FSK 16, wie weit geht das 19

[gone] Enrico Scholz
19.03.2007
Es ist sicher ein schon oft besprochenes Thema aber im Forum habe ich nichts passendes gefunden. Mein großes Problem ist zur Zeit die Einstufung von Bildern in den Bereich FSK 16. Ich habe da eine junge Dame (17Jahre) welche sich von mir ablichten lassen möchte. Ihre Eltern geben das Einverständnis dafür und sagen, dass Sie sich so fotografieren lassen darf wie Sie es sich zutraut. Auf meiner HP unter http://www.enricoscholz.de habe ich ein Bild einer Frau mit einem Apfel. Man sieht Ihren Körper (Venushügel) im Profil. Die junge Dame möchte nun auch so ein Foto haben und ich bin aber der Meinung, dass ich sie aus Jugendschutzgründen nur in Unterwäsche ablichten darf. Wie ist das jetzt vom Rechtlichen her? Dürfte ich auch ein solches Foto machen oder nur oben ohne oder aber wie ich es denke sollte sie minestens noch Slip und BH an haben???
Es würde mich freuen, wenn der eine oder andere mal schreibt wie er es handhaben würde.
Vielen Dank!

Enrico
[gone] Hans K
19.03.2007
Du darfst sie - mit gewissen Einschränkungungen, die euch aber nicht betreffen - fotografieren, wie es euch beiden gefällt. Solltest Du aber Bilder veröffentlichen wollen, dann können selbst Bilder, welche 17jährige auf der MK veröffentlichen dürfen, Dir Probleme bereiten, konkret Dich ein Bußgeld kosten.

Dies Detail ist darum wesentlich: Will nur sie die Bilder haben, oder willst Du sie ausstellen?
[gone] Instyle-Foto.de by Torben Klein
19.03.2007
Also falls du die Fotos verwenden möchtest, lass dir einen Vertrag und eine Einverständnisserklärung von beiden Elternteilen unterschreiben.
(Ausweiskopien nicht vergessen).
Ist zwar viel Papierkram, erspart dir aber evtl. sehr viel Ärger.

Bei Interesse kannst du dich bezüglich einer rechtlich überprüften Einvertändnisserklärung gerne an mich wenden.
Ich hatte generell schon einige Rechtsstreitigkeiten wegen Fotos, glaube mich also daher ganz gut damit bewandt.

Wer wie welche Models/Mädels fotografiert, sollte jeder mit sich selbst vereinbaren.

Ich selbst fotografiere für meine Verwendung keine Models mehr unter 18 Jahren.
Selbst wenn du dich rechtlich abgesichert hast, kostet es Fall der Fälle unnötig Nerven.
Möchte es dir aber nicht unbedingt ausreden, das Model kannst du am besten beurteilen.

LG Torben
19.03.2007
Enrico, ganz Konkret was der MK betrifft. 16-17 Jährige Models dürfen hier maximal Oben-Ohne Fotos präsentieren, das gilt auch für Fotografen.

Robert
mein gott wenn sie 17 ist, wird sie doch wohl sicherlich noch ein jahr warten können oder nicht?

ich finde so etwas sollte man schon allein aus moralischen gründen ablehnen...
[gone] Christian Palmer
21.03.2007
allso ich würde es auf alle Fölle ablennen das wer mir zu riskant
21.03.2007
in der MK dürfest du das foto jedenfalls nicht ausstellen.
da ist bei blanken brüsten mit 16 die grenze erreicht,
soweit ich weiß.

schambereich erst ab 18, wie ich hörte.
vielleicht wegen dem jugendschutz.

v.
[gone] b l u e p i c s \\ BERLIN
21.03.2007
Aber Enrico sagte ja auch, "Sie will auch so ein Bild". Womöglich für die Wand. Aber selbst wenn Du es nicht veröffentlichst, was passiert eigentlich, wenn sie es tut. In vielen TFP-Verträgen hat das Model ja das Recht dazu. Das ist dann Sache der Erziehungsberechtigten!?
21.03.2007
ich schätze, das fällt unter "taschengeldparagraf",
wo alles, was jemand unter 18 mit langfristigen rechtsfolgen
unternimmt, schwebend unwirksam ist, bis die eltern das abgenickt haben.

aber HIER dürfte sie es sicher nicht veröffentlichen,
aufgrund der hausregeln. schätze ich mal so.

v.
[gone] Hans K
21.03.2007
Der Fotograf sollte sich nicht zu sehr an den MK-Regeln orientieren.

Die MK darf eine 16jährige im Slip darstellen. Der Grund ist, daß auf der MK die Vereinbarung von Aufträgen im Vordergrund steht; die Bilder sind ein Mittel zu diesem Zweck. In anderem Zusammenhang könnte das selbe Bild anders bewertet werden, und dann greift möglicherweise der Gummiparagraph über "unnatürlich geschlechtsbetonte Posen".

Außer, er implementiert IP über Bongotrommeln. Dann dauert ein Download zwar einen ganzen Tag. Aber dann gibt es kein Bußgeld; das gibt es nur, wenn das Bild über elektromagnetische Wellen verbreitet wird, die entweder drahtlos oder längs und mittels eines Leiters übertragen werden.
21.03.2007
Original von Hans K
Der Fotograf sollte sich nicht zu sehr an den MK-Regeln orientieren.

