über. Das Urheberrecht an den Bildern, bleibt aber grds. bei dem Urheber oder dessen Erben. Auch der Eigentümer der Hardware, darf ohne Nutzungsrechte, die (gefundenen) Bilder nicht mehr als nur privat nutzen.
Was anderes würde sich ergeben, wenn im Kaufvertrag ausdrücklich vereinbart worden wäre, dass man gefundene Bilder auch öffentlich nutzen darf. Aber, die auf den Bildern abgebildeten Modelle könnten nun wiederrum auch Ansprüche haben...
Wie auch hier kommt es auf den Einzelfall an.
#414Report
1 week ago
@ Werner R
Genau so eine Situation, z.B. durch Unfalltod hatte ich gemeint. Vielleicht hat Tilo eine Löschungsautomatik eingebaut, sodaß bei dreimalig falschem Password alle Dateien gelöscht werden. Ob ein findiger Computernerd diese "scheinbar" leere Festplatte dann trotzdem wiederherstellen kann ...? Falls ja, dann wäre das Vertrauen dann eben doch futsch und die betroffenen Frauen würden zittern, daß ihre intimen Bilder in falsche Hände gerieten.
Klar, Tote können nicht verklagt werden, und ein Erbe würde eher den Respekt wahren, auch wenn er unerwartet Mitwisser wäre. Wenn er aber ahnungslos den Computer zum Flohmarkt brachte im Glauben, daß es diese Festplattenpartitionen eben gar nicht gäbe und denkt, da seien nur 2 TB anstelle der 4 TB ...?
Als die Aufnahmen entstanden, waren Lisa, Miriam und Nelli noch Studentinnen - jetzt ist Lisa Bürgermeisterin, Miriam Dezernatsleiterin und Nelli Juniorprofessorin - und Hugo Honk hat tierisch Wut auf alle 3, denn Lisa verweigerte ihm die Sozialwohnung, Miriam entzog ihm den Führerschein und Nelli beriet seine Ex im Sorgerechtsstreit. Da die Aufnahmen eben keine Deepfakes sind ... (sorry, schon wieder worst case)
Daten werden vom PC gelöscht, der PC verkauft und der findige Computernerd, der die Hardwre erworben hat, stellt die Daten wieder her. Und jetzt?
Genau so eine Situation, z.B. durch Unfalltod hatte ich gemeint. Vielleicht hat Tilo eine Löschungsautomatik eingebaut, sodaß bei dreimalig falschem Password alle Dateien gelöscht werden. Ob ein findiger Computernerd diese "scheinbar" leere Festplatte dann trotzdem wiederherstellen kann ...? Falls ja, dann wäre das Vertrauen dann eben doch futsch und die betroffenen Frauen würden zittern, daß ihre intimen Bilder in falsche Hände gerieten.
Klar, Tote können nicht verklagt werden, und ein Erbe würde eher den Respekt wahren, auch wenn er unerwartet Mitwisser wäre. Wenn er aber ahnungslos den Computer zum Flohmarkt brachte im Glauben, daß es diese Festplattenpartitionen eben gar nicht gäbe und denkt, da seien nur 2 TB anstelle der 4 TB ...?
Als die Aufnahmen entstanden, waren Lisa, Miriam und Nelli noch Studentinnen - jetzt ist Lisa Bürgermeisterin, Miriam Dezernatsleiterin und Nelli Juniorprofessorin - und Hugo Honk hat tierisch Wut auf alle 3, denn Lisa verweigerte ihm die Sozialwohnung, Miriam entzog ihm den Führerschein und Nelli beriet seine Ex im Sorgerechtsstreit. Da die Aufnahmen eben keine Deepfakes sind ... (sorry, schon wieder worst case)
#415Report
1 week ago
Marcus Sawyer
04.08.2026, 12:09
Mit dem Kauf der Hardware geht das Eigentum auf den Käufer über. Das Urheberrecht an den Bildern, bleibt aber grds. bei dem Urheber oder dessen Erben. Auch der Eigentümer der Hardware, darf ohne Nutzungsrechte, die (gefundenen) Bilder nicht mehr als nur privat nutzen.
Na bitte, geht doch :-P
#416Report
Topic has been closed







Lieber Marcus, man muss niemandem helfen, um dich total doof zu finden.
"Wir haben ja ein gemeinsames Model! :))"
Ich habe nie behauptet, dass wir ein gemeinsames Model hätten. Ich sagte, dass wir eine gemeinsame Bekannte(!) hätten. Sprich: Model für dich, Freundin für mich und demnach kein gemeinsames Model. Ich erbitte mir ein besseres Textverständnis.
Und diese gemeinsame Bekannte ließ mich halt Guckigucki machen. Und ja, da bist du dann halt der kackenfreundlich Schleimer, der sich selbst dann an das Model ranschleimen muss, auch wenn er dafür bezahlen muss.
"Aber... halt, wir hatten zwei! :))"
Bei deiner letzten Erzählung waren es noch drei. Du solltest dir deine Lügen besser merken. Denn sonst merke ich sie mir. Du kommst noch nicht einmal mit niedrigen einstelligen Zahlen zurecht. Grinse lieber. Das kannst du besser als zählen.