Die MK darf eine 16jährige im Slip darstellen. Der Grund ist, daß auf der MK die Vereinbarung von Aufträgen im Vordergrund steht ...


ich wäre höchst interessiert,
das mal näher erläutert zu bekommen.

ich kenn mich da noch nicht so aus.
[gone] Hans K
21.03.2007
Robert Kirk schrieb dazu mal einen interssanten Beitrag. Den kann ich jetzt nur nocht finden, weil ich mit der Suchfunktion im Forum noch nicht so gut zurechtkomme. Die wesentliche Aussage ist, daß die Bewertung eines Bilders nach Jugendschutz-Medienstaatsvertrag von der Umgebung abhängt, in der es dargestellt wird. Den Betreiber einer Paysite kostet vielleicht schon ein verrutschter BH-Träger ein Bußgeld, während das selbe Model hier komplett auf den BH verzichten kann.

Man sollte also nicht meinen, alles, was auf der MK erlaubt ist, dürfe man auch sonst ausstellen. Was man herstellen darf, ist wieder eine ganz andere Frage.
21.03.2007
Original von Christian Endler - renombre.de
mein gott wenn sie 17 ist, wird sie doch wohl sicherlich noch ein jahr warten können oder nicht?


Mein Reden !
21.03.2007
Original von Enrico Scholz
Mein großes Problem ist zur Zeit die Einstufung von Bildern in den Bereich FSK 16.

Es gibt kein "FSK 16" für Bilder.

Und man kann vor allem nichts selber in "FSK 16" einstufen...

FSK 16 braucht einen Beschluss des dafür zuständigen Gutachterausschusses bei der FSK.

Der hat dafür keine "Normen", und auch keine Regeln wie "Schamlippen ja" oder "Schamlippen nein".

Die Einstufung eines Filmes als FSK 16 (nur für Filme gibt es eine FSK-Einstufung) muß die Gesamtheit des Filmes beurteilen. Ein Film kann völlig ohne jede Sex-Szene keine FSK-Freigabe bekommen, also erst "ab 18" sein. Und er kann genauso gut einen Geschlechtsverkehr zwischen zwei Minderjährigen zeigen und die Freigabe FSK 16 bekommen. Wenn der Gutachterausschuß z.B. der Ansicht ist, es handele sich um einen Jugendfilm, wo dies thematisch hineinpasst und in einer für 16jährige geeigneten Weise gezeigt wird.


Wie ist das jetzt vom Rechtlichen her? Dürfte ich auch ein solches Foto machen oder nur oben ohne oder aber wie ich es denke sollte sie minestens noch Slip und BH an haben???

Diese Frage kann man schlicht und einfach so nicht beantworten.

Eine verbindliche Antwort kann Dir sowieso nur ein Gericht dazu geben.

Es würde mich freuen, wenn der eine oder andere mal schreibt wie er es handhaben würde.

Das ist nun wieder was völlig anderes als die Frage, was erlaubt ist und was nicht.

Ansonsten empfehle ich Dir, einfach mal die Suchfunktion im Forum zu benutzen, Du findest zu diesem Thema ungefähr 500 Threads mit ungefähr 10.000 Beiträgen, von denen sogar einige sehr sinnvoll sind und einige die rechtliche Problematik bis ins Detail beleuchten und andere sich engagiert mit der "moralischen Problematik" auseinandersetzen.
[gone] Klaus Radau
22.03.2007
Kurze Geschichte von einer unter 18:

Die Nichte eines befreundeten Fotografen lies sich von ihm ab und zu ablichten, alle anderen wurden auf die Zeit nach ihrem 18. Geburtstag vertröstet.

Als ich dann zu gegebener Zeit noch mal nachfragte, erzählte mir der Fotograf, dass seine Nichte gleich nach ihrem 18. einen Exclusiv-Vertrag bei Videorama unterschrieben hat. Deshalb darf sie sich nur noch von denen fotografieren und filmen lassen.

3 Wochen später waren die ersten Pornostreifen abgedreht.
[gone] Biene1 (hat wieder rastas..)
22.03.2007
@radauklaus
Was will mir der Künstler mit dieser Episode sagen ???????
Vom Oben-Ohne Foto zum Porno scheint ein kurzer Weg zu sein.
[gone] Hans K
22.03.2007
Original von Nicole Locationkennerin
Vom Oben-Ohne Foto zum Porno scheint ein kurzer Weg zu sein.
Hier sind ziemlich viele Models angemeldet, die Teilakt anbieten, und wenn ich recht an die Zeiten erinnere, in denen MK2 anzeigte, ob ein Model Pornos anbietet oder nicht, scheinen von den vielen Models, die Teilakt-Fotos anbieten, nur die wenigsten auch Pornos anzubieten.
22.03.2007
Original von Hans K
[quote]Original von Nicole Locationkennerin
Vom Oben-Ohne Foto zum Porno scheint ein kurzer Weg zu sein.
Hier sind ziemlich viele Models angemeldet, die Teilakt anbieten, und wenn ich recht an die Zeiten erinnere, in denen MK2 anzeigte, ob ein Model Pornos anbietet oder nicht, scheinen von den vielen Models, die Teilakt-Fotos anbieten, nur die wenigsten auch Pornos anzubieten.[/quote]
Du würdest Dich wundern, wer alles schon in Porno-Streifen mitgespielt hat (Sascha Hehn, Schauspieler; Dagmar Wöhrl, CSU-Bundestagsabgeordnete; Lucy Alexis Liu - "Ling" in "Ally McBeal";... um nur drei willkürlich herausgegriffene Beispiele zu nennen)...;-]]

Und es würde mich auch nicht überraschen, das eine oder andere "Non-Akt-Model" aus der MK mal irgendwo in einem SC- oder HC-Streifen zu entdecken. Was würde das auch sagen?

"I don't do it for the money - but the money does that I do it..."

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